Maße falsch nach Rohbau

Diskutiere Maße falsch nach Rohbau im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; @Dühlmeyer man hat mir was vor Bestandsschutz erzählt. Und wenn ich ehrlich bin will ich auch nicht das mein Nachbar eine Anzeige wegen illegalem...

  1. #41 payne80, 04.01.2013
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    @Dühlmeyer man hat mir was vor Bestandsschutz erzählt. Und wenn ich ehrlich bin will ich auch nicht das mein Nachbar eine Anzeige wegen illegalem Bau bekommt. Zumal die Garage auch der Vorbesitzer gebaut hat.

    Ja richtig. Das was ich jetzt machen muss hätte ich eh machen müssen das ist korrekt. Nur wäre es schön gewesen das in der Planungsphase gemacht zu haben, jetzt ist da nen Riesen loch mit bodenplatte und nen paar Steinen und einer ungewissen Zukunft.

    Ja ich will mit den Behörden verhandeln und suche hier Tipps, Anregungen, Möglichkeiten? Gibt es überhaupt Möglichkeiten? Ich meine wir leben in deutschland da ist das beliebteste Wort in der Bürokratie "Ausnahme". Kann ich also vom baumamt überhaupt eine Ausnahme erwarten?
     
  2. #42 Thomas B, 04.01.2013
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    Wie breit (tief) ist denn das geplante Treppenhaus. Wie weit also der verbleibende Abstand zur Grenze, wenn man es nun so bauen würde, wie geplant????
     
  3. Baumal

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    eine einfache skizze würde mehr licht ins dunkel
    bringen, als tausend worte....
     
  4. #44 Jessi75, 04.01.2013
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    Hallo,

    ich weiß nicht ob das hierher passt und ob es dir weiter hilft, ich habe von diesen Dingen selbst keine Ahnung aber vielleicht kann einer der anwesenden Architekten etwas dazu sagen. Bei uns ging es auch um den Plan, ein Carport auf der Grenze zu errichten, das dann aber zu hoch gewesen wäre. Unser Architekt sagte (wenn ich das richtig verstanden habe), dass man die Grenze baurechtlich aufheben kann und dann keine Abstandsflächen ausgelöst werden und man somit auch "so ziemlich alles" bauen kann. Wir haben uns dann gegen das Carport entschieden und uns nicht weiter mit der Option beschäftigt, von daher weiß ich nicht wie und ob das funktioniert. Wie gesagt, vielleicht kann ja einer der anwesenden Architekten etwas dazu sagen.
     
  5. Taipan

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    Ich lese immer nur Flurkarte nie qualifizierter Lageplan.

    Lageplan ist nicht Flurkarte. Zu einem Bauantrag gehören beide.

    Die Flurkarte ist nur geeignet sicher zu stellen, dass man in der richtigen Flur ist. Der Lageplan klärt die Verhältnisse auf dem Flurstück.

    Der Architekt hätte einen qualifizierten Lageplan (auch amtlichen Lageplan) benutzen müssen, dann wäre der Fehler der Flurkarte aufgefallen.
    Das Bauamt hätte die Genehmigung ohne Lageplan verwehren müssen.
    Es hätte einen Abstandsflächenplan existieren müssen, bei dessen Erstellung hervorgetreten wäre, dass Nachbars Garage nicht das ist, was sie sein soll.

    Es stellt sich nun heraus, dass die Abstandsflächen des Nachbarn das Problem sind, nicht die Eigenen. Wieso dies 4000 EUR Mehrkosten verursachen soll, die Herstellung einer zulässigen Grenzbebauung beim Nachbar herzustellen, ist mir schleierhaft. Ein Nachbar scheint selbst nach damaligem Recht einen Schwarzbau errichtet zu haben. Dies muss der Nachbar klären. Nicht der Bauherr des nunmehr unfreiwillig belasteten Grundstückes.

    Das dies natürlich nun die Abruffristen des Kredites würfelt, ist klar und allgeines Lebensrisiko. Inwieweit man die nun entstehenden Kosten von irgendwem zurückholen kann ... frag einen Anwalt.
     
  6. #46 payne80, 04.01.2013
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    Skizze reiche ich nach. Bin unterwegs. Es sind aber grob 2m Anbau. 3 Meter abstandsfläche wovon 1 Baulast bei Nachbarn "wären"

    @jessi interessant. Bin mal gespannt ob das möglich ist und unter welchen Auflagen. Danke für den tipp
     
  7. #47 Thomas B, 04.01.2013
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    Naja...Schaden wohl schon, da ja schon gebaut wurde (Kosten hierfür...der BU wird dies ja kaum für umme machen).

    Letztendlich mag ein Anbau dort einfach gar nicht gehen. Das aber wäre bei korrekter Planung aufgefallen und hätte von Architektenseite zu dem Ergebnis geführt, daß er es eben nicht geht und tschüß.

    Andererseits...unter und Klosterschwestern....egal was die "Flurkarte" hergibt. Bei einer Inaugenscheinnahme der Örtlichkeit hätte auch dem trüben Auge eine an grünem Star erkrankten Planers der Unterschied auffallen müssen. Wenn aus dem Lageplan hervorgeht es seine 20 m bis zur Grenze, sind aber in Wirklichkeit nur 19 m, so fällt das Niemenadem auf. Der Unterscheid zw. 4 und 5 m aber schon. Zumindest hätte dies zum Nachmessen animieren müssen......
     
  8. #48 Ralf Dühlmeyer, 04.01.2013
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    Ein Schwarzbau hat keinen Bestandsschutz, er kann bestenfalls geduldet werden. Duldung ist aber schriftlich auszusprechen und würde mit dem Umbau zum Krepelwalm schon wieder kippen!

