Holzlagerung Grundstücksgrenze in Hessen

Diskutiere Holzlagerung Grundstücksgrenze in Hessen im Außenanlagen Forum im Bereich Rund um den Garten; Moin, Unser Nachbar beginnt gerade an der Grundstücksgrenze im Garten ein größeres Holzlager aufzubauen. Auf unserer Seite der Grenze befindet...

  1. #1 ciclosport, 02.01.2013
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    Moin,

    Unser Nachbar beginnt gerade an der Grundstücksgrenze im Garten ein größeres Holzlager aufzubauen. Auf unserer Seite der Grenze befindet sich die Schaukel unserer Kinder. Da lediglich ein niedriger Maschendrahtzaun dazwischen ist, befürchte ich dass der Holzstapel, wenn er z.b. durch Wind umkippt eine Gefahr für die Kinder darstellt.
    In der hessischen Bauordnung habe ich gefunden, dass Holzlager bis 1m Höhe ohne Abstand erlaubt sind, aber es wird nirgendwo erwähnt wieviel Abstand bei größeren Stapeln nötig ist.
    Verhältnis zum Nachbarn ist angespannt, insofern brauche ich vorher ein paar handfeste Argumente bevor ich ihn anspreche.

    Weiß jemand wie das in Hessen mit dem Abstand ist?

    Dank im voraus
    Ciclosport
     
  2. #2 Jessi75, 02.01.2013
    Jessi75

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    Hallo. Ich kann dir nicht sagen was erlaubt ist aber wenn das Holz richtig gestapelt ist, dürfte es keine Gefahr darstellen. Wir stapeln und lagern unser Holz schon seit vielen Jahren ca. 2m hoch in Meterstücken und da ist bei Wind und Wetter noch nie was passiert. Hier haben sehr viele Leute Holz und ich habe noch von keinem gehört, dass der Stapel umgekippt ist.

    Und wenn es mal wirklich einen schlimmen Sturm gibt der einen Holzstapel umwirft, werden deine Kinder wohl kaum draußen spielen...
     
  3. H.PF

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    Mir ist auch noch nie ein Stapel gestürzt...
     
  4. #4 the motz, 02.01.2013
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    Wenn, aber wirklich nur wenn tatsächlich ein Windstoß einen richtig geschlichteten Holzstoß umbläßt, würd ich mir andere Sorgen machen...

    Weil: wenn deine Kinder bei dem Wetter draußen spielen, oder Schaukeln sollten, ist ein umfallender Holzstoß deren geringstes Problem- da würd ich mir eher Angst um diverse andere rumfliegende Sachen machen (Dächer, Bäume, Plakatwände, etc...)

    Off-Topic: meine Tochter bleibt bei Sturmwarnungen im Haus... vielleicht solltest das auch in Betracht ziehen- ich will hier nur keine Erziehungstipps geben...
     
  5. #5 Gast943916, 02.01.2013
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    Gast943916 Gast

    Man kann Kinder in Watte packen, man sollte aber darauf achten, dass die Watte nicht zu dick ist...
     
  6. #6 ars vivendi, 03.01.2013
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    Man kann Gründe suchen, seinen Nachbarn zu ärgern, oer auch nicht. Kein Wunder, das hier ein angespanntes Verhältniss vorliegt.
     
  7. #7 the motz, 03.01.2013
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    @gipser: wenns an mich gerichtet war: meine Tochter ist 18 Monate alt...

    Da Schau ich schon noch drauf, in wieviel Watte sie gepackt wird...
     
  8. H.PF

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    Ich glaube nicht das du gemeint warst...
     
  9. #9 Alfons Fischer, 03.01.2013
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    mir ist auch noch kein Stapel umgefallen. Aber meinem Bruder: in der Garage, direkt auf sein Auto. Wie das Auto dann aussah, könnt Ihr Euch denken... :wow

    Tendenziell fallen schmale Stapel schneller um als breite. Also sind Stapel aus 30cm-Scheiten kritischer als solche aus 1m-Scheiten...

    Wenn es Dich stört: Bau doch einen stabilen Schutzzaun vor den Holzstapel. Weil man kann ja nie wissen. Normalerweise fällt ein Stapel nicht um. Aber wenn er dann doch umfällt, dann kann es "Aua" machen.

    Beispiel aus meinem Keller: normalerweise fallen Regale nicht um und normalerweise klettert meine Tochter da auch nicht rauf. Aber für den Fall, dass sie doch raufklettern sollte, habe ich alle Regale oben zusätzlich gegen die Wand verdübelt... :konfusius
     
  10. #10 the motz, 03.01.2013
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    Ist sowieso alles hinfällig, solang da keine weitere Info vom TE kommt- welche Scheiter, wie breit, wie hoch ist gestapelt, etc...
     
