Normen fachgerechter Straßenbau!! Hilfe!!!!

Diskutiere Normen fachgerechter Straßenbau!! Hilfe!!!! im Praxisausführungen und Details Forum im Bereich Architektur; Bei einem neuerlichen Gang durch das Erschliessungsgebiet sind wir Mängel aufgefallen die ich nicht für gut heissen kann. Es ist zwar so das...

  1. #1 Bauen2005, 30.08.2005
    Zuletzt bearbeitet: 31.08.2005
    Bauen2005

    Bauen2005

    Dabei seit:
    14.12.2004
    Beiträge:
    102
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Elektriker
    Ort:
    Rhein Neckar Kreis
    Bei einem neuerlichen Gang durch das Erschliessungsgebiet sind wir Mängel aufgefallen die ich nicht für gut heissen kann.

    Es ist zwar so das wir für die Erschlissung die 3 rate noch nicht bezahlen mussten aber die Rechnung usn alsbald zugestellt wird.

    Ich denke aber einen begleichung der Rechnung setzt auch einen fachgerecht Ausfürhung voraus.
    Leider sehe ich diese nicht als gegeben.Bei günstigen Erschlissungsksoten wären solche optischen Mängelvileicht noch hinnehmbar gewesen , aber nicht bei 60 euro Erschlissungskosten.

    Zur Frage:
    bei usn wird mit passformsteinen um den Wasseranschluss gearbeitet. Die Straßen werden in Pflaster ausgeführt.
    So wie Ihr auf den ersten 2 -3 Bildern sehen könnt finde ich die Ausführung ok. Aber auf den nachfolgenden Bildern finde ich die Ausführung unter aller kanone.

    FRAGE:
    1)Ist diese Arbeit fachgerecht???Es heisst ja immer nach Stand der Technik und bei den ersten 2-3 Bildern ist dies ja auch nach Stand der Technik ausgeführt(Steinen Längs geschnitten udn Verband eingehalten)
    2) kann mir irgend jeamdn sagen welche Ver5abeitung ich noch hinehmen muss und welche sich definitiv nicht im Normbereich verhält???
    3) Gibt es irgendwo einen Quelle wo man die Din Norm und die Toleranzen nachmessen kann am besten irgend einen Quelle mit Fotos was ok ist und was man nicht dulden muss

    Ich danke schon im voraus udn hoffe auf Hilfe.
    Von der Gemeinde und vom Erschlissungsträger gibt es leider keinen Hilfe . Die Sagen das würde sich alles im Toleranzbereich webewegn.

    MFg

    Oli
     
  2. #2 Bauen2005, 31.08.2005
    Bauen2005

    Bauen2005

    Dabei seit:
    14.12.2004
    Beiträge:
    102
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Elektriker
    Ort:
    Rhein Neckar Kreis
    Hier mal die positiven Ausführungen die sich leider wirklich immer auf 1-2 Stück im ganzen neubaugebiet beschränken.Und das bei einer Grösse von rund 40 Hektar.Demzufolge sind die nachteiligen Geshichten die nächsten Fotos

    MFg

    Oli
     
  3. #3 Bauen2005, 31.08.2005
    Bauen2005

    Bauen2005

    Dabei seit:
    14.12.2004
    Beiträge:
    102
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Elektriker
    Ort:
    Rhein Neckar Kreis
    Hier die negatve Bilder
     
  4. #4 Bauen2005, 31.08.2005
    Bauen2005

    Bauen2005

    Dabei seit:
    14.12.2004
    Beiträge:
    102
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Elektriker
    Ort:
    Rhein Neckar Kreis
    Hier weitere negaitve Ausführungen
     
  5. #5 Bauen2005, 31.08.2005
    Bauen2005

    Bauen2005

    Dabei seit:
    14.12.2004
    Beiträge:
    102
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Elektriker
    Ort:
    Rhein Neckar Kreis
    Hier weitere negative Ausführungen
     
  6. #6 Bauen2005, 31.08.2005
    Bauen2005

    Bauen2005

    Dabei seit:
    14.12.2004
    Beiträge:
    102
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Elektriker
    Ort:
    Rhein Neckar Kreis
    Hier noch die letzten negativen Bilder
     
  7. Gast_

    Gast_ Gast

    Free

    Hallo

    Anscheinend haben Sie viel Zeit.......

    nun mal Ernst.

