Vermuteter verdeckter Mangel

Diskutiere Vermuteter verdeckter Mangel im Baumurks in Wort und Bild Forum im Bereich Rund um den Bau; Hoffe das ist keine Doppelpost und hier an richtiger Stelle positioniert: Ich baue mit einem Generalübernehmer und befinde mich noch vor der...

  1. #1 Revontuli, 05.12.2012
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    Hoffe das ist keine Doppelpost und hier an richtiger Stelle positioniert:

    Ich baue mit einem Generalübernehmer und befinde mich noch vor der Abnahme (Trockenbauer sind gerade durch).

    Habe ich als Bauherr das "Recht", 1,2 oder mehrere Rigibsplatten wieder zu demontieren, damit ich mir die Sparschalung im OG darunter anschauen kann?

    Ich habe das nämlich getan, weil ich vermutete, dass man das mündlich zugesagte Austauschen einiger von Schimmel befallener Schalungsbretter nicht machen würde. Nun hat sich meine Vermutung bestätigt und ich möchte dem Bauleiter "eins über die Rübe geben".
     
  2. Yilmaz

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    und deine Frage ist?
     
  3. #3 JamesTKirk, 05.12.2012
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    Da isse :konfusius
     
  4. #4 Gast036816, 05.12.2012
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    das recht hast du, sollte es dann so sein, dass der unternehmer alles richtig gemacht hat und kein mangel vorliegt, zahlst du öffnen und verschliessen. hast du mit deiner vermutung recht, gibt es reichlich diskussionsbedarf über rückbau und kosten.
     
  5. #5 Revontuli, 05.12.2012
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    Danke, und ich habe leider Recht. Zum Diskutieren habe ich allerdings keine Lust; jedenfalls nicht mit dem Bauleiter...

    Schimmel vor der Abnahme liegt m.E. grundsätzlich im Verantwortungsbereich des Bauleiters (welcher von der Baufirma bezahlt wird).

    In meinem Werksvertrag steht lediglich etwas von den zusätzlichen Kosten der Trocknung, die ich eventuell zu tragen habe und nicht, dass ich sowohl für Ausführung noch Überwachung Sorge tragen muss.
     
  6. H.PF

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    Völlig normal, die setzen sich ja nicht freiwillig eine Laus in den Pelz...

    Warum sollten die dir sagen, das du sie zu überwachen hast? Das wäre doch eigene Blödheit...
     
  7. uban

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    Yep, da das Ausbessern bekannter Mängel den ursprünglich kalkulierten Gewinn schmälert hat so ein Unternehmen kaum ein Interesse das wirklich zu machen. Ist halt eine Risiokoabwägung, man darf sich dabei nicht erwischen lassen.

    Schon Lenin sagte, Vertrauen ist Kontrolle ist besser :konfusius
     
  8. #8 Ralf Dühlmeyer, 06.12.2012
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    Da irrst Du, denn der ist bei der Firma angestellt.
    Ergo Verantwortungsbereich der Firma!

    Wenn Du mit dem BL nicht diskutieren willst, dann musst Du Dir einen suchen, der das macht - SV / RA.
    So lange die Firma den nicht auswechselt, bleibt er Dein erster Ansprechpartner.
     
  9. Neutal

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    Was den vermuteten Mangel anbelangt, sollte man nicht gleich die schweren Geschütze auffahren. Holzschalung hat oft Bläuepilze die auch gerne schwarz erscheinen. Ein Bläuepilz stellt KEINEN Mangel dar, wenn er nicht sichtbar verbaut wird. Einen Schimmelpilz kann man nicht immer mit dem Auge erkennen. Hier ist eine Beprobung vor Ort erforderlich. Solange der Schimmel, so es Schimmel ist, entfernt werden kann, hat man auch keinen Anspruch auf einen Rückbau.
     
  10. #10 ralph12345, 06.12.2012
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    Wenn der Bauleiter etwas mündlich zusichert, und das nicht gemacht wird, besteht da trotzdem mal Klärungsbedarf, wie sich der Bauleiter generell die Kommunikation und Zusammenarbeit mit dem Bauherren vorstellt.
     
  11. #11 Pruefhammer, 07.12.2012
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    das siehst du falsch. Der Bauleiter eines BT/GÜ/GU ist der Bauleiter des jeweiligen Unternehmens und nicht der Bauleiter des Kunden. Mag ja sein, dass es BT/GÜs etc. gibt die kundenorientiert sind und der Bauleiter ein wirklich offenes Ohr für die Kunden hat, letztendlich ist der Bauleiter aber dem Kunden keiner Rechenschaft schuldig, muss strenggenommen mit dem gar nicht kommunizieren.
    Der Kunde hat das Anrecht auf das Haus, so wie es vertraglich vereinbart war, gibt es da Mängel ist der Bauträger oder Übernehmer der Ansprechpartner und nicht der Bauleiter.
    So ist nun mal die rechtliche Situation, da sollte man sich nichts vormachen.
     
