Rissdefinition

Diskutiere Rissdefinition im Beton- und Stahlbetonarbeiten Forum im Bereich Neubau; Guten Abend, gibt es eine DIN in der die Rissbreite bei Betonteilen definiert wird?? In meinem Fall befindet sich ein Haarriss in einer...

  1. #1 Timbuktu09, 02.09.2005
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    Guten Abend,

    gibt es eine DIN in der die Rissbreite bei Betonteilen definiert wird?? In meinem Fall befindet sich ein Haarriss in einer Kellerwand aus WU Beton. Das Problem ist das das Wasser aus den Lichtschächten sogut wie nicht versickert und der Riss feucht ist. Na ja es tropft zumindest nicht und der Bauleiter ist der Ansicht das der Riss nicht als solcher gelte, da er gemäß DIN zu klein (bezgl. der Breite) sei. Meines Erachten nach (bin Korrotechniker ür Stahl- und Betonbau) ist der Riss mindestens Kapillaraktiv und müsste saniert werden.

    Ist das wirklich so und in welcher Norm ist diese Definition zu finden??

    Grüße aus Duisburg

    Tim
     
  2. mls

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    über rissbreiten lässt sich trefflich streiten, aber die argumentation "ich hab keinen betonkeller mit wasserführenden rissen bestellt" könnte man als schlüssig empfinden.
    allerdings gibt´s e. menge "wenn und aber"..

    wenig steht in den vorschriften, zb. in din 1045 und dafstb. h.400, mehr steht in der sekundärliteratur.
    die zulässigen rissbreiten hängen u.a. vom "lastfall wasser" und vertraglichen vereinbarungen ab.
     
  3. #3 Manfred Abt, 07.09.2005
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    Lösung: Einbehalt und Selbstheilung abwarten

    Wie bereits von meinem Vorgänger beschrieben, kann man über Rissbreiten vorzüglich und ohne Ergebnisse diskutieren.
    Mein Vorschlag zur Lösung: Sicherheitseinbehalt bei der Abnahme, ggf. Gewährleistungsfrist für dieses Thema verlängern, Riss 2 Jahre nicht mehr anschauen und dann prüfen, ob der Riss nicht durch Selbstheilung zugesintert ist.
    Nicht verstanden habe ich die Angabe mit den Lichtschächten, was hat das mit dem Thema der Risse zu tun. Oder soll das nur heißen, dass der Boden feucht ist.
     
  4. #4 Timbuktu09, 08.09.2005
    Zuletzt bearbeitet: 08.09.2005
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    Hallo,

    danke erst einmal für die Antworten.

    Da der Bauleiter mit der DIN argumentiert hat und meinte das der Riss kein Riss sei, weil in der DIN ein Mindestmaß von 0,2mm angegeben sei. Inzwischen habe ich auch mal nachgeschaut und festgestellt das in der 1045 Punkt 11.2 eine Angabe zu Rissbreiten steht, nach der sich der Bauleiter richtet. Jedoch sind dies die Breiten für Risse bei denen in verschiedenen Expositionsklassen Dekompressionsgefahr, also die Tragfähigkeit in Frage gestellt ist. In meinem Fall geht es nur darum festzustellen das es sich um einen kapillar aktiven Riss handelt der in Zukunft zu Problemen führt.

    Das mit den Lichtschächten hat den Hintergrund, das bei anhaltenden Regen, das Wasser in den Lichtschacht läuft. Unter dem Lichtschacht befindet sich aber eine Lehmschicht sodas das Wasser nicht wirklich abläuft. Ergo ist die Kellerwand von aussen mit Feuchtigkeit beaufschlagt. Diese zeigt sich im Kellerinnern m.E. an dem feuchten Riss. Der BL besteht darauf das es nicht durch das Regenwasser kommen kann mit folgenden Argumenten:

    1. Keller ist aus WU Beton (Wasserundurchlässig)
    2. Aussenwand hat Dickschichtbeschichtung bis Bodenplatte
    3. Über Beschichtung ist eine Noppenfolie angebracht.
    4. Riss ist unter Mindestmaß gemäß DIN

    Mir geht es darum dem BL klarzumachen das es mir nicht um Tragfähigkeit geht sondern darum das es in Zukunft keine aufwändigen Sanierungen geben wird.

    PS. Unser BL behauptet ebenfalls das unter den Lichtschächten kein Lehmboden wäre. Trotzdem läßt er alle Lichtschächte ausgraben und unter diesen eine Kiesschüttung einbringen. Mein Vorschlag zusätzlich eine Drainage einzubringen bezeichnete er sofort als Quatsch.

    PPS. Auf den Lastfall Wasser angesprochen, verdreht der BL nur die Augen und argumentiert das das damit nix zu tun hätte und ein Bodengutachten gäbe es nicht.
    Na ja zumindest habe ich in Erfahrung gebracht das der Grundwasserspiegel bei ca. 6m liegt, und die Grundplatte bei 2,67m. Nur hilft mir das wirklich weiter??

    Also liebe Forumsgemeinde wie komme ich dem BL bei???

    Grüße aus Duisburg

    Tim
     
  5. #5 Ralf Dühlmeyer, 08.09.2005
    Ralf Dühlmeyer

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    Au weia....

    1) Ein Riss ist ein Riss ist ein Riss.
    Frächt sich - nach Breite - nur, ob der zulässig oder zu bemängeln ist. Und das hängt wieder an der vereinbarten Qualität des Kellers.
    2) WU sagt gar nichts!. Damit der Keller dicht ist, muss entweder eine Weisse Wanne vorhanden sein - oder aussen eine entsprechende Abdichtung drauf.
    Die scheinen Sie zu haben. Frage Nr. 2 - ist diese für Ihren Wasseranfall ausgelegt?
    3) Lehmboden = zumindest zeitweise stauendes Sickerwasser -> Abdichtung gegen drückendes Wasser
    4) Auffüllung mit Lehmboden. Wann verbietet das endlich mal einer. Lehm lässt sich nicht verdichten und ist somit über Jahre am sacken.
    5) Wasser i. d. Lichtschächten kann z.B. durch die Ankerlöcher in den Wandquerschnitt eindringen. Frage 3 - Dreischichtwände oder örtlich betoniert
    6) Der Kies ist Augenwischerei. In ein paar Jahren ist der so zugeschlämmt, dass er nicht mal mehr als Stauvolumen taugt.
    Mehr fällt mir grad nicht ein :mauer
    MfG
     
  6. mls

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    hosenträger-gürtelsystem

    hosenträger zu lang, gürtel um die knie ..
    entweder richtige WW mit "schwarz" als diffusionsbremse oder
    "irgendwie beton" mit konsequenter schwarzabdichtung.
    wu-beton is nix, schwarz anmalen is nix, beides zusammen is zweimal nix.
     
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