Gewerke streiten Trockenbau Sanitär

Diskutiere Gewerke streiten Trockenbau Sanitär im Baumurks in Wort und Bild Forum im Bereich Rund um den Bau; Man nehme an: Der Trockenbauer beplankt die Wände einseitig die teilweise sehr schmal sind. Der Saniärinstallateuer durchschneidet Träger...

  1. #1 passiv01, 10.01.2013
    passiv01

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    Man nehme an:

    Der Trockenbauer beplankt die Wände einseitig die teilweise sehr schmal sind.
    Der Saniärinstallateuer durchschneidet Träger um Rohre zu führen.
    Der Trockenbauer stellt dem Sanitärinstallateuer eine Rechnung über einige Hundert Euro für Beseitigung von Schäden.

    Sanitär zahlt nicht. Trockenbauer will nun Geld vom Bauherrn.

    Beide Gewerke bekommen noch Geld Schlußrechnung noch nicht bezahlt.

    Wie ist die Rechtslage.
    Müssen die sich das selber ausraufen. Kann man beim Bauherrn (gleichzeitig Bauaufsicht) Geld einfordern?
     
  2. #2 Gast036816, 10.01.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    grundsätzlich hat der schadensverursacher dem geschädigten den schaden zu ersetzen. der bauherr kann sich dabei zurücklehnen.
    außer der bauherr oder dessen erfüllungsgehilfe haben eine anweisung, planungsänderung oder dergleichen gegeben, die den schaden zur folge hat. hier wäre jetzt zu prüfen, ob die planungsanweisung bestand, in der schmalen wand die installation zu führen.
     
  3. #3 Gast943916, 10.01.2013
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 10.01.2013
    Gast943916

    Gast943916 Gast

    der TB kann den Sani keine Rechnung stellen, da dieser keinen Auftrag erteilt hat.
    Er hätte Bedenken- u. Schadensanmeldung beim BH machen müssen und eine Kostenaufstellung zur Beseitigung der Schäden.
    Da er keins von beiden gemacht hat (Vermutung) wird er wohl auf den Mehrkosten sitzen bleiben.

    richtig, aber dann hätte der TB Bedenken anmelden müssen

    reine Dummheit....
     
  4. #4 Ralf Dühlmeyer, 10.01.2013
    Ralf Dühlmeyer

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    So einfach ist es nicht.

    Wenn Gewerk A einen Schaden an Gewerk B verursacht, hat A das zunächst einmal nicht zu reparieren, denn der Bauherr könnte ja (nur) theoretisch auch mit dem Schaden leben können/wollen.
    Also muss Gewerk A ein Auftrag zur Schadenbehebung erteilt werden.
    Die Rechnung geht dann an den Auftraggeber.

    Hier wäre also erst einmal zu klären, wer dem Trocki diesen Auftrag erteilt hat. Schriftlich, mündlich oder in anderer Form (hieß das beim Bund).

    Wenn es nicht der Sanilöter war, weigert der sich formal zu Recht, diese Rechnung zu bezahlen. Wenn es der Bauherr war -und sei es nur in Form von geht nicht, ändern, hat dieser die Leistungen des Trockis zu bezahlen!

    Das Problem wird sein, diese Kosten beim Sanilöter durchzusetzen. Klar hat der den Murks gebaut, aber ggf. könnten da ein paar jur. Hürden vorliegen.
    Und eine rein praktische - nämlich: Konnte der Sanilöter überhauot fachgerecht in der Wand verlegen. Sicher - er hätte bei einem "NEIN" Bedenken anmelden müssen.
    Hier aber aufzudröseln, wer hier welchen Anteil an was hat(te) - kostet mehr als das Flicken vom Trocki.

    Wenn der Sanilöter also nicht klein beigibt, sollte man gut überlegen, ob die Summe einen Streit mit bedingt gewissem Ausgang wert ist!
     
  5. #5 kyndall, 11.01.2013
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    ich dachte hier gibt's keine Rechtsberatung. Und dann von Nicht-Juristen? Ts ts ...wenn ich denke was ich mir schon alles anhören musste in diesem Forum weil ich als baudepp mir - so ja die grundsätzliche Annahme - keinen Fachmann dazu genommen habe (hab' ich, hat nur null komma gar nix genutzt). Also nehme ich mal an, dass hier alle im Nebengewerk Juristen sind und alles kompetent juristisch beurteilen können.
     
