Verbrauchsorientierter Energieausweis: 10% Abzug korrekt?

Diskutiere Verbrauchsorientierter Energieausweis: 10% Abzug korrekt? im Energiesparen, Energieausweis Forum im Bereich Altbau; Hallo zusammen, da ich nächstes Jahr meine ETW im 9-Familienhaus verkaufen möchte, habe ich mir heute mal einen Verbrauchsorienterten...

  1. #1 feelfree, 27.12.2012
    feelfree

    feelfree Gast

    Hallo zusammen,

    da ich nächstes Jahr meine ETW im 9-Familienhaus verkaufen möchte, habe ich mir heute mal einen Verbrauchsorienterten Energieausweis ausstellen lassen (online & kostenlos bei unserer Gebäudeversicherung).

    Beheizt wird mit Gas-Zentralheizung, die Verbräuche der letzten 3 Jahre (in kWh) habe ich eingegeben. Ebenso habe ich noch den anteiligen Energieverbrauch für das Warmwasser angegeben (geht aus der Heizkostenabrechnung genau hervor).

    Im Energieausweis selbst sind nun aber vom eingegeben Energiebedarf 10% abgezogen, was natürlich auch zu einem 10% besseren Energiebedarf des Gebäudes führt. Ist das in Ordnung? Sieht irgendwie komisch aus, wenn die Heizkostenabrechnungen und der Energieausweis solche Differenzen ausweisen.
     
  2. #2 feelfree, 28.12.2012
    feelfree

    feelfree Gast

    Keiner eine Idee?
     
  3. #3 Alfons Fischer, 28.12.2012
    Alfons Fischer

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    Tolle Idee: Energieausweis online & kostenlos erstellen zu lassen und die dafür notwendige Beratung online & kostenlos aus einem Forum zu beziehen.

    darum nur ganz kurz:
    Witterungs- und Klimabereinigung


    Ich hoffe, Sie haben auch die verpflichtenden Empfehlungen für die Verbesserung der Energieeffizienz ausgestellt.

    Und, ganz wichtig: ich hoffe, Sie sind nach EnEV auch ausstellungsberechtigt. Da Sie hier so fragen, scheinen Sie die EnEV nicht zu kennen. Womit ich leise Zweifel anmelden möchte, dass Sie möglicherweise nicht ausstellungsberechtigt sind.
    Und damit würde automatisch §27 EnEV greifen:
    ...ich hoffe nicht...
     
  4. #4 feelfree, 28.12.2012
    feelfree

    feelfree Gast

    *ICH* bin natürlich nicht ausstellungsberechtigt, sondern - ich nehme es mal an - derjenige Dipl.-Ing. (FH), der das Ding auch ausgestellt und unterschrieben hat.

    Witterungs- und Klimafaktor ist natürlich berücksichtigt (2009=1,17, 2010=1,02, 2011=1,25).

    Es geht um die Spalte "Energieverbrauch", wo 10% weniger kWh stehen, als ich angegeben habe.

    Übrigens handelt es sich um ein "relativ" modernes MFH Bj. 2003, Kennwert laut diesem Ausweis 62,5kWh(m²a).
     
  5. #5 Alfons Fischer, 28.12.2012
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    wenn es Bj. 2003 ist, muss schon ein Energieausweis nach EnEV oder mindestens ein Wärmeschutznachweis nach WSVS95 (je nach Zeitpunkt des Bauantrags) vorliegen. Und zwar ein bedarfsorientierter...
     
  6. #6 feelfree, 28.12.2012
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    feelfree Gast

    Wenn dem so wäre (muss ich beim Verwalter nachfragen), hätte der dann noch Gültigkeit?

    Wobei mir als Käufer in diesem Fall ein verbrauchsorientierter Nachweis lieber wäre.
     
  7. Taipan

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    Der Enrgieausweis muss für das ganze Gebäude ausgestellt werden. Deinen lesbaren Angaben entnehme ich, dass Du den Energieausweis für Deine WE hast erstellen lassen. Dieser ist unzulässig. §17 Abs. 2 EneV kann dazu führen, dass ein verbrauchsorientierter Ausweis nicht zulässig ist. Da will ich jetzt aber nicht nachschlagen.
     
