Sanitärinstallation Schlussrechnung bezahlt - Pfusch

Diskutiere Sanitärinstallation Schlussrechnung bezahlt - Pfusch im Baumurks in Wort und Bild Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, ich leg gleich los! Habe von meinem Heizungsbauer die Schlussrechnung erhalten und bereits bezahlt. Nun möchte er mir noch...

  1. #1 bobby81, 13.12.2012
    bobby81

    bobby81

    Dabei seit:
    25.03.2011
    Beiträge:
    247
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Bankbetriebswirt
    Ort:
    Deggendorf
    Hallo zusammen,

    ich leg gleich los!
    Habe von meinem Heizungsbauer die Schlussrechnung erhalten und bereits bezahlt. Nun möchte er mir noch eine Rechnung stellen, da er angeblich Stunden vergessen hat!
    Des Weiteren habe ich bereits diverse unkosten mit ihm gehabt. Wir haben eine LWP. Bei der Montage wurde festgestellt, das dass Fermwärmerohr noch verlegt werden muss. Das Haus stand aber bereits schon.
    Nun haben wir die Baggerarbeiten selbst in die Hand genommen. Und die Kosten getragen.

    Des Weiteren wurde die Installation der freistehenden Badewanne mangelhaft ausgeführt. Die Rohre für die Armatur schauen aus den Fliesen raus. Das sieht natürlich schrecklich aus und der Handwerker möchte dies auch nicht beheben.

    1. Frage: Kann nach einer Schlussrechnung noch eine Rechnung erstellt werden? Wie möchte der Handwerker die Stunden nachweisen?
    2. Frage: Kann ich ihm den PFusch von der Rechnung abziehen?
    3. Frage: Kann ich ihm die Kosten für den Einbau des Fernwärmerohrs abziehen? (Wäre ja eigentlich seine Aufgabe gewesen)

    Angebot hats leider keins gegeben.

    Danke schon mal und schönen Gruß
     
  2. Neutal

    Neutal

    Dabei seit:
    12.12.2011
    Beiträge:
    4.182
    Zustimmungen:
    4
    Beruf:
    Zimmermeister
    Ort:
    Lüneburg
    Benutzertitelzusatz:
    VON EVENTUELL EINGEBLENDETER WERBUNG IN DIESEM POS
    Eine etwas naive Art an so etwas ranzugehen zumal Sie ja Betriebswirt sind. Worauf basiert den der Preis? Es kann ja niemand belegen was überhaupt gefordert war. Heizunganlage ohne Angebot....
    Bei Pfusch können Sie einen Teil einbehalten, müssen den Handwerker aber die Möglichkeit der Mängelbeseitung geben, danach natürlich bezahlen.
    Stundenlohnarbeiten werden normalerweise zum Nachweis durchgeführt. das heißt der Handwerker führt einen Bautagebericht und läßt diesen regelmäßig gegenzeichnen. Geleistete Arbeitsstunden sollten in der Schlußrechnung normalerweise enthalten sein.
    Trotz allem hört sich das hier irgendwie alles nach Schwarzarbeit an. Zumindest ein sehr Merkwürdiges Auftragsverhalten.
     
