Schadensersatz vom Architekten...?

Diskutiere Schadensersatz vom Architekten...? im Bauen mit Architekten Forum im Bereich Architektur; Hallo zusammen! Folgendes Problem: wir haben bereits vor Monaten eine Küche gekauft, die von unserem Architekten in unseren Neubau mit...

  1. #1 heiti33415, 06.09.2005
    heiti33415

    heiti33415 Gast

    Hallo zusammen!

    Folgendes Problem: wir haben bereits vor Monaten eine Küche gekauft, die von unserem Architekten in unseren Neubau mit eingeplant werden sollte. Er hat alle notwendigen Küchenzeichnungen erhalten! Nun ist es so, dass auf der Arbeitsplatte noch ein ca. 10cm hoher Aufbau ist, der sich beim Einbau der Küche direkt unter dem Eckfenster befinden würde. ABER: diesen Aufbau hat der Architekt übersehen und dementsprechend nicht mit in die Maße eingeplant. Das heißt für uns: entweder wir machen nun die Fenster kleiner oder aber wir kürzen den Aufbau und die Arbeitsplattenhöhe. Da wir natürlich nicht die Fenster zu "Schießscharten" verkleinern wollen, werden wir nun also den Aufbau UND die Arbeitsplatte (von ca. 91 auf 85cm) kürzen müssen.
    FRAGE: in welcher Höhe dürfen/können/sollen wir Schadensersatz vom Architekten verlangen?
    Vielen Dank für eure Hilfe!

    Gruß,
    heiti
     
  2. #2 Baufuchs, 06.09.2005
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Wofür

    Schadenersatz? Auch wenn der Arbeitsplattenaufbau sofort berücksichtigt worden wäre, hätte die Fenstergröße angepasst werden müssen.
     
  3. #3 Ralf Dühlmeyer, 06.09.2005
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

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    Schadenersatz...

    bedeutet Schaden ersetzen.
    Dazu muss erstmal ein Schaden da sein. Wie Baufuchs schon richtig schreibt, wären die Fenster sowieso kleiner geworden -> ergo kein Schaden.
    Sollten Fensterloch, Aussenbekleidung und Innenputz fertig sein, wäre der Schaden der MEHRaufwand fürs Anarbeiten.
    Was schlägt denn der Archi vor???
    Mein Tipp:
    Fenster, die nach aussen öffnen. Loch bleibt gross und der Aufbau stört nicht.
    :D :D
    MfG
     
  4. #4 C. Schwarze, 06.09.2005
    C. Schwarze

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    Das sind ja Ausreden wie vom Bauträger, also ehrlich.
    Und ich dachte immer(nicht wirklich!) der Architekt schuldet den Erfolg.

    Fenster muß man nicht nach außen aufmachen, man kann auch ein Fensterrahmen nehmen, wo unten eine feste Kunststoffbblende im Rahmen ist, und überhalb das eigentliche Fenster nach innen aufgeht.
    Falls die Fenster in allen Etagen gleich angeordnet sind, so ist das direkt oberhalb, wegen der Optik ebenfalls zu ändern.
     
  5. LG

    LG

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    Ausserdem finde ich es ziemlich bedenkliche, die Arbeitshöhe um 5cm zu verringern. Sie müssen dort die nächsten ? Jahre arbeiten.
    Macht nur Sinn, wenn Sie sowieso nicht so gross sind.
     
  6. #6 Ralf Dühlmeyer, 07.09.2005
    Ralf Dühlmeyer

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    Werter C Schwarze...

    Wo sind denn da Ausreden????
    Klar schuldet der Archi den Erfolg, aber wenn der Bauherr kein niedriges Fenster will oder das Loch noch problemlos verkleinert werden kann, ist der Erfolg doch nicht ausgeblieben, oder?
    MfG
     
  7. Uli R.

    Uli R.

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    Aus dem 2. Beitrag hier http://www.haustechnikdialog.de/forum.asp?thema=25888 geht ja hervor, dass der Bauherr kein gekürztes Fenster will. Man wird mal fragen dürfen wie man das hätte planen sollen, tief gezogenes Fenster UND turmhohe Arbeitsplatte mit was weiß ich was für nem Aufbau :confused:

    Weiterhin frag ich mich nach dem 2. Beitrag bei den Haustechnikern:
    Wassen das fürn Bauantrag bei dem der Bauherr nicht den Plan unterschreibt?
    Wassen das für ne Abschlagzahlung von 200 €, für wen für was?
     