  8. #8 feelfree, 28.12.2012
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    feelfree Gast

    Natürlich habe ich den Ausweis für das ganze Gebäude ausstellen lassen!
     
  9. #9 Ralf Dühlmeyer, 28.12.2012
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    :bef1017: ausser

    Das vermutlich bunteste Klopapier Deutschlands - der verbrauchsorientierte Energieausweis
     
  10. #10 feelfree, 28.12.2012
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    Das weiß ich auch. In der Heizkostenabrechnung sind zig mal mehr Informationen. Aber ich MUSS ja dieses bunte Papier zur Verfügung stellen. Und dann sollen die Angaben wenigstens stimmen.
     
  11. #11 ThomasMD, 28.12.2012
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    Bei großen Immobilien sehe ich den verbrauchsorientierten Ausweis als gar nicht so schlecht an. Da werden individuelle Nutzungsunterschiede recht gut ausnivelliert. Beim EFH ist die Streubreite um ein Vielfaches größer.
     
  12. #12 feelfree, 28.12.2012
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    So sehe ich das auch.
     
  13. #13 Alfons Fischer, 28.12.2012
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    ...dann sollten Sie sich für die endgültige Bewertung an denjenigen Dipl.-Ing.(FH) wenden, der das Ding online und kostenlos ausgestellt und unterschrieben hat. :winken


    ich könnte mir vorstellen, dass die Abweichungen hier mit dem Verhältnis Brennwert zu Heizwert zusammenhängt.
    Wie das im konkreten Fall ist, weiß ich natürlich nicht. Das müssen Sie als Lieferant der Daten wissen und dem Aussteller mitteilen... haben Sie den Energieverbrauch in "kWh Brennwert" oder in "kWh Heizwert" angegeben?

    ...und außerdem sind in der Regel die Ergebnisse besser als beim bedarfsorientierten Ausweis... Ich vermute, das ist Ihr Antrieb... Stimmts? :konfusius
     
  14. Julius

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    Was bei älteren MFH die Regel ist.
    Und daher den Gedanken zuläßt, ob die Formeln für den bedarfsorientierten insoweit auch nur einigermaßen zutreffend sind.
    So schlecht ist der verbrauchsorientierte im Normalfall nämlich nicht. Dafür sind viele bedarfsorientierte grottenschlecht.
     
  15. Taipan

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    Das Problem ist, dass ältere Gebäude meist nicht nach Norminnenraumklima "betrieben" werden. WENN Du diese Gebäude mit dem Normklima betriebst (was bei Neubauten meist der Fall ist) dann wirst Du feststellen, dass die bedarfsorientierten Werte so ziemlich genau hinkommen.
     
  16. #16 feelfree, 28.12.2012
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    Herr Fischer, auch wenn in Foren wie diesen normalerweise das Du üblich ist, werde ich Sie ebenfalls mal siezen.

    Was mein Antrieb ist, steht im ersten Beitrag dieses Fadens. Ich werde meine Wohnung verkaufen, und deshalb bin ich gesetzlich dazu verpflichtet, einen Energieausweis auszuhändigen. Ob dieser Energieausweis das Papier wert ist, auf dem er gedruckt ist, ist mir eigentlich egal. Ich will nur keine besseren Zahlen liefern, als es der Energieverbrauch eigentlich erwarten würde. Deshalb meine Nachfrage hier.
    Ein Angebot für einen bedarfsorientierten Energieausweis habe ich auch, liegt im mittleren zweistelligen Bereich. Ganz ehrlich, dieses Geld nützt weder mir noch dem Käufer. Im Zweifelsfall, wenn der potentielle Käufer wirklich so etwas will, schlage ich es halt auf den Kaufpreis drauf.
    Ich frage mich nur, *warum* jemand einen Bedarfsorientierten Energieausweis überhaupt haben wollen würde. Ich als Käufer würde einer Heizkostenabrechnung über 9 Jahre und 9 Wohnungen jedenfalls mehr glauben und wüsste eher was auf mich zukommt, als mit irgendeinem theoretisch ermittelten Wärmebedarf von mir unbekannten Physik- und Mathematik-Akrobaten.