  3. #3 Rosmarin, 13.12.2012
    Rosmarin

    Rosmarin

    Dabei seit:
    12.04.2012
    Beiträge:
    379
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Dipl. Physiker
    Ort:
    Bayern
    Mal so auf die Schnelle eine Laienmeinung:
    1. Nur weil "Schlussrechnung" draufsteht, heisst das nicht, dass nicht danach noch eine Rechnung kommen darf. Entscheidend ist, ob noch eine offene, berechtigte Forderung aus einem Vertragsverhältnis da ist. Die Stunden muss er nachweisen, z.B. durch einen von Dir unterschriebenen Stundenzettel.
    2. Kommt drauf an, ob es sein Verschulden ist. Prinzipiell muss er Dir eine mangelfreie Leistung liefern. Die Frage ist, nach welchen Plänen er gearbeitet hat und was genau beauftragt war. "Abziehen" ist nicht ganz richtig. Du musst ihm Gelegenheit zum Nachbessern geben und kannst bis dahin vllt. was einbehalten.
    3. Jein. Kommt drauf an, ob es vereinbarter Bestandteil seiner Leistung war und er diese trotz ausreichendem "Vorspiel" (Fristsetzung usw.) nicht erbracht hat. Wenn er das hätte erbringen müssen, nicht erledigt, aber das auch nicht in Rechnung stellt und Du das dann selbst vornimmst, dann kannst Du ihm vllt. Deinen Mehraufwand per Schadenersatzforderung aufdrücken. Aber nicht einfach den Gesamtbetrag hierfür von der Rechnung abziehen.
    Für all das gibt's klare Spielregel nach VOB (sofern vereinbart), ansonsten greift BGB. Mir scheint, hier fehlt's an klaren und schriftlich fixierten Vereinbarungen im Vorfeld, d.h. ordentliches LV und Angebot (wie Du ja schon schreibst).
     
  4. #4 MoRüBe, 13.12.2012
    MoRüBe

    MoRüBe Gast

    Ich würde es als konfus bezeichnen. Nach Planung will ich gar nicht erst fragen.

    Und was ein Fermwärmerohr bzw. Fernwärmerohr mit ner LWP zu tun hat, erschließt sich mir nu auch nicht so wirklich.
     
  5. #5 Ralf Dühlmeyer, 13.12.2012
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

    Dabei seit:
    14.06.2005
    Beiträge:
    34.296
    Zustimmungen:
    21
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hannover
    Verbindungsrohr zwischen Ausseneinheit und den Registerzuleitungen. Ist ja etwas entfernt vom Haus :D:p
     
  6. NeoZ

    NeoZ

    Dabei seit:
    20.04.2010
    Beiträge:
    114
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Elektriker
    Ort:
    NRW
    Hallo bobby81,

    hast Du denn die Leistungen nicht abgenommen? Wenn der Sanitär-Mensch mir die Anschlussleitung der Wannen-Armatur mangelhaft einbaut, bezahle ich ihm doch nicht die Schlussrechnung!!!

    Richtiger Weg lautet: Leistungsverzeichnis anfertigen, Ausschreibungen durchführen und dann Angebote checken! Grundlage VOB/B....
     
  7. #7 Gast943916, 13.12.2012
    Gast943916

    Gast943916 Gast

    das hat man vor der Bezahlung nicht gesehen?
    warum nicht?
    das musst du ihn fragen, wie er es muss steht ja oben.....
    wie? da sie ja schon bezahlt ist.....

    ein Angebot gab es nicht, vielleicht einen Vertrag in dem seine zu erbringende Leistung beschrieben ist?
     
  8. Neutal

    Neutal

    Dabei seit:
    12.12.2011
    Beiträge:
    4.182
    Zustimmungen:
    4
    Beruf:
    Zimmermeister
    Ort:
    Lüneburg
    Benutzertitelzusatz:
    VON EVENTUELL EINGEBLENDETER WERBUNG IN DIESEM POS
    VOB?? auf welcher Grundlage? Es hat noch nicht mal ein Angebot gegeben, da bezweifel ich das es einen schriftlichen Auftrag mit vereinbarung der VOB gegeben hat und diese auch dem TE übergeben wurde
     
  9. cawu

    cawu Gast

    Sachen gibts.
    Es gibt kein Angebot, aber du willst ihm den Anschluss für die Leitung abziehen?
    Das ist in etwa so: Du bestellst ein Auto ohne nach dem Preis zu fragen, nachdem du das Auto geliefert bekommst und feststellst, dass keine Klimaanlage verbaut ist, baust du dir selbst eine ein und ziehst die Kosten dafür dem Autohaus ab. Guter Plan!
     
