Umgang mit Handwerker

Diskutiere Umgang mit Handwerker im Ausbaugewerke Forum im Bereich Neubau; Im speziellen geht es um die Frage des klugen Verhaltens in diesem Fall: Umbau eines Badezimmers mit angrenzenden Räumen, Entfernung alter...

  1. #1 kleineAnne, 22.12.2012
    kleineAnne

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    Im speziellen geht es um die Frage des klugen Verhaltens in diesem Fall:
    Umbau eines Badezimmers mit angrenzenden Räumen, Entfernung alter Sanitärinstallationswände und Neuverlegung der Zuleitungen ab Raumanschlussleitungen. Der Sanitär wurde auf Grund Empfehlungen eines anderen Meisters von uns ausgewählt. (Meisterkollegen entfernt lebend)
    Der Sanitär zeichnet sich zunehmend als sehr unflexibel, zum Teil ungehobeltes Verhalten, sehr fordernd und nun auch noch frech aus.
    Aus dem VOB-Bauvertrag geht klar hervor, dass Rechnungen innerhalb von 30 Tagen nach Eingang geprüft und beglichen werden. Ein Stundenlohnvertrag mit sep. Angebot für Objekte, was als sehr fair zu betrachten ist.
    Die UP-Installationen aller Anschlüsse stimmen bis auf die Waschtische, diese sind zu niedrig, dadurch wurde das gesamte Fugenbild zuerstört, alle unteren Fliesen (Sockelandeutung) mussten geschnitten werden.
    Die Wannen hat er mit Weichholz aufgefüttert/ unterkeilt, trotz sofortiger Bedenkenerklärung.
    Die Akonto-Zahlung erhielt er binnen kürze. Sie macht 3/4 der Rechnung aus. Die Rechnung liegt nun bedingt durch die kommenden Feiertage seit 15 Tagen ungeprüft auf meinem Schreibtisch. Die o.g. Mängel habe ich aus Vorweihnachtlicher Rücksicht noch nicht schriftlich angemahnt.
    Meinen Hinweis, dass ich krank bin und sie zwischen den Jahren prüfen werde um sie dann weiter zu leiten zum 2. Jan. bezeichnet er als Frechheit.
    Was er mir via Mail geschrieben hat.

    Mein Vertrauen als Bauleiter ist nicht mehr gegeben und auch der BH sieht es eher kritisch. Es fehlen nun die Endinstallation Armaturen, WC, Bidet+ Waschtisch wird erst Ende Januar durch spez. Anfertigung montiert.
    Wie würdet Ihr handeln?
    Mich stört auch sein rüpelhaftes Verhalten, als er mit einem Hersteller telefonierte und ich dem BH weitere Details erläuterte raunzte er uns an 'er wäre am Telefonieren'. Von einem höflichen Hinweis oder Raum verlassen keine Spur. Zeitangaben sind auch fehlerhaft, kommt 1/4 Std. später als angegeben, vergißt Besorgungen und schreibt diese Zeit als Arbeitszeit auf. Auch andere Handwerker auf dieser Baustelle beschwerten sich über seine Unflexibilität und sein Verhalten.
    Macht es Sinn wegen der Gewährleistung die Armaturenendmontage von ihm ausführen zu lassen?
     
  2. #2 Gast036816, 22.12.2012
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    mängel musst du ihm anzeigen, wenn sie erkannt werden, da ist es egal, ob weihnachten bevor steht oder andere feiertage. wenn mangelhafte leistungen durch folgearbeiten verdeckt werden, bekommst du ein problem. abschlagsrechnungen innerhalb von 30 tagen entspricht nicht der vob. so etwas ist ärgerlich für handwerker. 3 wochen sind üblich. versuch die zeit von 3 wochen einzuhalten, egal was im vertrag steht. such mit ihm ein 4-augen-gespräch und sprecht euch aus. jeder muss wohl einmal sein sorgenpaket auf den tisch legen. vielleicht hilft es.
     
  3. bento

    bento

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    Wer hat denn hier eine "Bedenkenerklärung" abgegeben, du?

    Verstehe ich nicht! Welche Rechnung liegt denn jetzt auf deinem Tisch, die 2.Abschlagsrechnung?

    Wie bist du denn zu dem Handwerker gekommen? Gelbe Seiten?

    Das macht immer Sinn, aber ich glaube, das wolltest du gar nicht wissen.

