Fremde Wasserleitungen durchs Schlafzimmer?

Diskutiere Fremde Wasserleitungen durchs Schlafzimmer? im Sanitär Forum im Bereich Haustechnik; Hallo mal wieder, eigentlich dachte ich, wir wären mit allem Ärger durch bei unserer Wohnung. Aber heute habe ich entdeckt, dass die in unserem...

  1. #1 altetante, 24.12.2012
    altetante

    altetante Gast

    Hallo mal wieder,

    eigentlich dachte ich, wir wären mit allem Ärger durch bei unserer Wohnung. Aber heute habe ich entdeckt, dass die in unserem künftigen Schlafzimmer an der Außenecke direkt unterm Lüfter ein Loch durch die Betondecke zur Tiefgarage runter gebohrt haben. Unten in der TG liegen an der Decke schon Edestahlrohre bis zum Loch.

    Ich gehe mal davon aus, dass das eine Außenarmatur werden soll, da weit und breit keine Küchen und Bäder. Fragt sich nur bei wem. Wir haben unsere ja wieder gestrichen. Bleiben nur die Nachbarn oder es soll ein Allgemeinanschluss werden. Die Nachbarn haben ihre Küchen-Außenwand links im Grundriss ca. 2 Meter zurückversetzt, etwa in der Mitte vom Bett. An der betreffenden Ecke links beginnt also deren Gartenanteil.

    Grundriss.jpg

    Allgemeinanschluss direkt neben unserem Fenster geht nicht: wir haben ein Sondernutzungsrecht für den Gartenanteil und werden diesen wegen Hund auch einzäunen, sowie genau an dieser Ecke einen Schuppen aufstellen. Ein für den Hausmeister z.B. nicht zugänglicher Anschluss also.

    Um die Ecke nebenan: Ist es zulässig, einfach Kaltwasserleitungen für die Nachbarn von der Tiefgarage kommend unter unserem Bodenaufbau hochzuführen und deren Außenarmatur + Leitung quasi von unseren Räumen aus zu legen? Dafür müssten die Leitungen ja auf unserer Seite unterputz geführt werden. Nochmal einen Schacht hinbauen geht nicht bzw. würden wir sowas erst recht nicht dulden.

    Ich meine, wenn da jemand im Sommer jede Nacht seinen Sprinkler läufen lässt, dann haben wir doch die möglichen Fließgeräusche, oder nicht? Und was ist mit Kältebrücken? Die Leitung wäre ja auch im Winter stets mit Kaltwasser durchflossen (die bauen keine Stichleitungen mehr).

    Ist sowas üblich? Ich meine, es wäre deutlich einfacher, von der Küche der Nachbarn aus einfach deren Kaltwasserleitungen bis zur Außenwand zu führen. Die haben ihre Spüle da ganz in der Nähe...
    Oder liege ich falsch und das könnte etwas ganz anderes sein?

    Grüße
    Andrea
     
  2. #2 wasweissich, 24.12.2012
    wasweissich

    wasweissich Gast

    alle an die glaskugeln !!!!!

    wie wäre es , mal einen zu fragen der es wissen muss ?? (wäre mein ansatz zur problemlösung ) BT , ausführender handwerker .......

    ausserdem wirst du (wenn es tatsächlich ein BT ist , 99% wahrscheinlichkeit ) wenig dagegen tun können .
     
  3. #3 feelfree, 24.12.2012
    feelfree

    feelfree Gast

    Wie wäre es, wenn Du erstmal beim Bauträger fragst, was das wird, bevor Du hier wilde Spekulationen startest? Wenn das meine EG Wohnung wäre, würde ich übrigens genau da einen Ausßenwasseranschluss haben wollen. Wenn Da eine Armatur hinkommt und Du das Sondernutzungsrecht für den Gartenanteil hast, dann hast Du ja faktisch auch das Sondernutzungsrecht für diesen Wasserhahn.
     
  4. #4 Ralf Dühlmeyer, 24.12.2012
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

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    Künstliche Aufregung??? In Küche und Bad hast Du ja auch Versorgungsschächte! So what.