  10. NeoZ

    NeoZ

    Dabei seit:
    20.04.2010
    Beiträge:
    114
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Elektriker
    Ort:
    NRW
    VOB/B wenn es ordentlich gemacht werden soll. In dem Thema von bobby81 ist die VOB nicht möglich:-)
     
  11. #11 Gast943916, 13.12.2012
    Gast943916

    Gast943916 Gast

    und BGB wenn es Pfusch werden soll?

    klär mich mal auf....
     
  12. NeoZ

    NeoZ

    Dabei seit:
    20.04.2010
    Beiträge:
    114
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Elektriker
    Ort:
    NRW
    VOB = Vergabe und Vetragsordnung für Bauleistungen / Allgemeine Vetragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen.

    Ein Vetrag zwischen den beiden gibbet nicht!

    Bei Baufusch greift meines Wissens das BGB.
     
  13. #13 Rosmarin, 13.12.2012
    Rosmarin

    Rosmarin

    Dabei seit:
    12.04.2012
    Beiträge:
    379
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Dipl. Physiker
    Ort:
    Bayern
    Einen Vertrag gibt es, sobald übereinstimmende Willenserklärungen abgegeben werden. Wenn das schriftlich auf Basis eines LV+Angebotes erfolgt, dann ist das leicht nachvollzieh- und beweisbar. Ansonsten muss man auseinanderfieseln, was wirklich (beweisbar oder zumindest glaubhaft) war und es kann sehr wohl sein, dass ein gültiger Vertrag zustande kam. BGB greift als "Fallback" immer, sofern nichts anderes (per Vertrag oder per Einschluß der VOB) vereinbart wurde. Das hat nichts mit Pfusch oder Nicht-Pfusch zu tun.
     
  14. #14 Baufuchs, 13.12.2012
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Auch ein mündlicher Vertrag ist ein Vertrag.

    Niemand wird hier behaupten können, es sei kein Vertrag zustande gekommen, denn der AN hat eine Leistung erbracht, die der AG angenommen (und auch bezahlt) hat.

    Da die VOB sicher nicht vereinbart wurde, gilt hinsichtlich Vertragserfüllung und Ansprüchen bei Mängeln das BGB.

    Problem, wie oft bei mündlichen Verträgen: was wurde beauftragt und wird somit vom AN geschuldet.
     
  15. NeoZ

    NeoZ

    Dabei seit:
    20.04.2010
    Beiträge:
    114
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Elektriker
    Ort:
    NRW
    Auch eine mündliche Absprache gilt als Vertrag, das stimmt. Nur ist es schwer die beauftragten Dinge nachzuweisen. Deswegen denke ich, greift die VOB nur sehr serh schlecht in diesem Fall. BGB dann natürlich schon eher.

    Bitte berichtigen wenn ich irre!
     
  16. #16 Rosmarin, 13.12.2012
    Rosmarin

    Rosmarin

    Dabei seit:
    12.04.2012
    Beiträge:
    379
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Dipl. Physiker
    Ort:
    Bayern
    Die Logik kann ich nicht nachvollziehen: Wieso sollte der Nachweis des Vertragsinhaltes leichter gelingen, wenn BGB die Grundlage ist?
     
  17. Julius

    Julius

    Dabei seit:
    25.03.2004
    Beiträge:
    23.204
    Zustimmungen:
    5
    Beruf:
    Kabelaffe
    Ort:
    Franken
    Benutzertitelzusatz:
    Werbung hier erfolgt gegen meinen Willen!
    Wenn in Banken so gearbeitet wird, wundert mich nichts mehr...

    Im Ernst:
    Das kann doch nur ein Fake sein.

    Falls doch nicht:
    Gab es eine Planung? Wer hat sie erstellt?
     