  8. #8 Ralf Dühlmeyer, 07.09.2005
    Ralf Dühlmeyer

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    Ach sooo.....

    hoppelt das Häschen :yikes
    Porsche zum Preis eines Trabi mit dem Verbrauch eines 3L-Lupo. Gibts nicht!
    Also: Entweder kleine Fenster mit Aufbau auf der Küchenzeile
    oder grosse Fenster ohne Aufbau.
    Beides zusammen hätte nie gefunzt und ist daher auch keine Verschulden des Archi.
    Ich würde eher sagen, der Fragesteller hat gepennt und als ihm klar wurde, wie klein seine Fenster wirklich werden, hatte er das Glück, dass der Archi auch gepennt hatte und hofft nun, seine Schusseligkeit auf den Schultern des Archi abladen zu können.
    . Ganz einfach.
    Schaden: 1,5 Std Maurergeselle für das Aufmauern einer Lage Steine: rd 60 € + Mettwurststeuer
    MfG
     
  9. #9 Baufuchs, 07.09.2005
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Der Architekt

    war aber auch zu blöd! Hätte doch einfach OK Fußboden in der Küche tiefer als in den übrigen Räumen planen können. Arbeitsflächenhöhe wäre OK und Fensterbrüstungshöhen auch. Warum ist der darauf nicht gekommen? Jetzt muss die schöne (alte) neue Küche zersägt werden. :D :D :D
     
  10. heiti

    heiti Gast

    Danke.....

    ...für eure Antworten!
    Mal sehen, was wir letztendlich beim Architekten als "Wiedergutmachung" erwirken können....?

    Grundsätzlich wird die Ausführung nun aber wie folgt sein:
    Höhe der Arbeitsplatte wird von 91 auf 86cm gekürzt, ebenso der Aufbau von ca. 10 auf ca. 5cm. Dadurch bleibt die Originalgröße des Fensters erhalten und der Aufbau schließt bündig mit der Fensterbank ab.
    Ist zwar "nochmal alles gut gegangen", aber trotzdem ein Riesen-Ärgernis!!! Sehe das auch so, wie Baufuchs: wenn der Architekt den Aufbau erkannt hätte, dann wäre es doch sicherlich kein Problem gewesen, die Küche "tiefer zu legen", oder seh ich das falsch?! Also ist das doch ein klarer Fauxpas des Architekten und nicht unser Fehler.....

    Nochmal Danke an alle! Und vor allem an Baufuchs für sein Mitgefühl.....
     
  11. Berni

    Berni

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    Tach Heiti,
    jeder erwischt mal einen trüben Tag. Hätte er es bemerkt, hätte er darauf hin gewiesen. Sie hätten das gleiche Problem gehabt wie jetzt. Die Küche 10cm tiefer legen - ist doch nicht Ernst???
    Und aus einer unabänderlichen Gegebenheit und einem fehlenden Hinweis hieraus Kapital schlagen zu wollen? Ich weis nicht!
    Gehen Sie mit Ihrem Architekten zum Essen - auf seine Kosten - und die Sonne scheint wieder.

    Gruß Berni
     
  12. #12 Baufuchs, 07.09.2005
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Küche tieferlegen

    war nun wirklich nicht ernst gemeint. Daher auch: :D :D :D
    Was hätten Sie dem Architekten in diesem Fall wegen der Stolperstufe zu den übrigen Räumen abverlangt? :irre
     
  13. heiti

    heiti Gast

    Ja, ja.....

    ....ist ja schon gut! Die Küche ist einfach nicht für ein "Eckfenster" geeignet!! Zumindest nicht, wenn der Aufbau sich in dem Bereich befindet.....
    Aber auf dieses Problem hätte uns der Architekt doch hinweisen müssen!!! Darum engagiere ich ihn doch......wir - als absolute Laien - haben doch gar keine Ahnung von solchen Dingen und erkennen die Problematik natürlich auch nicht unbedingt. Aber er muss das doch sehen! Hätte er uns darauf aufmerksam gemacht, hätten wir anders planen können bzw. hätten eine andere Küche gekauft!
    Nun ja, wie dem auch sei....ist nun eh zu spät... :-(
    Ist ja auch nicht so, dass wir dem Architekten deswegen jetzt unbedingt "anscheißen" wollen; letztendlich ist ja auch noch alles o.k.: eine Arbeitsplattenhöhe von 85cm haben wir bisher auch gehabt und reicht auch aus! Aber so ganz ohne kann er doch auch nicht davon kommen; zumal er seinen Fehler ja selbst zugegeben und eingesehen hat.
     
  14. #14 Ralf Dühlmeyer, 07.09.2005
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

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    Bitte...

    immer erst die eigene Nase befühlen :winken
    Da steht im Ausgangsbeitrag:
    Für mich steht da, erst war die Küche, dann der Archi. Und was hätt er Ihnen denn dann sagen sollen - ausser Fensterbank muss höher :irre
    Oder Küche ändern :cry
    So what
    MfG
     
  15. #15 C. Schwarze, 07.09.2005
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    Herr Dühlmeyer, wenn ich das schon höre, wo den der Schaden sei?
    Wenn es um Haftung geht, tun sich Bauträger und Architekt gar nichts.
    Keiner will freiwillig zahlen.
     