    Erschließungsbeiträge sind öffentlich/rechtlich und kein Kaufvertrag.
    Sie haben keine Möglichkeit Einbehalte zu machen.

    Der Eigentümer ist ja auch nicht Sie sondern die Gemeinde.

    Sie können ja Ihre Bedenken dem Bauamt mitteilen bzw. den Abnahmetermin erfragen und ihre Bedenken dann vortragen.

    Ich nehme mal an, daß es sich hie um einfaches Pflaster handelt.
    In einer Innenstadt, Marktplatz usw. wäre vielleicht eine Verlegung nach optischen Gesichtspunkten gewünscht gewesen.
    Bei Ihnen scheint es auf die Funktion als Straßenbelag anzukommen: Tragfähig, keine Stolperfallen durch absackende Steine, Ablauf des Wassers gewährleistet.

    Aber falls sie noch mit der Schieblehre losziehen wollen, um die Fugen zu messsen.....

    Gruß
    Max
     
  8. #8 Bauen2005, 31.08.2005
    Bauen2005

    Bauen2005

    Dabei seit:
    14.12.2004
    Beiträge:
    102
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Elektriker
    Ort:
    Rhein Neckar Kreis
    Hallo,
    ich ziehe nicht mit der SChieblehre los.
    Das einzige was mich stört ist das der Verband nicht eingehalten wird.
    Und wie sie sehen sieht dies wirklich schrecklich aus.

    Ich möchte nur wissen ob es hier irgendwelche normen gibt die dies untersagen damit man dies vortragen kann.

    MFg
     
  9. lärmi

    lärmi Gast

    Ihre Probleme beim Bau hätte ich gerne....

    .... sieht ja wirklich furchtbar aus .... da würde ich sofort ausziehen!
    Jetzt mal im Ernst: Was glauben Sie, wie das Pflaster erst in ein paar Jahren aussieht? Und damit meine ich weniger den Ihres Erachtens misslungenen Versatz sondern Senkungen, Öltropfen, Malkreide, Fahrradreifenbremsspuren usw. Hin und wieder reisst so ein Stein auch mal - Katastrophe!
     
  10. #10 Bauen2005, 31.08.2005
    Bauen2005

    Bauen2005

    Dabei seit:
    14.12.2004
    Beiträge:
    102
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Elektriker
    Ort:
    Rhein Neckar Kreis
    Hallo, lärmi, ich muss hier nicht als gast schreiben ich kann ordentlich nachfragen.
    ich kann nichts für Pfusch in Ihrem Baugebiet udn Straßen minderwertiger und ungepflegter Qualität.

    Wir wohnen jetzt in einem Gebiet wo alles 10 Jahre alt ist udn dort ist die Straße noch eben udn auch gepflegt.

    ich denke mein Recht ist es zu fordern das ich einen saubere Verarbveitung im Gebiet habe und nicht ein pfusch der nach der Gewährlesitungsplficht auseinanderfällt,

    Desweiteren stellt einen saubere Verarbeitung auch eine dementsprechenede Wohnqualität dar udn auch ein gepflegtes Umfeld führt bei einem eventuellen Verkauf zu einem angemessenen Preis.

    Ich wollte hier nicht hören was sie wovon halten .Sondern ich möchte wissen was fachgerecht ist udn was nicht. Desweiteren wollte ich wissen welche Ausführung man dulden muss udn welche nicht.Das ganze in Verbidnung mit Normen oder Vorschriften.

    Vieleicht gibtes ja hier noch leute die wissen was ich meine.

    Mfg

    Oli


    PS.: Zuvor Lärmi oder der gast auf die Idee kommen auf den Rechtsschreibfehlern herumzuhacken eines vorab.Diese dürft Ihr behalten.
     
