Überwachung/Prüfung Fundamentarbeiten

Diskutiere Überwachung/Prüfung Fundamentarbeiten im Beton- und Stahlbetonarbeiten Forum im Bereich Neubau; Hallo, unser Architekt hat die Werkpläne des Rohbaus für unser Passivhaus (ohne Keller) fertig. Wir befinden uns in der Ausschreibungsphase des...

  1. #1 Nestbauer1, 14.01.2013
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    Hallo,

    unser Architekt hat die Werkpläne des Rohbaus für unser Passivhaus (ohne Keller) fertig. Wir befinden uns in der Ausschreibungsphase des Rohbaus.

    Für das Fundament ist folgender Aufbau geplant, von unten nach oben:
    50 cm Mineralschotter (0-32 mm)
    Eine Lage PE-Folie
    5 cm Sauberkeitsschicht (Magerbeton)
    2x10 cm Perimeterdämmung, Styrodur 4000 CS, mit Frostschirm
    Eine Lage PE-Folie
    30 cm WU-Betonbodenplatte C25/C30

    Das Haus wird kein Leichtbau, sonder aus 17,5 cm Kalksandsteinen der Rohdichtklasse 2.0 gebaut, OG ohne Schrägen, also viel Gewicht.
    Ein Bodengutachten ist erstellt worden. Der Boden ist sehr wenig wasserduchlässig, aber tragfähig.

    Das Fundament ist bekanntlich sehr wichtig. Es sollen z. B. später keine Setzungsschäden am Gebäude entstehen.
    Daher möchte ich gerade dabei sichere Kontrolle der ausgeführten Arbeiten durch meinen Planer (der auch Bauleiter ist, fast alle Leistungsphasen vergeben) und evtl. andere Personen.

    Wie könnte eine lückenlose Überwachung nach eurer Meinung sein? Ich schreibe mal meine Ideen dazu auf:

    1. Das Erdplanum/Baugrubensohle (so nennt man doch die fertig ausgehobene Baugrube)

    Der Geologe hat im Bodengutachten geschrieben:
    „Gemäß DIN 1054 und DIN 4020 ist spätestens nach dem Aushub der Baugrube geotechnisch sachkundig zu überprüfen, ob die aufgrund der ingenieurgeologischen Untersuchungen getroffenen Annahmen über die Beschaffenheit und den Verlauf der die Gründung tragenden Schichten in der Gründungssohle zutreffen. Das Ergebnis dieser Überprüfung ist zu den Bauakten zu nehmen.“

    Will ich also machen lassen.


    2. Die 50 cm Mineralschotter (0-32 mm)
    Dabei ist wohl die vorschriftsmäßige Verdichtung am wichtigsten. Aber was ist das überhaupt? Gibt es für die Verdichtung Vorschriften/DIN?
    In die Schotterschicht kommen auch Grundleitungen.

    Ich möchte vor Verlegung der PE-Folie auf den Schotter die Verdichtung prüfen lassen.


    3. Die 5 cm Sauberkeitsschicht (Magerbeton)
    Ich denke oder hoffe, dass man da nicht viel verkehrt machen kann?`


    4. Die 2x10 cm Perimeterdämmung
    Hier werde ich etwas aufpassen, dass ohne Lücken verlegt wird. Ansonsten eher unkritisch?


    5. Die 30 cm WU-Betonbodenplatte
    Das kontrolliert mein Statiker.


    Habt ihr dazu Anregungen bzw. Vorschläge?

    Vielleicht bin ich etwas pingelig. Aber wenn am Fundament gefuscht wird, kann man es später entweder nicht mehr ändern oder es wird sehr teuer. Auf jeden Fall der Super-GAU.


    Viele Grüße
     
  2. #2 Ralf Dühlmeyer, 14.01.2013
    Ralf Dühlmeyer

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    Deinen Unterbau kannst Du mit Druckprüfungen auf ausreichende Verdichtung hin prüfen lassen, Was da geht, sagt Dir der Bodengutachter.

    Deine BoPla hat der Statiker nicht alleine zu überwachen. Da ist der Bauleiter mit dran!
     
  3. #3 RMartin, 14.01.2013
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    Und dann in den Vertrag mit der Baufirma das auch so reinnehmen, dass bei den entspr. Stellen die Arbeiten ohne die Abnahme nicht weiter fortgeführt werden dürfen.

    Mindestens 48 h vorher muss die Baufirma informieren, wann genau die jeweilige Leisung entspr. fertig ist, damit Du die Abnahme(n) einstielen kannst.
     
  4. #4 Gast036816, 14.01.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    äußerst pingelig sage ich mal. was auf jeden fall raus zu lesen ist, du hast kein vertrauen zu deinen planern! und das gibt mir mehr zu denken. denk an die schweißbahn auf der bodenplatte gegen aufsteigende feuchtigkeit. die gehört hier zum aufbau dazu!
     
  5. mls

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    .. das werden wir wohl nicht mehr in realitas erleben :shades
     
  6. #6 RMartin, 14.01.2013
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    Klar, dass das mehr Wunschdenken als spätere Praxis ist. Aber wenns so mal in den Vertrag aufgenommen wird, dann schadet das nix.

    Sollte auch im Sinne des AN sein, wenn bei den 'kritischen' Punkte, die später nicht mehr einfach nachgeprüft werden können, ordentliche Abnahmen erfolgen. Wenn dann halt im Einzelfall mal nur 1 Tag vorher informiert wird, dann sollte der AG natürlich versuchen dies um Verzüge zu verhindern, mit seinen Fachleuten eingerichtet zu bekommen.

    Aber bisschen vorausschauendes Arbeiten muss eine Fachfirma schon können.
     
  7. #7 Nestbauer1, 14.01.2013
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    Danke an Alle! :28:

    Gute Idee. Werde ich mit meinem Archi besprechen und so oder so ähnlich zu machen versuchen.

    Zu meinem erfahrenen Archi habe ich vertrauen. Aber die Ausschreibung des Fundamentes und Rohbaus (ohne Dach) ist größtenteils an kleine, wenig bekannte Baufirmen meiner Umgebung gegangen. Da möchte ich auf Nummer sicher gehen. Die nächsten Tage kommen die Rückläufe/Angebote.

    Außerdem ist mir kaum etwas wichtiger als das Fundament. Bei den restlichen Gewerken werde ich weniger „pingelig“ sein.
     
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