Bußgeld wegen zu frühem Einzug?

Diskutiere Bußgeld wegen zu frühem Einzug? im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, mit unserem Bau hat soweit alles gut geklappt (Bekannte usw. wollen das immer gar nicht glauben) und nun das: Wir bauen in...

  1. #1 DanielBu, 30.11.2012
    DanielBu

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    Hallo,

    mit unserem Bau hat soweit alles gut geklappt (Bekannte usw. wollen das immer gar nicht glauben) und nun das:

    Wir bauen in Brandenburg im normalen Genehmigungsverfahren. Wir sind einige Tage nach Anzeige der Fertigstellung eingezogen und haben auf dem Formular die dort (nur durch §§-Verweise) angedeuteten Nutzungsverbote nicht erkannt.

    Nun schreibt uns das Bauamt, dass noch eine Unterlage (Abschlußbescheinigung d. Prüfing.) im Zusammenhang mit der Anzeige der Fertigstellung fehlt. Wir sind davon ausgegangen, dass dies längst in Arbeit ist.

    Aus dem Schreiben geht jetzt recht deutlich hervor, dass wir das Haus noch gar nicht nutzen dürften (wegen noch unvollständiger Anzeige der Baufertigstellung), ferner drohten empfindliche Geldbußen (habe nachgelesen: bis zu EUR 500.000,-- :wow).

    Wird hier nur eine Drohkullisse aufgebaut, damit man schnell handelt (als kleiner Bürger) oder sollte ich mir schon mal einen Anwalt suchen? Ich bin sehr verunsichert.

    Danke für jeden Rat.

    Daniel
     
  2. #2 Baufuchs, 30.11.2012
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Cool bleiben. Reich die Bescheinigung nach.
     
  3. #3 gunther1948, 30.11.2012
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    hallo
    ganz ruhig bleiben die abschlussbescheinigung hat der prüfke einzureichen. war der schon zur endabnahme da ---> abnahme bewehrte bauteile und zum schluss dachkonstruktion.

    gruss aus de pfalz
     
  4. LaZi

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    Bekomme ich so eine Abschlussbescheinigung von meinem Architekten? (Einzelvergabe)
    Gilt es in jedem Bundesland?
    Steht das womöglich in Baugenehmigung drin?
     
  5. #5 gunther1948, 30.11.2012
    gunther1948

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    hallo lazi
    nur wenn ein prüfke eingeschaltet ist. in den meisten b-ländern werden efh nicht geprüft.
    einzelvergabe oder gu oder sonst was ist egal.


    gruss aus de pfalz.
     
  6. #6 Ralf Dühlmeyer, 30.11.2012
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    Nein - die Brandenburger sind da "etwas" eigen. a werden auch die Statiken für EFH noch geprüft. :wow

    In Nds gibts für EFH keine Fertigstellungsbescheinigung mehr. Ich glaub, seit 1986 nicht mehr.
     
  7. LaZi

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    Danke :winken
     
  8. #8 nightyhawk, 30.11.2012
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    Im besten Fall Unterlagen nachreichen und gut ist. Habt ihr euch schon offiziell umgemeldet (Meldebehörde), weil ansonsten habt ihr zwar schon was an Möbel rübergefahren wohnt aber noch temporär äh woanders.

    Vom zeitlichen Her ist das sowieso mitunter präkant bei uns in Bbg. Die Fertigstellungsanzeige muss die Bestätigung vom Objektplaner, den Prüfbericht vom Prüfstatiker und den Abnahmeschein vom Schornsteinfeger enthalten. Wir wollten ca. 1-2 Monate nach Einzug noch einen Kamin nachrüsten (und wußte das lange vorher). Der Schorni hatte anfangs keine Lust die Fertigstellung auszustellen, wenn er später sowieso nochmal zu uns raus muss. Wir konnten ihn dann aber doch überzeugen, da wir das Bauamt keine 3 Monate auf die achso wichtige Fertigstellungsanzeige warten lassen wollten.
     
  9. #9 DanielBu, 30.11.2012
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    Danke erstmal für die vielen Anworten.

