OKFF tiefer als Nachbar

Diskutiere OKFF tiefer als Nachbar im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Hallo zusammen! Ich bin gerade gestartet mit meiner Partnerin ein Haus zu bauen. Nun haben wir folgendes Problem: Der Planer hat die Höhe...

  1. Skyl82

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    Hallo zusammen!

    Ich bin gerade gestartet mit meiner Partnerin ein Haus zu bauen.
    Nun haben wir folgendes Problem:

    Der Planer hat die Höhe für die OKFF auf 24 cm über ausgebauter Straße festgelegt. Da nun aber die Nachbarn eigenmächtig höher gegangen sind, gab es beim Start Probleme. Der Tiefbauer durfte laut Plan nicht höher, hatte dieses aber empfohlen, weil der Nachbar 50 cm höher (haben wir gemessen) lag. Ich bin dann eigenmächtig 30 cm höher gegangen. Das gab erst Mal Probleme und meine Baufirma hat den Baustopp ausgerufen.
    Nun habe ich aber heraus gefunden, dass die Immobilienfirma, die das Baugebiet erschließt die Straße um 45 cm höher ausbauen will. Dies muss aber erstmal vom Tiefbauamt genehmigt werden.

    Fakt ist, wir haben zwei Möglichkeiten:
    1) Die Straße wird nur um 30 cm angehoben. dann wären wir zwar mit OKFF 24 cm über fertiger Straße, aber der Nachbar wäre noch mit 20 cm OKFF höher. Die Frage ist, wäre das überhaupt schlimm, wenn man das Gelände (Garten, Zufahrt etc.) gegenseitig anpasst.
    2) Die Straße wird 45 cm angehoben, wir gehen mit einem Kalksandstein-Sockel um 13cm höher (teuer !!!) und lägen dann zwar auch 24cm über fertiger Straße, aber nur noch 7 cm OKFF unter dem Nachbarn.

    Evtl. können wir die Höhe der Straße noch mit beeinflussen. Die Frage, die ich mir Stelle: Muss man den OKFF mit dem Nachbarn überhaupt anpassen? Für Hilfe wäre ich dankbar!
     
  2. #2 Ralf Dühlmeyer, 04.12.2012
    Ralf Dühlmeyer

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    Was juckt Dich der Nachbar??? Oder reden wir hier von einer Doppelhaushälfte??? Dann sag das auch!

    Dann: Du hast schon jetzt einen Schwarzbau. Genehmigt ist Dein Haus mit OKFF = +24 ü X. Du bist jetzt schon bei 54 ü X. UNd willst noch höher.
    Dafür brauchst Du erstmal eine neue Baugnehmigung.

    heisst was??? Eigenmächtig = ohne Euch zu fragen oder iegenmächtig = auch unter Verstoß gegen die Baugnehmigung???

    Anpassen müsst Ihr Euch nur, wenn eine Verbindung ohne Stufe(n) zwischen den Häusern kommen soll. Innen jedenfalls.
    Aussen sieht das anders aus.

    Lösung:
    1) Tatsächlich geplante OK Strasse mit der Gemeinde verbindlich klären.
    2) Planer ranholen und eine neue Baugenehmigung einholen
    3) Nach dieser Baugenehmigung das Haus bauen lassen!
     
  3. #3 ralph12345, 04.12.2012
    ralph12345

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    Wenn 1) mal immer so einfach wäre. Unser gesamtes Baugebiet hat sich mit Stadt, Immobilienfirma und Ausbauplanendem-Architekten auseinandergesezt, um eine Frage zu klären: Wie hoch wird die Strasse... Aber keiner wollte sich festlegen. Jeder hat so gebaut, wie er glaubte, es passt. Auflösung 2 Jahre später: Bei einigen hat es gepasst, einige haben einen Absatz, bis 30cm nach oben oder nach unten. Glückspiel...

    Heisst was? Nachdem der Tiefbauer das Fundament vorbereitet hat, hast du mit Schippe und Schubkarre 30cm oben rauf gekippt?
    Irgendeine Vorstellung, was eine Baugenehmigung bedeutet?
     
  4. Skyl82

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    Hallo!

    Ja, ich habe die genehmigte Höhe um 30cm überschreiten lassen. Das hat dann der Tiefbauer für mich übernommen. Es wurde gesagt, dass sowas eh nicht überprüft wird.

    Momentan muss die Stadt mit dem Erschließer klären, wie hoch die Straßen nun wirklich kommen. Erst dann kann ich genau sagen, wieviel höher ich gehen darf oder wieviel tiefer ich gehen muss. Tiefer ließe sich auch über einen kleineren Drempel realisieren - da ist nun noch nichts fix.

    Mein Frage zielt eher darauf. Der Nachbar (nicht Haus an Haus) liegt 20 cm höher und somit auch sein Gelände. Erstmal sieht das doch total dämlich aus, wenn zwei Auffahrten sich um 20cm unterscheiden, außerdem ist das tiefere Grundstück doch immer benachteiligt, oder nicht?
     
