Maße falsch nach Rohbau

Diskutiere Maße falsch nach Rohbau im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; @ taipan - ne das Dach ist nur das Stachelband auf der zu nehmenden Hürde. Auch ohne Dach wäre eine Baulast beim Nachbarn nötig. @ payne - bevor...

  1. #61 Ralf Dühlmeyer, 04.01.2013
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    @ taipan - ne das Dach ist nur das Stachelband auf der zu nehmenden Hürde. Auch ohne Dach wäre eine Baulast beim Nachbarn nötig.

    @ payne - bevor Du da irgendwelche Duldungen suchst, die immer unangenehm sind und bei allen Dingen das Haus betreffend angegeben werden müssen, würde ich erstmal alles legale bis auf den letzten mm ausreizen.

    Du schreibst - Satteldach zu Krüppelwalm. Ergo ist es ja nicht mal der ganze Giebel, der da störend wirkt und auch nur der Giebel bzw ein kleines Stück der Firstlinie (je nach Garagenausrichtung)

    Da sollte der Architekt erstmal alles ausreizen. Also:
    Feststellung der gewachsenen Geländeoberfläche. Wurde bei Euch oder beim Nachbarn abgegraben/aufgeschüttet in letzter Zeit?
    GENAUE Höhenmaße der Garage ermitteln - über gewachsenem Gelände.
    Eure GENAUE Höhe ermitteln.
    Schauen, ob in der Planung irgendwo noch 5 cm zu holen sind
    Abstand der nachbarlichen Garage GENAU einmessen

    Das sind einzeln vielleicht immer nur ein paar cm, aber über je weniger Kollision von Flächen Ihr mit dem Amt verhandeln müsst, um so eher lässt sich eine Befreiung/Ausnahme erzielen.

    Auch mal nach anderen Objekten im Ort schauen, bei denen es auch kneift. So nach dem Motto - da habt Ihr doch auch .....

    Das ist ein mühseeliges und zeitintensives Spiel - ja. Aber besser als irgendwelche halbseidenen Lösungen!
     
  2. Baumal

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    jau, mit der geländeoberfläche läßt sich auch noch spielen.

    BauO NRW spricht bei abständsflächen nicht von gewachsenem gelände.

    lediglich §6 abs.4 "geländeoberfläche"
    und §9 abs.3 "es kann verlangt werden, dass die gewachsene geländeoberfläche
    erhalten oder verändert wird."
     
  3. #63 payne80, 04.01.2013
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    Hier nun ein paar Bildchen:

    Kataster (Flurkarte?) aus der Baugenehmigung:
    Kataster.jpg
    Lageplan aus der Baugenehmigung. So wie es aussieht kein amtlicher, habe kein Siegel oder ähnliches gefunden. Das Teil hatte nur die Infos des Architekten inne:
    Lageplan.jpg
    Korrigierter Lageplan mit Baulast:
    neuer lageplan mit geplanter baulast.jpg
    amtliche Grenzanzeige mit den richtigen Maßen
    grenzanzeige.jpg
    Anbau Plan:
    anbau.jpg
    Bild der bösen Garage. Weiter Bilder mache ich morgen, da schon dunkel heute
    Garage.jpg
     
  4. #64 Bauarbeiter, 04.01.2013
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    OT....sorry^^

    ich hab zwar sowieso keine Ahung von nix, aber der Archi kommt hier doch viel zu gut wech.....
    In nahezu jedem, aber nahezu wirklich jedem Thread wird den Leuten beschieden sich einen Planer zu suchen.
    Hier hatte der Mann einen Planer......Planung ist in die Hose gegangen......und der kommt jetzt davon mit "Vertrauensbonus" ? Das kann doch nicht der Ernst der Architekten hier sein...

    Gruß
     
  5. #65 payne80, 04.01.2013
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    @Bauarbeiter so OT ist das gar nicht. Unabhängig von der Frage wie ich meinen Anbau umgesetzt bekomme, versuche ich hier auch noch auszuloten wen ich für die ganze Misere verantwortlich machen kann. Ich wollte ja alles von Anfang an richtig machen (im Dorf haben Sie mich alle ausgelacht, dass ich das mit Baugenehmigung mache). Baugenehmigung und Planer der das alles regelt. Und nun muss ich alles alleine zurechtbiegen. :mauer
     
  6. #66 Bauarbeiter, 04.01.2013
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    ich würde mich erstmal an den Architekten halten, keine Frage^^

    Du selber mußt nix wissen.....wie heißt der Spruch hier immer....du hast Wissen eingekauft
     
  7. #67 19erwin55, 04.01.2013
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    Hallo,

    "In nahezu jedem, aber nahezu wirklich jedem Thread wird den Leuten beschieden sich einen Planer zu suchen.
    Hier hatte der Mann einen Planer......Planung ist in die Hose gegangen......und der kommt jetzt davon mit "Vertrauensbonus" ? Das kann doch nicht der Ernst der Architekten hier sein..."

