Wie lange kann eine Baugenehmigung dauern ?

Diskutiere Wie lange kann eine Baugenehmigung dauern ? im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, wir haben mitte September unseren Bauantrag für unser EFH beim Landratsamt Regensburg eingereicht, am 27.09. bekahmen wir die...

  1. #1 zipferlak, 21.12.2012
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    Hallo zusammen,

    wir haben mitte September unseren Bauantrag für unser EFH beim Landratsamt Regensburg eingereicht, am 27.09. bekahmen wir die Mitteilung das der Antrag vollständig eingegangen ist.

    Bisher hat sich aber nichts mehr getan, und in der Mitteilung stand das die Genehmigung in der Regel 4-6 Wochen dauert.

    Wie lange kann/darf eine Baugenehmigung dauern ? Wann macht es Sinn sich zu beschwehren? Wir würden gern im Frühjahr anfangen...
     
  2. #2 andreas2906, 21.12.2012
    andreas2906

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    Beschweren brauchst dich glaube garni...
    Wenn du keine Post bekommen hast, dass aus xy Gründen ein Fristverlängerung von nöten ist, gilt dein Antrag nach 3 Monaten automatisch als bestätigt.

    PS:
    Man möge mich sonst einfach verbessern...
     
  3. #3 zipferlak, 21.12.2012
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    soll das heißen er ist nach 3 Monaten automatisch genehmigt, oder habe ich da was falsch verstanden ?
     
  4. #4 andreas2906, 21.12.2012
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    3 Monate ab dem 27.09.
     
  5. Swimmy

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    Woher hast Du denn sowas?
    Das liegt im Spielraum einer jeden LBK oder Landratsamt.
    In MUC sind wir im Augenblick bei einem Minimum von 3 Monaten.
     
  6. Swimmy

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    Nein, eben nicht!
    Den Archi soll anrufen und höfflich nachfragen, ob noch Angaben oder Unterlagen fehlen oder berichtigt werden müssem.
     
  7. #7 zipferlak, 21.12.2012
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    kann man das irgendwo nachlesen ?
     
  8. #8 Ralf Dühlmeyer, 21.12.2012
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    Nein - ein Antrag wird N I E M A L S automatisch genehmigt!!! Eine Baugnehmigung ist auch keine Genehmigung im eigentlichen Sinne, sondern ein Bescheid, dass das Vorhaben nicht gegen irgendwas verstößt.
    Es ist also nicht Job der Bauamtler, den Bau toll zu finden, sondern Vorschriften oder Regeln zu suchen, gegen die verstoßen wurde. Nur wenn die nicht fündig werden, gibts nen "positiven" Bescheid.

    Die 3-Monats-Frist ist eine max. Bearbeitungsfrist, die oft in den Bauordnungen oder Regelungen der Ämter genannt ist.

    Wird die überschritten, ohne das der Antrag entschieden wurde, kannst Du klagen, Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen, alle Rechtsmittel nutzen.

    Würde ich aber nicht empfehlen. Viel besser ist es, kurz vrher anzurufen, beim Vorgesetzten nach dem Sachstand zu fragen und ganz sachte mit der 3-Monatsfrist zu winken!
    Die ahnen, was da kommen könnte und treten ihren Sachbearbeitern dann schon auf die Füsse.
     
  9. #9 andreas2906, 21.12.2012
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    In meinem Fall...http://amt24.sachsen.de/ZFinder/verfahren.do?action=showdetail&modul=VB&id=33911!0

    "Sind die Unterlagen vollständig, bestätigt die Bauaufsichtsbehörde Ihnen dies schriftlich. Sie teilt Ihnen auch mit, bis zu welchem Datum Ihnen die Baugenehmigung zugehen wird. Über den Bauantrag muss innerhalb von drei Monaten nach dem bestätigten Eingangsdatum des vollständigen Antrags entschieden werden. Eine Verlängerung der Frist um zwei weitere Monate ist bei Vorliegen wichtiger Gründe möglich; in diesem Fall wird Ihnen das auch schriftlich mitgeteilt. So ist gewährleistet, dass Sie möglichst ohne lange Verzögerungen mit Ihrem Bauvorhaben beginnen können. Im Umkehrschluss bedeutet das aber auch, dass Sie ohne Baugenehmigung nicht mit dem Vorhaben beginnen dürfen!

