Sicherstellung der Löschwasserversorgung B-W

Diskutiere Sicherstellung der Löschwasserversorgung B-W im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, anlässlich eines Umnutzungsanatrags eines bislang landwirtschaftlich genutzten Gebäudes zu einem gewerbl. Lager in Bad.-Württbg. ist als...

  1. #1 pius123, 12.01.2013
    pius123

    pius123

    Dabei seit:
    07.12.2012
    Beiträge:
    9
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Beamter
    Ort:
    Nessheim
    Hallo,

    anlässlich eines Umnutzungsanatrags eines bislang landwirtschaftlich genutzten Gebäudes zu einem gewerbl. Lager in Bad.-Württbg. ist als neues Problem die Forderung nach der Bereitstellung von entsprechenden Löschwassermengen aufgetaucht.

    Aus der öffentlichen Trinkwasserleitung stehen 800l/min bereit, gefordert werden 1600l/min.

    Das kann ich wahrscheinlich beim besten Willen nicht erfüllen.

    Jetzt ist die bei mir aufgetauchte Frage, ob ich mit einer Reduzierung der bislang zur Umnutzung vorgesehenen und im Bauantrag berechneten Fläche von über 600 qm auf eine kleinere Fläche diese Forderung erfüllen könnte, soll heißen: Brauche ich, wenn ich nicht mehr das ganze vorgesehene Gebäude umnutze, sondern nur noch einen kleineren Teil, immer noch die volle Löschwassermenge von 1600l/min?


    Danke
     
  2. #2 pius123, 12.01.2013
    pius123

    pius123

    Dabei seit:
    07.12.2012
    Beiträge:
    9
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Beamter
    Ort:
    Nessheim
    Und als weitere Frage:
    Es gäbe auf einem privaten Nachbargrundstück einen Teich mit erforderlicher Wassermenge, zudem gibt es in der Nähe (ca. 250m entfernt) einen privaten Fischteich in ausreichender Größe.
    Ich lese da immer etwas von "Löschteich". Aber ich vermute, dass ich keinen dieser beiden Teiche als "Löschteich" angeben kann, da ich doch wahrscheinlich irgendwelche Zusagen der Eigentümer benöte?
     
  3. #3 wasweissich, 12.01.2013
    wasweissich

    wasweissich Gast

    lass dir doch einen eigenen schwimmteich bauen :D

    dann hast du deinen eigenen löschteich , spass und die mwst sparst du auch
     
  4. Julius

    Julius

    Dabei seit:
    25.03.2004
    Beiträge:
    23.204
    Zustimmungen:
    5
    Beruf:
    Kabelaffe
    Ort:
    Franken
    Benutzertitelzusatz:
    Werbung hier erfolgt gegen meinen Willen!
    Warum konnte Dein Planer das nicht klären?
     
  5. helge2

    helge2

    Dabei seit:
    14.05.2010
    Beiträge:
    651
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Maurer
    Ort:
    S/Anhalt
    Evtl.mal bei Deinen Stadtwerken nachfragen-Erstellung weiterer Hydranten.Zur Sicherstellung Löschwasserversorgung.Sicher Mehrkosten.

    Oder direkt bei Deiner zuständigen Feuerwehr nachfragen.
    1600/l.min sind schon mal nicht ganz ohne.
    Gruß helge2
     
  6. #6 pius123, 13.01.2013
    pius123

    pius123

    Dabei seit:
    07.12.2012
    Beiträge:
    9
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Beamter
    Ort:
    Nessheim
    @Julius:
    Schön dass du geantwortet hast.
    Aber mit solchen Antworten kann man leider nichts anfangen.
    Man stellt die Frage in einem BAUEXPERTEN-FORUM, weil man dort BAUEXPERTEN erwartet, die die angesprochene Materie kennen.
    Wollte ich meinen Planersteller fragen, dann hätte ich dort gefragt und nicht hier.

    Ich hoffe also immer noch, dass jemand weiß, ob die geforderte Löschwassermenge etwas mit der vorhandenen/geplanten gewerbl. Fläche zu tun hat oder nicht.
    Es könnte ja ohne Weiteres sein, dass in irgendwelchen Bestimmung steht: Bis 600qm gewerbl. Fläche soundsoviel Löschwasser, ab 600qm soundsoviel.

    Vielleicht weiß das ja jemand.
     
