Unterschied Nettogrundfläche und Bezugsfläche im Energieausweis

Diskutiere Unterschied Nettogrundfläche und Bezugsfläche im Energieausweis im EnEV 2002 / 2004 / 2007 / 2009 Forum im Bereich Bauphysik; Hallo zusammen, in meinem Energieausweis finde ich die Begriffe Nettogrundfläche (264m²) und Bezugsfläche (309,05m²). Worin unterscheiden sich...

  1. #1 MichaGue, 08.01.2013
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    Hallo zusammen,

    in meinem Energieausweis finde ich die Begriffe Nettogrundfläche (264m²) und Bezugsfläche (309,05m²). Worin unterscheiden sich die Flächen und wie werden Sie ermittelt?

    Herzlichen Dank.

    Gruß Michael
     
  2. JDB

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  3. #3 MichaGue, 09.01.2013
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    Hallo JDB,

    vielen Dank für Deine Rückmeldung. Laut Energieausweis wurde die Berechnung für Wohngebäude nach DIN V 18599 durchgeführt.

    Ist es denn richtig, dass am Ende des Energieausweises der Nutz-, End- und Primärenergiebedarf auf die Bezugsfläche bezogen wird?

    Danke.

    Gruß Michael
     
  4. JDB

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    Ja, das ist so.
    Großer (falscher) Teiler = Kleiner (falscher) bezogener Verbrauch.

    Diesen Fehler gibt es seit der Wärmeschutzverordnung 1995, aber er ist (politisch) nicht korrigierbar.
    Man will ja erfolgreiche Novellen auf den Markt bringen und nicht eine, bei der m² Bedarf auf einmal wieder steigt,
    bzw. die zusätzliche Einsparung wieder auffrisst.

    Bitte nicht eine Berechnung nach EnEV heranziehen, wenn man z.B. reale Verbräuche hinterfragen will.


    gugl mal nach "Peter Meiers Rückblick auf die EnEV 2002"
     
  5. #5 MichaGue, 16.01.2013
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    Ist es denn falsch, wenn ich bei meinem Haus den gesamten Primärenergiebedarf pro Jahr (Heizung und Warmwasser mit Wärmepumpe) mit dem berechneten Primärenerigebedarf aus dem Energieausweis vergleiche?

    Gruß Michael
     
  6. raaner

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    Ja. Der Ausweis basiert teilweise auf standardisierten Randbedingungen (bspw. Nuterverhalten und Standort des Gebäudes), um Gebäude bundesweit vergleichen zu können. Du kannst also sehen, ob ein Gebäude tendenziell besser ist als ein anderes. Und das Haupaugenmerk sollte nicht auf dem Primärenergiebedarf liegen, sonder auf dem Endenergiebedarf. Denn das ist es was Du bezahlen mußt.
     
  7. #7 Alfons Fischer, 16.01.2013
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    und woher wollen Sie denn eigentlich den tatsächlichen Primärenergiebedarf bekommen? mit welchem (Primärenergie-) Faktor multiplizieren Sie dabei? ;-)
    Vielleicht meinen Sie den Endenergiebedarf?
     
  8. #8 MichaGue, 16.01.2013
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    Ich hätte jetzt den in der EnEV angesetzten Primärenergiefaktor für Strom von 2,6 verwendet. Andererseits könnte ich die im EnEV angegebene Primärenergie durch 2,6 teilen um auf den Strombedarf zu kommen.
     
  9. #9 Alfons Fischer, 17.01.2013
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    nehmen Sie lieber den Endenergiebedarf. Das ist einfacher für Sie, denke ich nicht. Aber deswegen leider auch nicht aussagekräftiger. Weil nämlich die EnEV-Berechnung auf Grundlage standardisierter Randbedingungen erstellt ist. Und gerade bei Gebäuden mit gutem Wärmeschutz können sich schon scheinbar kleine Abweichungen hiervon empfindlich auf den tatsächlichen Verbrauch auswirken.
     
Thema: Unterschied Nettogrundfläche und Bezugsfläche im Energieausweis
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