    Der erster wirklich gute Beitrag hier

    E. B.
     
  8. #68 Gast036816, 04.01.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    wenn ich mir die eingestellten unterlagen anschaue, dann ist es offensichtlich - auszug flurkarte richtig, hin oder her - dass hier mit einem abstand vom bestandshaus bis zur schwarzgarage auf der grenze nur ein anbau von max. 1,13 m möglich ist. hier kann sich niemand rausreden, der architekt kann sich auch keinen bonus gönnen. das abstandsmaß ist nun mal vor ort einfach zu messen.

    Bauarbeiter - jetzt lass mal deine dummen stimungssprüche. bis zur einstellung der lagepläne mit den abstandsmaßen hatte ich auch geglaubt, dass der architekt an der misere nicht beteiligt ist, da es immer hiess, vom amt gab es falsche unterlagen. jetzt sehe ich das anders, denn die 4,13 m abstand vom haus zur grenze können bei örtlicher besichtigung und maßkontrolle genommen werden. entlastend für den architekten kommt hinzu, dass er nur mit phase 1 - 4 beauftragt war und beim einmessen der fehler auch aufgefallen ist. hier muss er sich etwas anrechnen lassen, der rest hängt bleibt beim bauherrn, eventuell kann der noch etwas beim bauunternehmer abladen, der aber wohl beim einmessen auf die problematik hingewiesen hat.

    wenn hier schon geschrieben wird, dass man selbst keine ahnung hat, dann sollte derjenige die finger von den tasten lassen. die zeit für büttenreden kommt noch!!!
     
  9. #69 Bauarbeiter, 04.01.2013
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    scheint das Argument der Wahl zu sein, wenn nix sachliches mehr einfällt...sorry aber laß dir doch mal nen anderen Spruch einfallen

    Gruß

    P.S. ich arbeite tagtäglich mit Architekten...manchmal mit Guten, manchmal mit Pfeifen:shades
     
  10. #70 Gast036816, 04.01.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    sorry - du hast hier wirklich keine ahnung, ich arbeite auch täglich mit bauarbeitern zusammen. ein urteil wie deines erlaube ich mir nicht, weder hier noch woanders. meine beiträge hier waren sachlich, im gegensatz zu deinen!
     
  11. #71 payne80, 04.01.2013
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    bitte jetzt hier keinen schlagabtausch. Wenn tragt das per PN aus. Ich hasse es wenn man sich in Foren Threads unabhängig vom Thema gegenseitig blöd anmacht.
    DANKE
     
  12. #72 Gast036816, 04.01.2013
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    genau - zurück zum thema:

    im katasterplan ist die garage aber eingetragen, also ist sie auch irgendwann mal erfasst worden. du solltest die garage erst einmal nicht anzweifeln oder ins gerede bringen, das wird sicher das nachbarschaftliche verhältnis stören, auch wenn das dingen dort schwarz stehen sollte. der hohe giebel ist natürlich auch eine baulast für euch.
    das einfachste wäre jetzt, wenn beide gegenseitig sich baulast eintragen lassen könnten und gut ist es. das wären noch einmal für jeden ein paar gebühren und für jeden sinkt der wiederverkaufswert vom grundstück. zusätzlich ist abzuklären, ob der amtsschimmel da mitmacht. dein nachbar wird dann sicherlich mit einem nachtragsbaugesuch beschlagen werden.
     
  13. #73 payne80, 04.01.2013
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    Was man mir gesagt hat ist folgendes: Nicht die Garage an sich ist ohne Genehmigung gebaut worden, sondern das Satteldach da drauf! Und weil durch das Satteldach die Garage auf unser Grundstück auch eine Abstandsfläche wirft, kann ich keine Abstandsfläche mit Baulast beim Nachbarn eintragen lassen, weil überlappende Abstandsflächen sind nicht erlaubt. Daher auch der Vorschlag von der Behörde, das Dach in ein Walmdach umzubauen, weil man dann unter 3m ist und dann das Dach keine Anbstandsfläche wirft. Wenn das gehen würde wer mir das doch egal wieviel Abstandsfläche vom Nachbar bei mir liegt, also mein Nachbar und ich würden uns gegenseitig die Abstandsflächen erlauben.
     
  14. #74 trekkie, 04.01.2013
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    So ganz rechtssicher wird man das hier eh nicht klären können.
    Wenn Du & dein Nachbar euch einig seid und keiner dem andren eine reinwürgen will, würde ich nochmal gemeinsam mit dem Nachbarn beim Amt vorsprechen, obs da noch eine andere Lösung gäbe.

    Wichtig hierbei vor allem der Brandschutz, wenn ihr klarstellen könnt, dass keinerlei Fenster auf den sich überlappenden Wandflächen vorhanden/geplant sind und auch hinsichtlich der Bedachung alles im grünen Bereich ist, sprich wenn beide (zu nahe) Baukörper jeweils F90 sind, dann würde ichs doch mal in der Richtung versuchen. Von der Sache her, wie es rolf a.i.b. schon sagte, auch hinsichtlich eines gewissen Wertverlustes des Grundstücks.

