Maße falsch nach Rohbau

Diskutiere Maße falsch nach Rohbau im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, ich bin neu im Forum und habe direkt eine Frage wenn folgender Fall eintritt: Eine gültige Baugenehmigung ist vorhanden....

  1. #1 payne80, 04.01.2013
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    Hallo zusammen, ich bin neu im Forum und habe direkt eine Frage wenn folgender Fall eintritt:

    Eine gültige Baugenehmigung ist vorhanden. Nachdem der Rohbau fertiggestellt wurde, kommt nun raus das das Abstandsmaß zum Nachbargrundstück falsch ist. Hintergrund ist hier eine falsche Flurkarte auf dessen Grundlage der Plan basiert. Daher kann die Abstandsfläche nicht eingehalten werden. Ein Baulast ist nicht möglich. Was kann nun passieren, bzw. was muss beachtet werden? Besteht Handlungsbedarf?

    Vielen Dank für Antworten.
     
  2. R.B.

    R.B.

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    Wird so etwas nicht eingemessen bevor der Rohbau beginnt? Da hätte das doch auffallen müssen. Oder ist das in NRW anders?

    Über wieviele cm, m oder km reden wir hier?

    Grundsätzlich bist Du als Bauher für alles verantwortlich. Ob Du Dich jetzt an einem Planer, Vermesser oder was weiß ich schadlos halten kannst, das steht auf einem anderen Blatt. Ein paar weitere Infos wären also hilfreich.

    Gruß
    Ralf
     
  3. #3 payne80, 04.01.2013
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    Man hat sich auf den Architekt verlassen. Ist dann leider erst nach dem Rohbau aufgefallen.

    Es geht um einen Meter.

    Also bin ich verantwortlich, auch wenn ich eine Baugenehmigung habe, wo die "falschen" amtlichen Pläne eingereicht wurden. Ich hätte also die genehmigte Baugenehmigung noch mal prüfen müssen?
     
  4. #4 ManfredH, 04.01.2013
    ManfredH

    ManfredH Gast

    Was genau bedeutet denn "falsche Flurkarte"?

    Ich weiss nicht, wie es in NRW ist, aber in Bayern z.B. darf die Flurkarte (Amtl. Lageplan), die dem Bauantrag beizufügen ist, nicht älter als ein halbes Jahr sein. Ausserdem legt man doch heutzutage der Planung meist gar nicht mehr den Papierausdruck der Flurkarte zugrunde, sondern die bei den Vermessungsämtern erhältlichen exakten Grenzdaten - insbesondere dann, wenn die Grenzabstände / Abstandsflächen recht knapp sind und diesbezüglich entsprechende Genauigkeit gefordert ist.
     
  5. #5 Thomas B, 04.01.2013
    Thomas B

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    Sind die amtlichen Pläne falsch?????

    Bei Baubeginn (bzw. vorher) wird ja ein sog. Schnurgerüst erstellt. Dort werden dann die exakten Maße eingemessen/ überprüft. Dafür gibt es dann ja auch die Grenzsteine (oder andere fixe Bezugspunkte).

    Wie wurde denn das gebäude auf das Grundstück gesetzt. Wie wurde es eingemessen??????

    Hier täte Aufklärung Not....
     
  6. #6 Thomas B, 04.01.2013
    Thomas B

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    Kannst Du mal den Lageplan des Bauantrages hier einstellen????????
     
  7. Baumal

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    uuups 1.0m!
    und baulast nicht möglich.

    was nun passieren kann?
    rückbau.

    die k...e ist gehörig am dampfen.
    ansprechpartner ist der architekt und seine
    berufshaftpflicht, soll er sich mit dem vermesser auseinandersetzen,
    weshalb aufgrund einer falschen (noch nie gehört so etwas) katasterkarte geplant wurde.
     
