Rate / Abnahme durch Bauleiter

Diskutiere Rate / Abnahme durch Bauleiter im Schlüsselfertig Bauen ? Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, Wir bekommen immer sofort nach Fertigstellung der Gewerke unseres Rohbaus (Fertigstellung der Geschossdecken) sofort am Tag darauf die...

  1. #1 msedi1977, 02.12.2012
    msedi1977

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    Hallo,

    Wir bekommen immer sofort nach Fertigstellung der Gewerke unseres Rohbaus (Fertigstellung der Geschossdecken) sofort am Tag darauf die Zahlungsanweisung der Rate durch den GÜ.
    Nun war es immer so, dass die Decken immer am Donnerstag fertig wurden, der Bauleiter aber immer am Mittwoch auf der Baustelle ist. Das bedeutet, es kann die Fertigstellung gar nicht begutachtet haben.
    Dennoch erhalten wir aber immer die Rechnung mit der Unterzeichnung des Bauleiters zur Bestätigung des Bautenstandes. Man muss dazu sagen, dass hier auch nicht alle Wände erstellt wurden, also die nichttragenden Wände noch nicht erstellt wurden.

    In letzter Zeit häufen sich meine Zweifel an meiner Baufirma, deshalb meine Frage: Kann und darf der Bauleiter den Bautenstand bestätigen, obwohl er gar nicht anwesend war?

    Danke für Eure Antworten
    Martin
     
  2. #2 Baufuchs, 02.12.2012
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Bestätigung des erreichten Bautenstandes ist keine Abnahme.
    Wenn Termin für eine Teilrate "Deckenbetonierung" ist, dann dürfen nichttragende Wände noch fehlen.
    Ob die Decke betoniert ist oder nicht, kannst Du doch auch selbst sehen.
     
  3. KlausK

    KlausK Gast

    Wessen Bauleiter? Wieso nur einmal pro Woche?
     
  4. #4 Baufuchs, 02.12.2012
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    "Rechnung mit Unterzeichnung des Bauleiters" = Bauleiter des GÜ
     
  5. #5 Gast036816, 02.12.2012
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    bautenstand ist, wenn das vereinbarte ziel - betonierte decke - ereicht ist. nicht tragende wände stören in dem moment, die werden später gemauert, wenn schalung, abstützung und hilfsträger draussen sind.
    du hast dich auf dieses spiel eingelassen. der bauleiter des gü wird nicht in erster linie dein interesse vertreten, sondern das seines brötchengebers. wichtiger ist jedoch, dass er sich am tag vor dem betonieren die bewehrung anschaut. wenn du unsicher bist, beauftrage eigenen sachverstand, der die baustelle in deinem sinne überwacht.
     
  6. #6 msedi1977, 02.12.2012
    msedi1977

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    Hallo Baufuchs,

    das stimmt, diese Sache sehe ich natürlich selbst. Die Frage stellt sich nur was passiert, wenn ich die Sachen nicht sehe.
    Pauschal bedeutet das ja, dass er den Bautenstand garnicht sehen muss, aber trotzdem unterschreiben kann und mich somit zur Zahlung verpflichtet.
    Bedeutet das Fertigstellen nicht auch, dass es sachgemäß sein muss? Dies sieht er vorerst ja nicht.

    Danke
    Martin
     
  7. #7 msedi1977, 02.12.2012
    msedi1977

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    Stimmt, das Spiel ist leider nun mal gestartet. Fürs zweite Mal wars das aber mit GÜ.
     
  8. #8 Baufuchs, 02.12.2012
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Enttäuschung ist die Folge falscher Erwartung.

    Der Bauleiter des GÜ macht keine Qualitätskontrolle in Deinem Sinne, sondern im Sinne des GÜ.
    Ist es ein seriöser GÜ, macht das auch keine Probleme.

    Wenn Du eine unabhängige Qualitätskontrolle willst, musst Du extern jemanden damit beauftragen (und bezahlen).
     
  9. Julius

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    Und die Rate wird natürlich nicht dann fällig, wenn irgendwer auf der Rechnung unterschreibt.
    Sondern, wenn der jeweilige Bautenstand tatsächlich erreicht ist!
    Hast Du daran Zweifel, mußt Du entweder selbst nachsehen oder einen Dritten mit dem Nachsehen beauftragen.

    Der BL des GÜ hat nicht die Aufgabe, das für Dich zu erledigen.
     
  10. #10 msedi1977, 02.12.2012
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    Hallo Baufuchs,

    das ist ja auch getan, durch den Verband Privater Bauherren...
     
  11. H.PF

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    Und wieso zeichnen die nicht die Rechnungen ab? Wieso kontrolliert DEIN Bauleiter nicht die Baustellen auf Schwachpunkte? er kann dann doch auch problemlos deine Rechnungen kontrollieren...
     
  12. #12 msedi1977, 02.12.2012
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    Äh. Nochmal. Wer zeichnet was ab?

    Der VBP prüft die Bautenstand an >= 5 Tages des Baufortschritts inkl. der Endabnahme, das ist nicht der Bauleiter.
    Der Bauleiter des GÜ kommt laut den Handwerkern nur mal kurz vorbei 5-10min und geht dann wieder.
     
  13. #13 Baufuchs, 02.12.2012
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Schon wieder: Falsche Erwartung.
    Dein VPB Typ prüft so oft wie beauftragt.

    Wo ist eigentlich das Problem? Offenbar sind ja im Zeitpunkt der Rechnungsstellung die jeweiligen Bautenstände erreicht.
     
  14. #14 msedi1977, 02.12.2012
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    Stimmt. Der VBP meinte ca. 5 Begehung müssten genügen.

    Es gibt quasi kein Problem. Nur eine Frage rein interessehalber. Wie oben erwähnt war die Frage nur, ob die Rechnungsstellung OK ist, wenn der Bauleiter den Bau noch nicht begutachtet hat. Das wäre meiner Meinung nach doch seine Aufgabe. Wer er unterschreibt, das alles erledigt ist, ist er doch in der Bringschuld falls es Mängel zu dieser Zeit gibt, die noch beseitigt werden könnten.
     
  15. H.PF

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    Vergiss einfach, das das einer ist der auch nur ansatzweise DEINE REchte vertritt...
     
  16. #16 msedi1977, 02.12.2012
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    OK, Soweit verstanden, wer kann aber meine Rechte vertreten?
     
  17. H.PF

    H.PF

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    DEIN Bauleiter, den du selber bezahlst...

    z.B. der Club der Bauherren, ich würd aber eher einen Ortsansässigen Architekten fragen ob er das nicht machen würde...
     
  18. #18 Gast036816, 02.12.2012
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    deine erwartungshaltung an den bauleiter ist zu hoch. der vertritt nicht deine interessen.
     
  19. #19 msedi1977, 02.12.2012
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    OK, dann wir ich mich wohl mal umschauen müssen. Vielen Dank für Eure Antworten.
     
  20. Julius

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    Viel schlimmer:
    Die Interessen, welche DIESER Bauleiter vertritt, sind dieDeines wirtschaftlichen Gegners.
    Daß jener dessen Vater ist, macht die Sache höchsten noch schlimmer...

    Nein, er brauchte überhaupt nichts abzuzeichnen und er müßte auch nicht anwesend gewesen sein.
    Es würde genügen, wenn z.B. einfach einer der Arbeiter den Chef anruft und sagt "Decke ist fertig", dann könnte die Rechnung rausgehen.

    Mit baugeleiteten hättste-wennste-Mängeln hat das überhaupt nichts zu tun.
     
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