  7. Baumal

    Baumal

    Dabei seit:
    02.08.2007
    Beiträge:
    16.077
    Zustimmungen:
    5
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Ravensburg
    weshalb kannst du mit der antwort von julius nichts anfangen.
    wo er recht hat, hat er recht.

    wäre ich dein planer, hätte ich alle notwendigen unterlagen
    zusammen und längst schon einen termin beim bezirksbrandmeister.
    da müsste der bauherr nicht auf doof, in einem forum seine frage stellen.
     
  8. #8 Gast036816, 13.01.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    du hast 2 antworten bekommen, die dein planer abklären kann. eigenen teich anlegen als löschteich oder einen zusätzlichen anschluss vom örtlichen wasserversorger mit der benötigten wassermenge. das ist tägliches brot für einen planer - wenn du ihn beauftragt hast. so verkehrt war die gegenfrage von Julius nicht!
     
  9. #9 pius123, 13.01.2013
    pius123

    pius123

    Dabei seit:
    07.12.2012
    Beiträge:
    9
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Beamter
    Ort:
    Nessheim
    Ja, Ihr habt Recht.
    Ich habe die Antwort von Julius missverstanden. Ich habe ihn so verstanden, als ob er meint, ich solle doch meinen Planer fragen.
    War aber falsch - Sorry!

    Dessen ungeachtet hoffe ich trotzdem noch, dass hier jemand die "Feinheiten" kennt und weß, ob die geforderte Löschwassermenge grundsätzlich für gewerbl. Bauten jeglicher Größe gilt oder ob sie flächenabhängig ist.
     
  10. Baumal

    Baumal

    Dabei seit:
    02.08.2007
    Beiträge:
    16.077
    Zustimmungen:
    5
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Ravensburg
  11. #11 pius123, 13.01.2013
    pius123

    pius123

    Dabei seit:
    07.12.2012
    Beiträge:
    9
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Beamter
    Ort:
    Nessheim
    Danke für den Hinweis.
     
  12. #12 Bergler, 13.01.2013
    Bergler

    Bergler

    Dabei seit:
    12.12.2012
    Beiträge:
    7
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Ausbilder
    Ort:
    Oberschwaben
    Hallo zusammen,

    jaja das mit dr Löschwasserversorgung ist so ein Thema... Ich kann nur aus eigener Erfahrung berichten.
    Als bei uns in einem kleinen Ort vor ein paar Jahren ein landwirschaftlichen Gebäude niedergebrannt ist, stellte sich heraus, das, obowohl zwei Leitungen vorhanden waren die Wasserleistung nicht ausreichte. Daher mußte zuerst aufwändig bis zum nächsten Bach, sind immerhin auch 800m eine Schlauchleitung gelegt werden.
    Als in genau jenem Ort (liegt im Aussenbereich) ein Neubau entstehen sollte wurde zur Auflage gemacht einen Löschteich mit 140 m³ vorzuhalten, im gleichen Aufwasch wurden alle umliegenden Landwirtschaftlichen Gebäude ebenfalls "zwangsverpflichtet" für 40m³ Teich. Paradoxes Verhältnis,...
    Nun ja der Bau ging voran, der Löschteich nicht... Als es dann zur Abnahme kam wurde eben dieses fehlen beanstandet.
    Da der Bauherr Mitglied der Feuerwehr war, kramte er in alten Unterlagen und fand schließlich einen Passus worin geschrieben stand das die Gemeinde für die Löschwasserversorgung zuständig ist. (sofern, eine Wasserleitung liegt). Das bedeutete nun da der Druck zu gering war, war dies ein Problem der Gemeinde.
    Nachdem sie sich versucht hatte aus dem Ganzen herauszuwinden und es nichz schaffte, mietete sie von einem stillgelegten Hof die allten "Güllegruben" an und nutzt diese seither als Löschteich.

    Das ganze war auch in BW.
    Vieleicht hilft dir also auch etwas nachfragen...
     
  13. #13 Der Bauberater, 14.01.2013
    Der Bauberater

    Der Bauberater

    Dabei seit:
    23.08.2006
    Beiträge:
    1.804
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Daheim
    Benutzertitelzusatz:
    Von Werbefenstern distanziere ich mich
    Bei einem gewerblichen Bau muss die erf. Löschwassermenge zur Verfügung gestellt werden.
    Dein Nachbar wird sich freuen, wenn die Fische auf Grund laufen, weil die FW ihren Rüssel in den Löschteich hängt.
    Du hast die Möglichkeiten, einen Löschteich, eine Zisterne oder einen Löschwasserbehälter zu bauen und die Auflagen zu erfüllen oder den Bau bleiben lassen und in ein Gewerbegebiet ziehen, in dem der (Wasser)Versorger die erforderliche Wassermenge zur Verfügung stellen kann.
     