    Wenn aber der Amtsschimmel durchaus auf Dachumbau beharrt ..., hm dann wirds schwierig bzw. nicht billig, weil wenns da schon einmal so dermaßen knapp zugeht, kann's auch sein, die wollen noch eine Grenzvermessung haben, also sprich - 1x das volle Programm.

    Ich würde mich nochmal mit dem Nachbarn zusammenhocken und das Ganze durchspielen und dann zusammen nochmal beim Amt Alternativen hinterfragen.

    Bin mir aber nicht 100% sicher mit meiner Antwort, war nur so aus dem Bauch heraus;-) - wenn das Kind nunmal schon so halb in den Brunnen gefallen ist, hilft manchmal ein offenes Gespräch und es ergeben sich auch mögliche Kompromisse daraus,
    viel Glück euch beiden.
     
  15. #75 payne80, 04.01.2013
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    @trekkie Das werden wir machen. Und ich habe nun jede Menge Infos hier bekommen um vernünftig beim Amt argumentieren zu können. So bald ich ein Ergebnis habe werde ich das hier veröffentlichen.
     
  16. KlausK

    KlausK Gast

    Was mir noch nicht klar ist:
    - steht das Haus einen Meter zu näher an der Grenze als eingezeichnet?
    - ist die Grenze falsch eingezeichnet?
    - was sagte der Vermesser?
     
  17. #77 payne80, 05.01.2013
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    Der Vermesser hat mir gesagt das die Grenze korrekt ist und das Haus steht auch korrekt. Nur ist es auf der Flurkarte oder katasterkarte oder wie auch immer das heißt, falsch eingezeichnet. Das wäre aber "normal" und ein Archi darf sich auf diese Karte nicht verlassen. Grundsätzlich sollte vor einem Bauvorhaben neu eingemessen werden.
     
  18. #78 Ralf Dühlmeyer, 05.01.2013
    Ralf Dühlmeyer

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    Na, Baunixarbeiter, mal wieder auf Stänkersuche.

    Du verdrehst zum wiederholten Male eindeutige AUssagen, um einen Grund zum Stänkern zu haben. Es ist absolut eindeutig, dass der LAGEPLAN einen Vertrauensvorschuß bekommt, nicht der Architekt.

    Nch ein Spruch von Dir - und Du bist raus!

    ******

    Payne - Frag beim Amt mal nach einer Anbaubaulast. Vielleicht wäre das eine Möglichkeit, die Kuh vom Eis zu bekommen. Oder noch besser - Dein Planer macht das! Ich hoffe, der hilft Dir beim finden einer Lösung.
     
  19. #79 Thomas B, 05.01.2013
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    Ja...so war es wohl für (fast) jeden zu verstehen. Was auch sonst????

    Es ging darum, daß ein Kollege, der einen amtlichen Lageplan in Händen hält doch erstmal wird darauf vertrauen können, daß dieser (gezeichnet und vermessen von amtlichen Vermessern!) korrekt ist. Diesen "Vertrauensvorschuss" in die amtliche Vermessung darf man dem Architekten zurechnen. Welchen Sinn hätten denn sonst so hochoffizielle (und zumal teure!) Vermessungsleistungen seitens der Behörden??????

    Allerdings: Nachdem man die Örtlichkeit nun hat auf den Plänen sehen können, tendiere ich auch durchaus zu der Auffassung, daß der Planer hier zumindest stichpunktartig hätte nachmessen müssen! Und dies aus folgendem Grund: Die Pläne der Vermessungsämter sind zwar genau, sicher aber nicht geeignet hier auf den cm genau rausmessen zu können. Alleine die Darstellung 1:1000 oder 1:500 bietet hier zu große Messfehlermöglichkeiten. Und der Kollege ging mit seiner Planung exakt auf den max. zulässigen Abstand (3,00m). Diesen hätte er aber vor Ort messen müssen. Hätte ja auch bei korrekter Darstellung des Lagplanes sein können, daß der Grenzabstand nicht 5,13 m sondern eben 5,10 oder 5,20 m ist. Und da zwickt es dann ganz schnell.
     
  20. #80 payne80, 05.01.2013
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    @thomas b. Richtig. Und er war ja mehrmals da und hat sich alles angeguckt. Jedes mal wurde gesagt ja passt aber nie nachgemessen. Und wie schon irgendwann hier vorher mal gepostet sieht jeder Blinde ob es 4 oder 5 Meter sind. Nur jetzt heißt es Sorry dumm gelaufen, evtl. Ansprüche nö. Das ist ja was mich sauer macht. Irgendeiner hat nu scheiße gebaut. Das Amt mit falschen Plänen, der Archi weil er zu doof zum Messen ist, der Nachbar mit seinem schwarzdach oder ich weil ich viel zu naiv an die Sache ran gegangen bin.
     
Thema: Maße falsch nach Rohbau
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