    Grundsätzlich sehe ich es so wie Rolf. Du solltest seine Rechnungen möglichst zeitnah prüfen, dass eine Zahlung innerhalb der VOB-Fristen möglich ist; ggfls. Einbehalte vornehmen wegen vorhandener Mängel, die ihm allerdings auch angezeigt sein sollten.
    Wenn er Murks baut, muss er ihn beseitigen oder nötigenfalls damit rechnen, dass es ein Anderer auf seine Kosten machen wird.
    Ansonsten solltest du in der Bauleitung auch mit einem zuweilen etwas rüderen Ton auf den Baustellen umgehen können. Ihr müsst ja nicht die besten Freunde werden und es dürfte ohnehin der letzte "gemeinsame Auftrag" sein.
     
  4. #4 kleineAnne, 23.12.2012
    kleineAnne

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    @ bento
    Er hat eine Rechnung gestellt. Es steht lediglich Rechnung drauf, nicht 2. Abschlagszahlung sondern Rechnung. Mit sämtlichen Einzelpositionen der bisher eingebauten Objekte und den Stunden. Ein Abnahmetermin hat bisher eben noch nicht stattgefunden. Er hat nicht danach verlangt. Stellt aber eine Rechnung. Was nach meiner Ansicht nicht geht.
    - erst Abnahmetermin (Zwischenabnahme) > dann 2. Abschlagsrechnung/ Akonto > dann Fertigstellung > dann Endabnahmetermin > dann Rechnung/ Schlussrechnung.

    Er geht scheinbar davon aus, wenn er etwas eingebaut hat, dass das schlicht so ok geht und die Rechnung akzeptiert wird.


    Wannenunterfütterung:
    Ich hab ihm gesagt, dass ich dies so nicht abnehme und es gegen die Allg. Regeln der Technik ist. Er dazu ein Schreiben bekommt mit dem Hinweis auf einen versteckten Mangel für den er entsprechend haften wird. Die Baustelle wurde von mir jeden Tag mit Fotos und Notizen dokumentiert.

    Die WT-UP-Armaturen um 2,5cm auf das korrekte Maß hoch zu setzen, wie in den Ausführungszeichnungen dargestellt wäre nach dem Wandverschluss mit Zementplatten zu aufwendig, gewesen. Wir hätten die gesamte Wand aufreißen müssen. Denke das steht in keinem Verhältnis, oder?

    Vielleicht fehlt mir die Erfahrung mit solch einem dreisten Sanitär umzugehen. Mit allen anderen Handwerkern gibt es keine Probleme. Ein paar von denen haben sich schon über ihn beschwert. Er ist ein junger Meister, scheinbar allein tätig, statt wie zuvor zugesichtert mit Angestellten. Jedenfalls seine Performance bleibt bei den anderen Handwerkern (große, überregional aktive, namhafte Unternehmen) nicht unbemerkt. Die Handwerker hier empfehlen sich gegenseitig weiter bei Architekten und Privatkunden.
     
  5. Neutal

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    Die Zahlung der Rechnung ins neue Jahr zu verschieben bloß weil man so Krank ist die Rechnung nicht prüfen zu können, würde ich auch nicht hinnehemen. Gerade zum Jahreswechsel laufen die meisten Rechnungen geballt auf und in kombination mit viel schlechtem Wettter, Weihnachtszeit und Urlaub gehört eine schnelle Zahlung zum guten Ton. Die Buchhaltung wird auch vereinfacht.
    Unter der Wanne mit Weichholz zu arbeiten stellt so nicht mal einen Mangel dar. Vielmehr kommt es hier auf die richtige Abdichtung an.
     
  6. #6 Gast036816, 23.12.2012
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    wo ist denn geregelt, dass vor einer weiteren abschlagsrechnung eine abnahme erfolgt? bist du dir sicher, dass die nun vorliegende rechnung keinen schlussrechnung ist? damit hätte er sein abnahmebegehren angezeigt. wenn die rechnung jetzt länger als 2 wochen unbearbeitet und unbeantwort da liegt, wäre die abnahme nach vob/b bereits vollzogen und die leistung wie er sie dahin gebaut hat als mängelfrei akzeptiert. ich habe den eindruck, dass du einen teil der probleme mit verursachst.
     