  12. #12 ralph12345, 07.12.2012
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    Man kann Verträge auch mündlich schliessen. Und wenn der Bauleiter als offizieller Vertreter des GU etwas zusichert, dann ist das erstmal bindend. und natürlich ist der Bauleiter erster Ansprechpartner für den Kunden. Wer denn sonst? Soll der Kunde den Chef der Firma anrufen? Den Verkäufer, der nicht vor Ort ist?
     
  13. Julius

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    Dumm nur, daß dann im Streifall das Erinnerungsvermögen solcher Leute gerne schlagartig nachläßt...

    Will sagen: Das ist theoretisch halbwegs richtig, praktisch aber vollkommen nutzlos!
    Abgesehen davon, daß meist ein Schriftformerfordernis für Änderungen vereinbart wurde.
     
  14. #14 Thomas B, 07.12.2012
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    Ist das so????

    Das will ich mal bezweifeln. Außer der Bauleiter wäre hier klar befugt Verträge zu schließen (Vollmacht?).

    Ansonsten ist der Bauleiter eben der Bauleiter. Wieso sollte dieser Verträge für den GU schließen dürfen?????????
     
  15. #15 ralph12345, 07.12.2012
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    Wenn der GU/GÜ mir den Bauleiter als einzigen Ansprechpartner zur Verfügung stellt, dann ist der mein Gegenüber, uneingeschränkt. Zu was der befugt ist, muß er mit seiner Firma ausmachen. Soll ich die Firmenleitung anrufen, und mit da schriflich zusichern lassen, daß am Bau irgendeine Kleinigkeit korrigiert wird?

    Wenn Absprachen mit dem BL in der Praxis scheitern, dann muß man aber mal ganz dringend mit der Firma- dann wohl der Firmenleitung - mal klären, wie das laufen soll, wenn die Bauleitung Zusagen macht, die nicht eingehalten werden.

    Mängelanzeigen gehen schriftlich vom Kunden an den GU. Daß der GU schriftlich die Mängelbeseitigung ankündigt, wäre mal was neues. da sagt der BL, ja, machen wir, und dann wird das gemacht.

    "Keine Lust" haben, etwas zu diskutieren, ist in jedem Fall der falsche Ansatz.
     
  16. Neutal

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    Trotz alledem hat die Vergangenheit immer wieder bewiesen welchen Wert mündliche Absprchen haben. Unabhängig von der Seite. Vor Gericht spielt sowas nachher eine bedeutende Rolle. Es tut nicht weh sich kurz einen Auftrag, den Mangel oder einfach die Änderung unterschreiben zu lassen. Damit hat man was in der Hand. Im Zweifel den Bauleiter auffordern dies im Bautagebuch als Vermerk zu hinterlegen. Aus.
    Wie weit die kompetenzen des Bauleiters gehen weiß hier sowiso keiner. den Vertrag und auch die Rechnung hat der GU ausgestellt.
    Bei aller diskussion hier ist allerdings immer noch nicht raus ob es sich wirklich um einen Mangel handelt.
     
  17. #17 Ralf Dühlmeyer, 07.12.2012
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    Das ist "Wünsch Dir was". Real und jur. sieht es anders aus!

    Der BL ist seines Chefes Helferlein. Also macht er, was Cheffe sagt und lässt, was Cheffe nicht freigibt oder gar verbietet.
    Eine mündliche Aussage eines BL hat keinerlei Auswirkungen auf das Geschehen, wenn die Firma es nicht freigibt.

    Und es gibt genug Firmen (leider), bei denen das Zerreiben zwischen dem scheinbar gutwilligen BL und dem BÖSEN Chef im Stile Guter Cop-Böser Cop sogar Programm ist.
    Der Kunde soll zermürbt werden!
     
  18. #18 Thomas B, 07.12.2012
    Thomas B

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    Ein normaler (angestellter) BL ist wohl berechtigt Dinge im Rahmen seines Tätigkeitsbereichs zuzusichern (Mängelbehebung, Firmen in den Senkel stellen, Qualitätsabsprachen, was auch immer). Weitergehende rechtsgeschäftliche Zusagen und Abreden dürfen sicher nicht so ohne Weiteres getätigt werden. Es sei denn dies ist klar belegt (Vollmacht) oder der Cheffe selber ist auch der BL oder was auch immer.
     
  19. #19 chrisP42, 08.12.2012
    chrisP42

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    Da bleibt dann aber die Frage, ob der Kunde davon ausgehen muss, dass Zusagen des BL unverbindlich sind. Muss er das nicht (k.A. ob es da Rechtsprechung gibt, würde mich aber interessieren), dann wäre die Zusage dennoch verbindlich und der BL haftet seinem Chef dafür, wenn er seine Befugnisse überschritten hat.
    Aber nur mündlich ist im Zweifelsfall immer schlecht ...
     
  20. Lebski

    Lebski Gast

    Der Kunde kann von gar nix ausgehen. Der Kunde muss sich vorher rechtssicher erkundigen, welche Befugnisse der BL hat, da er einen Vertrag mit dem BU hat, nicht mit dem BL. Und dafür gibt es entsprechende Rechtssprechungen.
     
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Vermuteter verdeckter Mangel

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