Klauseln im Darlehensantrag

Diskutiere Klauseln im Darlehensantrag im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; Wir wollten wir unsern Hausbau jetzt unsere Finanzierung auf den Weg bringen. Beim Lesen des Darlehensantrages bin ich über einige Klauseln...

  1. pantau

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    Wir wollten wir unsern Hausbau jetzt unsere Finanzierung auf den Weg bringen. Beim Lesen des Darlehensantrages bin ich über einige Klauseln gestolpert bei denen ich mich frage, ob das Standard einer jeden Baufinanzierung ist oder ob einem da etwas "untergejubelt" wird.

    Vor allem stutze ich bei

    11 Außerordentliches Kündigungsrecht
    (1) Der Bank steht kein ordentliches Kündigungsrecht zu; sie ist jedoch berechtig, die Darlehen aus wichtigem Grund zur sofortigen Rückzahlung zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn
    ...
    (6) der Wert des Grundbesitzes oder anderer Sicherungsgegenstände sich nach den Feststellungen der Bank vermindert und hierdurch die ihr gestellten Sicherheiten beeinträchtigt werden;
    => das kann ja viel bedeuten. Fiktives Extrembeispiel: baut man uns nen Flughafen vor die Tür, dann ist unser Haus nichts mehr Wert und die Bank darf uns kündigen?
    ...
    (11) in den Einkommens- oder Vermögensverhältnissen des Darlehensnehmers, des Eigentümers, eines etwaigen Mitverpflichteten, des Bürgen oder des Ausbietungsgaranten eine wesentliche Verschlechterung oder eine erhebliche Vermögensgefährdung eintritt, insbesondere die Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder die Durchführung des außergerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahrens beantragt wird,
    => Ich verliere meinen Job und die Bank kündigt mein Darlehen (obwohl ich den Kredit evtl. noch bedienen kann)

    Störe ich mich jetzt hier an gewöhnlichen Vertragsklauseln oder ist das in der Regel so nicht üblich?
     
  2. #2 GeorgPuetz, 19.12.2012
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    Das ist alles so üblich. Der unter (11) genannte Punkt ist übrigens ein Argument, nicht bei der Hausbank zu finanzieren, bei der die regelmäßigen Einkünften eingehen. Denn diese Bank sieht als erstes das kein Geld mehr reinkommt und könnte dann eben auf diese dummen Gedanken kommen.
     
  3. #3 biologist, 19.12.2012
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    Die finanzierende Bank will oftmals allerdings auch, dass das Gehaltskonto bei ihr geführt wird.
     
  4. pantau

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    Danke für die Antworten. Das Gehaltskonto muss nicht bei der finanzierenden Bank geführt werden. Schön, ist doch gleich viel beruhigender, wenn man nicht der einzige ist, der seine Seele an die Bank verkauft...
     
  5. R.B.

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    Die Klauseln sind üblich. Deswegen erinnere ich auch immer wieder daran, dass eine Finanzierung die auf Kante genäht wird, ganz schnell kippen kann. Ein entsprechender Einsatz von EK bewahrt den Kreditnehmer davor, dass sein Haus plötzlich nicht mehr als Sicherheit ausreicht. Im Normalfall wird die Bank aber zuerst eine Verstärkung der Sicherheiten fordern bevor Sie aus diesem Grund das Darlehen kündigt. Wer dann aber keine zusätzlichen Sicherheiten stellen kann, hat ganz schnell ein Problem. Die Situation verschärft sich dann noch, wenn man aufgrund der veränderten Rahmenbedingungen keine Neufinanzierung/Umschuldung bei einem anderen Institut bekommt. Ist das Darlehen erst einmal gekündigt, dann sind die Chancen auf eine Umschuldung sowieso nahe Null. Dann ist es nur noch ein kleiner Schritt bis zur ZV.

    Deswegen immer daran denken, Ruhe hat man erst wenn die Hütte bezahlt ist, aber bis es soweit ist gehört sie quasi der Bank. Man sollte daher immer darauf achten, dass der Kreditverlauf störungsfrei über die Bühne geht, und man in einer möglichst komfortablen Situation bleibt....soweit man bei einem Kreditnehmer von "komfortabler Situation" sprechen kann.

    Gruß
    Ralf
     
  6. #6 Bankkaufmann, 30.12.2012
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    Die wenigsten Banken wollen die Führung des Gehaltskontos auch bei der Bank. Mir selbst ist nur die Spardabank bekannt die das zwingend will. Die anderen Banken nicht.
    Zu Punkt 11: Man kann auch ein Darlehen derart absichern, dass eine Versicherung greift wenn man den Job verliert.
     
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