Widerspruch im Bauvertrag???

Diskutiere Widerspruch im Bauvertrag??? im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo alle, eine Frage zur Solaranlage und folgende Sachverhalten: 1) Bauvertrag mit Bauträger: Festpreis für kfw70 Haus. Dabei wurde...

  1. #1 topguy001, 16.01.2013
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    Hallo alle,

    eine Frage zur Solaranlage und folgende Sachverhalten:
    1) Bauvertrag mit Bauträger: Festpreis für kfw70 Haus. Dabei wurde definiert drei Solarzelle ca. 7,5qm. Es wurde Bauträgerseitig mehrfach bestätigt, dass die Ausführung mit allen Technischen Details(Dämmung, Heizung, Solar usw.) die kfw70 erreichbar ist. Bauvertrag besagt auch, dass das zu liefernd Haus ein Kfw 70 Standard ist.
    2) Bei der Planung hat der Bauträger allerdings vergessen, den Keller mit zu berücksichtigen. Der Keller ist beheizt.
    3) Nun nach Wärmschutzberechnung benötigt das Haus ca. 10qm Solarzelle.

    Unser private Gutachter sagt jedoch, dass die Kfw70 Standard Vorrang hat. Wenn der Bauvertrag so geregelt hat, muss der Bauträger auch so liefern. Wir müssen auch nicht zusätzlich dafür zahlen. Da ENEV auch nicht geregelt hat, wie die erneuerbare Energie generiert. Wenn der Bauträger die vierte Zelle einbaut, wäre es die günstigste Lösung für ihn. Sonst kann er natürlich auch gerne Luftpumpe und Erdwärmpumpe zusätzlich bauen, es wäre viel teurerer für ihn. Es ist naturgemäß sinnvoll, die vierte Platte auf Kosten Bauträgers einzubauen, wenn wir ohnehin schon drei Solarzelle haben. Während der Bauphase ist Unser Standpunkt gegenüber den Bauträger auch, dass wir von uns aus die vierte Zelle nicht benötigen. Er kann gerne nur drei Zelle einbauen, aber wir benötigen das Kfw 70 Haus. Ob er die vierte Zelle oder andere Technik für die fehlende Erneuerbare Energie Quelle verwendet, ist nach seine Ermessung. Wir müssen für seinen Planungsungenauigkeit nicht haften.

    Der einzige etwaige Zweifel für uns ist der Widerspruch in den Vertrag zwischen drei Solarzelle und Kfw 70(welche vierte Zelle benötigt). Die Bauphase ist nun abgeschlossen. Der Bauträger hat vier Solarzelle eingebaut. Jetzt schickt er uns einfach eine Rechnung für die vierte Solarzelle. wie ist Ihre Meinung dazu? und was sollen wir tun?

    Viele Grüße und vielen Dank aus Pinneberg!
     
  2. Julius

    Julius

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    Werbung hier erfolgt gegen meinen Willen!
    Was schon?
    Die Rechnung begründet zurückweisen!
     
  3. #3 Baufuchs, 16.01.2013
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    War bereits im Vertrag bzw. der Baubeschreibung zum Vertrag vereinbart, dass der Keller beheizt werden soll, oder wurde dies erst nach Vertragsabschluss im Rahmen der weiteren Planung festgelegt?
     
  4. #4 topguy001, 16.01.2013
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    Die Heizung des Keller wurde bereits in originalen Bauvertrag vereinbart. Also Nach Abschluss des Bauvertrags gibt es keine Veränderung.
     
  5. #5 Gast036816, 16.01.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    über wieviel euro redet man denn?

    seid ihr mit dem bau, mit dem ablauf und sonstigem zufrieden oder gab es ärger? wenn es sonst keinen ärger gab, setzt euch mit dem unternehmer zusammen und einigt euch. immerhin erhältst du auch einen mehrwert auf dem dach.
     
  6. #6 topguy001, 16.01.2013
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    Naja, Zufrieden kann man nie sagen. wir reden ca. 1000 EUR. bis lang, wie man so beim Bau ist, versucht der Bauträger immer hier und dort was mehr in Rechnung zu stellen. wenn man von Weiße auf Gelb wand haben möchte, muss man mehr zahlen. Wenn man doch von Gelb wieder zur Weiß wechselt, muss man wieder bezahlen. Bis heute haben wir bereits schon ca. 35000 EUR mehr zahlen als wir geplant habe. übrigens haben wir noch zusätzlich 6 Monate Verzug. Das ist auch schon mal 6 Monate miete mehr!
     
  7. #7 topguy001, 16.01.2013
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    Rolf,

    Mehrwert hin und her. Die Sache ist, dass diese Mehrwert gar nicht was wir haben möchte. Kfw70 ist 1) vertragliche Vereinbarung 2) Voraussetzung für unsere Kfw Kredit. Sonst hätte ich auch komplett weggelassen.

