GÜ Erschliessungkosten Abwasser = Streitpunkt

Diskutiere GÜ Erschliessungkosten Abwasser = Streitpunkt im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Hallo zusammen, wir sind 3 Familien und bauen auf unseren Grundstücken (Realteilung ( Flur) mit einem GÜ 3 Reihenhäuser. Kosten für Gas,...

  1. #1 RHM2012, 11.01.2013
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    Hallo zusammen,

    wir sind 3 Familien und bauen auf unseren Grundstücken (Realteilung ( Flur) mit einem GÜ 3 Reihenhäuser.

    Kosten für Gas, Wasser und Strom werden von uns übernommen (wurde schon in einem anderen Thread diskutiert)

    Nun kommt der GÜ auf die glorreiche Idee, dass auch die Kosten für Abwasser (Tiefbau unser Part wären. Laut Bausbeschreibung, Pläne und mündlichen Aussagen vom Bauleiteer sehen wir das natürlich nicht so. Es handelt es sich um Gesamtkosten von ca. 30.000€, welche durch 3 geteilt werden müssten.

    Habe mir erlaubt den Passus hier reinszustellen. Kurze telefonische Anfrage bei einer befreundeten Juristin (kein Fachanwalt) hat ergeben, dass die Forderung nicht rechtens ist. Tja, selber schuld. Hätten wir den Vertrag mal im Vorfeld prüfen lassen. Wie auch immer, später ist man immer schlauer und nun herrscht diese Situation vor. Laut diesem Passus sind wir der Meinung, dass das der GÜ übernehmen muss.

    Werft doch mal einen Blick bitte drauf und gibt eure Meinung zu dem Text. Mein Laienverstand sagt, dass zu den Arbeiten Entwässerungsleitungen auch das Abwasser samt Tiefbau, Rohre und Schächte gehören.

    Vielen Dank

    2013-01-11 09.29.44.jpg
     
  2. #2 Ralf Dühlmeyer, 11.01.2013
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    Fiese Formulierung

    Ausgeführt wird alles.
    Enthalten (im Preis) sind die Schächte und die Drainung ums Gebäude.

    Von Leitungen und Gräben und Verfüllung, die enthalten sind, steht da nix! Muss man aber erst mal drauf kommen. :cry
     
  3. #3 RHM2012, 11.01.2013
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    Es heisst doch aber "alle Entwässerungsleitungen werden entsprechend dem Entwässerungsgesuch und den baubehördlichen Vorschriften bis zum öffentlichen Kanalanschluss verlegt" . Will er verlegen muss auch Rohre, Gräben und Füllmaterial stellen meiner Meinung nach.

    Die Frage die sich mir stellt?

    Sind Entwässerungsleitungen auch gleich Abwasserleitungen?? Oder will er mit Entwässerung das Regenwasser andeuten. Regenwasser darf nicht ins öffentliche Kanalnetz in meiner Stadt.

    Also ein Fall für den Rechtsanwalt!!!
     
  4. #4 Ralf Dühlmeyer, 11.01.2013
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    Ich lese es so:

    Er erstellt (= Ihr beauftragt mit Unterschrift) ALLE Entwässerungsleitungen und -anlagen (RW + SW) Im Preis eingerechnet hat er aber nur die Schächte und die Drainage (die bei lokaler Versickerung wirklich echt viel Sinn macht :mauer)!!!
    Also kann er alles, was uasserhalb des Hauses liegt ausser dem Kontrollschacht und der sinnfreien Drainung abrechnen.

    Ich weiß nicht, ob ein Richter diesen hinterf..... Gedankengang mitgehen würde, aber herauslesen kann man das aus dem Text.
     
  5. #5 RHM2012, 11.01.2013
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    hinterf....! du sagst es !! Wenn nicht mal DU da eindeutig eine Aussage machen kannst!!!

    Das komische !! In dem Angebot sind aber auch die Kontrollschächte mit drinnen. Der Typ weiss nicht genaus was er macht habe ich das Gefühl !! Im Endeffekt sollen wir alles zahlen!! Die Leitungen sind auch in den von uns unterschriebenen Plänen mit eingezeichnet. Das ist echt ne fiese Nummer!!!

    Aber nochmal bitte zu meiner Frage zurück Ralf.

    Sind Entwässerungsleitungen auch gleich Abwasserleitungen?? Falls JA - wären wir aus dem Schneider - falls NEIN muss das wohl ein Bauherren wohlgesonnener Richter klären.
     
  6. #6 Ralf Dühlmeyer, 11.01.2013
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    Natürlich wird Abwasser entwässert - über Entwässerungsleitungen. Aber wieso dann aus dem Schnippler?
     
