KFW (124) - die Sache mit dem Grundbucheintrag

Diskutiere KFW (124) - die Sache mit dem Grundbucheintrag im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, ich möchte mir endlich (m)eine (erste) Eigentumswohnung kaufen und schlage mich gerade mit der Finanzierung herum. Das habe ich...

  1. #1 waseigenes86, 03.01.2013
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    Hallo zusammen,
    ich möchte mir endlich (m)eine (erste) Eigentumswohnung kaufen und schlage mich gerade mit der Finanzierung herum. Das habe ich mir irgendwie einfacher vorgestell (Gibt es eigentlich irgendwo eine Art Todo-Liste, die ich bei einem Wohnungskauf einfach schritt für schritt abarbeitern kann?) Nun denn, meine Rechnung:

    - Preis der Wohnung: 125000,-€
    - Notar und Gericht (1,5%): 1875,-€
    - Grunderwerbsteuer (3,5%): 4375,-€
    - Makler: 4461,-€
    - Grundbuchamt (0,6%): 750,-€
    Summe: 136461,-€

    Meine Idee war nun von der KFW die Möglichkeit des dort angebotenen verbilligten Kredits für Eigentumswohnungen (KfW-Wohneigentumsprogramm,Programmnummer 124) in Anspruch zu nehmen, also: 50000,-€ Den Restbetrag bekomme ich selbst zusammen (Und die knappen 10000,-€ für Umzug/Einrichtung, dann wäre ich aber rechnerisch am Ende).

    Was lese ich denn nun alles unter: http://www.kfw.de/kfw/de/Inlandsfoerderung/Programmuebersicht/KfW-Wohneigentumsprogramm/index.jsp

    - 5 oder 10 Jahre Zinsbindung: Ok, das ist die Zinsbindung, am liebsten wäre es mir, den Kredit so schnell wie möglich abzuzahlen, d.h. die ersten 5,6,7 Jahre normal abzuzahlen und im Anschluss, je nachdem wie lange ich dafür brauchen, den Restkredit.

    - Mein eigentliches Problem ist jedoch der folgende Absatz:
    "Sicherheiten
    Der Kredit wird durch einen Grundbucheintrag abgesichert."

    Ich wohne derzeit wieder/noch im Elternhaus... Ich habe nichts eigenes zum Eintragen einer Grundschuld. Und ich nehme mal nicht an, dass es nicht möglich dafür dann die neue Wohnung herzunehmen? Das würde sich ja auch beißen, denn ich brauche den Eintrag ja bevor ich den Kredit bekomme...
     
  2. #2 Hessekopp, 03.01.2013
    Hessekopp

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    Hallo Namenloser,

    natürlich erfolgt der Grundbucheintrag auf das zu errichtende Haus / Wohnung. Was sonst?
     
  3. R.B.

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    Richtig, aber zumindest theoretisch wäre es möglich auch andere Sicherheiten anzubieten (sofern man hat). Die Bank interessiert nur wie werthaltig die Sicherheit ist, und das ist üblicherweise bei der finanzierten Immobilie am einfachsten.

    Falsche Annahme. Da beißt sich gar nichts. Nachdem Deine Hausbank das Darlehen durchleitet wird sie sich auch um die Sicherheiten kümmern. Da brauchst Du Dir keine Gedanken machen.

    Gruß
    Ralf
     
  4. #4 Bankkaufmann, 06.01.2013
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    Normalerweise kaufen Sie an einem Tag X die ETW notariell beurkundet. Am gleichen Tag wird dann die Grundschuld für die finanzierende Bank eingetragen. Sie können für das Programm Nr.124 der KfW die Mittel nicht direkt bei der KfW anfordern. Sondern nur über eine durchleitenden Hausbank. Für diese Hausbank wird dann auch die Grundschuld im Grundbuch eingetragen. Technisch holt die Hausbank dann im weiteren das Geld von der KfW und leitet es auch an Sie dann weiter. Den Darlehensvertrag erhalten Sie dann direkt von der Hausbank.
    ABER ACHTUNG: Es gibt durchaus Banken, die eine reine KfW Finanzierung ablehnen. In Ihrem Fall ist es auch durchrechenbar, ob die Hausbank nicht selbst ein eigenes Darlehen an Sie zu gleichen oder sogar besseren Konditionen als die KfW vergibt. Auch das ist möglich.
     
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