  14. #14 Schwarz, 14.01.2013
    Schwarz

    Schwarz

    Dabei seit:
    22.04.2009
    Beiträge:
    681
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hessen
    in der regel wird sich für die ermittlung des löschwasserbedarfs auf das arbeitsblatt w 405 des DVGW zurückgezogen.

    wenn wir hier in der vergangenheit probleme hatten, gab es folgende lösungen hierfür:

    - löschwasserbevorratung (teich ggf. löschwassertank)
    - ...
    - löschwasserentnahmebrunnen (abhängig vom grundwasserstand und der wasserschutzzone)
    und
    -kompensation

    am ehesten würde ich hier "vielleicht" (ohne nähere kenntnisse des objektes) noch die möglichkeit zur kompensation sehen. in gewerbegebieten (auch WR, WA, WB, MI und MD) mit einer GFz von 0.3 bis 0.7, weniger als 4 geschossen und "geringer gefahr der brandausbreitung" wären noch 48m³/h ausreichend. vielleicht ist dies ein ansatzpunkt für deinen architekten und den brandschutzfachplaner.
    fragestellung hierbei: "wie kann ich die gefahr der brandausbreitung im zusammenspiel mit der behörde senken oder gestalten, dass 48m³/h einen akzeptablen kompromiss darstellen?". brandausbreitung hierbei nach DIN 14011-2 im arbeitsblatt definiert.

    schwarz
     
Thema: Sicherstellung der Löschwasserversorgung B-W
Besucher kamen mit folgenden Suchen
  1. löschwasser im außenbereich bw

    ,
  2. löschwasser bauantrag

    ,
  3. löschwasser im außenbereich

    ,
  4. löschwassertank behördenforderung,
  5. löschteich Größe,
  6. löschwasserversorgung ausenbereich,
  7. löschwasser außenbereich bw,
  8. löschteich bauen,
  9. löschewasserversorgung in wohnanlagen,
  10. Außenbereich bauen löschteich,
  11. fischteich als löschteich,
  12. löschteich ringwasserleitung,
  13. baugenehmigung ohne löschwasserversorgung,
  14. löschwasserversorgung bw,
  15. abweichung löschteiche,
  16. löschwasserversorgung zuständigkeit bw
Die Seite wird geladen...

Sicherstellung der Löschwasserversorgung B-W - Ähnliche Themen

  1. Löschwasserversorgung Außenbereich

    Löschwasserversorgung Außenbereich: Hallo zusammen, ich fasse mich so kurz wie möglich. Mein Grunstück liegt in Sachsen - Wilsdruff im absoluten Außenbereich. Das Bestandshaus,...
  2. Sicherstellung Verkehrssicherungspflicht Zugangswege zu Wohngebäuden / Wohnanlagen

    Sicherstellung Verkehrssicherungspflicht Zugangswege zu Wohngebäuden / Wohnanlagen: Gibt es eine Verordnung, Richtlinie oder gesetzliche Vorgabe bzgl. Außenbeleuchtung / Beleuchtung von Zugangswegen zu einer Wohanlage? Im Falle...
  3. Funktionalit#t der Lüftungsanlage mittels CO2 Messung sicherstellen

    Funktionalit#t der Lüftungsanlage mittels CO2 Messung sicherstellen: Hallo zusammen, ich bin weiterhin bzgl. der Funktionalität unserer Lüftungsanlage unsicher und habe mir jetzt gedacht, daß ggf. eine Messung...
  4. Auffüllen nach Abriß und sicherstellen der Tragfähigkeit

    Auffüllen nach Abriß und sicherstellen der Tragfähigkeit: Hallo, ich habe hier schon viel mitgelesen und mich nun registriert. Ich fange demnächst mit dem Neubau nach Abriß eines bestehenden Gebäudes...
  5. Sicherstellen das Stahlträger plan unter der Decke liegt

    Sicherstellen das Stahlträger plan unter der Decke liegt: Wie stellt man dann sicher das ein Stahlträger der die Last der Decke tragen soll komplett plan die Decke aufliegt? Die Decke ist ja nie komplett...