Oberflächenwasser/Regenwasser

Diskutiere Oberflächenwasser/Regenwasser im Praxisausführungen und Details Forum im Bereich Architektur; Hallo liebe Fachleute hätte mal zwei Fragen : Darf man Regenwasser/Oberflächenwasser vom Hof auf eine Gemeindestrasse leiten?wenn der Hof gefälle...

  1. Tina

    Tina Gast

    Hallo liebe Fachleute hätte mal zwei Fragen :
    Darf man Regenwasser/Oberflächenwasser vom Hof auf eine Gemeindestrasse leiten?wenn der Hof gefälle zur Strasse hat.
    Darf oberflächenwasser von der Strasse auf Privatgrunstücklaufen?
    Such ein paar Gesetzestexte dazu kann aber nichts finden:-((
    Ps.Gibt es bestandschutz für solche fälle?
    Ihr würdet mir sehr helfen mit einer lieben Antwort ;-)
    Gruß
    Tina
     
  2. Tina

    Tina Gast

    kann mir keiner was dazu sagen?
     
  3. Eric

    Eric

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    Wohl kaum, da der geschilderte Sachverhalt zu " dünn " ist.

    Problemlösung dürfte eher was für den versierten Fachanwalt im öffentlichen Recht sein > öffentlich-rechtlicher Abwehranspruch aus § 1004 BGB analog ?
     
  4. Tina

    Tina Gast

    Hm dachte sowas wüßtet ihr hier, geht ja nur darum ob Strassenregenwasser auf ein Privatgrunstück laufen darf oder nicht? Und ob Privatpersonen ihr Oberfächenwasser auf die Strasse leiten dürfen- ist das nicht irgentwo genau beschrieben oder kann da jeder machen was er will?
    Mg
    Tina
     
  5. Adson

    Adson

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    Tja Tina,

    so leicht ist diese Frage eben nicht zu beantworten... Aber ich denke Dein zuständiger Abwasserzweckverband, das Umweltamt oder wer auch sonst immer in Deiner Gegend für Entwässerungsplanungen zuständig ist, wird Dir hier weiterhelfen können.
    Mir ist aber noch kein Fall untergekommen, bei dem Regenwasser von privaten Flächen in die öffentlichen Ableitungsanlagen hätte geleitet werden dürfen.

    Grüße
    Adson
     
  6. #6 Baufuchs, 21.09.2005
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Ableitung

    von RW in die Kanalisiation ist so ungewöhnlich nicht. So wird dann z.B. bei der Festsetzung der Abgaben berücksichtigt, welche Flächen versiegelt worden sind und das Wasser zur Strasse ableiten. Die sind z.B. Dachflächen/Zufahrten, nicht aber befestigte Terrassen von denen das Oberflächenwasser auf das Grundstück läuft. Ausnahmen gibt es z.B. für Flächen (Zufahrten) die mit wasserdurchlässigem Pflaster belegt sind. Also mal bei Gemeinde nachfragen.......
     
  7. Tina

    Tina Gast

    Hallo das ganz versteht ihr falsch, das ganze ist so das ich in einem "Loch " Wohne.Wenn es etwas Stärke regnet packen die Kanäle auf der Straße es nicht das Wasser abzuleiten es staut an und läuft dann auf mein Grundstück was zu überlastung meines Kanals führt und zur flutung meines Kellers.Das ganze kommt 2-5 mal im Jahr vor !! Ich habe im moment halt kein Geld für einen Anwalt da ich alleinerziehned bin.
     
  8. sepp

    sepp

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    ähem....
    wenn die kanäle auf der strasse voll sind, ist wohl auch dein kanal voll.
    oder hast du eine eigene leitung ins meer, fluß, kläranlage??
    die rückstauebene bei der es beim bauen gilt eine rückstauklappe / hebeanlage (bei tiefer liegender entwässerung) einzubauen ist immer das strassenniveau des führenden kanales.
    in B-W dürfen keine niederschlagswässer vom grundstück in öffentliche bereiche laufen.
     
  9. Tina

    Tina Gast

    Nein die Gullis packen es vom einlauf her nicht mein Kanal ist frei!
     
  10. sepp

    sepp

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    dann die stadt darauf aufmerksam machen , dass die gullies verstopft sind
     
  11. Tina

    Tina Gast

    Die sind nicht verstopft sondern nur zu klein mit ihrem 150 Rohr(sagt man doch so?!?
     
  12. sepp

    sepp

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    ich kenne jetzt leider nicht die bemessungsrichtlinien für strassenentwässerung.
    sollte allerdings die situation tatsächlich des ofteren eintreten, liegt eine unterdimensionierung nahe. hier sollte man vielleicht eine prüfung ansetzen.
     
  13. Tina

    Tina Gast

    Ich habe ja schon die Gemeinde darauf hingewiesen aberdie sagen das jetzt kein Geld da ist und das wenn sie was machen es ganz geändert werden muss das der Kanal einfach in einen Bach laüft,darf das sein?Ich kann mir leider keinen Anwalt leisten und die machen die Sau mit mir *heul*
     
  14. #14 ichbininteressiert, 14.04.2019
    ichbininteressiert

    ichbininteressiert

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    Hallo Tina,
    deine Frage ist nun 14 Jahre her.
    Nur rein aus Interesse: Was hat sich in der Zwischenzeit getan???

    LG :-)
     
Thema: Oberflächenwasser/Regenwasser
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