  7. #7 kleineAnne, 23.12.2012
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    Wir haben im Bauvertrag vor einer Abschlagsrechnung die Abnahme dieser Leistung geregelt. (diese gilt nur wenn sie schriftlich gegengezeichnet wurde) Musterbauvertrag.
    Die Summe entspricht ungefähr dem was er bisher eingebaut hat was er aber als A-konto schon zu 3/4 (oder sogar 4/5) erhalten hat. Hat in der Rechnung zwei Stunden zuviel berechnet, die er nachweislich nicht da war und z.B. Bausätzen die nachweislich nicht eingebaut wurden (sieht man auf den Fotos).
    Jo, ich setz mich gleich dran.
    Jede andere Rechnung prüf ich gleich, doch der hat sich auf der Baustelle der Art daneben benommen!
     
  8. #8 wasweissich, 23.12.2012
    wasweissich

    wasweissich Gast

    aha ....
    :shades

    das scheint der beginn einer wunderbaren freundschaft zu sein ...
     
  9. #9 kleineAnne, 24.12.2012
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    Na, da verleicht jemand Äpfel mit Birnen!
    In der warmen Stube hat der Sanitär von schlechtem Wetter sicher sehr viel gesehen, von innen aus dem Fenster.
    Seit wann gehört das Zimmerhandwerk zum Ausbaugewerk?
     
  10. #10 kleineAnne, 24.12.2012
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    Wohl kaum! Ein einziger Rüpel auf der Baustelle zieht alle anderen Guten ebenso ins schlechte Licht.
    Hab mich noch mal etwas näher bei Bekannten erkundigt, die aus dem gleichen Ort stammen wie er und etwas länger schon dort wohnen.
    Er hat nicht den besten Ruf. Blöd nur, dass ich das jetzt erst erfahre. Gut, die anderen Handwerker haben sich ähnlich geäußert. Nun ja, aus Fehlern wird man klug.
     
  11. #11 Baufuchs, 24.12.2012
    Baufuchs

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    Wenn sich ein Handwerker auf der Baustelle daneben benimmt, klärt man das an Ort und Stelle.

    Liegenlassen von Rechnungen ist nichts weiter als hilfloses Rumgezicke.
     
  12. #12 Ralf Dühlmeyer, 24.12.2012
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    Entweder es gab eine Ausführungsplanung (Fliesenplan mit vermaßten Anschlußpunkten), dann hat er das i.O. zu bringen - oder es gab keine Ausführungsplanung, dann wäre es Aufgabe des Bauleiters (also DEINE), die Bauherren auf die Risiken des Fehlens hinzuweisen und eine einzufordern.

    Macht der BL das nicht, sollte er sich nicht über den Sanilöter aufregen!

    Für alles andere gibts Instrumente, die nicht heissen - Rechnung schmoren lassen!

    Was nicht eingebaut ist, wird nicht bezahlt - basta! Dafür braucht man nicht x Wochen. Stunendlohnarbeiten - dafür gibts Tagelohnzettel. Wer gesund genug ist, im I-Net zu surfen kann auch auf Stundenlohnzetteln gelistete Stunden addieren.
    Wenn die unterschrieben sind, gibts nichts mehr zu deuteln. Sind die nicht unterschrieben, gibts Fristen, innerhalb derer mit Angabe von Gründen zu widersprechen ist, sont sind die auch anerkannt.
    Ebenfalls basta

    Fürs prüfen sind Stundenlohnrechnungen eigentlich das schönste, was es gibt!
     
  13. #13 MoRüBe, 24.12.2012
    MoRüBe

    MoRüBe Gast

    Warum hab ich das Gefühl, daß die DiplIng keine DiplIng Bau ist? :D
     
  14. #14 ManfredH, 24.12.2012
    ManfredH

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    Inwiefern?
     
  15. #15 the motz, 24.12.2012
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    Ein Titel macht halt 1.keine fachkenntnis, und 2. gibt er nicht das Recht über andere "nicht Titelträger" dermaßen überheblich zu agieren!

    Wenns gesundheitlich reicht, um in einem anonymisierten Internet-Forum über Handwerker herzuziehen, sollt's zum Rechnungsprüfen schon lang reichen!
     
  16. #16 Gast036816, 24.12.2012
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    Gast036816 Gast

    auch rechnungsprüfung will gelernt sein, das fängt mit einer fristgerechten prüfung schon mal an!
     
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