baumangel verjährung

Diskutiere baumangel verjährung im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo Leute, ich glaube ich habe es versemmelt. Kennt sich jemand mit den Feinheiten aus ? 1. echter bauträger kaufvertrag nach BGB nicht...

  1. nase

    nase

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    Hallo Leute,

    ich glaube ich habe es versemmelt. Kennt sich jemand mit den Feinheiten aus ?

    1. echter bauträger kaufvertrag nach BGB nicht VOB.
    2. Zwei Mängel in der 5 Jahresfrist angezeigt.
    3. Erfolgloser Reparaturversuch des sub- Bauunternehmers für *beide* Mängel.
    4. Unterschrift für Erledigung des Mangels nicht erteilt
    5. Etwa ein Jahr Verzögerung/Vertröstung des Bauunternehmers.
    6. Ein Mangel wird vom Sub-Bauunternehmer im Oktober fachgerecht abgestellt.
    7. Im November wurde mündlich vom Sub-Bauunternehmer mitgeteilt dass er keinen Handlungsbedarf für den zweite Mangel sieht und seiner Meinung nach alles in Ordung sei. Zu diesem Zeitpunkt sind die 5 Jahre Gewährleistung um.
    8. Rüge an den Bauträger geschickt.
    9. Dieser antwortet dass die Frist um sei und er nichts mehr für uns tun könne.

    Hat der Bauträger recht ?

    Vielen Dank,
    Nase
     
  2. #2 Gast943916, 08.01.2013
    Gast943916

    Gast943916 Gast

    m.W. nicht, da der Mangel innerhalb der Frist angezeigt wurde.
    Ein RA für Baurecht wird dem BT schon auf die Sprünge helfen.....
     
  3. #3 Gast036816, 08.01.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    kommt drauf an, wieviel zeit ist denn zwischen mängelanzeige, fruchtlosem mängelbeseitigungsversuch und dem ende der gewährleistung verstrichen? wurde nach dem mängelbeseitigungsversuch der mangel wiederholt angezeigt oder dem auftragnehmer schriftlich mitgeteilt, dass die mängelbeseitigung fruchtlos war und der mangel weiter besteht? wichtig ist auch umkehrbeweislast. unternehmer hat den mangel mündlich nach ablauf der frist abgewiesen. ein schönes thema für einen anwalt.
     
  4. #4 Thomas B, 08.01.2013
    Thomas B

    Thomas B

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    Wenn der Mängel innerhalb der Gewährleistungsfrist gerügt wurde, so hat dies mW eine aufschiebende Wirkung, d.h. daß dies jetzt durch einseitiges Verzögern nicht einfach verjährt! Ob die Rüge berechtigt ist, sit ein anderes Thema.

    Um was geht es denn? Evtl. ist es sogar einfacher und weniger nervig das einfach auf eigene Rechnung selber zu machen anstatt da noch Jahre gegen Windmühlen zu kämpfen...also nicht wenn die Hütte substantiell geschädigt ist , aber wenn es um eine Fliese mit Überzahn geht oder eine nachzuverspachtelnde Stelle an der Decke...Kleinkram eben, dann mag es für das eigene Wohlbefinden durchaus erwägenswert sein, dies einfach abzuhaken. Berichte mal um was und wieviel es eigentlich geht. Damit dies keine akademische Betrachtung wird.
     
  5. #5 Gast036816, 08.01.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    aufschiebende wirkung, wenn alles richtig in der abfolge gemacht wurde, aber eigene verfahrensfehler sind des gegnerischen anwalts die bevorzugten lieblinge.

    welchen wert haben denn die mängelbeseitigungen?
     
  6. #6 Baufuchs, 08.01.2013
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    @thomasB
    Eine Mängelrüge innerhalb der Gewährleistung hemmt den Ablauf der Gewährleistung nicht.

    Entscheidend ist, ob im Anschluss an die Mängelrüge über den Mangel verhandelt wird. (Hier offensichtlich geschehen).

    Lehnt der Unternehmer die Mängelbeseitigung ab bzw. bestreitet in der Folge den Mangel, läuft die Gewährleistung 3 Monate nach dieser Erklärung ab, es sei denn, AG reicht Klage ein.

    Guckst Du

    Tipp für Fragesteller:
    Anwalt fragen, ob die Erklärung des SUB´s überhaupt als Ablehnung des Mangels gilt, denn der ist ja nicht Dein Vertragspartner. Dein Vertragspartner ist der Bauträger und der hat ja erst im Januar Mangelbeseitigung abgelehnt. Damit sind die 3 Monate nach § 203 BGBG nicht abgelaufen.
     