  8. #8 ManfredH, 04.01.2013
    ManfredH

    ManfredH Gast

    Die Genehmigung durch die Behörde bedeutet keine Prüfung aller einzelnen Planinhalte und schon gar nicht die Übernahme der Verantwortung für etwaige Fehler in den Plänen, oder gar deren automatische Genehmigung, wenn sie nicht beanstandet werden. Für die Richtigkeit der Planung gegenüber der Behörde bleibst tatsächlich du selbst als Antragsteller verantwortlich. Aber der Architekt ist dein Erfüllungsgehilfe, er schuldet dir eine genehmigungsfähige Planung; somit kannst du im Innenverhältnis natürlich Rückgriff auf ihn nehmen.
    Wobei mir allerdings die genaue Ursache des Fehlers ("falsche Flurkarte") immer noch nicht klar ist.
     
  9. Neutal

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    Das einzige was ich bisher erlebt habe sind Gebäude die nicht dort stehen wo sie sollen. War denn kein Vermessungsbüro vor Ort? Bei derart engen Fenstern arbeitet man sich ja nicht einfach mal eben hoch. Zur Not kontrolliert man nochmal ob der Abstand zwischen den Gebäuden stimmt bvor die BoPla geschüttet wird.
    Unabdingbar ist hier der Weg zum Bauamt und das Gespräch mit dem Architekten. Wird hier spontan keine Lösung gefunden, sollte ein Anwalt hinzugezogen werden.
     
  10. #10 Baufuchs, 04.01.2013
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    @payne80

    Es stellt sich die Frage, ob Du überhaupt eine echte Baugenehmigung hast.
    Wenn im Rahmen der sog. "Genehmigungsfreistellung" nach § 67 BauONW eingereicht wurde, hat das Bauamt nur die Vollständigkeit der Unterlagen geprüft.

    Was die Prüfung von Lageplänen angeht siehe #4.
     
  11. #11 Ralf Dühlmeyer, 04.01.2013
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    @ payne:

    Wenn keine Baulast möglich ist, gibt es nur zwei Lösungen:
    Jetzt rückbauen
    Weiterbauen und irgendwann eine Rückbauverfügung bekommen, sollte es auffallen.

    Ob eine Ausnahme/Befreiung möglich ist, kann man nur in Kenntnis der örtlichen Verhältnisse überhaupt andenken, aber die Chancen sind, wenn überhaupt nur minimalst. Und nur dann überhaupt gegeben, wenn Dinge wie Brand- und Lärmschutz, Lichtverhältnisse usw. nicht gefährdet sind.

    Haftbar bis immer Du (bzw Deine Rechtsnachfolger). Du kannst dann evtl. den Planer im Innenverhältnis haftbar machen.
    Evtl., weil wir nicht wissen, wer welche Unterlagen beschafft hat, wie offensichtlich das Problem hätte sein können und vor allem, wie der genaue Auftrag lautete.

    Hat der Architekt z.B. nur einen Auftrag bis zur Baugenehmigung, wird von seiner Haftpflicht sicher (und auch nicht ganz zu Unrecht) das Argument kommen, dass dieser Fehler bei einer Einmessung durch einen Vermesser hätte auffallen müssen bzw. dieser mit/allein haftbar sein könnte, wenn er es nicht gemerkt hat.

    Ich denke, Du solltest hier fast zeitgleich folgende Dinge tun:
    RA einschalten
    Architekten um die Information seiner Haftpflichtversicherung und deren Bekanntgabe an Dich auffordern
    den, der eingemessen hat (wenn Du es nicht selbst warst) ebenfalls entsprechend auffordern.
    mit dem Bauamt sprechen, ob die eine klitzekleine Chance für Lösungen sehen (Schadenminderungspflicht)
    alle weiteren Arbeiten bis zur Klärung stoppen (Schadenminderungspflicht)
     
  12. #12 Baufuchs, 04.01.2013
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Nachgefragt:

    1.) Ein von Dir selbst per Architektenvertrag beauftragter Architekt oder Architekt eines "Schlüsselfertigbauers"
    2.) Wer hat die Flurkarte beschafft? Du oder der Architekt bzw. "Schlüsselfertigbauer"?
     
  13. #13 Thomas B, 04.01.2013
    Thomas B

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    Eine auch rechtlich ganz interessante Frage, wie ich finde!

