Gewährleistung bei Verklemmten Heizungsventil

Diskutiere Gewährleistung bei Verklemmten Heizungsventil im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, mir ist absolut klar, dass hier keine Rechtsberatung erfolgen kann. Es geht mich auch nicht um eine wasserdichte juristische...

  1. Ares

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    Hallo,

    mir ist absolut klar, dass hier keine Rechtsberatung erfolgen kann. Es geht mich auch nicht um eine wasserdichte juristische Einschätzung sondern einfach um eure persönliche Meinung.

    Also:
    Vor 2.5 Jahren haben wir unseren Neubau vom Bauträger übernommen. Laut Bauvertrag beträgt die Gewährleistung des Bauträgers auf alle Leistungen einheitlich 5 Jahre.

    Wir haben nun Nachwuchs bekommen und ein vorher kaum benutztes Zimmer in ein Kinderzimmer verwandelt. Dabei haben wir festgestellt, dass der Raum nicht richtig warm wir. Da der Raum vorher nicht benutzt wurde, haben wir diesen auch nicht voll geheizt, daher ist das Problem erst jetzt aufgefallen.

    Wie bei allen Problemen zuvor haben wir uns direkt an den Heizungsmonteur gewendet, der damals für den Bauträger die Heizung montiert und in Betrieb genommen hat. Der Techniker kam und schaute sich den Heizkreisverteiler an. Ergebnis: Das Ventil für den Raum klemmte was durch ein wenig gewackel behoben wurde.

    Laut Monteur und Bauträger fällt dies nun nicht unter die Gewährleistung sondern ist normaler Verschleiß für den wir selber verantwortlich sind. Ich sehe das anders: Ich habe die Ventil gekauft mit der Gewähr, dass dieses 5 Jahre einwandfrei funktioniert.

    Wer hat recht? Wenn Bauträger und Monteur recht haben ist das für mich kein Weltuntergang. Die Rechnung beläuft sich auf rund 40 EUR und wird mich somit nicht in den Bankrott stürzen. Aber ich wüsste schon gerne, ob ich mit meiner Einschätzung daneben liege.

    Weiterer Frage wenn wir schon mal beim Thema sind:
    In der Rechnung wird neben der Anfahrt eine halbe Stunde Arbeitszeit berechnet. Wenn es hoch kommt war der Monteuer 5 Minuten bei uns. Das keine Minuten genaue Abrechnung erfolgt ist auch klar. Aber für 5 Minuten den 6 fachen Betrag anzusetzten finde ich etwas viel. Ist diese pauschalte Abrechnung richtig?

    Vielen Dank für eure Meinungen!
     
  2. #2 Achim Kaiser, 19.12.2012
    Achim Kaiser

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    Gewährleistung ist keine Vollkaskoversicherung und auch kein Sorglospaket.
    Der Unternehmer übernimmt die Gewähr dass zum Zeitpunkt der Abnahme .....

    Wenn ein Ventil 2,5 Jahre nicht bewegt wird - warum auch immer - und dann festsitzt fällt wohl eindeutig in den Bereich *Nutzung*.

    Auch *Nichtnutzung* kann zu Problemen/Verschleiss/Defekten führen, vor allem bei mit Wasser beaufschlagten Bauteilen.

    Denkfehler ... Ich empfehle mal zu gockeln um den Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung festzustellen.

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  3. #3 Unregistrierter, 19.12.2012
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    zumal in beiden Fällen auch immer die ordnungsgemäße Nutzung eine Rolle spielt.
    Wenn man bei einem Neuwagen beispielsweise Standschäden auf Garantie (oder Gewährleistung) reklamiert, die entstanden sind, weil das Auto zwei Jahre nicht bewegt wurde...legt man sich wohl die Karten.
    Eine "übliche und ordnungsgemäße Nutzung" liegt hier wohl kaum vor.
    Ich kann mir gut vorstellen das es in dem Heizungsfall recht ähnlich sein wird. Gewisse Dinge muss man halt regelmäßig machen....
     
  4. Ares

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    Hallo,

    vielen Dank für die Antworten. Das habe ich vielleicht falsch formuliert: Natürlich wurde das Ventil 2,5 Jahre gar nicht verwendet. Schon um Probleme mit den Nachbarräumen zu vermeiden und den Raum nicht total auskühlen zu lassen haben wir den Raum natürlich beheizt. Anders als in den genutzten Räumen haben wir aber nicht die volle Raumtemperatur gefahren sondern einfach eine etwas kühlere. Daher ist nicht aufgefallen, dass der Raum nicht besonders warm wurde (sollte er ja auch nicht).

    Wir haben das Ventil also schon normal benutzt, nur eben am unteren Ende des "normalen Temparaturbereiches".

