Betonwand, außen etwas gedämmt, innen auch dämmen?

Diskutiere Betonwand, außen etwas gedämmt, innen auch dämmen? im Außenwände / Fassaden Forum im Bereich Neubau; Hallo zusammen! Ich hab jetzt mal eine Frage wegen Betonaußenwand: Dämmung außen ist ca. 4cm plus ca. 4 cm gewellte Styropormatte, danach ist...

  1. #1 Ba2012u, 28.11.2012
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    Hallo zusammen!

    Ich hab jetzt mal eine Frage wegen Betonaußenwand:
    Dämmung außen ist ca. 4cm plus ca. 4 cm gewellte Styropormatte, danach ist großteils Erdreich.
    Innen wird das Bad bzw. die Küche installiert, d.h. geheizte Räume.

    Ist innen zusätzlich eine Dämmung nötig oder kann man auf die Betonwand einfach einen Putz aufbringen?
    Wenn Innendämmung, was ist hier empfehlenswert? Wie siehts mit Kalziumsilikatplatten aus?

    Würde mich über fachkundigen Rat sehr freuen!

    Viele Grüße
     
  2. #2 Ralf Dühlmeyer, 28.11.2012
    Ralf Dühlmeyer

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    Guten Tag. Schön, dass Sie hierher gefunden haben.

    Wenn die Wände mit Erdreich angeschüttet sind, kann darin kein Aufenthaltsraum eingerichtet werden!

    Wenn es ein Neubau ist, ergibt sich die Dicke der erforderlichen Dämmung aus dem EnEV-Nachweis. Mehr geht natürlich immer, kostet aber auch mehr.
     
  3. UpsSry

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    hört sich nach souterrain an...

    Haben Sie einen (Fassaden-)Schnitt zum besseren Verständis für uns?

    Ansonsten gilt wie Ralf Dühlmeyer schon sagte die EnEV.
     
  4. #4 Gast036816, 28.11.2012
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    Gast036816 Gast

    innen und außen dämmen ist käse, da muss genau berechnet werden, wo der taupunkt liegt. die faustregel ist, bei innendämmung muss die außendämmung doppelt so dick werden als errechnet wurde, um den taupunkt nach außen zu verschieben. dann lieber außen frei legen und dicker dämmen. lbo beachten wegen aufenthaltsräumen und ausblick, 2. fluchtweg etc.
     
  5. #5 coroner, 28.11.2012
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    Hi Ralf,
    wie soll man das verstehen?
    -c
     
  6. #6 gunther1948, 28.11.2012
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    hallo
    lbo für aufenthaltsräume im keller.

    gruss aus de pfalz
     
  7. UpsSry

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    Nunja, denke das Ralf hier vorerst davon ausgeht, dass auf Grund der Erdanschüttung ein Raum vorliegt der keine "geeignete" Fluchtmöglichkeit über Fenster oder Türen bietet ggf. sogar keine eine eigenen Fenster zur Be-/Entlüftung besitzt.
    Somit wäre der Raum nicht als Wohnraum zulässig und nur als Nutzfläche auszuweisen.:winken

    Siehe auch:
    LBauO anforderungen an lichte Raumhöhe, Fluchtwege, %-Fensteröffnungen..
     
  8. #8 Ba2012u, 28.11.2012
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    Hallo zusammen!

    Danke erst mal für die vielen Antworten!

    1.) Erstmal zu den Gegebenheiten: Ist kein richtiger Keller, Erdreich ist nur auf einer Seite von der besagten Wohnung, da das Haus am Hang gebaut ist. Trotzdem ist in jedem Raum mind. ein großes Fenster mit Tageslicht vorhanden. Auch im Bad ist ein Fenster, nur mit weniger Tageslicht.
    Dadurch haben wir auch locker 2 Fluchtwege...
    Grundriss habe ich gerade leider nicht parat und auch nicht eingescannt, sorry.

    2.) Das Haus ist schon fast 30 Jahre. Kann es sein, dass es damals noch keinen EnEV-Nachweis gab?
    Habe sowas bisher in den Unterlagen nicht gefunden.

    Wär super, wenn ich noch ein paar Ratschläge bzgl. der Dämmung bekommen könnte. Danke!