  11. #11 Martin K, 31.08.2005
    Martin K

    Martin K

    Dabei seit:
    19.12.2002
    Beiträge:
    165
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    selbständig
    Ort:
    Edling
    Benutzertitelzusatz:
    möchtegern Bauherr ohne Bauplatz
    Ist dem wirklich so, das man zwar die Erschliessungskosen löhnen aber
    nicht über möglicherweise (!) mangelhafte Arbeit meckern darf?
    Unabhängig davon ob das jetzt so Kleinigkeiten wie diese Anschlüsse sind, wir
    können von hier aus ja gar nicht sehen wie der Gesamteindruck dieser Strasse
    durch diese arbeiten "verändert" wird. Und wie die Strasse in ein paar Jahren
    aussieht zählt doch jetzt gar nicht, oder muß man eine mangelhafte
    Lackierung an einem Neuwagen akzeptieren nur weil man weis das das evtl.
    einmal ein Baustellenfahrzeug wird welches nach 10 Jahren sowieso verbeult
    ist und schrammen hat?

    Gruß
    Martin
     
  12. Lärmi

    Lärmi Gast

    bitte jetzt nicht beleidigt sein ...

    Mir gehts um die Verhältnismässigkeit: So einen Artikel mit "Hilfe" zu betiteln finde ich schon krass!
    Und ich kanns mir doch nicht verkneifen: Wenn einer wie Sie Perfektionist ist, sollte er tatsächlich sich um seine Rechtschreibung kümmern bzw. auch hier SORGFALT walten lassen - so schwer ist das doch nicht. Übrigens unabhängig davon, ob Sie dafür 60 € zahlen oder nicht;)
    Genug davon - schönen Tag allerseits
     
  13. #13 Bauen2005, 01.09.2005
    Bauen2005

    Bauen2005

    Dabei seit:
    14.12.2004
    Beiträge:
    102
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Elektriker
    Ort:
    Rhein Neckar Kreis
    Hallo,
    so ich denke ich steh nicht alleinen dar mit der Sache das man einen mängelfreie Arbeit fordern kann.

    Dazu muss man leider wissen was mänglfrei ist udn was nicht. Vieleicht kann hier ja noch jemand helfen.Und hat auch die entsprehcenden Normen parart auf die man sich dann bei einem Gespräch stützen kann

    MFg
     
  14. Lukas

    Lukas

    Dabei seit:
    27.03.2005
    Beiträge:
    11.777
    Zustimmungen:
    5
    Beruf:
    Bodenleger
    Ort:
    B, NVP, IN, St Trop
    Es ist doch schön, daß jeder das Recht hat zu meckern.

    Nutzen wird es wenig.
    Ich würde mal drüber nachdenken, wozu so ein Pflaster da ist.
    Und, wie immer, die Frage stellen: was wurde beauftragt?
    Wer meint anderen einen derart schlampigen Schreibstil zumuten zu können, der sollte zuletzt an der Arbeit anderer rummeckern.
    Da wird dem feinen Herrn Elektriker, wenn er wiegenden Schrittes durch´s Baugebiet schlendert, noch so manches mißfallen.
    Schon jetzt mein ehrliches Mitleid mit den ausführenden Firmen und, früher oder später, mit den Nachbarn.
    Gruß Lukas
     
  15. #15 puschel1st, 01.09.2005
    Zuletzt bearbeitet: 01.09.2005
    puschel1st

    puschel1st

    Dabei seit:
    17.02.2005
    Beiträge:
    129
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Landschaftsarchitekt
    Ort:
    Hamburg
    Antworten auf die gestellten Fragen ...

    ... hat hier noch keiner gegeben. Und ich dachte immer, dafür sei ein Forum da! :) Ob Art und Weise der Überschrift, geknüpfte Zusammenhänge, Rechtschreibung und ähnliche Nebensächlichkeiten dafür ausschlaggebend sein sollten, sei dahingestellt....
    Daher hier einmal eine gern zu ergänzende inhaltliche Antwort:

    Normen und Merkblätter gibt es eine Menge. Erst einmal die DIN 18318 "Verkehrswegebauarbeiten; Pflasterdecken Plattenbeläge Einfassungen" als Bestandteil der VOB C. Ergänzend dazu die "Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für den Bau von Pflasterdecken und Plattenbelägen" (ZTV P-StB) als die wichtigsten.

