Was gehört alles zur Dacheindeckung?

Diskutiere Was gehört alles zur Dacheindeckung? im Dach Forum im Bereich Neubau; Seit ca. 1 Woche sind bei uns endlich mal die Ziegel drauf. Lt. Kaufvertrag gibt es ja eine (mögliche, von max. 7) Rate für die Dacheindeckung...

  1. #1 altetante, 27.12.2012
    altetante

    altetante Gast

    Seit ca. 1 Woche sind bei uns endlich mal die Ziegel drauf. Lt. Kaufvertrag gibt es ja eine (mögliche, von max. 7) Rate für die Dacheindeckung incl. Dachrinnen. Da drin sind aber glaube ich nicht die Dachrinnen-Fallrohre.

    Was genau wäre denn noch alles dabei?

    - Die Blechverkleidungen an den Gauben?
    - Dachfenster (die werden ja demnächst noch eingebaut, Ziegel fehlen dort)?
    - Holz/Sparren außen gestrichen?
    - Evtl. Kamin-Verkleidungen?
    - Verkleidungen auf Balkonen, ähnlich wie Gauben? Oder ist das eher Fassade?
    - ???

    Glaube jetzt nicht, dass der Bauleiter das zu früh freigäbe. Aber man soll ja immer selber nachkontrollieren heißt es...

    Gibt es eigentlich häufig anzutreffende bzw. übliche "Zusammenfassungen" bei den Raten? Also z.B. Dach zusammen mit Sanitär- und Elektro-Rohinstallation oder Verglasung? Klar seh ich das dann schon... Aber Frauis ja neugierig.
     
  2. Neutal

    Neutal

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    Dacheindeckung= Dacheindeckung
    First aufsetzen = First aufsetzen
    Ortsteine decken= Ortsteine decken
    Formsteine..
    Gaubenverkleidung...
    Kehlen/ Grate..
    Mehr steht wohl im Vertrag. Was wurde vereinbart, was wird geliefert...
     
  3. #3 ManfredH, 27.12.2012
    ManfredH

    ManfredH Gast

    Keine Ahnung, ob der Umfang von "Dacheindeckung" irgendwo allgemeinverbindlich definiert ist.

    Mein erster Gedanke wäre, ersatzweise die DIN 276 heranzuziehen, in der alle Bauteile systematisch gegliedert sind. Dacheindeckung würde ich dann gleichsetzen mit der Kostengruppe 363 "Dachbeläge". Nach diesem System würden alle übrigen von dir genanten Bauteile/Leistungen nicht zur Dacheindeckung gehören, weil sie unter andere Kostengruppen fallen, wie z.B. Dachöffnungen, Dachbekleidungen u.a..
     
  4. #4 altetante, 27.12.2012
    altetante

    altetante Gast

    @Flocke, wir sind Käufer in einem Mehrfamilienhaus vom BT. Insofern hab ich keine Ahnung, was im Vertrag steht. Jedenfalls ist in unserem Kaufvertrag nicht erwähnt, was alles dazugehört.

    @Manfred, wundert mich ja schon, dass sowas nirgends steht. Weil die Ratenhöhen sind ja in dieser Makler- und Bauträgerverordnung festgeschrieben. Ok, ich hab die noch nicht gelesen.
    Also sollte doch dortmöglicherweise eine halbwegs genaue Definition des Umfänge zu finden sein?

    Sonst gibt es doch auch für jeden Popel irgendwo eine DIN/Vorschrift.
     
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