Energiepass Ausnahme?

Diskutiere Energiepass Ausnahme? im Bauüberwachung, Bauleitung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, unser Haus wird über Fernwärme die über eine Kraft-Wärme-Kopplung erzeugt wird beheizt. Muss der BT auch hier einen Energiepass gemäß...

  1. #1 Timbuktu09, 10.09.2005
    Timbuktu09

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    Hallo,

    unser Haus wird über Fernwärme die über eine Kraft-Wärme-Kopplung erzeugt wird beheizt. Muss der BT auch hier einen Energiepass gemäß EnEV bei Übergabe vorlegen??? :confused: :confused: :confused:


    Gruß

    Tim
     
  2. Bruno

    Bruno

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    Ein Energiebedarfsausweis muss erstellt werden, allerdings mit abgespecktem Inhalt. Begründung:

    Wir haben einen Neubau mit normalen Innentemperaturen, für den die EnEV zuständig ist (§ 2 EnEV). An das Gebäude werden Anforderungen gestellt, bei KWK werden geringere Anforderungen gestellt (§ 3 EnEV). Trotzdem sind für alle Neubauten Ausweise zu erstellen (§ 13 EnEV). Bei KWK können einige Angaben entfallen (§ 4 AVV Energiebedarfsausweis).


    EnEV

    § 2
    Im Sinne dieser Verordnung
    1. sind Gebäude mit normalen Innentemperaturen solche Gebäude, die nach ihrem Verwendungszweck auf eine Innentemperatur von 19 Grad Celsius und mehr und jährlich mehr als vier Monate beheizt werden,
    2. sind Wohngebäude solche Gebäude im Sinne von Nummer 1, die ganz oder deutlich überwiegend zum Wohnen genutzt werden, ...

    § 3
    (1) Zu errichtende Gebäude mit normalen Innentemperaturen sind so auszuführen, dass
    1. bei Wohngebäuden der auf die Gebäudenutzfläche bezogene Jahres-Primärenergiebedarf ...
    sowie der spezifische, auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche bezogene Transmissionswärmeverlust die Höchstwerte in Anhang 1 Tabelle 1 nicht überschreiten. ...
    (3) Die Begrenzung des Jahres-Primärenergiebedarfs nach Absatz 1 gilt nicht für Gebäude, die beheizt werden
    1. mindestens zu 70 vom Hundert durch Wärme aus Kraft-Wärme-Kopplung, ...

    § 13
    (1) Für zu errichtende Gebäude mit normalen Innentemperaturen sind die wesentlichen Ergebnisse der nach dieser Verordnung erforderlichen Berechnungen ... in einem Energiebedarfsausweis zusammenzustellen. ... Einzelheiten über den Energiebedarfsausweis werden in einer Allgemeinen Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates bestimmt.

    AVV Energiebedarfsdausweis

    § 4
    (7) Für Gebäude, deren Jahres-Primärenergiebedarf auf Grund von § 3 Abs. 3 EnEV nicht begrenzt ist, sind die Angaben nach den Absätzen 2, 3 und 6 Nr. 3 freigestellt *). Werden Angaben nach Satz 1 gemacht, ist in dem Ausweis darauf hinzuweisen, dass der Jahres-Primärenergiebedarf und die Anlagenaufwandszahl für das Gebäude durch die Energieeinsparverordnung nicht begrenzt sind.

    *) dies sind:
    der zulässige Höchstwert des Jahres-Primärenergiebedarfs
    der berechnete Wert des Jahres-Primärenergiebedarfs
    die Werte des berechneten Endenergiebedarfs
    die Wohnfläche
    die Anlagenaufwandszahl


    Hinweis:

    Der Primärenergiefaktor bei KWK muss nicht unbedingt 0 sein, siehe
    DIN V 4701-10:2003-08, Tabelle C.4-1 Primärenergiefaktoren

    Nah/Fernwärme aus KWK:
    fossiler Brennstoff: 0,7
    erneuerbarer Brennstoff: 0,0

    Im Fall 1 könnte also bez. Primärenergiebedarf was Sinnvolles rauskommen, obwohl die Angaben freigestellt sind.
     
  3. #3 Timbuktu09, 11.09.2005
    Timbuktu09

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    Hallo :winken ,

    danke für die rasche und ausführliche Antwort.

    :respekt
     
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