    Zu ihrer Bemerkung: Was ist denn der Unterschied zwischen einem Brenn- und einem Heizwert. Als Laie kann ich mir da keinen Unterschied vorstellen. Welcher Wert ist denn der, der auf der Gasrechnung neben den vebrauchten m³ steht? Den habe ich angegeben.
     
  17. #17 Alfons Fischer, 28.12.2012
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    Brenn/Heizwert: siehe Wikipedia http://de.wikipedia.org/wiki/Brennwert

    ganz ehrlich: ich würde beim Energieversorger nachfragen, was für ein Wert dort ausgewiesen wird... Ich vermute, der Brennwert, weil das ja suggeriert, es wäre "besseres" Gas. Weil ca. 10 kWh/m³ statt 9...

    Die Diskussion warum welcher Energieausweis ist so alt (wenn nicht noch älter) als der Energieausweis selbst. Ich behaupte mal: derjenige, der als Adressat für den Energieausweis gedacht ist, versteht eh' nicht, was drin steht. Haben ja schon Fachleute Probleme damit... Ich kann also Ihre Vorgehensweise verstehen und halte das nicht für verwerflich.
    Der Vorteil des bedarfsorientierten Ausweises ist m.E. darin zu sehen, dass man sich mal intensiver mit der Materie befassen muss und damit vielleicht zufällig oder nicht Schwachstellen in der Konstruktion/Haustechnik aufspüren kann, die man sonst nicht feststellen würde.

    (warum hier Sie statt Du: ganz einfach: wenn Sie mich anrufen würden (und damit kann man in solch einem Forum durchaus rechnen), hätte ich ein Problem damit, Sie als Geschäftspartner zu duzen...) :konfusius
     
  18. #18 ThomasMD, 28.12.2012
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    Kannst Du uns das näher erläutern?
    Das Norminnenraumklima wird doch von den Bewohnern bestimmt und da lebt in Neubauten der gleiche Querschnitt der Bevölkerung wie in Häusern die 5, 10 oder 50 Jahre alt sind. Es sei den es handelt sich um Nachkriegsbaracken mit Einscheibenverglasung.

    Was ist eigentlich der Antrieb mancher "Ausstellungsberechtigter" einen bedarfsorientierten Ausweis auszustellen?

    Im Übrigen geben Gasversorger immer den Brennwert in Ihren Rechnungen an. Sie wissen ja nicht, welch schlechte Heizungsanlagen ihre Kunden haben. Hat nichts mit Suggestion zu tun...
     
  19. #19 feelfree, 28.12.2012
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    Danke für den Wikipedia-Link über Brenn/Heizwert. Damit ist wohl nun auch meine anfängliche Frage beantwortet: Angegeben habe ich den Brennwert, im Energieausweis steht der Heizwert -> 10% Differenz.

    Nachtrag zum Thema "kostenlos": Die WEG zahlt jährlich eine 4-stellige Summe für die Gebäudeversicherung. Von daher finde ich es eine nette Geste des Versicherers, dass er solche Energieausweise für seine Kunden kostenlos ausstellt.
     
  20. #20 feelfree, 28.12.2012
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    feelfree Gast

    Na ja, in der Wohnung in der ich zuvor gewohnt habe - Fachwerk, ungedämmt, Holzfenster mit 2-Scheiben-Verglasung - hätte ich es mir nie erlaubt, die Temperatur auch mal auf mollige 23 Grad hochzuheizen wenn mir danach war - so es der Gasofen überhaupt egschafft hätte. Und das Schlafzimmer war gänzlich unbeheizt. So gesehen wäre dort ein verbauchsorienterter Ausweis sehr viel "günstiger" ausgefallen als ein bedarfsorientierter.

    Umsatz machen, was sonst?
     
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