Baustelleneinrichtung auf unseren Grundstück

Diskutiere Baustelleneinrichtung auf unseren Grundstück im Sonstiges Forum im Bereich Sonstiges; Hallo zusammen, folgender Vorfall ereignete sich bei uns: Wir haben ein Grundstück in einem Neubaugebiet gekauft von der Stadt, aber nun wird...

  1. #1 undersand, 30.11.2012
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    Hallo zusammen,
    folgender Vorfall ereignete sich bei uns:
    Wir haben ein Grundstück in einem Neubaugebiet gekauft von der Stadt,
    aber nun wird unsere Grundstück einfach von einem Tiefbauer der das Neubaugebiet fertig erstellen soll einfach ohne zu fragen als Baustelleneinrichtung für sein Fuhrpark bzw. riesen große Erdhaufen, Betonrohre liegen dort herum.

    Meine frage lautet nun ob bei unseren Grundstück der Boden dadurch schlechter wird da er keine Steine vorher ausgelegt hatte?
    Und ob er das einfach darf?


    Gruß
     
  2. #2 Baufuchs, 30.11.2012
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Darf er nicht.
     
  3. #3 undersand, 30.11.2012
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    Und nun?
    kommt er auch für den Schaden jetzt auf falls das Grundstück von der Beschaffenheit schlechter wird?

    Denn wir haben nun bedenken das jetzt Mehrkosten auf uns zukommen.

    Bodenaustausch etc.
     
  4. LaZi

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    Habt ihr euch schon bei der Stadt beschwert? Vllt. weiß der Tiefbauer gar nicht, dass dieses Grundstück an euch verkauft ist. Wenn der das gesamte Gebiet erschliessen soll, ist wohl die Stadt der Auftraggeber, oder?
     
  5. #5 Baufuchs, 30.11.2012
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    1.) Unwissenheit schützt vor Haftung nicht, einfach frmde Grundstücke nutzen ist nicht.
    2.) Wenn tatsächlich und nachweislich Schäden entstanden sind, haftet der Tiefbauer
     
  6. #6 Gast vS, 30.11.2012
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    wobei der Fragesteller in der Nachweispflicht wäre, dass ... und das wird schwierig

    Schriftlich - am besten vom Anwalt -die Aufforderung sofort zu räumen

    den derzeitigen Zustand dokumentieren (was sind das für "Haufen", "tropfen" die Baumaschinen etc.) - am besten natürlich durch einen unabhänigen Fachmann (kostet aber dein Geld - bekommst du auch nicht wieder).

    Es besteht durchaus die Gefahr, dass die "Haufen" auch Belastungen aufweisen können, die dann in "Resten" auf deinem Grundstück verbleiben, wenn die Fläche nicht ordnungsgemäß geräumt wird.
     
  7. #7 Gast036816, 30.11.2012
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    Gast036816 Gast

    mit dem tiefbauamt kontakt aufnehmen, sachstand schildern und zum vor-ort-termin bitten. fristen absprechen und räumung veranlassen. da müssen sich die herrschaften drum kümmern. der tiefbauer dürfte deren erfüllungsgehilfe sein. mit dem tiefbauer selbst wirst du wahrscheinlich nichts erreichen.

    der boden wird nicht schlechter, da du beim bau deines hauses ähnliches mit dem boden machst. schlimm wäre nur, wenn der tiefbauer mit kraftstoff, fett und öl auf deinem grundstück rumschleckert.
     
  8. #8 undersand, 30.11.2012
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    Werde am Montag nachgehen mal schauen was für ein Angebot er uns unterbreiten wird.
    oder was meint Ihr was soll ich bzw. ist realistisch was er dafür als wiedergutmachen tun kann.

    z.b. Aushub der Bodenplatte ;-)
     
  9. Boergi

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    Es wird wahrscheinlich kein Schaden entstanden sein, er soll seine Maschinen entfernen wenn dir das nicht recht ist und gut ist.
    Mal ehrlich, während deinem Bau werden auch Maschinen auf dem Grundstück stehen, legst du dann "Steine" aus wie oben gefordert?

