Teilungserklärumg - wie soll ich das denn überprüfen?

Diskutiere Teilungserklärumg - wie soll ich das denn überprüfen? im Sonstiges Forum im Bereich Sonstiges; fröhliche weihnacht zusammen! so sieht man sich mal wieder. :shades ich möchte umziehen und habe daher ein neues projekt. ich erzähle mal...

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    fröhliche weihnacht zusammen!

    so sieht man sich mal wieder. :shades

    ich möchte umziehen und habe daher ein neues projekt. ich erzähle mal von anfang an:

    ich würde gern so ein kleines häusschen kaufen, das ist teil einer (ehemaligen) ferienhausanlage. es gibt 99 solcher häuschen. sie sind von der bauweise alle gleich. es gibt sie in verschiedenen größen. die anlage wurde in den 70ern erbaut. diese 99 häusschen gehören alle zu einer WEG zusammen (ich habe auch bereits ein buch dazu gelesen - also zu WEG).

    die häusschen gehören zu ca. 90% in einer firma mit sitz in usa, wo man nix drüber in erfahrung bringen kann (also ich jedenfalls nicht). die hälfte der häusschen werden von dieser firma noch als ferienhäuser vermietet. die andere hälfte stehen leer und sollen so nach und nach renoviert und dann an leute verkauft werden. manche sind auch an dort lebende dauermieter vermietet.

    10% der häusschen gehören schon privatleuten, die dort entweder wohnen oder es als wochenendhäuschen nutzen.

    ich habe dort ein objekt ins auge gefasst und bin mit den preisverhandlungen auch schon soweit, dass das tatsächlich was werden könnte.

    von dem verwalter (welchem vermutlich auch diese firma gehört, die ihren sitz in den usa hat) wurde mir gesagt, ich kann da einzäunen, wie ich das gern möchte. das müsste ich blos mit ihm besprechen, dann ginge das schon klar...

    naja, ich würde das auch gern einfach so glauben und gut is.

    aber es ist wohl so, dass lediglich die häusschen sondereigentum sind, und das gesamte grundstück ist gemeinschaftseigentum. und ich bin nun unsicher, falls es schlecht läuft, ob dann in 10 jahren beschlossen werden kann, dass ich meinen zaun dann wieder abreißen muss?

    also bislang ist es wohl so, dass dieser verwalter dort so eine art alleinherrscher ist. so scheint mir das jedenfalls. mir persönlich wäre das auch egal, solange ich meinen garten einzäunen kann. :D

    dann hab ich aber diese buch gelesen. und dann hat dort gestanden, man muss prüfen, ob dies sondereigentum auch "gerecht" aufgeteilt ist. also jeweils nach qm. und dann stand dort auch noch, dass es auch gewerblich genutztes teileigentum gibt. und dass natürlich die kosten für reparaturen und instandhaltung und alles, jeweils nach miteigentumsanteil berechnet wird.

    wenn also in der teilungserklärung mein miteigentumsanteil falsch berechnet wurde, dann muss ich nachher anteilsmäßig viel mehr in die gemeinschaftskasse zahlen, als ich eigentlich müsste...

    und manche leute haben dort schon noch zusätzliche gartenhäusschen gebaut, die dann nochmal genauso groß sind, wie das ursprüngliche häusschen. die stehen natürlich dann nicht als eigentum in den unterlagen....

    der verwalter sagt, man kann nach absprache mit ihm alles bauen, was man möchte. so sieht es dort auch aus. die leute, die dort ein häusschen gekauft haben, haben dort schon so einiges gebaut...

    also langer rede kruzer sinn: ich hab diese teilungserklärung überhaupt noch nicht zu gesicht bekommen. woher bekomme ich sie. und vor allem, welcher fachmann würde sich das anschauen und beurteilen können? ich trau mir das nicht zu. außerdem gibt es auch leute, die mir gesagt haben, dort ginge es nicht mit rechten dingen zu.... - aber die hatten auch vielleicht persönliche motive sowas zu sagen... ich weiß es nicht. ich weiß halt nicht, wie ich mir da ein bild von machen kann.

    weihnachtsgruß von sare
     
  2. #2 Projektante, 25.12.2012
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    ....bin kein Experte....

    aber in meinem Hirn leuchten alle möglichen roten Warnlampen auf, wo ich Deinen Text lese....ich würde die Finger davon lassen, alle 10...
     
