Zeitpunkt Ratenzahlung

Diskutiere Zeitpunkt Ratenzahlung im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, ich hätte da eine Frage zu den Ratenzahlungen an einen Bauträger. Da bezahlt man doch auch das Gemeinschaftseigentum mit. Wie seht Ihr...

  1. #1 altetante, 17.01.2013
    altetante

    altetante Gast

    Hallo,

    ich hätte da eine Frage zu den Ratenzahlungen an einen Bauträger. Da bezahlt man doch auch das Gemeinschaftseigentum mit.

    Wie seht Ihr das: Rechnung kommt vom BT, Bautenstand unterschrieben vom Bauleiter, dass Verglasung fertig sei. Es fehlen aber noch alle Fenster im Treppenhaus. Muss man das trotzdem innerhalb der 10 Tage zahlen oder kann man darauf bestehen, dass wirklich erst die komplette Verglasung fertig ist?
    Gleiches gilt für Heizung-, Sanitär-Rohinstallation oder Dach.

    Ich denke halt, dass wenn der BT jetzt das Geld kassiert und nächste Woche überraschend Insolvenz anmeldet (also mal theoretisch), dann würde doch die gesamte Eigentümergemeinschaft erstmal auf den Kosten der Fertigstellung sitzenbleiben. Somit bin ich doch auch betroffen, obwohl in meiner eigenen Wohnung schon alles fertig ist. Gleiches gilt auch hier für die anderen Gewerke.

    Also: trotzdem zahlen, wenn man weiß, dass die Sanitärer z.B. in einer Woche fertig sein wollen oder die Fenster eben erst dann eingebaut werden? Oder eben diese eine Woche warten, auch wenn dann die 10 Tages Frist nicht einzuhalten ist?

    Gruß
    altetante
     
  2. #2 altetante, 17.01.2013
    altetante

    altetante Gast

    Achja: spielt dieses spezielle Bau-Konto auf das wir einzahlen dabei eine Rolle? Heißt, selbst wenn was noch nicht fertig wäre und der BT pleite ginge: würden dann die Handwerker trotzdem ihr Geld kriegen oder ginge das auf dem Konto auch flöten?
     
  3. #3 Gast036816, 17.01.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    da muss der vertrag geprüft werden, am besten einen anwalt befragen. den müsstet ihr als eigentümergemeinschaft sowieso im schlepptau haben.
     
  4. #4 altetante, 17.01.2013
    altetante

    altetante Gast

    :yikes Ein Anwalt im Schlepptau? Soll das heißen, man BRAUCHT den erfahrungsgemäß?
    Eigentlich hat ja der Bauträger einen guten Ruf. Bis auf die Tatsache, dass er gestern am Telefon ein Choleriker war und mich völlig grundlos fast schon angeschrieen hat. Aber mit dem brauch ich ja net kuscheln.

    Hab halt einen Bekannten, bei dem auch der BT pleite ging. Der hätte auch ordentlich draufzahlen müssen, wenn er immer alle Rechnungen ungeprüft gezahlt hätte... Bin daher schon vorsichtig.
     
  5. #5 Gast036816, 17.01.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    ich kann es dir nicht sagen, welche bedingungen zur zahlung gelten. das gibt nur der vertrag her. ein guter ruf heisst noch lange nicht, dass er damit bei den banken auch gut da steht.
     
  6. #6 altetante, 17.01.2013
    altetante

    altetante Gast

    Na Du machst mir Mut... :confused:
    Naja, mal reingucken. Vielleicht find ich selber auch schon was. Danke erstmal.
     
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