    VG
     
  8. H.PF

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    Rolf, er HAT keinen Mehrwert! Sondern er hat einen Minderwert wenn die Leistung, die vertraglich vereinbart wurde nicht gebracht wird.

    Wenn ich beim Autohändler einen Wagen kaufe, auf dem ich Leitern transportiere und im Vertrag drin steht das der Wagen so verkauft wird, das Leitern auf dem Dach transportiert werden können bezahle ich doch auch nicht den Gepäckträger zusätzlich nur weil der Händler den vergessen hat... Auch wenn der Wagen da mehr wert ist als ohne, er ist dann aber erst in der vertraglich zugesicherten Eigenschaft!
     
  9. #9 Ralf Dühlmeyer, 16.01.2013
    Ralf Dühlmeyer

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    Ich denke, hier ist der Bauvertrag auszulegen. Zu klären sind zwei Dinge:
    a) Das primäre Ziel - 3 * Solarthermie oder 1* KfW70
    b) Warum sind die 3 Paneele im Vertrag? Weil es drei sein sollten (dann 3 Stück als Ziel) oder weil sie als erforderlich für KfW70 ermittelt wurden (dann Ziel = KfW70)

    Diese Klärung muss am End ein Richter machen
     
  10. #10 topguy001, 16.01.2013
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    Ralf, unsere Meinung ist, Bauträger kann 3xSolar liefern und mehr benötigen wir von uns als Bauherrn aus nicht. Aber der Bauträger muss kfw70 liefern. Da 3xSolar nicht ausreicht, kann er ja Luftpumpe, Wärmepumpe oder Windmühle usw. für die fehlende Erneuerbare Energie einbauen. Wenn er doch die günstigste Variante die vierte Solarzelle wählt, kann er machen aber uns nicht in der Rechnung stellen. Es ist doch keine Argument: wenn der Bauträger eine Solarzelle zusätzlich benötigen, um seine Verplichtung Kfw70 zu erreichen, müssen wir für die vierte Solarzelle zahlen, nur weil wir zufällig 3xSolarzelle auf unsere Kosten eingebaut haben. 3xSolar oder Kfw70 sind doch nicht gegensetzlich wie oben ausgeführt.

    VG
     
  11. #11 Gast036816, 16.01.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    planänderungen kosten mehr geld, das sollte dir klar sein und wenn es nur so ein läppischer farbwechsel ist.

    dann setzt euch mit dem unternehmer zusammen und schafft die 1.000 € aus der welt. ein streit darüber ist teurer. haltet ihm die argumente vor, die gerade aufgezählt wurden und er soll auf die 1.000 € verzichten. weiterer streit kostet mehr als das solarpaneel.

    Holger - momentan hat er vielleicht einen minderwert, erst wenn das 4. paneel drauf kommt, dann ist der vertraglich geschuldete wert erreicht. genaues kann man erst sagen, wenn die unterlagen geprüft wurden.
     
  12. #12 Baufuchs, 16.01.2013
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Ich denke, das 4. Solarpaneel wird nicht entscheidend für Kfw70 ja/nein sein.

    Vielmehr scheint hier
    der Hase im Pfeffer zu liegen. Bedingt durch die hinzugekommende Kellerfläche reicht die Fläche der 3 Kollektoren zur Erfüllung ErneuerbareEnergienWärmegesetz nicht aus.

    Steht im Vertrag, dass EEWärmegesetz erfüllt wird?
     
  13. #13 Ralf Dühlmeyer, 16.01.2013
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    Genau - Eure Meinung. Wie die Rechnung beweist, hat der BT/GÜ eine andere.
    Wenn zwei Meinungen unterschiedlich ist, muss ein Dritter seine dazu äussern - der Richter!

    Und für den ist nur wichtig, was Henne und was Ei war.
    War die Henne KfW70 und das Ei enthielt 3 Paneele, dann bekommt Ihr halt noch ein Ei.
    War aber die Henne die drei Paneele, die Ei gelegt hat, auf dem durch Fehler ein falscher Aufdruck war, dann müsst Ihr nehmen, was aus dem Ei schlüpft - egal, was draufstand.
     
  14. #14 Gast036816, 16.01.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    das kommt jetzt auf eine auslegung des vertrags an. ich lese jetzt erst einmal so, dass du mit dem wagen leitern transportieren kannst, dazu kannst du auch einen dachgepäckträger aufschrauben. d. h. noch lange nicht, dass der gepäckträger vertraglich geschuldet ist. wenn, dann nur mit klarer schreibweise: sonderausstattung 1 dachgepäckträger für leitertransport. ist jetzt ein sehr schlechtes beispiel für den vergleich mit dem fall vom TE.
     