  11. #11 wasweissich, 03.01.2013
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    da jetzt einen 1,80 m sichtschutz vorbauen ...... :wow
     
  12. Neutal

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    Wenn ich Holz bekomme stapel ich das oft über einem Meter hoch, sind aber diese 13 m Stückchen ;-)
    Ist die Lagerung von Feuerholz wirklich in der Bauordnung geregelt? Hier satapel jeder sein Feuerholz...meistens sogar über 2 m . Umgestürzt habe ich da noch nichts gesehen. Es macht eher den Eindruk das hier ein weiterer Grund für ein friedliches miteinander gesucht wird.
     
  13. Baumal

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    jepp.
    in hessen max.1,0m höhe und max. 6,0m länge.
    direkt an der grenze, ohne abstand...
     
  14. #14 the motz, 03.01.2013
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    Und was macht derjenige, der mit 6m nicht auskommt?

    Da haben mal wieder die Richtigen Leute Sachen entschieden, von dem sie Keine Ahnung haben...

    :irre:
     
  15. #15 ciclosport, 03.01.2013
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    ...so wie ich meinen Nachbarn kenne wird der Stapel nicht ordnungsgemäß gestapelt... insofern sind meine Sorgen berechtigt und es geht hier nicht um Kinder, die im Sturm draußen spielen.

    Meine Frage war doch lediglich welchen Abstand ein Holzstapel mit mehr als 1m Höhe haben zur Grundstücksgrenze haben muß. Eure Annahmen ob das nun ein Grund ist meinen Nachbarn zu ärgern könnt Ihr Euch sparen, ich weiß garnicht warum da immer gleich tausend Vermutungen angestellt werden müssen wenn man hier mal eine Frage stellt....
     
  16. #16 angoletti1, 03.01.2013
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    Also, hier mal einen Auszug, den ich damals gefunden hatte, als ich mich dafür interessiert habe.


    Mit Aufschichtungen von Holz, Steinen und dergleichen sowie sonstigen, mit
    dem Grundstück nicht festverbundenen Anlagen muß der Eigentümer
    mindestens 0,50 m von der Grenze wegbleiben, wenn die Aufschichtung oder
    Anlage nicht höher als 2 m ist. ist sie höher, muß der Abstand um soviel mehr
    als 0,50 m betragen, als die Höhe 2 m übersteigt. Ein 2,50 m hoher Holzstapel
    muß danach 1 m (0,50 m + 0,50 m) Abstand zur Grundstücksgrenze halten.
    Dieser Grenzabstand braucht jedoch nicht eingehalten zu werden, wenn die
    Aufschichtung oder Anlage eine Wand oder geschlossene Einfriedung nicht
    überragt oder wenn sie als Stützwand oder Einfriedung dient (z.B. Steintage
    als Stützwand). Einschränkungen können sich auch aus offentlich-rechtlichen
    Bestimmungen insbesondere dem Baurecht, dem Straßen- und Wegerecht
    sowie dem Wasserrecht, ergeben.
    NJW 1998,763


    Wenn man weiß was man tut, ist das alles halb so wild. Mit 6m kommt lange nicht jeder aus, nachdem ich letzten Sommer ein bisschen fleißig war, hab ich nu 80RM hinterm Haus sitzen, bis auf gute 3,30m hoch gestapelt. Von mir aus kanns kalt werden ;-)

    Die aufrechst stehenden Scheite sind 1m lang...
    holz.jpg
     
  17. #17 ciclosport, 04.01.2013
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    vielen Dank für Deine ausführliche Antwort Angoletti...
     
  18. #18 Skeptiker, 05.01.2013
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    Worauf (Gesetz, Verordnung, welches Bundesland?) bezieht sich denn der von Dir zitierte Text?
     
  19. #19 Rheinbauer, 06.01.2013
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    @ angoletti1:

    Viel Holz ist kein Reichtum,

    wenig Holz ist aber Armut !

    :respekt
     
  20. #20 JaquesTati, 07.01.2013
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    @Skeptiker

    § 31 NachbG NRW(Gesetz) - Landesrecht Nordrhein-Westfalen
    Aufschichtungen und sonstige Anlagen

    Fast wortgleich findet man den Auszug auch in der Gesetzgebung für das ein oder andere Bundesland - allerdings mit zum Teil anderen Höhenangaben - beispielsweise 1,5 m statt 2,0 m.

    Den Bewohnern von NRW traut man im Bezug auf das Thema Aufschichtung einiges mehr zu als dem ein oder anderen Bundeslandbewohnern ;-)

    mfG

    JaquesTati
     
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