Werkplanung EFH Vielen Dank für das Feebdack

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  1. #1 Nimikon, 02.01.2013
    Nimikon

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    Hallo,

    Wir sind gerade dabei die Werkplanung für unser EFH zu finalisieren. Anbei die aktuellen Grundrisse, der Keller ist bereits verabschiedet.

    Die grundsätzliche Zimmereinteilung werden belassen wie Sie nun ist, falls Ihr aber noch Vorschläge Details im Rahmen der Werkplanung zu ändern, wären wir über Euer Feedback sehr dankbar. Insbesondere was die Planung der Spots anbetrifft wären wir dankbar aber selbstverständlich auch hinsichtlich aller anderen Details.

    Vielen Dank im Voraus.

    Gruß Nimikon
     

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  2. #2 Gast036816, 02.01.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    eine gute werk- und detailplanung hast du erstellt, wenn ein taubstummer damit arbeiten kann - so lautete immer der spruch meines bauko-profs!
     
  3. #3 Ralf Dühlmeyer, 03.01.2013
    Ralf Dühlmeyer

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    Das ist keine Werkplanung, das ist ein Chaos!

    Grundrisse enthalten keine Infos zu Decken. Die gehören in einen Deckenplan! Sparrenplan, Treppenschnitt, Gebäudeschnitt, Details 1-??? = alles nicht nötig???
     
  4. #4 ManfredH, 03.01.2013
    ManfredH

    ManfredH Gast

    Mal vorausgesetzt, dass nur die Grundrisse als TEIL der Werkplanung eingestellt wurden und die von Ralf Dühlmeyer aufgeführten ebenfalls erforderlichen sonstigen Werkplanungs-Zeichnungen auch existieren:
    Die Grundrisse selbst erscheinen mir nach flüchtigem Darübersehen rel. vollständig zu sein. Verweise auf ergänzende Zeichnungen/Details fehlen.
    Die Plandarstellung allerdings gefällt mir überhaupt nicht. Ok, es ist ein Werkplan, aber als Architekt habe ich auch bei diesem einen gewissen Anspruch an optische Qualität (die ausserdem meist auch einhergeht mit besserer Erkennbarkeit und Lesbarkeit, was bei Werkplänen wieder überaus wichtig ist.) Hier wäre z.B. die grauenvolle Bemassung mit fehlenden bzw. viel zu kurzen Hilfslinien zu nennen (kann es der Planer oder das Programm nicht besser?), oder die ästhetisch ziemlich befremdliche Mischung von Schriftarten.
    Und ein Hinweis "entspricht nicht Bebauungsplan, Bauherr wurde darauf hingewiesen" hat m.E. im Werkplan nichts zu suchen. Das kann der Planer wie auch immer mit dem Bauherren (schriftlich) vereinbaren*, aber für die Handwerker, denen der WP als ARBEITSGRUNDLAGE zu dienen hat, ist es nicht relevant.

    *Zum Zeitpunkt der Ausführung sollte die Zulässigkeit ausserdem geklärt sein, also entweder als Befreiung genehmigt (dann erübrigt sich der Hinweis sowieso), oder nicht genehmigt und damit unzulässig
     
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