  7. nase

    nase

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    Hallo Leute,

    vielen Dank für die tollen Hinweise. Unter Umständen könnte also noch etwas zu machen sein.
    Das wird aber wohl nur noch im Streit gehen. Da stellt sich die Frage ob es das Risiko Wert ist auf den Streitkosten sitzen zu bleiben.

    Ich erzähle euch mal worum es geht. Vielleicht kann mir ja jemand einen Rat geben:

    Ich habe ein Reihen Mittelhaus mit wdvs vom Bauträger gekauft.
    Wir haben also zwei Hausseiten eine Straßenseite und eine Gartenseite.
    Die Gartenseite bekommt richtig viel Regen und Wind ab, die Strassenseite wird kaum nass.

    An der Gartenseite hatten Einen feuchten Fleck unter einer Fensterbank.
    Die Baufirma hat etwa zwei Jahre die Ursache gesucht und immer wieder kleine Reparaturversuche unternommen. Ohne Erfolg.
    Diesen Sommer haben Sie dann ein Gerüst gestellt und alle Fensteranschlüsse auf dieser Seite neu gemacht. Die Vorsatzrollokästen wurden
    entfernt, der Bereich hinter den Rollokästen mit Bitumenbahn abgedichtet und die Rollokästen wieder montiert. Dieses mal aber mit Luft nach allen Seiten.
    Ursprünglich waren die Kästen angeputzt gewesen, bzw. kleinste Fugen wurden mit Dichtmasse geschlossen. Auf die Rollo Führungschienen wurden mit
    Bitumenbahn unterlegt und nun mit Abstand vom Wandabschluss montiert. Auch die Aussenfensterbänke wurden erneuert. Zum Schluss wurde die komplette Fassase neu
    verputzt. Dazu wurde noch die Verblechung der Gaube auf der Gartenseite erneuert.

    Und Siehe da, der Fleck trocknete aus und das Problem ist seit dem gelöst.

    Ihr ahnt es sicher, die Fenster und Vosatzrollokästen sind auf der Strassenseite genau so montiert.
    Wir haben dort aktuell kein Problem. Die Fassade steht seit nun seit 2004.
    Mir ist ein kleiner Riss im Putz neben einem der Rollokästen aufgefallen. Und zwar genau auf der Höhe wo der
    Rollokasten aufhört.

    Nun habe ich argumentiert, dass die Rollokästen falsch eingebaut sind, da sie sich bei Wärme ausdehnen und dann nirgends hinkönnen und dann Druck auf die Fensterlaibung ausüben. Daher auch der (Haar)Riss.

    Also echte Probleme haben wir im moment nicht, es ist mehr die Sorge dass da nicht dauerhaft und nach den adr gebaut wurde.
    Was würdet Ihr in dieser Situation machen ?

    Noch ein wenig Hintergrund:

    Der Bauträger hat etwa 50 identische häuser in die Siedlung gebaut. Alle haben ein experimentelles Fenstersystem aus PU bekommen, da die Stadt ein PVC Verbot erteilt hatte. Der Hersteller von diesen Fenstern ist pleite.

    Die exponiertesten 15 Häuser hatten zur Gartenseite freies Feld mit einer extremen Regen und Windbelastung. Diesen Leuten wurde massiv Wasser ins Haus gedrückt. Sowohl durch die
    Fenster als auch durch die Anschlüsse. Diese Eigentümer haben umfänglich geklagt und nach etwa 4 Jahren gewonnen. Der Vertragsparter war sogar noch nicht durch Insolvenz entschwunden, so dass diese Leute neue (Sturm)Fenster bekamen und auch die Fassaden komplett neu gedämmt wurden. Die Risiken der Klagen waren extrem hoch, Kosten von bis zu 15.000 EUR pro Eigentümer mussten vorgesteckt werden.

    Die Häuser in der zweiten Reihe, darunter auch unseres, hatten keine solch offensichtlichen Probleme. Daher haben wir nicht geklagt und die Fenster behalten, da sie für uns ja grundsätzlich funktionieren.
     
  8. #8 Gast036816, 11.01.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    wann habt ihr denn gekauft? das muss dann 2007 gewesen sein, wenn ich deine beiträge richtig lese. fenster und jalousie sind mittlerweile über 8 jahre alt. du hast bislang nicht den nachweis erbracht, dass die konstruktion auf der wetterabgewandten mangelhaft ist. du hast lediglich einen verdacht geäußert. deine chancen sind gering, hier einen anspruch geltend machen zu können. näheres kann dir dein anwalt erläutern.
     
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