  5. #5 Ralf Dühlmeyer, 05.12.2012
    Ralf Dühlmeyer

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    Blödsinn!

    Es ist alles fix, weil Du einen Bauantrag gestellt und genehmigt bekommen hast bzw (wäre noch schlimmer) eine Bauanzeige gemacht hast.
    Von wg. überprüft keiner. :motz

    Ich kenne Bürgermeister, die höchstpersönlich durch die Baugebiete Ihrer Komune rennen und "Abweichler" suchen.
    Und selbst wenn´s dem BüMei am Popo vorbeigeht, gibts immer noch alle möglichen anderen Anlässe, die das auffliegen lassen können.

    Da wärst Du nicht der erste - und sicher nicht der letzte!

    Mit welchen Folgen hängt an vielem - im Extremum droht die Abrissverfügung.
     
  6. Neutal

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    In einem anderen Tread ging es auch um einen Häuslebauer der 30 cm zu Hoch gebaut hatte. Haus fertig und ist nun mächtig am Wirbeln. Es genügt die Anzeige eines Nachbarn und der Rückbau startet....
     
  7. #7 Baufuchs, 05.12.2012
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    Baufuchs Gast

    Das ist ja wohl nix, weil:

    § 81 BauONW Satz 2:
    Der Bauaufsichtsbehörde ist die Einhaltung der Grundrissflächen und Höhenlagen der baulichen Anlagen nachzuweisen. Wenn es die besonderen Grundstücksverhältnisse erfordern, kann sie die Vorlage eines amtlichen Nachweises verlangen.

    Heisst im Klartext:
    Merkt keiner ist nicht.
     
  8. #8 Thomas B, 05.12.2012
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    Nun ticken die Uhren in Bayern ja häufig etwas anders, aber bei uns darf man mit dem bau erst beginnen "wenn die Erschließung geichert ist", d.h. wenn die Straße da ist. Da muß noch nicht die Deckschicht drauf sein, wohl aber die Tragschicht usw.

    Das macht auch Sinn!

    Denn nun baust Du in der Annahme, die Straße würd dort oder dort liegen. Ob sie das aber später tut? Und was ist, wenn die die Straße tatsächlich 45 cm höher bauen, Du aber eine OKFFB von +24 cm bezogen auf die ursprünglich geplante Straße hast. Dann liegst Du am Ende ca. 20 cm unter Straßenniveau, mit der Folge, daß Den gesamtes Erdgeschoß über eine Hebeanlage laufen muß (sofern fäkalienbelastetets Wasser = WC). So im luftleeren Raum plant es sich schlecht. Man braucht Fixpunkte. Hier Höhe-Fixpunkte, die verbindlich sind.
     
  9. Baumal

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    du hast ein großes problem, 30cm sind keine 3cm.

    planer beuftragen (gibts überhaupt einen?), er soll eine
    tektur beim bauamt einreichen.

    du hast einen schwarzbau.

    wie man die kuh vom eis bekommt, siehe oben
    Thomas B, z.b. Hebeanlage, keine ahnung.
     
  10. #10 Gast036816, 05.12.2012
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  11. Alex80

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    Und manchmal doch! Bei uns kamen (dem Aussehen nach HarzIV) zwei Männer mit einer Meterrolle haben da Haus abgemessen und den Abstand zum Nachbar gemessen. Keiner hat die Höhe überprüft. Ich bereue dass ich damals auf einige (Götter des Forums, ich meine nicht Baufuchs) hier gehört habe und nicht 10 cm. höher bauen ließ. Na ja...

    Aussage der zuständigen Beamtin im Bauamt: es sind im Bau bis zu 3% Toleranzen erlaubt. Heißt doch bei ~10m hohem Haus 30 cm höher ist noch drin.

    @Ralf, so einen Bürgermeister würde ich selbst in den Arsch treten, wenn auch danach bereuen. Hör doch auf hier Leute einzuschüchtern. Sage doch einfach, der Mann soll zum Bauamt gehen und fragen um wieviel er höher gehen dürfte. Hat mir damals immerhin 20 cm gebracht.
     
  12. #12 Rosmarin, 05.12.2012
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    Naja, 30cm ist schon eine Nummer. Ein paar cm kann man vielleicht noch wegdiskutieren, aber bei 30cm Abweichung von der Baugenehmigung kann man Dir vermutlich schon Vorsatz vorhalten. Und an der Höhe hängen ja auch Abstandsflächen und Nachbarrechte dran. Argumentieren könnte man evtl noch, wenn nur die OKFF höher wäre bei insgesamt unveränderter Haushöhe, aber einfach das ganze Haus mal so 30 cm höher setzen ... Sollte da mal einer was suchen, womit er Dir an den Karren fahren kann ...
     
  13. #13 Baufuchs, 05.12.2012
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    Baufuchs Gast

    1.) Die Aussage der Bauamtsmitarbeiterin ist im Ernstfall nichts wert.
    2.) Ob es in anderen LBO's andere Regelungen zu "Nachweis der Höhenlage des Gebäudes" gibt mag sein. Fragesteller ist NRW und da gilt nun mal der zitierte Paragraph
     
  14. #14 Thomas B, 06.12.2012
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    Eben: Naja!