    Um dies näher zu beleuchten wäre es evtl. noch von Interesse ob der Bau gem. Plänen des Bauantrages (Lageplan, Grundrisse) erstellt wurde oder ob es einen Werkplan gab. Grundsätzlich gilt ja: Bauantragspläne sind zur Ausführung nicht geeignet. Dafür gibt es Ausführungspläne (Werkpläne). Aber gilt das auch für den Lageplan, also die grundsätzliche Lage des Hauses auf dem Grundstück?????
     
  14. #14 payne80, 04.01.2013
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    Whooza, so viele Antworten. Danke dafür erst mal. Also ich versuch mal mehr Infos zu geben und die Fragen zu beantworten. Vorab ich bin leihe was Baurecht und Anträge angeht und noch in der Lernphase, daher hier die Fragen. Ich muss auch noch sagen das ich hier teilweise hypothetische Fragen stelle, bzw. gestellt habe um evtl. Rechtsansprüche zu stellen. Und um für mich ein Verständnis darüber zu bekommen wie was abgelaufen wäre, wenn ich dies oder das gemacht habe. Ich will damit sagen, dass ich mit den Fragen Informationen bekommen möchte, was ich machen kann, bzw. wie ich weiter vorgehe. Ich hoffe das wird nicht falsch verstanden, aber ich denke das Forum ist dazu da um sich zu informieren. Rechtlich sicher ist da nichts und das ist auch nicht meine Absicht.

    Der Architekt war nur bis zur Baugenehmigung beauftragt. Er hat auch die Pläne besorgt. Es geht um einen Anbau an ein bestehendes Gebäude. Das Gebäude ist auf der Karte falsch eingezeichnet. @Baufuchs Es ist eine richtige Baugenehmigung.

    Ich denke das was Herr Dühlmeyer schreibt, ist genau das was weiter passieren wird. Wichtig war mir auch die Info das ich unabhängig von der Baugenehmigung verantwortlich für die Bau, bzw. für die Maße bin. Also das ich nicht einfach argumetieren kann: hey euer amtlicher Plan ist falsch, kann ich ja nix für :-)

    Vielen Dank auch für die schnellen und guten Antworten.
     
  15. #15 Baufuchs, 04.01.2013
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Wenn Architekt nur bis Baugenehmigung, wer war/ist dann Bauleiter i.S. der BauONW?

    Wenn (da Anbau an bestehendes Gebäude) auf der betreffenden Grenze Hecke/Zaun/Kantensteine o.ä. vorhanden sind, hätte doch schon bei Schnurgerüstabsteckung auffallen müssen, dass der Abstand zur Grenze nicht passt.
     
  16. #16 payne80, 04.01.2013
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    @Baufuchs ist es ja auch. Wie gesagt, basieren die vorherigen Fragen auf hypothetischen Annahmen. Ich wollte gerne wissen was passiert wäre, bzw. passieren könnte, wenn ich den Rohbau auf Grund der falschen Maße einfach gebaut hätte und mich auf die gültige Baugnehemigung berufen hätte.

    Ich stehe zur Zeit mit dem Bauamt in Gesprächen und versuche informationen zu bekommen und dort gut argumetieren zu können.
     
  17. Baumal

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    ja, jetzt wirds undurchsichtig.

    architekt beauftragt für baugenehmigung (er schuldet
    eine genehmigungsfähige planung), aber wer war nach
    §59a BauO NRW bauleiter, der die genehmigungsfähige
    planung überwachen sollte?

    bei knappen abstandsflächen nach schnurgerüst erstellung
    mit dem maßband über die baustelle zu latschen und nachmessen,
    ist bei einem anbau eine sache von 10 minuten.
     
  18. #18 Baufuchs, 04.01.2013
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Das las sich hier in Beitrag # 3 aber so, als sei der Rohbau bereits gebaut:


    Na ja, wenn noch nix gebaut ist: Neu planen
     
  19. Baumal

    Baumal

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    was heißt denn nun hypothetisch, steht
    der rohbau, oder nicht?

    oder möchtest du dein projekt hypothetisch
    1.0m größer als geplant realisieren und suchst
    nun mal vorab einen sündenbock???
     
  20. #20 Thomas B, 04.01.2013
    Thomas B

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    ...ich kapier nix mehr....

    ....mal steht der Rohbau schon, dann noch nicht oder nur hypothetisch.......:irre
     
Thema: Maße falsch nach Rohbau
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