Geldstrafe -i Abmahnung bei Teilzeitvertrag

Diskutiere Geldstrafe -i Abmahnung bei Teilzeitvertrag im Sonstiges Forum im Bereich Sonstiges; Hallo, ich bin seit einigen Jahren selbständiger Fliesenleger. Seit 3 Monaten beschäftige ich einen ersten Angestellten (Bauhelfer) für...

  1. #1 derFliesenleger, 02.01.2013
    derFliesenleger

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    Hallo,

    ich bin seit einigen Jahren selbständiger Fliesenleger. Seit 3 Monaten beschäftige ich einen ersten Angestellten (Bauhelfer) für Zureicharbeiten etc.
    Diesen Bauhelfer beschäftige ich in Teilzeit (24 Stunden/Woche), da ich jetzt im Winter weniger Aufträge habe als im kommenden Winter und mir
    eine Vollzeitkraft momentan nicht leisten kann.

    Vor 3 Wochen kam dieser Angestellte ohne vorherige Information 4 Arbeitstage nicht zur Arbeit. Auf zahlreiche Anrufe, SMS, Klingeln an seiner
    Wohnungstür kam keine Reaktion. Dieses dreiste Verhalten in der Probezeit wurde durch eine schriftliche Abmahnung von mir geahndet obwohl
    dieses bis heute unbegründete Verhalten ebenso eine fristlose Kündigung zur Folge haben könnte (Aufgrund des eigentlich guten Verhältnis zu
    ihm beließ ich es jedoch bei der Abmahnung.

    Jetzt ist mir durch seine 4 tägige unentschultligte Arbeitsverweigerung ein Schaden in Höhe von ca. 1.800,00€ entstanden (Vertragsstrafe, erhöhte
    Unterkunftskosten sowie Lohnschaden etc.).

    Meine Frage ist: Kann ich diesen Schaden, der sogar existenzbedrohend sein könnte, diesem Angestellten anteilmäßig oder in Raten von den nächsten
    Löhnen abziehen? Dieser Angestellte verdient nach seiner längeren Hartz-4-Zeit 960,00€ Brutto in Teilzeit bei mir. Den Rest zur Sicherung des Lebens-
    unterhalts bekommt er als Aufstockung vom Arbeitsamt. Muß Ihm ein gewisser Grundbetrag bleiben, wenn er Netto ca. 760,00€ verdient und ich Ihm
    eventuell 3-4 mal 200,00€ vom Lohn abziehe, geht das überhaupt? Schließlich war sein Verhalten grob fahrlässig und vorsätzlich und der Schaden könnte
    existenzbedrohend werden, wenn mein derzeitiger Auftraggeber mich nicht mehr als Subunternehmen einsetzt, was er bereits andeutete, da es sich in
    dieser Zeit um eine Terminbaustelle handelte!

    Vielen Dank und mit freundlichem Gruß
    derFliesenleger
     
  2. #2 Gast943916, 02.01.2013
    Gast943916

    Gast943916 Gast

    m.W. Hast du keine Chance ihn Regresspflichtig zu machen, genaue auskunft holst du dir bei einem RA für Arbeitsrecht
     
  3. #3 Bauarbeiter, 02.01.2013
    Bauarbeiter

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    Nein kannst du nicht.
    Schwachsinniges Gebrabbel....würdest du ihm Sonderprämie zahlen, wenn du auf einer Baustelle viel Gewinn machst ?:mega_lol:

    Einen Vorsatz wirst ihm schwer nachweisen können, und das ist auch gut so....
     
  4. #4 Inkognito, 02.01.2013
    Inkognito

    Inkognito Gast

    Das nennt sich unternehmerisches Risiko.
     
  5. #5 Gast943916, 02.01.2013
    Gast943916

    Gast943916 Gast

    Wenn 1.800,-E existenzbedrohend sind, hast du in den Jahren der Selbstständigkeit was falsch gemacht
     
  6. #6 Gast036816, 02.01.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    die 1.800 € dürften wohl nicht existenzbedrohend sein, eher, dass er nur diesen einen auftraggeber hat, bei dem er sich als subunternehmer verdingt und der jetzt mit dem ende der geschäftsbeziehung droht, weil ein termin nicht eingehalten wurde.
     