  6. #6 Gast036816, 11.01.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    nöö - kyndall, das ist tägliches allerlei am bau. als bauleiter hat man das bei einem größeren vorhaben mehrmals im monat auf dem tisch. wenn der bauleiter keine regelung in dieser situation findet, landet es beim anwalt.
     
  7. #7 kyndall, 12.01.2013
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    ja, da wird viel von Laien gewurschtelt, ist praktisch betrachtet ja auch gut so, denn bei mehr als 45.000 Neueingängen bei den Kammern für Bausachen jedes Jahr ist die Justiz bereits jenseits der Belastbarkeitsgrenze. Übrigens bereitet die Bundesregierung gerade einen Entwurf vor, um das Baurecht mal etwas verbrauchererfreundlicher zu gestalten, denn auch dort hat man endlich bemerkt, dass das zwangsläufig vorhandene Informations- und Wissensgefälle im Baugewerbe doch recht nachhaltig zu Lasten privater Bauherrn ausgenutzt wird. Allerhöchste Zeit.
    Rechtsberatung ist es trotzdem was da gemacht wird. Konsequent oder inkonsequent, aber nicht immer dieses Schwanken....
     
  8. #8 Baufuchs, 12.01.2013
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    Informations-/Wissensgefälle geht immer zu Lasten des Unkundigen.
    Egal in welcher Branche.

    Selbst der Staat, nach dem Du rufst, handelt nach dem Prinzip: Unwissenheit schützt nicht.
     
  9. #9 kyndall, 12.01.2013
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    die Regeln für's Falschparken kann sich jeder merken. Eine falsche Statik kann kein Laie erkennen. Nur um mal die jeweils äußersten Pole zu markieren.
     
  10. #10 Gast943916, 12.01.2013
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    solche Situationen gibt es ja öfters auf Baustellen, weil viele Sanilöter der Meinung sind, die GK Platte hält die Wand.....:irre
    Wir stellen in einem solchen Fall die Arbeiten an der betreffenden Wand ein, melden Bedenken an, mit einem Kostenvorschlag zur Reparatur, i.d.R. wird vom Bauherren der Ausbesserungsauftrag erteilt und der klärt das mit dem Sani und das alles ohne Streiterei.....
     
  11. #11 Achim Kaiser, 12.01.2013
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    .... und allen Beteiligten gehört ein Tritt in den Allerwertesten ....

    Dem Bauherrn weil er keinen Sachverstand (gekauft) hat ....
    Dem fehlenden Sachverstand weil keine Koordination ....
    Dem Trockenbauer weil da sicher klar war *irgendwas muss da noch installiert werden* ....
    und ihm das schnurz piep egal war wie das gehen soll ....
    Dem Sanitäter weil man an anderen Gewerken nicht wie ne Wildsau wütet ....

    Wenns *so* daneben geht stinkt der Fisch meistens am Kopf ....
    Ein Satz heisse Ohren hilft am besten gegen dieses Management by Idiots ...
    und das beginnt meistens weit oberhalb der ausführenden Firmen ...

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  12. #12 Gast036816, 12.01.2013
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    ein pärchen - das wichtigste - zum treten hast du vergessen: den planern, die das nicht koordiniert haben, zumindest bei größeren projekten ist das oft der fall. da ist dann der tritt in den trockenbauer- und bauleiterhintern flüssiger als wasser!
     
  13. #13 Achim Kaiser, 12.01.2013
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    rolf,

    das fällt in die Gruppe Sachverstand ... den hab ich einfach mal *pauschaliert*

    Gruß
    Achim
     
  14. #14 Gast036816, 12.01.2013
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    Gast036816 Gast

    OK - in der planungsphase wird trotzdem das unheil meistens vorprogrammiert. der sachverstand vor ort kann auch nicht alle planungsdesaster vorher erkennen und beseitigen. planung und bauleitung pauschalieren - ist nicht mein ding!
     
  15. #15 Unregistrierter, 16.01.2013
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    wer hat denn die bauleitung und ist für die koordination der gewerke verantwortlich?
    der bauherr? oder gibt es einen bauleiter?

    genau den würde ich mal dazu befragen, sofern es ihn denn gibt.

    wie genau was passiert ist, ist meiner meinung nach erstmal technisch unerheblich.
    interessanter ist warum wer was gemacht hat und wer ihm das gesagt hat.
     
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