    1) Heisst das Wärmebrücke und 2) :mega_lol: :mega_lol:
     
  5. #5 altetante, 24.12.2012
    altetante

    altetante Gast

    Natürlich hab ich Bauleiter und Sanitärer grade angeschrieben. Nur wird da vor Mitte nächster Woche wohl kaum eine Antwort zu erwarten sein.

    Ein Versorgungsschacht in Küche und Bad ist doch wohl was Anderes, als eine Leitung, die unterputz im Schlafzimmer in einer tragenden Wand verläuft. Warum erzählen die uns, dass das aus Schallschutzgründen in Bad und Küche keinesfalls möglich ist und man unbedingt Vorwandinstallationen braucht? Diese Schächte sind allesamt gemauert und wahrscheinlich mit Dämmung vollgestopft.

    Und nein, ich wage zu bezweifeln, dass wir das alleinige Recht hätten, eine Außenarmatur zu nutzen, die nicht über unseren Wasserzähler läuft. Zumal wir zunächst vorhatten, eine Armatur legen zu lassen und das wieder gestrichen haben, wiel zu teuer. Ziemlich unwahrscheinlich, dass die uns sowas jetzt "schenken"?

    Das würde dann eher so aussehen, dass der Hausmeister oder Verwalter Stunk machen würde, wenn der im restlichen Allgemein-Garten (wir haben ja nur einen Anteil) Wasser braucht und dieses nicht bekäme. Weil der Hahn zugebaut wäre und unser Grundstücksanteil ja quasi zur Wohnung gehört. Ebenso wie das des Nachbarn. Quasi die komplette Südseite des Hauses.
    Was der Sanitärer aber vielleicht nicht wissen kann...

    Wahrscheinicher ist da wohl der Nachbar-Anschluss. Und könnte ich eben nicht nachvollziehen, warum man solche Leitungen durch fremde Wohnräume legen müsste, wenn es auch genausogut per Nachbars Küche funktionieren würde.

    Ich habe außerdem zum Schluß gemeint, ob es irgendwas gibt, bei Mehrfamilienhäusern, wofür man üblicherweise so einen Anschluss bräuchte. Könnte ja sein. Dafür fragt man ja die Spezialisten und nicht die Glaskugel...

    Zitat wikipedia:
    "Eine Wärmebrücke (oft umgangssprachlich als Kältebrücke bezeichnet[1][2]) ist ein Bereich..." Da ich kein Spezialist bin, sei mir bitte verziehen, wenn ich mich also umgangssprachlich ausdrücke... so schlimm?
     
  6. #6 Ralf Dühlmeyer, 24.12.2012
    Ralf Dühlmeyer

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    Schön, wenn die Fakten dropjeweis kommen!

    Dein roter Punkt ist vor der Wand, von in der Wand steht im Ausgangspost nix!

    Auch in der Wand kann schall- und wärmetechnisch funzen, muss halt nur richtig gemacht werden. Ob es richtig gemacht wird = ?????
     
  7. #7 wasweissich, 24.12.2012
    wasweissich

    wasweissich Gast

    und vielleicht ist alle panik unbegründet , und der azubi hat sich beim lochbohren um einen halben/dreiviertel meter vertan und den falschen raum getroffen .......
     
  8. #8 ThomasMD, 24.12.2012
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    Und in der Wand heißt, im Gemeinschaftseigentum verlegt. Das Einspruchsrecht der Alten Tante beginnt vor der Tapete und in dem Moment, in dem der Eigentumsübergang stattfindet.
     
  9. Julius

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    Na, ganz so billig kommt da auch ein BT nicht mit sowas durch.

    Also:
    Fragen und ggf. widersprechen!
     
  10. #10 feelfree, 24.12.2012
    feelfree

    feelfree Gast

    Schalltechnisch wird das natürlich eine Katastrophe, wenn der Nachbar zur besten Schlafenszeit meint, seinen Rasen sprenkeln zu müssen. :mauer

    Frohe Weihnachten!
     
  11. #11 altetante, 24.12.2012
    altetante

    altetante Gast

    Also den Azubi möcht ich sehen, der so daneben liegt ;-) Nee, diese Ecke ist mindestens zwei Meter von jeder anderen Wohnung entfernt. Und in der TG liegen ja schon die Rohre...
    Möglicherweise hat jemand vergessen, dass wir unseren eigenen Anschluss gecancelt haben. Aber der hätte auch gar nicht dort hin sollen, sondern auf die Terrasse. Wobei uns da nie jemand gefragt hat...