    Hätten Dir die Götter nahegelgt doch einfach höher zu bauen und es hätte einer bemerkt, bin ich mir sicher, daß Du deren gottgleiche Kompetenz nun anzweifeln würdest!

    Zudem: Wenn rechtlich nichts dagegen spricht, hättest Du ja höher bauen können. So etwas läßt sich formal recht schnell und ohne größeren Aufwand lösen.

    Von solchen Toleranzen ist mir nichts bekannt. Mag sein, daß man das bei Euch duldet, aber rein rechtlich sehe ich hier keine Handhabe.
     
  15. #15 Ralf Dühlmeyer, 06.12.2012
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    Das werd ich ganz sicher nicht sagen, denn er braucht so oder so einen Entwurfsverfasser, der die Tektur/neue Bauanzeige erstellt.
    Geht der TE jetzt zum Amt und erwischt den falschen, hat er einen Baustopp an der Backe.
    Ein Entwurfverfasser kann das i.d.R. schon aus der Aktenlage beurteilen und wenn nicht, kann er unauffälliger fragen.

    Ich schüchtere auch nicht ein, aber die Leute sollen wissen, auf was sie sich einlassen!
     
  16. Alex80

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    Nicht unbedingt. Bei mir hat die Frau einfach auf den vorhandenen Entwurfsplänen dazu gekritzelt +20 cm und nochmal einfach einen Stempel. Und fragen kann er doch immer. Er muss doch nicht sagen habe ich bereits gemacht. Und wenn er hört auf gar keinen Fall, dann weiß er ja was er zu tun hat.
     
  17. #17 Gast23627, 08.12.2012
    Gast23627

    Gast23627 Gast

    Was soll das?

    das ist eine äußerst dämliche Bemerkung!
     
  18. Alex80

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    Das gebe ich zu und bitte um Entschuldigung. Es war auf keinen Fall negativ bezüglich der Leute die auf die Hilfe angewiesen sind gemeint. Ich wollte diese Bemerkung kurz nach dem Beitrag löschen, war jedoch zu spät. Was ich damit sagen wollte ist, dass ich erwartet hätte irgendwelche Vermessungsingenieure mit Lasermessgeräten oder ähnliches kommen würden. Gekommen sind zwei Männer ohne erkenntliche Kleidung, die man so bei Vermessungsingenieuren sieht, zogen aus ihrer Tasche eine einfache Meterrolle und haben das Haus vermessen. Sie waren äußerst nett. Nur von ihrem Äußeren würde ich nie darauf kommen, dass die vom Amt zum Vermessen unseres Hauses gekommen sind. Ich sehe, je mehr ich schreibe umso blöder klingt es. Darum bitte um Entschuldigung nochmals.

    Zu der Grunddiskussion: klar muss man die Vorgaben der Baugenehmigung beachten. Bloß klingen die Bemerkungen der Archis hier immer so, als müsste man für jede auch noch so kleine Frage einen Planer bestellen und nur unter Geleit eines Archis alles bewerkstelligen. Es wird allen Menschen unterstellt, dass sie alles was den Bau anbetrifft dafür zu dumm sind. Vielleicht denke ich aber auch zu einfach, und dahinter steckt ein System - Kundengewinnung?

    Es gibt in diesem Forum gewisse Architekten, deren Antwort man eigentlich automatisieren kann: Wer führt das aus, ist ein Planer dabei ? Ja - ihn fragen. Nein - selber Schuld.

    Im Prinzip könnte man dann (wenn alle sich so verhalten würden) dieses Forum hier auch schließen. Auf der Hauptseite sollte man einfach in Großschrift schreiben: "BITTE WENDEN SICH IN FRAGEN ZU IHREM BAUOBJEKT AN IHREN ARCHITEKTEN ODER ANWALT. WIR SIND NICHT BEFUGT IHNEN RATSCHLÄGE SOWOHL IN FACHLICHER ALS AUCH RECHTLICHER HINSICHT GEBEN."
     
  19. Alex80

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    Außerdem glaube ich das nicht und halte das für Bull ...

    Unser Nachbar hatte Streit mit einem anderen Nachbar. Da ist keiner sofort gekommen sondern mit einer schriftlichen Ankündigung. Und ich vermute dass dies auch immer so gemacht wird. Denn auch der Bürgermeister hat nichts auf meinem Grundstück verloren.

    Vielleicht ist es aber ein Ratsvorsitzender eines 100 Seelen Dorfes ;-) den RD kennt
     
  20. #20 Wachtlerhof, 08.12.2012
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    Es reicht schon ein neidiger Nachbar mit 'nem Anruf beim LRA "ich wollte nur mal fragen ..." Und Dir ist der Baustopp, ...sicher.

    LG - Gisela
     
Thema: OKFF tiefer als Nachbar
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