Notwegerecht

Diskutiere Notwegerecht im Sonstiges Forum im Bereich Sonstiges; Hallo Wir haben im Jugendraum folgende Situation Wir haben kein direkten Zuweg Der Rote Strich ist der Weg der druch den Hof des nachbars...

  1. adry95

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    Hallo

    Wir haben im Jugendraum folgende Situation Wir haben kein direkten Zuweg Der Rote Strich ist der Weg der druch den Hof des nachbars führt er verweist aber darauf hin das er jeden wegen Grundstücksfriedensbruch Anzeigt. Der grüne is der Druchgang durche eine Kneipe Problem wir können unseren Müll nicht zur Straß bringen und müssen immer heimlich über den Nachbarhof und das Nachts auch wenn wir Bier mit unserem Bollerwagen holen müssen können wir da nicht durch sondern müssen den Feldweg nehmen das bedeutet für uns aber wir müssen einen großen Umweg wir müssen bis fast an Dorfsende und dann wieder Zurück in die Dorfmitte zum Laden. Außerdem können wir dann nicht wenn z.B ein Neues Sofa kommt übern feldwg fahren da der nur für Landwitschaft frei ist nun die Frag haben wir nun Anspruch auf Notwegerecht ???

    Zeichnug.jpg
     
  2. Roth

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    Hat denn der Jugendraum einen offiziellen Träger oder wird er von euch privat betrieben (Nachts Bier mit unserem Bollerwagen holen müssen) ?
     
  3. adry95

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    Das is mehr privat und nicht öffentlich und wird natürlich privat geführt man kommt nur rein wenn man einen von den Leuten die da was zu melden haben rein
     
  4. adry95

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    äh sry zu tun hat mein ich
     
  5. #5 Rosmarin, 03.01.2013
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    Das ist ja wohl ein Scherz!?
    Das Notwegerecht §917 BGB bezieht sich auf Grundstücke und deren ordnungsgemäße Nutzung, nicht auf einzelne Räume oder Bauten. Ein Grundstück ohne Zuwegung ist aber nicht erschlossen und darf daher auch nicht bebaut werden. Daraus folgt im Umkehrschluss, dass es einen offiziellen Zuweg geben muss und dieser dann auch zu benutzen ist. Und wenn der offizielle Zuweg durch den Eigentümer unbrauchbar gemacht wurde oder nicht bequem genug ist, so kann daraus kein "Notwegerecht" auf dem Grund des Nachbarn abgeleitet werden.
    Sind bei so schwerer Zugänglichkeit überhaupt die Rettungswege gesichert, als wesentliche Voraussetzung für die Zulässigkeit als Aufenthaltsraum?
     
  6. #6 Ralf Dühlmeyer, 03.01.2013
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    Bei einem nicht gesicherten Zuweg ist von einer nicht zulässigen Nutzung auszugehen, für die es wiederum auch kein Notwegerecht geben kann.
    Ist die Nutzung genehmigt, muss es dafür auch eine Erschliessung (ge)geben (haben). Die habt Ihr zu nutzen! Punkt.

    Wenn die Erschliessung eigentlich durch die Kneipe geht - dann müsst Ihr Euch an deren Öffnungszeiten halten.

    Was ist das auch für eine Haltung, andere ihrer Rechte (selbstbestimmte Nutzung des eigenen Grundes) nehmen zu wollen, nur um keine Umwege (Feldweg) in Kauf nehmen zu müssen.
     
  7. adry95

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    Also die Nutzung ist per Bauamt genemigt wir haben sogar eine Notleiter.(2 Fluchtwege/Feuerlöscher ...) das Problem ist der Nachbar stellt sich halt quer und der Rettungszuweg wär ja dann über Nachbargrundstück es ist halt so der Jugendraum befindet sich in ner Scheune und unser Vermieter hat das Notwegerecht. Die Scheune dazu ist älter als das Nachbarhaus
    es geht einfach darum wir können bzw. Dürfen mit den Autos nicht über den Feldweg anfahren und durch die Kneipe können wir keine Mülltonnen schieben. Was für eine Behörde ist den für sowas zuständig ?? Und ich musss auch sagen der Umweg das sind keine 20-30m das sind gut 500-750m Umweg. Ich schieb keine Mülltonne halben Km.
    Auschnitt.jpg Hier ist deutlich zu sehen was der Feldweg für ein Umweg darstellt. Es ist ja auch zu sehn das das grundstück erschlossen ist.
     
