gemeinsamer Hauskauf /-bau mit eheähnlicher LG

Diskutiere gemeinsamer Hauskauf /-bau mit eheähnlicher LG im Sonstiges Forum im Bereich Sonstiges; Hi! Was gilt es zu beachten? Grundbuch, Raten, etc. gruß

  1. #1 ma4er72, 10.12.2012
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    Hi!

    Was gilt es zu beachten?
    Grundbuch, Raten, etc.


    gruß
     
  2. #2 andreas2906, 10.12.2012
    andreas2906

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    Nix - ist das gleiche wie verheiratet, geschieden, verwandt, gerade kennengelernt...
     
  3. papeFT

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    gemeinsam einen Notar des Vertrauens aufsuchen und eingehend beraten lassen
     
  4. #4 ma4er72, 11.12.2012
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    ERgänzend zu meinem ersten Thread.
    Sollte die Beziehung mal in die Brüche gehen gibt es, soweit ich weis, schon einen Unterschied ob man verheiratet ist oder nicht.
    Stecke da aber nicht im Detail drin. Dann gibt es vermutlich schon etwas beim dem Hauskauf zu beachten. Aber darum ging es mir in der Frage.
    Sorry, im ersten Thread nicht richtig kommuniziert.
     
  5. #5 andreas2906, 11.12.2012
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    Aha - und auf welches profundes Wissen willst da zurückgreifen?

    Der Unterschied zwischen verheiratet und nicht, hat NIX mit einem Haus zu tun.
    Bei einer Scheidung werden Sachen wie Unterhalt ( bei Kindern oder Arbeitslosigkeit ), Zugewinnausgleich, Aufteilung der Habseeligigkeiten etc. geregelt - dies betrifft ein finanziertes Haus aber nicht...
    Weil, 2 Personen habe bei Bank unterschrieben ( familienstand spielt bei Schulden keine Rolle ) sowie 2 Personen zu XX Anteilen im Grundbuch stehen. Im schlechtesten Fall ist auch eine Person gesamtschuldnerisch haftbar.
     
  6. #6 rechter Winkel, 11.12.2012
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    Vielleicht auch mal über Todesfall nachdenken -> wer erbt was in welchem Fall?!?
    Ehepartner haben hier andere Rechte als Lebenspartner.
     
  7. #7 ma4er72, 11.12.2012
    ma4er72

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    kein profundes Wissen sondern hier und da gelesen. "immobilie eheähnliche Gemeinschaft". Und goggel zeigt einige Treffer an in denen darauf hingewiesen wird.

    Aber wenn hier keiner was dazu schreibt, dann scheint es in der Praxis wohl kein wichtiges Thema zu sein.
     
  8. stevie

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    Wenn Unsicherheit besteht, dann:

    ...evtl. auch in Bezug auf "Partnerschaftsvertrag".
     
  9. kehd

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    Habe das ganze schon hinter mir. Ging wieder auseinander. Zum Glück ohne Streit.
    Wir haben das auf Anraten des Notars als GbR gemacht. Die Details habe ich hier nicht greifbar.
    So etwas kostet aber 1% vom "Streitwert" Du kannst also locker mal 3000€ für den Notar zu Seite legen.
     
  10. #10 ma4er72, 11.12.2012
    ma4er72

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    Irgendwas mit einer GbR hatte ich auch gelesen. Deswegen wurde ich erst stutzig und hab hier versucht mehr Infos zu bekommen.
    Besser im Voraus 3000€ löhnen als im Fall der Fälle mit leeren Händen und nem Schuldenberg da stehen.

    Also denke ich mal der Weg zum Notar ist der Richtige, will man sich absichern.
     
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