    Viele Grüße,
     
  9. #9 gunther1948, 28.11.2012
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    hallo
    zu 2.. gabs den enev nachweis noch nicht nannte sich wärmeschutz-nachweis .

    gruss aus de pfalz
     
  10. #10 coroner, 28.11.2012
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    Hi,
    naja... was ihr da schreibt weiß ich alles... aber wo steht da in der LBO etwas davon, dass sich Wohnraum und
    erdangeschüttete Wände ausschließen?
    Ich bin von Ralf immer sehr exakte (und eigentlich immer richtige :smoke) Formulierungen gewohnt, weshalb mich das doch wundert.

    -c
     
  11. #11 Ralf Dühlmeyer, 28.11.2012
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    Das liesst sich für mich so, als sei es ein "normaler" Keller, der vielleicht, 30 oder 50 cm aus der Erde rausguckt.

    Und darin ist nun mal nach Baurecht kein Aufenthaltsraum zulässig.

    Da ich nur vermute, schrieb ich
    . Also eine Bedingung!
     
  12. #12 Ba2012u, 28.11.2012
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    Noch eine zusätzliche Info:
    Auf der gegenüberliegenden Hausseite geht es ebenerdrig raus und dort ist eine Ziegelwand und die ist innen auch nicht gedämmt und das was bisher kein Problem, ist auch mit wenig heizen trotzdem warm in der Wohnung.
    Nur ist halt die Betonwand von Haus aus kälter als eine Ziegelwand, deshalb der Gedanke mit der Dämmung....

    Ich habe auch bereits mit ein paar Handwerkern gesprochen und das Problem ist, dass jeder was anderes meint. Ein Teil rät dazu unbedingt eine Dämmung innen anzubringen weil sonst Probleme mit Schwitzwasser auftreten können. Der andere Teil meint bei einer Innendämmung hole ich mir ein Schimmelproblem ins Haus. Und nach dem ich auf diesem Gebiet absoluter Laie bin, hier die Frage, was denn wirklch Sinn macht????
     
  13. Julius

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    Daß Du Dir - gegen Bezahlung - einen Planer (also keinen Ausführenden) holst, der das Ganze durchrechnet und Dir eine funktionierende Lösung erarbeitet.
     
  14. UpsSry

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    Alles was hier dazu mitgeteilt werden kann wurde doch erwähnt.

    Bitte nicht falsch verstehen aber eine ordnungsgemäße Ausführungsplanung zu diesem Detailpunkt wird eher nicht erfolgen. (u.a. Haftung :winken)

    Es gibt da draussen in Ihrer Nachbarschaft genügend Fachleute die mit solcher Thematik ihren Lebensunterhalt verdienen!

    Meine Meinung..:D
     
  15. #15 Skeptiker, 28.11.2012
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    Nichts für ungut, aber ihr irrt:

    Nicht in allen LBOen sind Aufenthaltsräume im Keller untersagt. Beispiel: Musterbauordnung, BayBO. Es gibt in der Musterbauordnung sogar definierte Anforderungen an Trennwände "zwischen Aufenthaltsräumen und anders genutzten Räumen im Kellergeschoss". (§ 29 (2) 3 MBO), also können diese im Umkehrschluß nicht untersagten sein. Ich will aber nicht ausschließen, dass es LBOen mit derartigen Untersagungen gibt. Ich erinnere keine, aber ich habe ja noch nicht in allen Bundesländern geplant.
     
  16. #16 gunther1948, 28.11.2012
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    hallo
    der schluss funzt doch nur wenn aufenthaltsräume im keller die bedingungen der lbo erfüllen.

    prinzipiell ist eine aussendämmung einer innendämmung vorzuziehen ( du ziehst ja deinen wintermantel an und frisst ihn nicht spass beiseite
    aus was ist der aufbau genau gewellte styro-matten kenn ich nicht.
    4 cm aus was kenn ich mit der dicke auch nix vernünftiges.
    hat die betonwand eine abdichtung gegen erdfeuchte ?????
    gruss aus de pfalz
     
  17. #17 Ba2012u, 28.11.2012
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    Schön, aber von diesen "Fachleuten" meint auch jeder was anderes...

    ... jetzt heißts also "auswürfeln" ...

    Trotzdem danke!
     
  18. #18 Ralf Dühlmeyer, 28.11.2012
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    @ Skeptiker:
    Es geht nicht um eine GRUNDSÄTZLICHE Unzulässigkeit, sondern um die mittlere Geländehöhe, Fensterfläche, ....
     
  19. #19 Skeptiker, 28.11.2012
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    Naja, für mich las sich das:

    schon ziemlich grundsätzlich, aber darüber sollten wir uns jetzt nicht streiten.
     
  20. H.PF

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