  7. roro

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    Sind Entwässerungsleitungen auch gleich Abwasserleitungen

    Ja sind sie. Nur hilft das aus meiner laienhaften Sicht Dir wenig. In dem von Dir geposteten Vertragsteil steht nichts darüber, wer für die Arbeiten aufkommen muss.
    Ist ein "super" Vertrag, aus dem man wieder alles oder nichts herauslesen kann, sodass es im Streitfall wieder von der Meinung eines Richters abhängen wird.
    Ich hätte bei meinem Bau einen ähnlichen Fall, wo es um die Ausführung einer Bodenplatte eines Carports ging, wo ich davon ausgegangen bin, dass alle Arbeiten enthalten sind, die Baufirma aber nur die Ausführung der Bodenplatte "angeboten" hatte.
    Habe damals auch etwas Lehrgeld bezahlt, zum Glück ging es da um geringere Summen.
     
  8. #8 RHM2012, 11.01.2013
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    Was beudeutet Schnippler??

    Moment ich muss das was klarstellen - mein Fehler -Sorry!!

    "Er erstellt (= Ihr beauftragt mit Unterschrift) ALLE Entwässerungsleitungen und -anlagen (RW + SW) Im Preis eingerechnet hat er aber nur die Schächte und die Drainage"

    Die Arbeiten werden nicht von ihm ausgeführt, sondern von einer Firma, welche er explizit dafür beauftragt. Das ist auch die gleiche Firma die die Arbeiten für Gas, Wasser und Strom für die Stadtwerke und auch in diesem Fall für uns macht. Andere Firmen dürfen das gar nicht, da diese Arbeiten in das Hoheitsgebiet der Stadt fällt und jedes Jahr neu vergeben werden.

    Die Preise sind auch vollkommen in Ordnung lt. Mitarbeiter der Stadtwerke. Habe ihm das Angebot heute morgen gezeigt.
     
  9. #9 RHM2012, 11.01.2013
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    Im Leitungsumfang...bla bla bla....! Ich denke das ist sein Umfang, welchen er bringen muss!! Heute geht ein Einschreiben raus, welches wir alle 3 unterschrieben haben das Anebot ablehnen und ihn auffordern die Arbeiten zu erledigen.


    Mal sehen wie er reagiert - der Herr Geschäftsführer.
     
  10. #10 Ralf Dühlmeyer, 11.01.2013
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    Also doch "er", denn ER ist Euer Vertragspartner und das Erdmännchen sein Sub wie auch der Eli oder Sani.

    Und die Abwasseranlagen und -leitungen darf jeder Tiefbauer erstellen - ab dem Übergabeschacht. Das sind ja EURE Leitungen im Gegensatz zu den Hauseinführungen der Medien, die (leider) dem jew. Grundversorger gehören! (Last Mile Prinzip)
     
  11. #11 RHM2012, 11.01.2013
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    Ja "er" und die Angebote und REchnungen sind an uns gerichtet. Also ist er in diesem Fall nicht unser Vertragspartner und wälzt die Kosten einfach an uns ab.

    Achso, das wusste ich nicht, dass diese Arbeiten jedes UN machen darf! Wahrscheinlich soll der Teifbau alles in einem Wisch machen und wurde deswegen von ihm ausgesucht.
     
  12. #12 Ralf Dühlmeyer, 11.01.2013
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    Angebot - OK, aber Rechnung, wenn Ihr nichts beauftragt habt??? :yikes

    Rechnungsempfänger ist immer noch der AG. Ich würde die Rechnungen mit dem freundlichen Hinweis auf das fehlende Vertragsverhältnis zurücksenden.
     
  13. #13 RHM2012, 11.01.2013
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    Rechnungen - werden an uns gerichtet, wenn wir das Angebot annehmen. Mein Gott - ich bin so verärgert. Muss mal meine Gedanken sortieren und die Begriffe in der richtigen Reihenfolge und Konstellation nennen.

    Die Angebot haben wir an den GÜ zurück geschickt und ihn freundlich darauf hingewiesen, dass das wolh ein Irrtum sein muss und an ihn gerichtet werden müssen
     
  14. #14 Baufuchs, 11.01.2013
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    "Alle Entwässerungsleitungen gem. Entwässerungsgesuch": im Entwässerungsgesuch ist Entwässerung Regen+Schmutzwasser dargestellt, ist also enthalten.

    Außerdem wieso überhaupt in Pkt. 3.1 "Entwässerungsleitungen" als im Preis enthalten beschreiben, wenn nur die in Pkt. 3.2 aufgeführte Regenentwässerung gemeint sein sollen?

    Außerdem ist von ggf. "Rückstausicherung von Anschlüssen im Untergeschoss" die Rede. Das sind auch keine Regenwasserleitungen.