  18. #18 MoRüBe, 13.12.2012
    MoRüBe

    MoRüBe Gast

    Nee, es gab nen Plan :D

    nur kein Soffin:mega_lol:
     
  19. #19 Gast036816, 13.12.2012
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    naja - nach bezahlung der schlussrechnung anzubringen, ist ein wenig naiv, dann noch etwas abzuziehen. die abnahme ist vollzogen und wenn da etwas rausschaut, wurde mit mängeln abgenommen. wird schwierig.

    war die leitung außerhalb vom gebäude vertraglich geschuldet, stand das im auftrag xx m aussenleitung D = yy mm, isolierung etc.?
    auf welcher grundlage basiert der vertrag, leistungsbeschreibung oder mach mal einen preis?
    wie alt ist die schlussrechnung? wann wurde bezahlt? wann kam die nachforderung? in der vob/b gibt es eindeutige fristen dazu.
    wahrscheinlich gibt es auch keinen bauleiter, der hier etwas reguliert!
     
  20. #20 bobby81, 14.12.2012
    bobby81

    bobby81

    Dabei seit:
    25.03.2011
    Beiträge:
    247
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Bankbetriebswirt
    Ort:
    Deggendorf
    Guten Tag zusammen

    Erst mal danke für die vielen Beiträge.
    1. Ich habe für alles Rechnungen!!
    2. Ja ich war etwas naiv in der Sache. Es war ein Bekannter aus dem Ort. Ausgemacht wurde leider nur mündlich.
    Also ich hatte 2 Komplettangebote und er sagte er macht das auf jeden Fall billiger! Aber dem war dann natürlich nicht so. Im Gegenteil!

    Mir geht es eigentlich nur um die Badewannenarmatur! Diese wurde eingebaut und ich als Laie konnte das natürlich nicht erkennen. Es ist ja dann noch Estrich reingekommen. Dann Fliesen. Bis das gemacht wurde, war die Rechnung bereits bezahlt. LEIDER!

    Ich habe ihn angesprochen darauf und er sagte das sei ein Herstellungsfehler! Also ich muss sagen die Armatur allein kostet 1500EUR! Ich habe dann beim Hersteller angerufen. Die sagen es ist ein Montagefehler, weil hier eine Montageanleitung immer Mitgeliefert wird. Nun sagt er, er ist da nicht schuld! Und ich muss mir das mein Leben lang anschauen.
    Kann ich ihn dazu verpflichten, das ganze auf seine Kosten rauszumontieren und dann Fachgerecht wieder zu machen?
    Das kostet ihn natürlich einiges, da ja auch später dann wieder gefliest werden muss!

    Danke
     
Thema:

Sanitärinstallation Schlussrechnung bezahlt - Pfusch

Die Seite wird geladen...

Sanitärinstallation Schlussrechnung bezahlt - Pfusch - Ähnliche Themen

  1. Sanitärinstallation auf kaltem Dachboden

    Sanitärinstallation auf kaltem Dachboden: Hallo liebe Bauexperten, Kürzlich habe ich einen Reihenmittelhaus aus dem Baujahr 1983 erworben. In diesem Haus musste die Sanitärinstallation...
  2. Symbolsprache zur Planung und Dokumentation der Sanitärinstallation

    Symbolsprache zur Planung und Dokumentation der Sanitärinstallation: Hallo, ich erneuere demnächst in meinem Haus die Sanitärinstallation (Frischwasserleitungen). Kann mir jemand sagen, ob es zur Planung und...
  3. Bodenaufbau Fussbodenheizung, Elektro- und Sanitärinstallation

    Bodenaufbau Fussbodenheizung, Elektro- und Sanitärinstallation: Hallo Zusammen Wir starten gerade die Sanierung eines EFHs mit Bj. 1974 und in diesem Zuge soll eine FBH installiert werden. Die Aufbauhöhe soll...
  4. Preis Neubau Sanitärinstallation

    Preis Neubau Sanitärinstallation: Hallo zusammen, wir haben für unsere 185qm Neubau in Holzständer ein Sanitär Angebot bekommen. 2,5 Geschosse - DG ausgebaut. Küche im EG -...
  5. Trockenbauwand und Vorwandelemente für Sanitärinstallation

    Trockenbauwand und Vorwandelemente für Sanitärinstallation: Hallo, wir müssen in einem Zimmer eine Trennwand aufbauen (hellblau). Diese muss aus statischen Gründen leichter sein (Ytong oder im Trockenbau)...