Grundsteuer in Hamburg in zweiter Baureihe

Diskutiere Grundsteuer in Hamburg in zweiter Baureihe im Sonstiges Forum im Bereich Sonstiges; Ich habe eine Frage hinsichtlich Grundsteuermittlung in Hamburg für EFH in zweiter Baureihe. Wir zahlen im Moment bei etwa 750 qm ca. 150 Euro...

  1. Alex80

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    Ich habe eine Frage hinsichtlich Grundsteuermittlung in Hamburg für EFH in zweiter Baureihe.

    Wir zahlen im Moment bei etwa 750 qm ca. 150 Euro pro Quartal. Unsere Freunde zahlen bei 850qm nur 110 Euro im Quartal. Sie haben uns gesagt, das dies bei Ihnen deswegen niedriger ist, weil sie ihr Haus in zweiter Reihe gebaut haben.

    Wir haben aber auch eine Hinterbebauung mit nur Wege- und Leitungsrechten über das Nachbargrundstück. Da in Hamburg überall gleiche Hebesätze gelten, frage ich mich nun warum wir mehr bezahlen müssen. Wurde bei uns vielleicht bei Einheitswertfeststellung die Hinterbebauung nicht berücksichtigt? Gibt es sowas bei Einheitswertfeststellung überhaupt und wenn ja, wie kann ich das nun im Nachhinein erwirken? Beide Häuser sind von gleicher Ausstattung (d.h. normal - nichts gehobene etc.). Die Freunde haben sogar 15 qm Wohnfläche mehr. Dafür haben wir KFW 70, falls dies überhaupt eine Rolle spielt.

    P.S. Ortsangabe im Profil stimmt nicht - Hamburg ist schon richtig.
     
  2. #2 Ralf Dühlmeyer, 31.12.2012
    Ralf Dühlmeyer

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    Ihr müsst dich genau wie Eure Freunde/Bekannte mal einen Grundsteuerbescheid bekommen haben, aus dem sich die Berechung ergibt.
    Nebeneinander legen, vergleichen, Differenzen finden und mit dem FiA klären.
     
  3. Alex80

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    Klar kann ich das machen. Nur sind die jetzt nicht da und ich habe nächste Woche Urlaub. Falls es wirklich Unterschiede bei Einheitswertfeststellung für Hinterbebauung gibt würde nächste Woche zum FA gehen - darum die Frage, falls jemand aus/für Hamburg dies weiß.
     
  4. #4 Biber53, 31.12.2012
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    Hallo Alex,

    ich probiers mal, halt ohne Gewähr.

    Das Finanzamt stellt den Grundsteuermeßbetrag fest (Jahresmiete, Basis 196?)
    Diesen müßtest Du vom FA erhalten haben.

    Aufgrund des Grundsteuermeßbetrages legt die Kommune die Grundsteuer fest. (Hebesatz hat damit nichts zu tun)
    Vergleicht mal Eure Bescheide vom FA hinsichtlich Grundsteuermeßbeträge.
    Deiner müßte höher liegen.

    Einsprüche gegen das FA oder sogar Klagen haben keinerlei Aussicht auf Erfolg.
    (Immerhin sind die Durchschnittsmieten aus dem Anfang der 60er ja diskutabel)

    mfg
     
  5. #5 feelfree, 31.12.2012
    feelfree

    feelfree Gast

    Außerdem liegt es doch nicht nur an der Grundstücksgröße, sondern auch wie die bebaut sind. Sind die Häuser so vergleichbar?
     
  6. #6 Biber53, 31.12.2012
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    Es wird die Jahresdurchschnittsmiete von 1961??? zugrunde gelegt.
    Natürlich ist darin enthalten Wohnfläche, Garage, Grundstück....

    mfg

    PS: Deshalb erhält das Finanzamt, im Umbaufalle, von der erteilten Genehmigung eine Mitteilung. Es soll die Grundsteuer (nach oben) angepaßt werden. Weil der Umbau 1961??? noch nicht enthalten war.
     
  7. #7 Biber53, 31.12.2012
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    nochmal zur Ergänzung,

    die durchschnittliche Jahresmiete, welche vom FA, zugrundegelegt wird, wird natürlich für das betreffende Objekt, ermittelt.
    Somit sind Dinge wie Wohnfläche... enthalten.

    mfg
     
  8. Alex80

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    Also falls bei uns die Mieten höher sind, ist auch unsere Grundsteuer höher. Dann tue ich nun alles mögliche damit die Mieten unten bleiben ;-) Der ruf des Stadtteils ist eh hin.
     
  9. #9 feelfree, 31.12.2012
    feelfree

    feelfree Gast

    Ihr habt KfW70, also erst kürzlich mit Bauantrag renoviert/saniert/gebaut, richtig? Ist das bei euren Freunden auch so?
     
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