Fehler im Bauantrag

Diskutiere Fehler im Bauantrag im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, haben Ende letzter Woche den Bauantrag zur Durchsicht erhalten um diesen nach unserem OK ans Bauant weiterzuleiten. Das OK haben wir...

  1. #1 FamilieK, 19.12.2012
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    Hallo, haben Ende letzter Woche den Bauantrag zur Durchsicht erhalten um diesen nach unserem OK ans Bauant weiterzuleiten.

    Das OK haben wir dann auch gegeben.

    Heute ist das Ganze beim Bauamt eingegangen und wir haben eine Version erhalten.

    Nun haben wir leider einen Fehler entdeckt:
    Auf Seite 2 - AnlageI/7 zu BauPrüfVO unter "Dachflächen und Dachaufbauten" stand: "Betonsteinpfanne in Farbe Rot".
    Die Farbe Rot ist jedoch laut Bebauungsplan nicht gestattet und wurde von uns auch nicht geplant. Eher Anthrazit oder schwarz. Auch möchten wir demnächst, bei der detailierten Planung auf Tonziegel wechseln.

    Was passiert nun bei diesen Angaben? Wird das Ganze abgelehnt, kann man telefonisch Änderungen vornehmen oder ist es wurscht?

    Haben heute am Abend, als es uns aufgefallen ist, den GU angeschrieben aber narürlich noch keine Rückmeldung.

    Ich hoffe ihr könnt kurz weiterhelfen und hoffentlich beruhigen :)
     
  2. #2 Gast036816, 19.12.2012
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    Gast036816 Gast

    abwarten - mir ist kein fall bekannt, dass deswegen die baugenehmigung verwehrt wurde. allenfalls erhaltet ihr die auflage, eine andere farbe zu verwenden und nachzuweisen.
     
  3. #3 FamilieK, 20.12.2012
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    Vielen Dank Rolf. Da bin ich beruhigt. In der Vergangenheit hatte ich schon öfter Kontakt zum Bearbeiter wegen anderer Sachen. Bisher war er immer sehr nett und hat immer gut weitergeholfen.
    Jetzt bin ich mal auf die heutige Antwort vom GU gespannt. Ich werde dann abschließend noch einmal berichten um das Thema zu vervollständigen.
     
  4. #4 Baufuchs, 20.12.2012
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    Baufuchs Gast

    Wenn ihr in der "Genehmigungsfreistellung" eingereicht habt, guckt da i.d.R. nicht mal jemand drauf.
     
  5. #5 Ralf Dühlmeyer, 20.12.2012
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    Ich würde aber in jedem Fall auf einer Änderung bestehen. Sowas ist meist die Folge der PC-Arbeit. Baubeschreibung ist wie BV Meier-Müller-Schulze und da waren die Pfannen eben rot und das apste&copy korrigiert nun mal nicht selbstständig.
    Der GÜ soll ein Deckblatt dazu erstellen, dass beim Bauamt einreichen. (MIt Eingangsstempel auf der Kopie!)
     
  6. #6 FamilieK, 20.12.2012
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    Das mit der Vorlage habe ich mir auch schon gedacht... das ist so vielen bereits bei der Entwurfplanung passiert. Einige Hausbaufirmen hatten uns Entwürfe mit falschen Adressen oder sogar Namen ausgehändigt.
    So schwierig ein leere Formular zu nehmen sollte es doch nicht sein ;)

    Die "Genehmigungsfreistellung" wurde beantragt... aber da guckt keiner drauf? Der Antrag ansich ist schon super dünn und in weniger als 3 Minuten durchgelesen. Dachte, dass der zumindest gründlichst vom Bauamt durchgelesen wird.

    Kann jemand etwas zur Dauer der Bewilligung sagen? Wenn so ein Antrag nicht richtig oder dann halt doch in ein paar Minuten durchgelesen wird, kann es ja mit der Genehmigung nicht lange dauern. Oder sind dahinter noch mehr Prozesse?
     
  7. #7 Baufuchs, 20.12.2012
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    Baufuchs Gast

    First bei Genehmigungsfreistellung:

    4 Wochen ab Eingangsdatum.

    Aus BauONW §67:

    Bei Genehmigungsfreistellung wird nur die Vollständigkeit der Unterlagen geprüft.
    Dafür, dass die öffentl. rechtlichen Bauvorschriften eingehalten werden haften Bauherr + Architekt.
     