    Für Ausnahmen gibst keine Regeln :D, weil es ja eben Ausnahmen von der Regel sind.

    Von daher ist alles möglich, was das Amt mitmacht und nichts, bei dem sich das Amt sperrt.
     
  9. #49 Thomas B, 04.01.2013
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    bin nun doch mal auf eine Skizze gespannt, da 2 m (inkl. Umfassungswände) für eine Treppenhaus eher wenig ist....hängt aber natürlich auch ganz entscheidend von der Art der Treppe ab. Ist diese geradläufig würden sicher auch 1,50 m reichen. Ist sie gewendelt, dann reichen 2,00 m sicher nicht.
     
  10. Taipan

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    Hier soll sicher eine Vereinigungsbaulast gemeint sein. Die hilft aber nur insoweit weiter, als keine Abstandsflächen auf fremden Grundstücken entstehen. Die Abstandsflächen von Gebäuden untereinander bleiben davon unberührt.
     
  11. #51 Thomas B, 04.01.2013
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    Naj...das ist überalle irgendwie anders...in Bayern: Lageplan. Das war's. MachtidR der Architekt mit. Außer bei haarigen "Grenzfällen" natürlich. In B-W: Lageplan vom Vermesser. Und wenn ich mir die Lagepläne von NRW angucke, dann wird mir ganz komisch....das kommt einer kleinen Doktorarbeit schon recht nahe.....

    Also: Bayern...Flurkarte? Nö!
     
  12. #52 payne80, 04.01.2013
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    @taipan ich schaue später nach was ich für pläne habe und welche eingereicht wurden. Das Problem ist mein Nichtwissen, daher auch die Vermutung das mir mein Architekt Blödsinn erzählt. Die 4k€ setzen sich aus dem Umbau der Garage zusammen. Um unter 3m zu kommen muss das Satteldach in ein Krüppel Walmdach umgebaut werden damit keine abstandsfläche entsteht. Es ist eine massive Garage und es muss mit Gerüst usw. Gearbeitet werden. Ein befreundeter Dachdecker hat ungefähr 4k geschätzt. Wir sind ein kleines Dorf und ich kenne meinen Nachbarn gut und die Freundschaft soll auch nach dem Bau noch bestehen daher will ich nicht da klopfen und sagen Ey Reiß dein Dach ein! Und man hat mir wiederum was von Bestandsschutz erzählt und der Nachbar erzählt mir das das Dach ja vom Vorgänger gebaut wurde.... Oh man :-(

    Ich will doch nur ein Treppenhaus bauen. Ich habe Geld und will es ausgeben. Das Gewerbe unterstützen und man bekommt wegen virtuellen Flächen die mir und meinem Nachbarn total egal sind nur steine in den weg gelegt. Sorry das musste jetzt sein
     
  13. #53 Thomas B, 04.01.2013
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    Verstehe ich, aber soclhe Flächen sind natürlich nicht willkürlich festgelegt. Sie diesen dem Schutz nachbarschaftlicher Interessen und auch rein technischen Erfordernissen, wie zB dem Brandschutz (Brennt Nachbars Garage und Deine Treppenhaus/ Haus steht zu nahe am Brandherd, könnte dies schon auch Auswirkungen auf Dein Häushen haben....)
     
  14. Taipan

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    Dann wäre der Fehler in Selbiger auch wurscht. Hier ist jedoch ausschließlich die Flurkarte zum Einsatz gekommen, was nirgens geht.

    Und wer den Lageplan fertigt ist egal. Das Zauberwort heisst: qualifiziert. Da darf natürlich keine Flurkarte als Grundlage dienen. Bei 1:1000 ist die 1,5-2mm breite Linie auf dem Ausdruck/Scan der Grtundstücksgrenze schon fast ein Fahrradstellplatz.
     
  15. #55 planfix, 04.01.2013
    planfix

    planfix Gast

    da die behörde nun mal schon im spiel ist, könnte ma über eine duldung, ohne genehmigung reden.
    damit ist zwar letztendlich keine rechtskräftige tatsache geschaffen, aber es ist mit sicherheit allen geholfen, ohne weitere kosten.
     
  16. Baumal

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    bestandsschutz wird immer wieder missverstanden.

    bestandsschutz besagt lediglich, dass eine einmal
    gesetzmäßig errichtete bauliche anlage schutzwürdig ist,
    wenn sich die rechtslage ändert und die bauliche anlage
    nun plötzlich rechtswidrig wäre.

    das bedeutet bestandsschutz.

    ein schwarzbau, auch wenn er wegen
    meiner 50 jahre genutzt wurde, hat niemals bestandsschutz.

    ist nachbars garage ein schwarzbau?
     
  17. Taipan

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    Ersteinmal ja. Jetzt stellt sich die Frage, ob dieser genehmigungsfähig wäre oder nicht. An der Grundstücksgrenze stehend würde ich fast sagen: Nein, da keine Grenzbebauung vorgesehen (und damit zulässig) ist. Ergo: Dach von der Garage runter, dann passt auch das Treppenhaus (ggf.) wieder auf das eigene Grundstück.
     
  18. #58 payne80, 04.01.2013
    payne80

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    @baumal die Garage nicht nur das Satteldach da drauf.

    @planfix wie geht man sowas an? Einfach die Behörde mit Honig in der stimme direkt drauf ansprechen?
     
  19. #59 Gast036816, 04.01.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    sondern was noch - du schreibst zu viele rätsel auf!
     
  20. Baumal

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    ... hat er wohl ein komma vergessen.:D
     
Thema: Maße falsch nach Rohbau
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