    Inhalte:

    Höhengerechte Verlegung, Abweichungen von der Sollhöhe dürfen nicht mehr als 2 cm betragen. Neben Randeinfassungen und Einbauten müssen die Anschlüsse 3 bis 5 mm über deren Oberfläche liegen. Benachbarte Pflastersteine dürfen max. 2 mm höhenmäßig voneinander abweichen, bei einer 4m Messstrecke darf die Oberfläche nicht mehr als 1 cm vom Soll abweichen.Verlegen in gleichmäßigem Verband, Fugenabstand mind. 3 mm und höchstens 5 mm (VOB)

    Bei Anschlüssen dürfen Pflastersteine nur geschnitten / geschlagen werden, wenn die verbleibende kürzere Seite mindestens die Hälfte der grössten Kantenlänge des ungeschnittenen Steines entspricht - soweit nicht ausdrücklich anderes vereinbart ist ( ZTV P-StB 2000). Also bei einem 20x10er Stein kleinste Länge 10 cm.

    Ihr 2. und 5. Bild der positiven Beispiele ist daher optimal - aus dem Verband heraus genau auf Halbstein passend. Bild 1., 3. und 4. der positiven Beispiele sieht zwar gut aus, da aus dem Verband eingeschnitten, jedoch sind die Paßsteine kleiner als 10 cm und damit nicht regelgerecht.
    Das 1. Bild der negativen Beispiele zeigt (fast) eine regelgerechte Ausführung: rechts wird der Verband auf Halbstein bis an das Einbauteil herangeführt, links hätte man das genauso machens sollen und keinen senkrechten (nach Bild ungeschnittenen) Streifen einfügen sollen. Oben und unten wurden die Steine aus dem Verband gedreht, um als 3/4-Stein eingeschnitten werden zu können - völlig richtig. Dadurch entsteht zwar mit dem angrenzenden Pflaster eine nicht gewollte Kreuzfuge, die allerdings nicht zu vermeiden ist.
    So kann man nun alle Ihre Bilder nach Normgerechtigkeit untersuchen. Was absolut zu vermeiden ist (optisch und technisch) sind solche "Bastellösungen" wie in Negativbeispiel 6 (mit der kleinen Mosaikintarsie;o)

    Nun bewertend: Sie sehen, "normgerecht" ist nicht immer auch gleich optisch ansprechend. Die Norm legt Augenmerk auf einen kraftschlüssigen, verschiebesicheren und damit dauerhaften Verband. Nicht immer ist die Vorgabe überhaupt einzuhalten - versuchen Sie mal, in allen Ihren Bildern ohne zu kleine Passstücke auszukommen ...
    Ich persönlich neige dazu, bei Fußwegen oder sehr gering befahrenen Flächen den Verband durchzuziehen und "kleine" Passstücke zu verwenden - Optik vor Technik, wenn vertretbar. Es zeichnet schon sehr gute Planung und - viel wichtiger - gute Bauüberwachung aus, sich mit solchen Details zu beschäftigen und diese zufriedenstellend zu lösen.

    Fazit: es gibt Bilder, die sind sowohl technisch als auch optisch nicht ok - vieles ist aber im Grundsatz ok, wenn nicht Vorgaben genaue Anweisungen für die Ausführung gegeben haben, was ich aber aus der Praxis heraus bezweifele.
    Einen Hinweis an die betreuende Behörde können sie geben - finde ich auch gut, wenn dort ankommt, das die "Bürger" nicht schlafen. Zum Einbehalten von Eschließungsbeiträgen sind sie aber - wie bereits treffend bemerk - nicht berechtigt.

