Vermessung EFH - muss das vom Ingeniuerbüro?

Diskutiere Vermessung EFH - muss das vom Ingeniuerbüro? im Begleitende Ingenieurleistungen Forum im Bereich Neubau; Hallo, uns hat das Ing.Büro, was damals beim Bau unserer EFH Lagepläne erstellt hat angeschrieben das sie das Haus in Kürze bei uns vermessen...

  1. #1 Matzur007, 09.01.2013
    Matzur007

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    Hallo,

    uns hat das Ing.Büro, was damals beim Bau unserer EFH Lagepläne erstellt hat angeschrieben das sie das Haus in Kürze bei uns vermessen wollen.

    Eigentlich möchte ich das nicht und erst abwarten bis das Katasteramt von sich aus kommt.

    Muss ich das vom Ing.-Büro machen? Iwann kommt doch Katasteramt von sich aus?

    Oder wie ist das rechtlich und wann und wie muss man das?

    DANKE
     
  2. Lebski

    Lebski Gast

    Das Katasteramt schickt doch auch nur ein Vermessungsbüro. Die Kosten sind in einer Gebührenordnung festgelegt, da gibt es keinen Spielraum.

    Die Einmessung muss nach Fertigstellung erfolgen. Macht kaum wer, irgend wann fordert Katasteramt dann das Büro auf oder die einzelnen Bauherren. Oft aber das Büro, ist weniger Aufwand.

    Ich hab mit dem Vermessungsbüro über Ratenzahlung gesprochen, war kein Problem. Billiger wird es in Zukunft auch nicht.

    Wann seid ihr eingezogen?
     
  3. #3 Matzur007, 09.01.2013
    Matzur007

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    Juli´12, ist es normal das die jetzt schon kommen? Oder zu früh?

    Noch was: Was kostet der Spaß in NDS?

    Grundstück ca. 650 qm, Baukosten zwischen 200 und 250 T€
     
  4. #4 Baufuchs, 09.01.2013
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Lass dir doch von dem Vermesser und vom Katasteramt ein Angebot machen.
     
  5. #5 omb2000, 10.01.2013
    omb2000

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    Haus ist fertig (BT)
    Wir sind im August (2012) in eine DHH gezogen. Der Nachbar ist zeitgleich eingezogen.
    Der Nachbar hat schon im November die Aufforderung zur Vermessung bekommen. Wir haben noch nichts bekommen. Ist also nicht ganz ersichtlich nach welchen Kriterien das Katasteramt die Vermessung anfordert.

    Weiß jemand, ob es möglich beim der Vermessung Geld zu sparen, wenn wir mit dem Nachbarn (DH) zusammen vermessen lassen? Dann muss der Vermesser ja nur ein mal kommen und kann sich eventuell Werte ableiten.
     
  6. #6 Stefan79, 10.01.2013
    Stefan79

    Stefan79 Gast

    Hi,

    @ Matzur: eine Einmessung eines Gebäudes richtet sich in NDS nach den Herstellungskosten, bis 250.000€ kostet hier die Vermessung 811,80€. Dabei ist es unabhängig ob man bei einem ÖbVI oder einem Katasteramt die Vermessung beauftragt, da für beide die Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen gilt. Sollte das Angebot von einem ÖbVI um 169,20€ günstiger sein (bei oben genannten Herstellungskosten) dann liegt dieses daran, dass dieser Betrag für die Eintragung in das Kataster (also Berichtigung der Karte etc.) anfällt, und diese Gebühr wird direkt vom Katasteramt in Rechnung gestellt (bei Beauftragung des Katasteramtes erhält man eine Rechnung über die Gesamtsumme). Die Kosten im Einzelnen kann man sonst auch direkt in der Kostenordnung einsehen (http://www.nds-voris.de).

    Gruß
    Stefan
     
  7. #7 Geodesy, 10.01.2013
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    Je nach Gebührenordnung der Bundesländer, ja. Meist 10 %
     
  8. #8 Geodesy, 10.01.2013
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    Ich verstehe manche Bauherren nicht. Es wird am Anfang mitgeteilt, dass eine Gebäudeeinmessung nach Fertigstellung zwingend nach Gesetz! erforderlich ist. Man kann sich sogar genau nach der Summe erkundigen und nachher jammert man, dass das Amt schon 2 Monate nach Fertigstellung einen dran erinnert. Und dann noch die Kosten

    Ups, Baustrom will auch noch einer bezahlt haben! Hab ich den eigentlich gebraucht? :sleeping
     
  9. #9 Geodesy, 10.01.2013
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    In NRW hat der Bauherr 3 Monate nach Fertigstellung Zeit sich der Sache zu erledigen.
     
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