  8. #8 FamilieK, 20.12.2012
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    Also kriegen wir evtl. in den nächsten 4 Wochen ein Schreiben aus dem hervorgeht, dass kein Genehmigungsverfahren durchgeführt werden soll und können dann beginnen... oder wir höhren 4 Wochen gar nichts und fangen nach Ablauf der Frist an. Richtig verstanden?
     
  9. #9 Baufuchs, 20.12.2012
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    So isses.
     
  10. #10 FamilieK, 20.12.2012
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    Ups... Höre wird natürlich ohne "h" (abgesehen vom ersten Buchstaben) geschrieben. Warum auch immer ich das dort so geschrieben habe :D
     
  11. #11 misaindia, 22.12.2012
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    Hallo Bauchfuchs,
    dazu hab ich doch mal eine Frage: Wir haben auch mit Genehmigungsfreistellung beantragt. Wie genau ist das mit "... haften Bauherr + Architekt gemeint"? Ich dachte, für die Richtigkeit muss der Architekt gerade stehen...
    Danke für weitere Infos.
    Gruß, misaindia
     
  12. #12 Baufuchs, 22.12.2012
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    Im Fall des Falles hält sich das Bauamt an den Bauherren.
    Der wiederum kann sich an den Architekten halten.
     
  13. #13 misaindia, 22.12.2012
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    Danke, Baufuchs... Wenn aber der Architekt nun ein Sub eines insolventen GÜ/GU's war - gilt das dann gleichermaßen?
    Gruß, misaindia
     
  14. #14 Gast036816, 23.12.2012
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    nein - der bauherr kann sich nur an diejenigen halten, mit denen er ein direktes vertragsverhältnis hat.
     
  15. #15 Fritz531, 23.12.2012
    Zuletzt bearbeitet: 23.12.2012
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    Da wäre ich mal sehr vorsichtig. Bei uns -südl. Rheinland-Pfalz- werden auch die Bauanträge im "Freistellungsverfahren genau geprüft". Wenn die Ziegelfarbe nicht mit der Vorgabe des B-Planes übereinstimmt ist nichts mehr mit "Freistellungsverfahren", dann kommt der Bauantrag zurück oder es muss ein Befreiungsantrag gestellt und es geht ins "Vereinfachte Genehmigungsverfahren". Das kostet aber einige Euros mehr, und geht nur wenn der Gemeinderat einer Befreiung zustimmt !
     
  16. #16 Baufuchs, 23.12.2012
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    Trotzdem läufst i.d.R. so wie beschrieben.
    Fragesteller will ja auch keine vom B.-Plan abweichende Pfannenfarbe, es geht um die fehlerhafte Angabe im Antrag.
    Befreiungsantrag o. ä. keinesfalls nötig.
     
  17. #17 Fritz531, 23.12.2012
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    Es ging mir auch hauptsächlich um den Hinweis, dass die Anträge im Freistellungsverfahren weniger streng geprüft werden.
    Die Angelegenheit läßt sich sicher auf dem "kleinen Dienstweg" erledigen. Der Entwurfsverfasser geht zum Bauamt, ändert die fehlehafte Angabe handschriftlich und zeichnet die Änderung ab. Dies wird von unseren Bauämtern akzeptiert.
     
  18. Whizzy

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    Ich spreche mal für mich/uns als Architekturbüro, in der Regel genügt ein kurzer Anruf beim zuständigen Sachbearbeiter, sorry Fehler gemacht, streicht das mal raus, der macht sich eine Aktennotiz und gut ist. Gerade beim Freistellungsverfahren wurde mir/uns hier noch nie die Genehmigung wegen so was versagt. Die Leute von der Bauaufsicht sind auch nur Menschen.
    Grüsse aus dem grauen Ludwigshafen/Rhein.
     
  19. #19 Fritz531, 23.12.2012
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    geht bei uns (VG Kandel, LK Germersheim) nicht mehr. Entwurfsverfasser muss handschriftlich ändern und abzeichnen.
    Wird aber sicherlich von Bauamt zu Bauamt unterschiedlich gehandhabt.
     
  20. PeterB

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    Bei einer GU-Konstellation würde ich auf Änderung der Unterlagen durch den Ersteller auf das endgültig gewünschte Material bestehen.
    Ich höre schon den GU: Ziegel in anthrazit kosten aber dreimal soviel, wie Dachsteine in rot. Die stehen aber im Bauantrag, also gibt es nix anderes ;-(
     
Thema: Fehler im Bauantrag
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