  16. LG

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    Ich finde es schon auch erstaunlich, dass ein Architekt den Auftrag erhält, die bereits gekaufte Küche in den Raum einzuplanen und er daran scheitert.
    Egal, wie gross das Fenster letztendlich ist, er hätte das Fenster ja von vornherein anders planen können. Er muss halt die Fassade so gestalten, dass es trotzdem gut ausschaut.
    Ehrlich gesagt ist es doch nicht Aufgabe des Bauherrn zu überprüfen, ob der Architekt die Höhen richtig geplant hat? Schliesslich hat er ihm einen konkreten Auftrag samt Küchenplan gegeben!
     
  17. heiti

    heiti Gast

    Ist ja schon gut....

    ....wollen wir´s also nun dabei bewenden lassen und diesen Thread hier beenden. Habe auf jeden Fall diverse Meinungen von euch bekommen, die mir durchaus weitergeholfen haben; wenn auch diese nicht immer in meinem Interesse waren. Aber dafür frag ich ja.... :-)
    Aber irgendwie bin ich - glaub ich - auch noch nicht so richtig verstanden worden.....natürlich war die Küche erst da, dann der Architekt. ABER: er hat den Aufbau bei seiner Planung NICHT berücksichtigt; hat er doch selbst zugegeben. Also hat er uns logischerweise auch nicht die nötigen Hinweise/Infos/daraus reslutierenden Änderungen etc. mitgeteilt bzw. über deren Auswirkungen aufgeklärt! Und das wäre doch seine absolute Pflicht gewesen! Denn irgendwie wird hier ja teilweise uns die Schuld zugeschoben....und das find ich nicht korrekt.
     
  18. #18 Ralf Dühlmeyer, 07.09.2005
    Ralf Dühlmeyer

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    Schuld ...

    wird nicht zugeschoben.
    Bloss sollten Sie mal ehrlich sagen, was der Archi denn machen konnte, wenn er denn gleich dran gedacht hätte.
    a) Fensterbrüstung höher als in den anderen Räumen -> wollen Sie nicht!
    b) Küche tieferlegen -> macht doch wohl nicht wirklich Sinn, oder??? Freiwillig ne Stufe ins Haus holen
    c) Aufsatz im Fensterbereich absenken ->Status quo
    d) Fenster, die nach aussen öffnen -> Ihr Ding ???
    e) keine Ahnung, was noch gegangen wäre.
    Und da liegt Ihr Problem. Klar hat der Archi gepennt. Nur hätte es bei wachem Archi keine anderen sinnvollen Lösungsansätze gegeben als jetzt da sind.
    MfG
     
  19. sepp

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    zumal es ja wirklich reine geschmacksache ist ob ein fenster hoch oder schmal ist.
    ich bevorzuge gern ein längliches format besonders wenn es sich um ein sogenanntes eckfenster handelt.
    bei den meisten küchen lässt sich die brüstungshöhe nicht einhalten da oft der wasserhahn im weg ist und die herausnehmbaren hähne auch nicht jedermanns sache sind. ergo wird meistens bei küchen die fensterbrüstung höher liegen oder ein hässliches aufstockelemt eingebaut oder noch schlimmer ein 5 cm hohes untenliegendes festverglastes teil....
    da mache ich doch lieber einen langen flachen schlitz in die wand :)
     
  20. #20 BTopferin, 07.09.2005
    BTopferin

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    Ich verstehe die Ärger auch. Eine Küche ist schließlich viel anders als einen Tisch oder Sofa, welche man leicht etwas anders hinstellen kann. Die Bauherren haben im voraus versucht, eine vollständige Planung (von Profis) zu erreichen und trotzdem ist es etwas schiefgelaufen.

    OK, es können immer Fehler passieren. Meine Küche wurde auf Baupläne basiert und von einem Küchenstudio geplant. Der Küchenstudio hat auch Kopien von den Baupläne erhalten. Trotzdem wurde ein Fenster nicht richtig berücksichtigt. Und obwohl ich auch mit den Küchen-Pläne sehr beschäftigt war, ich habe diese Planungs-Fehler (vom Küchenstudio) sehr lange auch nicht erkannt (bzw. erkennen können). Glücklicherweise (aber eigentlich nur ganz zufällig) habe ich den Fehler endlich bemerkt und die Küchenstudio hat dann die Küche neu geplant.

    Es klingt für mich, als ob Heiti's Küche nicht mehr ganz leicht (bzw. ohne zusätzliche Kosten und "optische" Mängel") zu ändern ist.

    Grüßle
    Amy
     
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