  7. #7 Gast943916, 02.01.2013
    Gast943916

    Gast943916 Gast

    Naja Rolf, wir beide kennen doch das Subunternehmertum, der billigste bekommt den Auftrag
     
  8. KlausK

    KlausK Gast

    Wenn es nur diesen einen AG geben sollte, könnte auch noch eine Scheinselbstständigkeit vorliegen, auch hier sollte man die Füße stillhalten.
     
  9. #9 Baldbauherr, 03.01.2013
    Baldbauherr

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    Hallo.

    Die Zeiten in denen er unentschuldigt gefehlt hat musst Du ihm nicht bezahlen. Du kannst die Fehltage entweder nacharbeiten lassen, von künftigem Urlaub abziehen oder das Gehalt anteilig kürzen. Mehr nicht.

    Ob er dann weiterhin motiviert ist für Dich 24 h/Woche Handlanger zu sein ohne davon einen finanziellen Vorteil gegenüber dem Nichtstun (Aufstocker) zu haben kannst Du ja dann sehen. Vielleicht hat er einfach nur gemerkt, dass er durch das "Aufstocken" sogar finanziell schlechter gestellt ist (Weg zur Arbeit bezahlen.....)
    Gab es Aussicht, dass Du ihn mal Vollzeit einstellst und dafür angemessen bezahlst (ohne zusätzliche Aufstockung vom Steuerzahler?)

    Hättest Du den Schaden vermeiden können, wenn er entschuldigt gefehlt hätte?

    Gruß
    B.
     
  10. #10 Marco B, 03.01.2013
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    Was erwartest du? Das dir hier jemand sagt, dass du das so machen kannst?

    Ich finde du machst es dir zu leicht. Ich weiß wovon ich spreche und kann dir sagen, dass du langfristig gesehen mit Leuten die du geringfügig beschäftigst immer wieder mal Probleme dieser Art haben wirst.

    Woher soll die Motivation kommen, wenn nichtmal durch die eigene Leistung der notwendige Lebensunterhalt gesichert ist und noch eine Bezuschussung vom Amt von Nöten ist. Auf der anderen Seite der Angestellte mitbekommt wie es dir so geht und glaube mir, Leute haben für so etwas ein feines Gespür und deinen Lebensunterhalt scheinst du ja davon bestreiten zu können oder?

    Auf der anderen Seite ist es natürlich trotzdem ein Ärgerniss, da gebe ich dir recht. Du solltest dir allerdings ernsthaft Gedanken machen wenn 1.800€ für dich eine Bedrohung der Existenz darstellen können, dann machst du grundlegend etwas verkehrt und wirtschaftest schlecht.

    Klar das Leben als Subunternehmer ist schwierig, da viel Konkurrenz aber gerade deshalb solltest du dich auch um andere (eigene) Kunden bemühen, dass dauert und der Weg ist oft steinig, aber auf lange Sicht ist es der einzige Weg um Erfolg zu haben, es vermeidet nämlich eine permanente Abhängigkeit von nur 1 Auftraggeber.

    Ich wünsche dir viel Erfolg.

    Gruß,

    Marco
     
  11. #11 Alfons Fischer, 03.01.2013
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    dann ist er ja jetzt wieder da, oder? Ich hoffe, der Grund für die Fehlzeit hat sich geklärt...
     
  12. #12 Gast036816, 03.01.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    klar und wir wissen auch, wie solche aufträge vergeben werden:

    wenn du den auftrag haben willst, musst mit dem preis bis da und da runter gehen und wenn du dann noch bis dann und dann fertig bist, kannst du auch noch geld verdienen. morgen früh steht irgendwo wieder einer auf, der das glaubt und mitmacht.
     
  13. #13 Gast943916, 03.01.2013
    Gast943916

    Gast943916 Gast

    genau, und wenn unser Freund hier der billigste ist, bekommt er den Auftrag ohne Gedanken an den vergangenen Ärger, außer der BT ist so abgebrüht, ihn dadurch noch mehr im Preis zu drücken....
     
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