Generalunternehmer = Kaufmann = Handelsregister ?

Diskutiere Generalunternehmer = Kaufmann = Handelsregister ? im Sonstiges Forum im Bereich Sonstiges; Hallo. Mich interessiert die Frage, ob ein GU denn nicht ein Istkaufmann ist und demzufolge verpflichtet ist sich in das Handelsregister...

  1. #1 andreas2906, 06.12.2012
    andreas2906

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    Hallo.

    Mich interessiert die Frage, ob ein GU denn nicht ein Istkaufmann ist und demzufolge verpflichtet ist sich in das Handelsregister einzutragen?
    Oder gibt es einen rechtlich einwandfreien Weg daran ( Handelsregister ) vorbei zu kommen und als Einzelunternehmer nach HGB zu gelten, also ohne Registereintrag?

    Wieso die Frage... ohne Registereintrag wird es schwer einen GU zu überprüfen. Sicher haftet ein Einzelunternehmer komplett, aber wie will man den erfahren ob überhaupt haftbare Masse im Eigentum ist?
     
  2. #2 Ralf Dühlmeyer, 06.12.2012
    Ralf Dühlmeyer

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    Du weisst doch wie der Eid lautet, oder nicht??

    Ich schwöre, ich habe nichts mehr, ich werde auch nie wieder was haben, alles was ich je hatte, gehört meiner Frau. :D

    Obs möglich ist? Klar, wenn er ein reines Koordinationsbüro ist, dass von der Planung bis zum Gärtner alles über Subs macht - theoretisch schon.
    Ob das rechtlich zulässig ist = ??? Frag beim Registergericht.

    An sonsten - frag Dich malm welche Auskünfte Du wohl im April diesen Jahres über IBG bekommen hättest. :shades :smoke
     
  3. #3 andreas2906, 06.12.2012
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    Der Eid ist mir bekannt...

    Mein Ansinnen ist eben, vorher die paar Euro für Schufa o.ä. zu investieren um hinterher nicht unbegründet rumzujammern, wenn was negatives eintritt. Auf Leumund gebe ich nach erneuter schlechter Erfahrung nicht mehr sooo viel. In Verbindung mit aktuellen Zahlen und Fakten ergibt sich mein Bild.

    Aber eigentlich brauch der normale GU ein HR-Nr... sehe ich eben auch. Und wenn die nicht auf der Homepage im Impressum, welches schon so nicht heißt... ein Abmahnanwalt würde sich freuen :konfusius
    Beim Registergericht fragen ist allerdings ein guter Tipp, den ich mal verfolgen werde.
     
  4. LaSina

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    Creditreform..
     
  5. R.B.

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    Jepp, wobei die aber auch nur die öffentlich zugänglichen Daten haben bzw. das was ihnen der Unternehmer erzählt.

    Gruß
    Ralf
     
  6. #6 andreas2906, 06.12.2012
    andreas2906

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    Also - mehr Informationen erhalten.

    GU = GbR ?
    Meines bescheidenen Wissens nach ( Schulzeit - Geschäftsprozesse ) sind an die Geschäftsform GbR Bedingungen geknüpft.
    Eine GbR brauch und muss ja garnix, solange Umsatz nicht mehr 250K, weniger 5 Mitarbeiter und Gewinn kleiner 100k.
    Ich denke selbst als kleiner GU reist man mindestens eine Bedingung - nämlich den Umsatz.
    Somit rutscht man ja eigentlich in die oHG, ob man will oder nicht - mit allen Rechten und Pflichten.

    Hab ich einen Denkfehler - kann sich ein GU von hier dazu evtl. äußern?
     
  7. #7 andreas2906, 06.12.2012
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    Ist mir für C2B nicht bekannt.
     
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