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    hey danke. ja, die phase hatte ich auch schon. :D

    aber das war eher panikbedingt. man muss halt objektiv wissen welche risiken auf einen zu kommen könnten. das gute an diesem dingi ist, dass die anlage sehr weitläufig ist. also nicht häuschen neben häuschen gequetscht, sondern eben viel, viel abstand zu nachbarn. und viele leerstehende häuser, also wenig menschen drum rum. und halt schöne gegend und dies häusschen ist sehr hübsch und macht auch einen sehr guten eindruck von der supstanz her und auch der preis ist sehr gut.

    und was ich vorteilhaft finde: der größte teil ist in händen dieser firma. die werden ja an gewinnen interessiert sein und nicht in schönheit sterben wollen. dh. sie werden da sicher keine vergoldeten wasserleitungen anbringen oder sonst unsinniges zeug, wo man sonst bei "normalen" WEG halt mit rechnen und dann ja auch mit zahlen muss. und man braucht sich nicht groß mit dem kram belasten, weil man gegen die stimmen der firma sowieso immer in der minderheit ist. es wird also keinen streit geben. was groß sollten die zu meinem nachteil beschließen wollen? also da fällt mir nicht unbedingt was ein. in "normalen" WEGs hätte ich da echt viel mehr bedenken...

    aber sagt mir ruhig, wo ihr probleme seht.
     
  4. #4 wasweissich, 25.12.2012
    wasweissich

    wasweissich Gast

    ach tante , :D um sare brauchst du dir keine sorgen machen .

    die ist ein alter forumhase ( ähm , häsin ) und durchaus bereit rat anzunehmen .

    und den bekommt sie hier mit sicherheit .

    und am ende wird es schon noch richtig werden .:winken
     
  5. #5 Baufuchs, 25.12.2012
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Tenilungserklärung bekommst Du 2 Wochen vor Beurkundung vom Notar zugeschickt.
    In dieser Zeit kannst Du prüfen.
    Soviel vorab:
    Du kannst in solchen "Wochenendgebieten" normalerweise keinen 1. Wohnsitz anmelden und bauen kannst Du nur das, was nach Öffentl. Recht auf solchen Plätzen möglich ist.
    Auskunft erteilt das für den Platz zuständige Bauamt.
     
  6. #6 MoRüBe, 25.12.2012
    MoRüBe

    MoRüBe Gast

    Also, die Teilungserklärung ist Bestandteil des notariellen Vertrages, den Du schließen musst. Da wäre es sehr von Vorteil, wenn Du den vorher lesen könntest.

    Ansonsten gibt es hier:

    http://www.kahlertkopp.de/news/keine-gesamtschuldnerische-haftung-bei-weg

    ein paar gute Tips und Hinweise.

    Zum Thema USA: gerade das würde mich stutzig machen und logo wollen die Geld verdienen. Pech nur, wenn die Banken denen den Geldhahn zudrehen (was ja auch nicht ganz ausgeschlossen sein soll in der heutigen Zeit :D )
     
  7. #7 MoRüBe, 25.12.2012
    MoRüBe

    MoRüBe Gast

    Manfred, entweder ich werde alt oder Du wirst in letzter Zeit irgendwie immer schneller :D
     
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    hi jungs,
    ihr seid ja noch alle da.

    @baufuchs
    doch, man kann ersten wohnsitz dort anmelden. hatte man mir so gesagt und ich hab vorsichtshalber auch beim einwohnermeldeamt nochmal gefragt: ja, geht.

    @rübe
    ja, wußte ich schon, dass man nicht gesamtschuldnerisch haftet in einer WEG. das war auch meine erste befürchtung, dann hätte ich direkt abgelehnt.

    und wenn die firma pleite geht... na dann kommen die häusschen eben unter den hammer. is das besonders schlimm? ich denke halt auch nicht, dass sie pleite gehen, weil bevor dessen könnten sie ja ein paar häusschen verkaufen. es is so, dass sie für ihre häusschen schweineviel kohle wollen. das häusschen, welches ich ins auge gefasst hab, das würde ich von einer familie kaufen, die das irgendwie vor 20 jahren als ferienhaus gekauft haben. und das ist, obwohl es sehr viel besser hergerichtet ist, als die häusschen von der firma sehr viel günstiger.

    der verwalter (also dem die firma vermutlich gehört) hat mir einen preis dahingeknallt und gesagt take it or leave it. also das klang nicht, als wenn die unbedingt geld brauchen...

    was mich mehr interessiert ist diese teilungserklärung. wenn ich die erst kriege, wenn schon ein notar in der sache drin hängt, dann will der ja sicher auch schon kohle haben. auch wenn ich dann merke, dass das alles mist is...

    kann man denn nicht vorher sich informieren. ich möchte gern jemand beauftragen diese teilungserklärung zu prüfen. jemand, der sich mit sowas auskennt. wer macht denn sowas? archis?

    oder will sowas keiner machen? ich weiß doch gar nicht, wie ich durch sowas durchfinden soll.

    @wasweißich
    jepp, häsin. ;)
     
  9. #9 Baufuchs, 25.12.2012
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Prüfung Teilungserklärung = Notar
     
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Teilungserklärumg - wie soll ich das denn überprüfen?