    Natürlich haben wir uns schon nach Umzug angemeldet, denn auch hier gelten ja sehr kurze Fristen, sonst handelt man ja ordnungswidrig.....

    Der Prüfingenieur war 3mal vor Ort und hatte bei der 3. Prüfung (Dach/Rohbau) Korrekturen gefordert, die längst vorgenommen, aber eben wohl noch nicht nachgewiesen wurden. Daher hat er wohl auch noch nicht die entsprechende Anzeige nach §76 Abs. 2 Nr. 2 abgegeben, was uns nun zum Verhängnis werden könnte.....??

    Ich hoffe, Ihr habt Recht, dass ich "cool" bleiben kann.
     
  10. LaZi

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    Hast du schon bei dem für euch zuständigen Sachbearbeiter im Bauamt angerufen und genauso erzählt, wo die Sache hängengeblieben ist?
    Meiner Erfahrung nach finden sie in den Behörden es immer gut, wenn man sich meldet. Sie baruchen etwas für ihre Unterlagen, wenn die Chefetage nachfragt. (Finanzamt; Bank; Stadt wegen Grundsteuer: "bis Febr. 2012 Unterlagen einreichen"; mein Anruf: das Haus ist noch gar nicht fertig, Antwort: "Mach ich ein Vermerk, sie melden sich Ende des Jahres wieder, ob sie eingezogen sind". Hätte ich mich nicht gemeldet, wäre Post gekommen mit Androhung der Schätzung usw.) Also am besten auch schriftlich.
     
  11. #11 Baufuchs, 01.12.2012
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    Mal abgesehen von allem anderen.

    Es ist mehr als unverhältnismäßig, aber wohl typisch Deutsch, wenn dem Bauherren eines Einfamilienhauses wegen Bezug vor Erfüllung von Formalien ein Bußgeld von einer halben Million Euro angedroht wird.
     
  12. #12 Thomas Traut, 03.12.2012
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    Dann würde ich das schnellstens erledigen! Es könnte nämlich sein, dass sonst wirklich eine Nutzungsuntersagung kommt, weil die Standsicherheit des Gebäudes nicht gewährleistet ist.
     
  13. #13 ralph12345, 04.12.2012
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    Bei uns hat es der Statiker geschafft, die finale Bescheinigung 6 Monate (!!) nach Einzug auszustellen. Diverse Telefonate zwischen GU, Statiker und Bauamt unsererseits. Die Behörde hat die First zum Glück dreimal verlängert. Also einfach mal beim Amt anrufen, erkläten, Frist geben lassen und dann dem Statikus auf die Füsse treten.
     
  14. knopy

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    Wir durften auch eine Strafe zahlen 60 oder 70 € weil wir schon eingezogen waren obwohl nicht alle Unterlagen vorlagen. Ruhig bleiben und dem Statiker oder Bauüberwacher auf die Füße treten, schön bezahlen dann ist ruhe. Bei uns gab es sogar Bildbeweise usw. wohne auch im Süden Brandenburgs.
     
  15. #15 DanielBu, 29.12.2012
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    Hallo, danke nochmal für die vielen Antworten, die mich doch zumindest etwas beruhigt hatten.

    Letztlich ist es so ausgegangen, dass die fehlende Unterlage vom Prüfstatiker schnell an das Amt geschickt wurde, nachdem dieser sich nochmal mit der Baufirma in Verbindung gesetzt hatte. Wenige Tage später kam die Mitteilung, dass das Bauvorhaben nun abgeschlossen sei. Ein Bußgeld wurde bisher nicht erhoben.

    In dem Brief steht noch folgender Satz: "Es wird in diesem Zusammenhang daruf hingewiesen, dass nur vorbehaltlich der Umsetzung der übrigen fachlichen Belange das Genehmigungsverfahren abgeschlossen ist." Muss ich jetzt hier wieder hellhörig werden oder ist dies ein Standardsatz?

    Also an alle Erstbauherren: Einzug erst nach der Fertigstellungsanzeige mit vollständigen Unterlagen und 14 Tage Wartezeit nach Eingang beim Amt (zumind. in Brandenburg scheint das so zu sein). Oder besser mit dem Bauamt abstimmen, wenn man früher rein will.
     
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