    Erhalten Sie die Baugenehmigung im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren nicht innerhalb der drei (beziehungsweise fünf) Monate, gilt sie automatisch als erteilt. Sie können dann bei der Bauaufsichtsbehörde beantragen, dass Ihnen darüber ein Zeugnis ausgestellt wird. Dieses hat dann die selbe Rechtskraft wie eine Baugenehmigung. "
     
  10. #10 zipferlak, 21.12.2012
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    Eine Mitteilung wann mir die Genehmigung zugehen wird habe ich nicht bekommen....
     
  11. Burmel

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    Bei mir hat die Baugenehmigung 4 Monate gedauert.
    Wir hatten den Antrag anfang August abgegeben und in der ersten Dezemberwoche endlich den roten Punkt.
    Mir wurde dann auch immer von 5 Monaten Frist gesprochen, da wir keinen Bebauungsplan haben und sich die Fristen dadurch verlängern würden.
    In einem Schreiben das wir zwischendurch bekamen stand das wir bis spätestens 7. Januar bescheid bekämen. Insgesamt also rund 5 Monate von Abgabe bis zum Bescheid. (Ba-Wü)
     
  12. #12 Alexandra, 07.01.2013
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    Bei uns hat die Baugenehmigung ebenfalls 4 Monate gedauert, Anfang März bis Ende Juni 2010. Allerdings habe ich anfangs immer den Archi nachfragen lassen und im letzten Monat bestimmt 10 mal selbst am Landratsamt angerufen, natürlich immer freundlich. Vermutlich bin ich denen so auf den Nerv gegangen, dass die Sache beschleunigt wurde, unsere Nachbarn haben bei fast identischer Bauweise fast 6 Wochen länger gewartet als wir (angeblich hätte bei denen auch nichts gefehlt).
     
  13. #13 RHM2012, 07.01.2013
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    6 Monate von der Abgabe bis zum Bescheid = Ba-Wü / Landkreis Böblingen
     
  14. Pat83

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    Also meine Baugenehmigung hatten auch 4 Monate gedauert und das war schon vor 13 Monaten, da im moment noch mehr leute bauen, da die Zinsen noch niedriger sind dürfte das wohl normal sein, du wartest ja "erst" 3 1/2 Monate.
     
  15. #15 Muenchen2006, 20.06.2019
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    Der Mitarbeiter von der LBK München hatte Osterurlaub, dann war er krank, dann wieder 4 Wochen im Sommerurlaub. Immer wenn ich anrief war wieder irgend was anderes. Als ich persönlich im LBK vorbeischaute teilte er mir mit, es muss alles in Ruhe der Reihe nach erledigt werden und das kann noch mehrere Wochen dauern, bis er sich um meinen Bauantrag kümmern könne. Tagsdrauf bin ich wieder zu ihm unter dem Vorwand ich hätte noch eine Frage. Als ich die Frage stellte, legte ich ohne ein Wort darüber zu verlieren einen Umschlag mit 5000 EUR in die Unterlagen und noch in der selben Woche kam der Bescheid.

    Ich habe das Gefühl die verzögern ganz bewusst, weil sie genau wissen dass es um viel Geld geht. Und wer’s schneller haben will der muss halt blechen, oder stattdessen ein halbes Jahr warten
     
  16. #16 Fred Astair, 20.06.2019
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    Dir ist klar, dass Du soeben öffentlich eine Straftat gestanden hast und Deine Identität leicht herauszufinden ist?
     
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    Bitte was :mega_lol:

    Mir ist das auch eine Null zuviel, um auch nur halbwegs glaubwürdig zu klingen. Aber wenn, oh Herr :D
     
  18. #18 driver55, 20.06.2019
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    Mit seinem ersten Beitrag so "auftrumpfen" ist natürlich prima.:biggthumpup:

    Entweder einfach nur doof oder Fake.
     
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    Gräbt der Typ noch weitere Forenleichen aus?
     
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