    Und ja, das Loch ist beim Roten Punkt. Vor der Wand. Genauer gesagt, genau in der Mitte dieser Wandscheibe, exakt dort wo noch Stromleitungen für den Lüfter bis zum Boden gehen (weg zum anderen Lüfter). Eh auch komisch, bei einem Durchmesser von ca. 10cm bleibt ja kaum Platz zum Ausweichen neben die Stromkabel.
    Das Loch berührt die Wand. Und ich gehe davon aus, dass die Leitungen dann IN der Wand velegt werden sollen. Wobei das dann wieder eine blöde Position wäre für den Nachbaranschluss. Dann läge das Rohr genau in der Ecke besser. Also doch für unseren Garten gedacht? Abstimmungsproblem zwischen Sanitär und Elektriker? die sind aber grade gleichzeitig da und könnten miteinander reden.

    Laut Vertrag "gehört" uns alles nach den Übergabepunkten in der Wohnung. Also aus den Schächten raus. sogar die FBH. Auch der Putz in Der Wohnung und die Leitungen außerhalb der Installationsschächte. bzw. nach den Zählern. Ist die Frage, ob dann eine Durchleitung, die quasi unter "unserem" Putz bzw. Fußbodenaufbau liegt auch uns gehören würde. wäre ja Quark, wenn der Nachbar dann die Leitung nutzen soll. Dann könnte ich ja einfach abklemmen... theoretisch.

    Wenn die mir sicher garantieren, dass wir mit dieser Leitung weder Lärmbelästigung noch Schimmelgefahr, noch Auflagen im Garten wegen fehlendem Allgemein-Zugang zur Armatur haben... Dann können die das von mir aus machen. Und sollte es doch Probleme geben, dann will ich es schriftlich haben, dass Nachbars entweder nach 20 Uhr das Ding nicht mehr nutzen oder es komplett stillgelegt wird.

    Aber eben einfach mal so machen? Mir sind das zuviele Fragezeichen. Und wie man im Bad mit der Heizungssache gesehen hat, ist es nicht unwahrscheinlich, dass es da wieder keine Abstimmung oder so gegeben hat.
     
  12. #12 altetante, 24.12.2012
    altetante

    altetante Gast

    Was lauter bzw. nerviger wäre: der Sprinkler oder das durchfließende Wasser.... Kann ich nicht sagen. Aber ich will es auch nicht drauf ankommen lassen. Wozu den das ganze Schallschutzgedöns, wenn dann doch was unterputz kommt?

    Und ja, wieso nicht nachts sprenkeln? Da kriegt man keine nassen Füße, spritzt seinen Nachbarn nicht nass, verdunstet nicht gleich alles wieder... Zu laut?

    Euch auch Frohe Weihnachten!! :bierchen:
     
  13. #13 altetante, 07.01.2013
    altetante

    altetante Gast

    Heute auf der Baustelle bei den Sanitärern nachgefragt. Es sollte eine allgemeine Außenarmatur werden. Steht so im Bauplan. Immerhin wäre das unterputz gewesen. Aber genau den Schlitz bzw. die Stelle hat sich der Elektriker für seine Leitungen geschnappt. :-)

    Hab ihm erklärt, dass alle Wohnungen auf der Hausseite ein Sondernutzungsrecht für die Gartenanteile haben und der Hahn gar nicht wirklich zugänglich wäre wegen Schuppen bei uns. Er wollte jetzt nochmal mit dem Bauleiter reden. Von dem hab ich auf meine Mail immernoch nichts gehört... Ggf. die Tage mal anrufen, wenn sich nix tut.

    Wann stehen solche Details in Bauplänen eigentlich fest? Schon lange vor dem Verkauf oder wird da i.d.R. später nochmal angepasst? Selbst vor dem Verkauf war ja schon klar, dass es Gartenanteile für die Wohnungen geben wird.

    Hab mal gegoogelt zum Thema Sondernutzungsrecht. Da darf der Garten nur aus wichtigem Grund von Anderen betreten werden. Denke nicht, dass das tägliche Blumengießen ein solcher wichtiger Grund wäre, oder?
     
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