    Anwalt wechseln:28:
     
  15. #15 RHM2012, 11.01.2013
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    Anwalt haben wir noch nicht Baufuchs - ich hoffe wir werden auch keinen brauchen und das regelt sich in Ruhe.:mauer

    "Alle Entwässerungsleitungen gem. Entwässerungsgesuch": im Entwässerungsgesuch ist Entwässerung Regen+Schmutzwasser dargestellt, ist also enthalten.

    Außerdem wieso überhaupt in Pkt. 3.1 "Entwässerungsleitungen" beschreiben, wenn nur die in Pkt. 3.2 aufgeführte Regenentwässerung gemeint sein soll?


    Im Klartext Baufuchs: Alle Leitungen, welche in dem Gesuch enthalten sind muss er auch in seinen Leistungsumfang reinnehmen und ausführen und vorallem bezahlem
     
  16. #16 Ralf Dühlmeyer, 11.01.2013
    Ralf Dühlmeyer

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    @Baufuchs - ich sage ja - meine Leseweise ist hinterf...., aber aus dem Text heraus möglich.

    Ich hab mal (ganz am Anfang meiner Berufslaufbahn) ein LV geschrieben, da stand drin: x m² Wand mit Tapete, max. Y DM/Rolle, tapezieren incl. aller Vorarbeiten.

    Der Maler hat sich hinterher die Tapete (Material) extra bezahlen lassen. Den Text haben nach mir noch 3 Leute Kontrolle gelesen - keiner ist drauf gekommen. Und mindestens zwei davon waren Schweinchenerkenner und Erbsenzähler!
     
  17. #17 Pruefhammer, 11.01.2013
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    ein paar Infos noch für den Fragesteller:
    Sollte er das wirklich so auffassen wie es Hr. Dühlmeyer darstellt, stellt das m.E. einen eindeutigen Verstoß gegen Treu und Glauben da, hier würde m.E. eindeutig eine einseitige Auslegung zu Ungunsten des Vertragspartners erfolgen. Müsste natürlich dann im Zweifelsfall ein Gericht entscheiden.
    Mir drängt sich der Verdacht auf, dass die ganze Anschlußgeschichte wegen der langen Zuwegung nun deutlich teurer kommt als es selbst kalkuliert hat und er jetzt einen Ausweg sucht.
    Auf öffentlichem Grund und Boden darf nur ein von dem Versorger beauftragtes Unternehmen tätig werden. Auf privatem Grund können Erdarbeiten von jedermann oder jeder Frau ausgeführt werden, Kabel und Rohre werden aber vom Versorger verlegt und mit einem Preis/m abgerechnte. Ist aber unterschiedlich je nach Örtlichkeit wie genau abgerechnet wird.
    Bei Abwasser kann auf privatem Grund jeder die Rohre verlegen, ggf. ist eine Dichtheitsprüfung von einem zugelassenen Unternehmen vorzuweisen.
    Die Formulierung " gegen Rückstau gesichert soweit behördlich gefordert" ist auch problematisch. Denn eine solche Forderung gibt es nicht, man wird auch ohne Rückstauschutz an das Kanalnetz angeschlossen, läuft die Soße Dir dann mal in den Keller ist es Dein Problem, die Stadtwerke werden da nur auf die Eigenvernatwortung verweisen, die du hast.
     
  18. #18 Baufuchs, 11.01.2013
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Solche Forderungen gibts es, sie sind i.d.R. in den örtlichen Entwässerungssatzungen enthalten.

    Recht hast Du, dass auch dann angeschlossen wird, wenn diese Rückstausicherung fehlt.

    = Verantwortung Planer/BU/Bauherr
     
  19. #19 Gast036816, 11.01.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    beinhaltet sind alle entwässerungsleitungen, schmutzwasser und regenwasser. regenwasser wird nach 3.2 nur innerhalb des grundstücks angeschlossen. außerhalb vom grundstück wären dann auch wieder zusatzkosten.
    sind da noch mehr solche korken im vertrag drin? lasst den vertrag jetzt schnellstens prüfen. das ist sonst ein vertrag zur nachträglichen aufbesserung des gesamtpreises. erdarbeiten - bis auf sandbettung - sind nach der beschreibung ebenfalls zusätzliche leistungen, es sei denn unter erdarbeiten sind diese leistungen beschrieben - nachlesen!!!
     
  20. #20 Baufuchs, 11.01.2013
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Außerhalb des Grundstücks darf BT/GU gar nicht anschliessen. I.d.R. liegen bei erschlossenen Grundstücken die Stichleitungen auch schon im Grundstück, aber nur bis kurz hinter Grenze zur Strasse.
     
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