Wohnraum Keller

Diskutiere Wohnraum Keller im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Hallo zusammen, ich bin neu hier auf dieser plattform und hoffe, das ich diesen beitrag nun richtig poste. aktuell habe ich folgendes Problem:...

  1. #1 mirzl76, 04.01.2013
    mirzl76

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    Hallo zusammen,
    ich bin neu hier auf dieser plattform und hoffe, das ich diesen beitrag nun richtig poste. aktuell habe ich folgendes Problem:

    Im vergangen Jahr habe ich einen mietvertrag für eine 4 zimmer wohnung unterschrieben. die gemietete wohnung ist auf zwei ebenen.
    im erdgeschoss die küche, bad, kinderzimmer und ein wohnzimmer. im keller befinden sich zwei räume. das schlafzimmer und das eines der kinderzimmer.
    mein vermieter hat die wohnung mit 90 m2 mir vermietet.
    durch einen zufall bin ich darauf gekommen, das zum wohnraum erst die kellerräume zählen, wenn eine mind. deckenhöhe von 2,40 m erreicht ist.
    laut meinem verständnis heisst das, das die 2 zimmer die angegeben worden sind, mit 33,12 m2 somit nicht zu einem wohnraum gehören. die deckenhöhe beträg nämlich 2,18 m. der lichteinfluss der laut der bayr. bauordnung bei einem 1/8 liegen soll ist auch nicht erreicht, da mein fenster im unteren raum nur 1 m2 erreicht.

    kennt sich jemand mit diesem thema aus? vielleicht kann mir ja jemand dazu ein paar infos geben.
    vielen dank im voraus
    mirzl76
     
  2. #2 Anda2012, 04.01.2013
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    Kommt drauf an, was genau im Mietvertrag steht. Da war diesbezüglich erst kürzlich was in unserer Mieterzeitschrift mit einem ähnlichem Thema. Und auch da war die Abweichung relativ groß. Würde mich mal an den örtlichen Mieterschutzverein wenden. Ich weiß allerdings nicht, ob die auch Nichtmitglieder beraten
     
  3. Baumal

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    kommt nicht darauf an was im mietvertrag steht.
    dein vermieter ist ein abzocker!

    räume mit einer lichten höhe von 2.18m und
    unzureichend belichtet sind keine
    aufenthaltsräume, somit auch nicht als wohnraum vermietbar.

    wie schauts mit dem 2. fluchtweg aus?

    mieterschutzbund einschalten.
     
  4. #4 ThomasMD, 05.01.2013
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    Kennst Du den Vermieter und den Vertrag?

    Hier in unserer Anlage glauben auch manche, sie hätten eine 4-Zimmer-Wohnung. Dabei haben sie 2 Zimmer und 2 "Mehrzweckräume im Souterrain".
    Also doch mal nachlesen, was da steht und dann urteilen...
     
  5. #5 mirzl76, 05.01.2013
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    Hallo anda,
    wo und in welcher zeitschrift könnte ich das nachlesen??
     
  6. #6 mirzl76, 05.01.2013
    mirzl76

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    Hallo baumal, danke für deine antwort.
    ich bin damals von jetzt auf gleich ausgeszogen, und habe das erst beste genommen. mir ist erst im laufe der zeit aufgefallen, das hier etwas nicht stimmen kann.
    mein vermieter verlangt derzeit miete für 4 zimmer, und wie schon geschildert sind die zwei räume im keller dort beinhaltet.
    ich habe mir die mühe gemacht und hier im netz viel nachgelesen und komme immer wieder auf das gleiche resultat.
    ich werde am montag mal den mieterbund kontaktieren.
    ich habe da noch eine frage.
    das haus wurde erst von meinem einzug umgebaut. muss dieses bei der baubehörde gemeldet sein? und wenn ja, welche infos sind dort hinterlegt?
    ich danke euch im voraus für eure meinungen und infos.
    grüssle
    mirzl76
     
  7. Baumal

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    da brauchste nix nachlesen.
    werden die kellerräume als wohnräume vermietet, ist dies
    schlichtweg nicht legal.
     
  8. #8 mirzl76, 05.01.2013
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    wie gehe ich da nun am besten vor?
    -mieterbund?
    - ist das strfabar jemanden so zu täuschen und abzuzocken?

    ich habe bereits eine berechung vorgenommen, das heisst ich zahle im monat über 300 euro miete zu viel?
    -kann ich die zurück fordern?

    danke für deine infos...
     
  9. Baumal

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    wenn der vermieter aus kellerräumen, wonhräume schaffen
    wollte muß dies als nutzungsänderung angezeigt werden.

    deiner beschreibung nach, hätte er keine genehmigung bekommen.
     
  10. Baumal

    Baumal

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    da berät dich der mieterschutzbund
     
  11. Markul

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    Ist nich in Ordnung von deinem Vermieter....
    Aber hast du ihn auch schon mal angesprochen?? In Bayern sagt man: ....durch´s reden kommen die Leut zusammen....
     
  12. Lebski

    Lebski Gast

    Du hast aber doch die Wohung so gesehen, bevor du den Vertrag unterschrieben hast?

    Bin da wie Markul, erst mal reden.
     
  13. #13 Baufuchs, 05.01.2013
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Was die Höhe der Aufenthaltsräume angeht aus BayBauO:

    Also erst mal prüfen, ob das Gebäude zu Gebäudeklasse 1 oder 2 gehört.

    Bleibt natürlich noch die Frage der ausreichenden Belichtung.
     
  14. #14 Anda2012, 05.01.2013
    Anda2012

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    @baumal: wenns so ähnlich im Mietvertrag steht wie bei MDThomas geschildert? Nur weils der Mieter als KiZi und SchlaZi nutzt heißt das noch lange nichts.

    Eben, deswegen den Mieterschutzbund einschalten, der weiß ganz genau, wie die Verträge zu lesen sind, welche Möglichkeiten sich bieten etc. Alleine ist man da ziemlich hilflos auf weiter Flur. Danach kannst Du Dir überlegen, wie Du weiter vorgehen willst, aber erst mal die Grundlagen checken lassen.

    EDIT: Die Info stand in der Mieterzeitschrift Nürnberg. Da gings darum, dass eben die qm überhaupt nicht gepasst hatten, aber aufgrund der Formulierung im Mietvertrag war das ok.
     
  15. #15 mirzl76, 07.01.2013
    mirzl76

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    hallo anda, könntest du mir genau sagen, wie die zeitschrift heisst, und welche ausgabe das war?? dann könnt ich mich schon mal ein wenig schlau machen.
    ich habe einen 0815 vertrag, wo nur die räume aufgelistet sind.
    wie von euch geraten, habe ich nun in der nächsten woche einen termin beim mieterbund. bin schon gespannt was die zu sagen haben.
    ich bin nämlich derzeit nicht mehr bereit hier die volle miete zu bezahlen. mit dazu kommt nun auch noch, das die m2 zahl der wohnung nicht mit dem im vertrag angegebenen m2 überein stimmt.
    ich bin der meinung das ich hier ganz schön über den tisch gezogen worden bin.
     
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