Gebäudeversicherung macht Vorgaben für den Neubau

Diskutiere Gebäudeversicherung macht Vorgaben für den Neubau im Sonstiges Forum im Bereich Sonstiges; Hallo ich habe eine Frage: Das Elternhaus eines Bekannten ist abgebrannt. Nun hat der Versicherer die auszuzahlende Summe davon abhängig...

  1. #1 petermueller, 21.12.2012
    petermueller

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    Hallo ich habe eine Frage:

    Das Elternhaus eines Bekannten ist abgebrannt. Nun hat der Versicherer die auszuzahlende Summe davon abhängig gemacht, wie das neue Haus aussehen wird.

    Wenn man komplett frei bauen will, dann gibt's nur ca. 50% der Versicherungssumme. Wenn man sich an Lage/Vorgaben (die sich an dem alten Haus orientieren) hält, dann erhöht sich die Summe. Habt Ihr so etwas schon einmal gehört? Irgendwie kommt mir das komisch vor. Ich habe aber von Gebäudeversicherungen keine Ahnung... .

    Peter
     
  2. R.B.

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    Das kann ich mir schon gut vorstellen, auch wenn mir die Praxiserfahrung dazu fehlt. Die Versicherung wird ja keine neue Villa bezahlen wenn eine alte kleinere Bude abgebrannt ist. Aber es lohnt sich die Vertragsbedingungen mal genauer zu studieren. Da finden sich dann oft so Sätze wie

    Das würde sich mit einem "freien Neubau" nicht vereinbaren.

    Wird das Gebäude in gleicher Art und Zweckbestimmung wieder hergestellt, dann muss man jedoch darauf achten, dass die Versicherung nicht nur den Zeitwert bezahlt (vorausgesetzt es wurde der gleitende Neuwert versichert). Das wird sie um Kosten zu reduzieren sicherlich versuchen, doch es gibt ein Urteil des BGH das dem widerspricht.

    Also, ohne die Vertragsdetails zu kennen ist es schon einmal schwierig hier etwas einzuschätzen. Ehrlich gesagt ist das eher eine Frage für einen Fachanwalt als für ein Forum, denn es gilt zuerst einmal die Vertragsbedingungen zzgl. irgendwelcher Änderungen zu prüfen.

    Gruß
    Ralf
     
  3. #3 petermueller, 21.12.2012
    petermueller

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    Hallo Ralf,

    Danke für Deine Antwort, so habe ich das noch nicht betrachtet... .
     
  4. R.B.

    R.B.

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    Ich lese lieber ein Dutzend Normen als nur einen einzigen Versicherungsvertrag. Was die Gesellschaften sich in ihren Vertragsbedingungen so einfallen lassen ist mit Logik nicht immer erklärbar. Wie ich in einem anderen thread hier bereits geschrieben habe, durfte ich auch schon Lehrgeld bezahlen. Letztendlich gilt nur was im Vertrag steht. Alles was man meint zu wissen, oder was einem der nette Versicherungsfachmann erzählt, ist zweitrangig.

    Gruß
    Ralf
     
  5. helge2

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    Wichtig sind die einzelnen Vertragsbedingungen.
    Wenn ein Gebäude nach Schadenseintritt Abrißreif ist zahlt die Versicherung den Wiederaufbau nur bis in Höhe des damaligen Aufbauwertes/Neuerstellung zu damaligen Konditionen.

    Bei älteren Gebäuden rechnet die Versicherung irgendwie nach Reichsmark von 1914.
    Da gibt es spezielle Tabellen-Austattungsgrad des Hauses etc.
    Wie das bei Neubauten gerechnet wird-keine Ahnung.

    Also wie ich es verstanden habe-Neuaufbau eines Hauses-nach Versicherungsfall nur zum Standart der Erstellung.

    Laienmeinung aus.

    gruß helge2
     
  6. helge2

    helge2

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    Im Totalschadenfalle zu einer bestehenden Neuwertversicherung erhält der Versicherungsnehmer zunächst Anspruch auf Auszahlung des Zeitwertes des Gebäudes. Die Differenz zum versicherten Neuwert wird erstattet, sobald der Wiederaufbau des zerstörten Gebäudes nachweislich betrieben wird.

    Quelle:
    http://de.wikipedia.org/wiki/Gebäudeversicherung
     
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