Auch Ausführungsplanung

Diskutiere Auch Ausführungsplanung im Praxisausführungen und Details Forum im Bereich Architektur; Hallo Forum, mein Architekt hat mir die Rechnung für Leistungsphase 5 übermittelt. Nach Bezahlung (III mindest und 8% Nebenkosten) habe ich nun...

  1. #1 toubr, 06.09.2005
    Zuletzt bearbeitet: 06.09.2005
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    Hallo Forum,

    mein Architekt hat mir die Rechnung für Leistungsphase 5 übermittelt. Nach Bezahlung (III mindest und 8% Nebenkosten) habe ich nun die Pläne vorliegen. Es gibt einen Statiker und ein Bodengutachten, Angaben zur Statik finde ich in meinen Plänen bisher nicht. Nach dem Lesen des Beitrages über die Ausführungsplanung wollte ich mich nun rückversichern welchen Umfang eine Ausführungsplanung hat, da ich mir nicht sicher bin, was eine Ausführungsplanung alles beinhaltet (Ich bin mir schon klar darüber, dass die Papiermenge nicht der Planungstiefe entsprechen muß, aber irgendwie will man als Bauherr auch beruhigt sein :) ).

    3x Pläne 1:50 Keller, EG, OG
    3x Pläne 1:50 Keller, EG, OG mit Elektroleitungen
    1x Schnitt 1:50
    4x Ansichten 1:50 Nord, Süd, West, Ost
    3x Details ( Maßstab steht nicht drauf) Türleibung, Wand und Bodenaufbau, eine Einbaulampe

    Vielleicht kann mir ein weiter fortgeschrittener Bauherr sagen wie es bei Ihm aussah?

    Danke


    Torsten
     
  2. #2 Thomas B, 06.09.2005
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    ...na das hört sich doch recht ordentlich an !

    Grundsätzlich müssen in den Plänen alle Angaben drin sein, die die Handwerker für die "Ausführung" benötigen. Über die inhaltlich-planerische Qualität lässt sich ohne die Pläne gesehen zu haben natürlich nichts sagen, aber zumindest die aufgelistete Anzahl ist schon in Ordnung.

    Immerhin: Es gibt sogar E-Pläne, die eigentlich nicht Leistungsumfang einer Architektenplanung sind. Dass keinerlei Angaben über Statik in den Plänen zu finden sind, ist schon in Ordnung. Dafür gibt´s dann ja Statik- bzw. Bewehrungspläne. Wäre das auch alles in den Architektenplänen, würde man vor lauter schwarzer Linien gar nichts mehr erkennen.

    Die Details erscheinen mir etwas dürftig. Kann aber gut sein, dass vieles schgon aus den "normalen" Werkplänen hervorgeht.

    Gruß

    Thomas
     
  3. toubr

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    Na dann bin ich ja beruhigt.

    Danke Torsten
     
  4. Bruno

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    Details, die in meiner Berufspraxis schon vorgekommen sind und dann zu zeichnen sind, wenn sie von Standards abweichen (die jeder Handwerker drauf haben muss und deshalb auch mündlich angegeben werden können) bzw. nicht ohne weiteres in LV-Texten anschaulich beschrieben werden können:

    Treppen nebst Geländer/Handlauf
    Trauf- und Ortgangdetails (auch wegen der Luftdichtigkeit)
    individuelles Vordach
    Eingangspodest mit Gitterrost
    Schnitt durch Terrassentür

    Je eindeutiger die Anweisungen per Plan, desto einfacher ist die Objektüberwachung (lt. HOAI das Überprüfen der Ausführung auf Übereinstimmung mit den Ausführungsplänen) und der Nachweis von Mängeln.

    Am Ende kommt es aber auf den Gesamterfolg an. Ob den der Architekt mit vielen Zeichnungen oder mit viel LV-Text und örtlichen Anweisungen erzielt, ist bei gleichem und selbstverständlich mangelfreiem Endergebnis egal.
     
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