    Das Teile einem Verschleiß unterliegen und dieser nicht zur Gewährleistung gehört ist mir klar. Um bei dem Beispiel mit den Autoreifen zu bleiben: Das diese nach 2 Jahren normaler Nutzung nicht aussehen wie neu ist normal und gehört nicht zur Gewährleistung. Wenn diese aber nach 2 Jahren normaler Nutzung total heruntergefahren sind, gehört das für mich sehr wohl zur Gewährleistung.

    Ebenso sehe ich das bei dem Ventil: Dessen normale Nutzungsdauer ist deutlich größer ausgelegt als 2,5 Jahre. Wenn dieses also schon nach einer relativ kurzen Zeit normaler Benutzung Störungen zeigt, gehört das für mich nicht zu normalen Verschleiß sondern ist ein Mangel sprich ein Fall für die Gewährleistung.


    Nein, hier geht es nicht darum euch von meiner Meinung zu überzeugen, ich will nur für mich selbst einen möglichst sachlichen Blick auf die Dinge bekommen. Und dafür ist eine Diskussion verschiedener Sichtweisen immer der beste Weg. Der Unterschiede von Garantie und Gewährleistung ist mir durchaus bekannt, dennoch sehe ich in diesem Fall die Gewährleistung am Zug. Wenn es hierzu noch weitere Meinungen gibt würde ich mich hierüber sehr freuen.
     
  5. #5 Achim Kaiser, 21.12.2012
    Achim Kaiser

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    Für welche Nutzungsdauer ein Bauteil ausgelegt ist interessiert bei der Frage nicht wirklich.
    Deswegen auch der Verweis auf den Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie.

    Sowohl nach § 13 Nr. 1 VOB/B als auch nach § 633 BGB übernimmt der Auftragnehmer die Gewähr dafür, dass die Leistungen zur Zeit der Abnahme die vertraglich zugesicherten Eigenschaften hat, den anerkannten Regeln der Technik entspricht und nicht mit Fehlern behaftet ist, die den Wert und/oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern.

    Danach scheidet die Gewährleistung dann aus, wenn eine etwaige Funktionsstörung auf eine normale Abnutzung (Verschleiß) zurückzuführen ist. Aus der Formulierung „zur Zeit der Abnahme“ ist zu entnehmen, dass die Heizungsfachfirma nur für Fehler Gewähr zu leisten hat, deren Ursache sie vor der Abnahme gesetzt hat und die während der Gewährleistungsfrist auftreten. Die Gewährleistung umfaßt beispielsweise nicht eine blockierte Umwälzpumpe oder festsitzende Thermostatventile, wenn die Mängel durch den Betrieb (Verschleiß) verursacht wurden.

    Anschließend ist das Thema immer offen um sich zu zoffen :).

    Die Beweislast, dass der Mangel bereits zum Zeitpunkt der Abnahme gesetzt war ist nach der Abnahme beim beim Auftraggeber.

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  6. R.B.

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    Ein schlechtes Beispiel, denn das würde voraussetzen, dass der Reifen beim Kauf mit einem Mangel behaftet war. Es wäre etwas Anderes wenn der Hersteller eine Garantie geben würde, dass der Reifen min. 2 Jahre halten muss. Das ist hier aber nicht der Fall. Im Fall von Gewährleistung wird es schwierig nachzuweisen, dass der Reifen mangelhaft war.

    Ein Ventil das nach 2 Jahren mal hängen bleibt muss nicht mangelhaft sein. Hierzu müsste ein Material oder Produktionsfehler vorliegen. Beides wird nicht so einfach nachzuweisen sein. Es gibt (leider) genügend Ventile die nach der Sommerpause hängen. Genauso wie bei meinem Auto nach einigen Wochen Stillstand die Batterie leer ist.

    Gruß
    Ralf
     
  7. #7 ThomasMD, 21.12.2012
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    Autoreifen sind auch ein völlig ungeeignetes Beispiel. Der Eine fährt sie im halben Jahr glatt und beim Nächsten stehen sie sich 5 Jahre lang eckig.
    Und ein Heizkörperventil, welches 2,5 Jahre auf Stufe 1 steht wird halt nicht normal benutzt, auch wenn der TE das noch so oft betont.

    Wenn überhaupt, bewegt sich der Stößel um ein tausendstel Millimeter und das reicht nicht aus, um die Gängigkeit aufrecht zu erhalten.

    Aber wie Achim und Ralf schon sagten, kommt es darauf auch gar nicht an. Du hast zu beweisen, dass das Ventil bereits beim Einbau mangelhaft war und das dürfte ziemlich schwer fallen.
     
  8. #8 the motz, 21.12.2012
    the motz

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    Klebende Ventilsitze sind bei "Geiz ist geil"- Nutzung normal.

    Einzige Abhilfe hierfür, wenn schon die Raumtemperatur aufs Minimum Gefahren wird: vernünftige Raumthermostate, welche ab einer gewissen Stillstandzeit die ventile regelmäßig (i.d.R. Einmal pro Woche) ansteuern...

    Das gilt nebstbei für Ventile in allen Baugrößen!
     
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