  8. ms2012

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    Na, wenn man Deine bisherigen Beiträge über die Entstehung und den Zweck dieses Raumes so liest, ist hinterher ja eh´nix mehr mit Autos ;-)
    Und wenn man wirklich will, kann hier und da einer einen Tüte mit Müll mitnehmen und in den eigenen Hausmüll entsorgen.

    Evtl- mal mit dem Herrn Nachbarn auf einen grünen Zweig kommen.....so kann er da auch einen Zaun mit Schranke hinstellen, wenn er will....
    wenn man versucht sich mit dem gut zu stellen, erlaubt er hier und da vielleicht auch mal eine Fahrt über seinen Hof-

    Aber so kann ich ihn verstehen, da kommt eine Horde Jugendlicher und tobt mit allem drum und dran über sein Eigentum-anstatt es mit reden zu versuchen,
    sucht man sich Gesetze.
     
  9. adry95

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    Das denkst du jetzt das wir uns nicht an Spielregeln halten um punkt 10 ist die Musik leise allein schon wegem Vermieter und es ist ja net so das wir nicht mit ihm gerdet haben.Wir haben es versucht mit ihm zu reden er Will nicht mit uns reden auserdem sind wir dem nachbar auch was das Bauen des raumes angeht engegengekommen aber er bzw seine familie sind ja auch die einzigsten die gegen uns sind. Ich mein wenn unser vermieter das recht hat (Der hat nicht mal ein Auto) dann solten wir als Mieter doch das gleich recht haben da durch zu kommen.
     
  10. H.PF

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    Mhhh... Hat das HAUS ein Wegerecht eingetragen oder hat der Vermieter ein persönliches Wegerecht? Ist die Zuwegung des Hauses über dieses Grundstück gesichert?

    Kann es sein, das die Erschließung der Scheune die letzten Jahrhunderte IMMER schon über diesen Hof gelaufen ist und somit man eventuell über ein Gewohnheitsrecht da rankommen könnte? Ich kenne Grundstücke, die mussten Wege einbauen damit die schon immer belaufenen Wege über Privatgrund weiterhin benutzbar blieben. Sonst hätte es keine Baugenehmigung gegeben...
     
  11. #11 Ralf Dühlmeyer, 03.01.2013
    Ralf Dühlmeyer

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    Du/Ihr versteh(s)t es nicht! Der Nachbar hat Eurem "Vermieter" das Recht eingeräumt, weil es anno Dickemilch um eine Scheune ging. Da gab es keine(n) "Mieter". Schon gar nicht eine Gruppe "Halbstarker" ;).

    Daher sehe ich keinerlei Möglichkeit, ein vom Nachbarn gewährtes Wegerecht ohne des Nachbars Zustimmung auf den Mieter der Scheune auszudehnen, weil sich die Gewährungsvoraussetzung geändert haben.

    Du schreibst auch immer - der Nachbar macht Euch Schwierigkeiten. Nö, macht der nicht. Der nimmt nur seine ihm zustehenden Rechte war.
    Ich hab mal einen wunderschönen Satz gelesen: Meine Freiheit endet am Zaun des Nachbarn.

    Ich denke, Ihr solltet mal Eure Einstellung überdenken und ändern, denn nicht der Nachbar ist ein Querulant, sondern ihr seid die Bittsteller!
    Und eine Bitte kann erfüllt werden oder eben auch nicht. Wenn nicht, dann nicht. Punkt.

    Rechte kann man einfordern, aber nicht Kulanz oder die Einschränkung von Rechten anderer.
     
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