Definition "eingeschossige Bauweise"

Diskutiere Definition "eingeschossige Bauweise" im Bauen mit Architekten Forum im Bereich Architektur; Hallo zusammen, die Frage vereinfacht dargestellt: Kann ich unter dieser Prämisse: "Es gilt die eingeschossige Bauweise. Das bedeutet, dass...

  1. bajujo

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    Hallo zusammen,

    die Frage vereinfacht dargestellt:
    Kann ich unter dieser Prämisse: "Es gilt die eingeschossige Bauweise. Das bedeutet, dass das Obergeschoss maximal 2/3 der Wohnfläche des Erdgeschosses haben darf"
    Haustyp "Stadvilla" mit Keller errichten?
    Die max. Firsthöhe beträgt 9,50 m.
    Vielen Dank im Voraus.

    Gruß,
    baju
     
  2. #2 Baufuchs, 01.01.2013
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Wenn unter "Stadtvilla" ein Haus mit 2 Geschossen mit gleichen Außenmaßen verstanden wird: nein
     
  3. #3 Gast036816, 01.01.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    b-pläne mit vorgeschriebener 1-geschossiger bauweise sind ´stadtvillenfreie zonen`.
     
  4. #4 Ralf Dühlmeyer, 01.01.2013
    Ralf Dühlmeyer

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    Falls Du unter Stadtvilla eine "Kaffeemühle" verstehst:
    [​IMG]
    dann - definitiv N E I N!!

    Natürlich kann man sich Dinge einfallen lassen .........
     
  5. Swimmy

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    Ich denke er meint ein Staffelgeschoss.
    Und aus meiner Sicht ist die Antwort hierauf bei $34, ja, wenn die Abstandsflächen eingehalten werden
    Bei einem Bebauungsplan kann die Dachform vorgeschrieben sein.

    Also lieber zum Archi
     
  6. #6 Ralf Dühlmeyer, 03.01.2013
    Ralf Dühlmeyer

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    Nein, er denkt nicht an ein klassisches Staffelgeschoss :D
     
  7. #7 Gast036816, 03.01.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    ´stadtvilla´ und staffelgeschoss schliessen sich gegenseitig aus.
     
  8. #8 juliusg, 03.01.2013
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    Was immer gemeint sein mag :-)

    Wir haben um eine 1-Geschossige Vorgabe in Hamburg herumgeplant. D.h. wir haben einen großen Wintergarten geplant (zählt zu einem gewissen Teil mit zur Wohnfläche) und zudem im OG an den Aussenwänden (Satteldach) die Fußpfette (http://static.cosmiq.de/data/de/0dc/6f/0dc6f62f247667ae6f3a8727925a4f64_1_orig.jpg) auf 2,28cm über Oberkante Fertigfußboden gesetzt. Dadurch konnten wir die Wohnfläche auf 2/3 der EG Fläche senken und der Antrag wurde genehmigt.
     
  9. #9 Ralf Dühlmeyer, 03.01.2013
    Ralf Dühlmeyer

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    Julius - der TE baut in Nds. Da ist nicht die WF Bemessungsgrundlage. :(
     
  10. #10 Gast036816, 03.01.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    @ juliusg - diese dachkonstruktion ergibt jedoch nicht den `stadtvillencharakter`, den der TE zu realisieren wünscht.
     
Thema: Definition "eingeschossige Bauweise"
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