Erklärung zur Festst. des Enheitswerts, Umstände die den Wert des GS beeinflussen???

Diskutiere Erklärung zur Festst. des Enheitswerts, Umstände die den Wert des GS beeinflussen??? im Sonstiges Forum im Bereich Sonstiges; Hallo,... wir sind gerade dabei die Erklärung zur Feststellung des Einheitswerts auszufüllen, damit das Finanzamt auch seine Stück vom Kuchen...

  1. Judy

    Judy

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    Hallo,...

    wir sind gerade dabei die Erklärung zur Feststellung des Einheitswerts auszufüllen, damit das Finanzamt auch seine Stück vom Kuchen abbekommt :lock

    Aber natürlich soll das Stück nicht allzu groß werden :D

    Unter Punkt 4.3 wird nach Umstände , die den Wert des Grundstücks beeinflussen, gefragt.
    Könnte man dadurch eine Beitragsminderung erzielen???
    Was könnte man dort geltend machen???

    Hinter unserem Grundstück haben wir direkt eine riesen Weide, wo Kühe und Bullen, je nach dem auf welchen Abteil sie gerade grasen, bis zu unser Grundstücksgrenze stehen.
    Ehrlichgesagt ich find es toll bis auf die Fliegen, die sie mit sich bringen.
    Wäre das vielleicht ein Ansatz???

    Zudem haben wir im Nachbarort eine Bioehtanolanlage.
    Die Rückstände werden zum düngen auf ein Feld gebracht, zwar nicht auf meine anliegende Weide aber je nach dem wie die Temperaturen sind und der Wind steht, riecht es doch sehr unangenehm. Gott sei dank ist das bloß 2-3 mal im Jahr wo es dann 2-3 Tage stinkt.

    Wären das Umstände die den Wert beeinflussen???



    Gruß
    Judy
     
  2. #2 Ralf Dühlmeyer, 04.01.2013
    Zuletzt bearbeitet: 04.01.2013
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

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    Könnte man (und frau auch), wenn denn solche Umstände vorlägen.

    Solche Umstände können (soweit nicht schon in anderen Werten berücksichtigt) sein:
    Schlecht nutzbares Grundstück (steil, verwinkelt)
    Einflugschneise/Bahntrasse
    Einschränkung der Nutzung
    Baulasten
    ....
    ....

    Aber nochmal - N U R, wenn nicht schon anderweitig im Preis berücksichtigt! Mieses Grundstück ist i.d.R. schon im Kaufpreis eingerechnet! Und den kennt das FiA qua Grunderwerbssteuer!

    Ausserdem dürfte das FiA bei solchen Angaben mit Läusekamm und Mikroskop zur Wertanalyse antreten. Ob man (oder frau) das will???

    PS - Deine landwirtschaftlichen Immissionen sind ganz normale Umstände eines ländlich gelegenen Grundstücks!
     
  3. Julius

    Julius

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  4. #4 Gast036816, 04.01.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    was kann das finanzamt dafür, dass du dir kühe, bullen und fliegen als nachbarn aussuchst.
    natürlich kannst du das eintragen, beim prüfenden finanzbeamten wirst du ein müdes lächeln, eine horizontale kopfbewegung und eine handwegung mit prüfstift von links unten nach rechts oben als strich im eingabefeld verursachen.
     
  5. casch

    casch Gast

    Der Kaufpreis ist aber irrelevant für die Grundsteuer. Hier geht es nur darum, welche Miete man 1964 (Ostberlin in den 30ern) erzielt hätte. Argumentation wäre also, dass ein Mieter 1964 weniger Miete gezahlt hätte, weil es stinkt. Ich habe aber keine Ahnung, ob das zieht - kann es mir eigentlich nicht vorstellen.
     
  6. #6 Ralf Dühlmeyer, 04.01.2013
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

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    Ne - isser nicht!

    Wenn der TE jetzt über Kuhmief, Insekten und wasweißichnochalles meckert und den Mietpreis darüber mies rechnen will, schaut der FiA-Beamte in die Akten, vergleicht den m² Preis mit dem der umgebenden Immobilien und wird dann sagen:
    Nö, Du hast den regulären Preis bezahlt, also keine mindernden Umstände, daher auch keine geminderte Miete.

    Ausserdem:
    Eine Miete hat einen Zweck - sie soll die Kosten des Hauses einspielen und auf lange Sicht auch Gewinne abwerfen.
    Zwei gleiche Häuser auf unterschiedlich teuren Grundstücken haben unterschiedliche Kosten (gesamt) und ergeben damit ggf auch unterschiedliche Mieten.
     
  7. casch

    casch Gast

    Der Finanzbeamte bestimmt die Ausstattungsqualität (also ob gut oder sehr gut), schaut im Mietspiegel den Quadratmeterpreis nach und multipliziert diesen mit der Fläche. (@Judy: Wahrscheinlich solltest du dir lieber Gedanken machen, was alles zur Wohnfläche gerechnet werden soll. Flure, Treppen, Trockenräume, Dachböden, whatever.)

    Ich weiß aber nicht so richtig, wie sich der Kaufpreis des Grundstücks auf die theoretische Miete in '64 auswirken soll. Die Preise sind in den letzten Jahren stark gestiegen, vielleicht wusste Judy noch nicht von den Nachteilen, vielleicht hat sie einfach sehr schlecht verhandelt... Wieviele Grundstücke in der Umgebung wurden denn in den letzten Jahren verkauft?

    Der Einheitswert hat einfach NICHTS mit den Wertverhältnissen 2012 zu tun.
     
  8. #8 Ralf Dühlmeyer, 04.01.2013
    Ralf Dühlmeyer

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    Auch das sagt das FiA - auch wenn die nicht genau wissen, was wie zu ermitteln ist.

    In Frage kommen:

    II Berechnungsverordnung (wg der Miete von 64) - gilt aber nicht mehr
    WoFlV - aktuelle Grundlage der Ermittlung von Flächen im Mietbereich
    DIN 277

    Es geben sich 3 unterschiedliche Flächen!

    Hierzu den FiA-Mitarbeiter fragen und hoffen, dass er nicht eine Wohnfläche nach DIN 277 haben will. :cry (Selber schon erlebt)
     
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