    Anmerkung für die Forumsdiskussion: Wann hört den "Baüberwachung" auf und fängt "Fugenkieken" (wie wir Norddeutschen sagen) an?
    Typische "Fugenerlebnissse" aus dem Alltag: Borde setzen für öffentlichen Weg 5 m breit, Rechteckpflaster reinlegen. Huch, Borde zuweit auseinander, man will nicht schneiden: 1 Bord wieder abbrechen und neu setzen. Pflastern. 1,5 cm Randfuge entstehen an einer Seite, Flucht passt auch nur gerade mal so. Nicht vermitteln, schnell Fugensand drüber. Ich beanstande das. An 3 Ecken wird schnell etwas gerichtet, Fuge bleibt aber, sand drüber. Wieder genörgelt. Pflaster wird im Randbereich aufgenommen und bündig an Bord gesetzt. die 1,5 cm werden auf 3 Steine gemittelt = nun dort 1 cm Fugen. Wieder nörgeln. Hier und dam mal etwas nacharbeiten, und immer schnell Sand drauf. Dann endlich noch einmal Rand aufgenommen, neu gelegt und das gesamte Pflaster vermittelt. Wunderbar! Wären am Anfang wenige Minuten pro Meter gewesen, um normgerecht und optisch ansprechend das Pflaster auszurichten. So hat sich das ganze über Wochen hingezogen und es ist etliches an Zeit draufgegangen.
    Ist es wirklich zuviel verlangt, eine einigermaßen anständige Arbeit einzufordern. Muss man sich heute schon für soetwas entschuldigen?
     
  16. #16 Bauen2005, 15.09.2005
    Bauen2005

    Bauen2005

    Dabei seit:
    14.12.2004
    Beiträge:
    102
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Elektriker
    Ort:
    Rhein Neckar Kreis
    Hallo,Puschel1st.

    Ich danke Ihenn für die entsprechenden Daten. Das ganze hat jetzt Wirkung gezeigt und so langsam ergibt sich ein vernünftiges Strassenbild das unter optischen und technichen Gesichtspunkten abgeändert wird. Die Verarbeitung gewinnt an Qualität und es wird alles ausgebessert

    Vielen Dank

    MFg

    Oli
     
Thema: Normen fachgerechter Straßenbau!! Hilfe!!!!
Besucher kamen mit folgenden Suchen
  1. asphaltstraße rand überstand stolperfalle

Die Seite wird geladen...

Normen fachgerechter Straßenbau!! Hilfe!!!! - Ähnliche Themen

  1. Rinnenstutzen verklebt norm? Bzw. Verklebefläche

    Rinnenstutzen verklebt norm? Bzw. Verklebefläche: Hallo in die Runde, kann mir jemand sagen wie groß beim rinnenstutzen die Manschette oder umgebörtelte Fläche sein muss? Unsere ist minimal groß...
  2. Gefälleestrich als schwimmende Ausführung in einer Doppelgarage laut Norm möglich?

    Gefälleestrich als schwimmende Ausführung in einer Doppelgarage laut Norm möglich?: Hallo liebes Forum, ich hoffe ich finde hier ein Experte bzgl der DIN18560 - Estriche im Bauwesen: ist es laut der DIN18560 zulässig ein...
  3. Aufrauen der Betonoberfläche - Norm geregelt?

    Aufrauen der Betonoberfläche - Norm geregelt?: Hallo Kollegen ich wundere mich ob das Aufrauen der Betonoberfläche, beim Betonieren in mehreren Abschnitten, in der Norm gereglelt ist oder ist...
  4. Neue Erdbeben Norm ? Juli 2021

    Neue Erdbeben Norm ? Juli 2021: Hallo Team ich sehe gerade beim Beuth Verlag, dass wir nun eine neue Erdbeben Norm haben? DIN EN 1998-1/NA:2021-07 ersetzt DIN EN...
  5. Wurde fachgerecht nach KFW 2009 gearbeitet

    Wurde fachgerecht nach KFW 2009 gearbeitet: Hallo mitananda , habe derzeit das Problem , das ich keine 100 % Bilder von den Arbeiten an der DHH ( KFW EnEv 2009 ) Neue 3 fachvergl. Fenster...