    Bei uns sind in den letzten Monaten auch die Baumaschinen und Material für die Erschließung auf dem Grundstück gestanden, ich hab mir da gar keine Gedanken gemacht, irgendwo müssen sie ja hin.
     
  10. #10 Gast vS, 30.11.2012
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    ähm - Entschuldigung: was soll er WIEDERgutmachen ????

    wenn ein Schaden enstanden ist, soll er ihn beheben - fertig. Wenn nicht, was kratzt es dich, wenn er dein Grundstück als Lager benutzt ???
     
  11. #11 Ralf Dühlmeyer, 30.11.2012
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    :mega_lol: :mega_lol:
    Sei froh, wenn er das Angebot nicht auf einen körperlichen Verweis in Form einer Beule auslegt.
    Nix wird der Dir anbieten, gar nix. Nicht mal freiwillig räumen wird der - und wenn, dann drei Grundstücke weiter.
    Ab da darfste dann auch aufpassen, dass in Deinem Boden nicht plötzlich was dazukommt - etwas, das bei der Entsorgung Ärger macht!

    Ich weiß, klingt komisch, wäre aber bei weitem nicht das erste Mal.
    Wer sich da einfach breit macht, weiß genau, was er da tut, aber es juckt ihn nicht....
     
  12. #12 gunther1948, 30.11.2012
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    hääh
    $$$$$$$$$$$$-zeichen in den augen.

    gruss aus de pfalz
     
  13. #13 jetztredi, 30.11.2012
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    Schon mal nachgedacht, wo Ihr Euer Zeug beim Bauen lagert?
    Hoffentlich ist das eigene Grundstück groß genug.
    Da fängt die Nachbarschaft ja schon mal gut an. :respekt
     
  14. #14 undersand, 30.11.2012
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    ist mir schon klar, ich werde ihn drauf ansprechen und er soll einfach wenn es soweit ist alles leer räumen.
    Will ja kein Ärger mit ihm bekommen
     
  15. #15 stoschi, 30.11.2012
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  16. #16 fmjuchi, 30.11.2012
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    Hi,

    Kaufvertrag unterschrieben und Grundstück schon bezahlt? Es ist ja nicht unüblich, dass dem Tiefbauer städt. Grundstücke für die Baustelleneinrichtung zugewiesen werden.

    Leider ist es auch nicht unüblich, dass Käufer bereits bei Reservierung ihre Eigentumsrechte ausüben möchten.

    lg fm
     
  17. #17 Baufuchs, 01.12.2012
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    Wie TE schreibt, hat er bereits gekauft.

    Darauf, ob er auch schon bezahlt hat kommt es m.E. nicht an.

    Üblicherweise wird gekauft "wie es steht und liegt", da kann die Stadt im Wissen dieses Vertrags nicht durch Zuweisung des Grundstücks zur Bodenlagerung/Maschinenabstellplatz etc. diesen Zustand zum Nachteil des Käufers verändern (lassen).

    Also eher: Leider ist es nicht unüblich, dass bei der Stadt die eine Hand nicht weiss, was die andere macht...:28:
     
  18. #18 fmjuchi, 01.12.2012
    fmjuchi

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    Dann hast du gerade mal wieder etwas dazu gelernt. Es gibt im bürgerlich Recht eine strikte Trennung von Verpflichtungs- (Kaufvertrag) und Verfügungsgeschäft (Übereignung).

    Üblich ist aber, dass das Grundstück ab Zahlung genutzt werden kann.

    Sicherlich ist es nicht in Ordnung ein fremdes Grundstück zu nutzen, es ist aber immer wieder interessant, wie sich manchmal Ansichten und Verhaltensweisen ändern, wenn Menschen zu Bauherren und Eigentümern werden.
     
  19. #19 Baufuchs, 01.12.2012
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Natürlich darf der Käufer selbst das Grundstück erst nach Eigentumsübergang, d.h. i.d.R. nach Zahlung des Kaufpreises selbst nutzen. (Es sei denn im Vertrag ist etwas anderes vereinbart)

    Darum gehts hier aber nicht.
     
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