  15. #15 topguy001, 16.01.2013
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    Hallo Alle,

    noch mal neutrale klarstellung und unsere Interpretation
    1) Es steht: "Ausführung als KfW- Energieeffizienzhaus 70: Einbau einer Solareinlage mit ca. 7,5 qm Kollektorfläche (drei
    Kollektoren)......."
    Also Ziel und Verpflichtung ist Kfw 70.
    2) Planung ist von Bauträger und wurde danach nicht geändert. Also Planungsfehler von Bauträger!(da Kellerfläche vergesslich von ihn nicht als beheizte Fläche berücksichtigt. Keller war vertraglich geregelt als beheizten keller auszuführen. Er hat auch dies zugegeben.)
    3) Ohne die vierte Solarzelle wird die Prämierbedarf für Kfw 70 nicht erreicht.
    4) Um die Prämierbedarf für KFW 70 zu erreichen, muss neben drei Solarzelle noch weitere Maßnahme ergreift werden. Gemäß unseren Gutachter muss aber nicht unbedingt vierte Zelle eingebauen werden. Allerding wäre es die günstigste Alternative. Sonst muss Bauträger Luft/Wärmpumpe usw. einbauen, welche weit teuerer als vierte Zelle ist.
    5) wir haben immer während Bauphase gesagt. Wir benötigen von unseren Gebrauch keinen weitere solarzelle. Wir benötigen nur Kfw 70 Haus wie vertraglich vereinbart eingeliefert zu werden.
    6) Auftrag für vierte Zelle von uns wurde nie gegeben und preis wurde nie besprochen.

    Daher denken wir, braucht Bauherr nicht zu bezahlen, da Kfw70 eine Verplichtung von den Bauträger ist und zusätzlich gab es auch noch nie einen Auftrag. Ich hoffe nun ist die Situation klar.

    danke und Gruß
     
  16. #16 Gast036816, 16.01.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    was wäre, wenn der bu von anfang an richtig gerechnet hätte? dann hättest du im gesamtpaket die 4. zelle auch bezahlt. schon hast du die argumentationskette der sowieso-kosten auf dem tisch.
     
  17. #17 topguy001, 16.01.2013
    topguy001

    topguy001

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    Rolf,

    klar, aber Fehlplanung und Fehlkalkulation ist Risiko im jeden Geschäft. Wenn man falsch kalkuliert, muss man auch dafür gerade stehen. Wenn wir es so weiterführen, kann ich genau so sagen, hätte der Bauvertrag teuerer, hätte ich mehr um die Preise verhandelt oder für anderen Bauträger entschieden oder oder... Es kann unendlich variante geben.

    Es könnte genau sein, dass die Bauträger auch völlig falsch Berechnungen auch zur meiner Nachteil berechnet, also viel zu teuer berechnet, kann ich auch nicht von ihn das Geld zurückverlangen. Vertrag ist mal Vertrag.

    Die Frage von mir ist, angesicht der Tatsache und Sachverhalten(vergessen wir mal "hätte"), wer soll egentlich rein logisch und "juristisch" zahlen. Wer ist für die Planungsfehler verantwortlich?

    Gruß
     
  18. #18 Baufuchs, 16.01.2013
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Planungsfehler und Sowiesokosten:

    Guckst Du hier

    Mal Textteile ersetzt:
    Aufwendungen des Bauherrn zur nachträglichen Erweiterung der Solaranlage muss der planende Unternehmer trotz eines Planungsfehlers nicht ersetzen, wenn diese auch bei von vornherein richtiger Planung notwendig gewesen wären und vom Bauherrn als Zusatzleistung hätten bezahlt werden müssen (sog. Sowieso-Kosten). So das OLG Karlsruhe in seinem Urteil vom 07.03.2006.
     
  19. #19 feelfree, 16.01.2013
    feelfree

    feelfree Gast

    Ihr dreht euch im Kreis. Soweit ich das sehe ist das ein Urteil eines Bauherren, der mit Archi gebaut hat.

    Meine Meinung als juristischer Laie:
    Der TE hat einen Vertrag über ein Haus, das KfW70 erreicht. Und dieses hat der GU zu liefern. Wie er das erreicht, ist Nebensache.

    Ich würd's so machen:
    Habt ihr schriftlich bestätigt, dass ihr 4Zellen haben wollt? Wenn nein, schreib' dem GU, dass er die vierte Zelle gerne wieder abbauen darf, da nicht beauftragt. Dann soll er halt anderweitig für KfW70-Konformität sorgen.
     
  20. #20 topguy001, 16.01.2013
    topguy001

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    @Baufuchs,
    Wir haben keine solaranlage beauftrag. Wir haben ein KFW 70 Haus beauftragt. Die vierte Zelle haben wir ohnehin schon gar nicht beauftragt. Daher ist es aus unseren Sicht keine sowieso-Kosten. Der Bauträger muss ja nicht die vierte Zelle liefern. Er kann auch andere Maßnahme ergreifen, um Prämierbedarf bzw. Erneuerbare Energie zu erreichen.
     
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