Aufschüttung möglich?

Diskutiere Aufschüttung möglich? im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, im Bebauungsplan steht: "Stützmauern, Abgrabungen, Aufschüttungen und Anböschungen innerhalb der Grundstücke können bis zu einer Höhe...

  1. #1 Ambiente, 17.01.2013
    Ambiente

    Ambiente

    Dabei seit:
    15.06.2012
    Beiträge:
    82
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    ITler
    Ort:
    Wasserburg
    Hallo,

    im Bebauungsplan steht:

    "Stützmauern, Abgrabungen, Aufschüttungen und Anböschungen innerhalb der Grundstücke können bis zu einer Höhe von 0,80cm zugelassen werden, soweit sie für die Gestaltung der privaten Freiflächen erforderlich sind. Lage und Höhe der Anlagen sind dabei dem Verlauf des natürlichen Geländes anzupassen."

    Kann ich an der Grundstücksgrenze 0,80cm aufschütten um die Garage eben zum Haus zu bekommen?

    "Untergeordnete Nebenanlagen sind ausserhalb der überbaubaren Grundfläche nur als erdgeschossige Anlage von max 8m2 und einer traufseitigen Höhe von max. 2,80m über OK Gelände zulässig.

    Die Garage darf laut Bebauungsfeld 6,50m lang sein. Und ich möchte daran auch noch einen Schuppen mit 2,50m anschließen.

    Zählt eine Aufschüttung zur max Höhe 2,80m über OK Gelände dazu?

    Die Südseit vom vom Nachbarn ist betroffen der hat da seinen Wintergarten.
    Wäre der Bau möglich was meint ihr?
     
  2. #2 Gast036816, 17.01.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    vor ort mit deinem planer klären!
     
  3. #3 Ambiente, 17.01.2013
    Ambiente

    Ambiente

    Dabei seit:
    15.06.2012
    Beiträge:
    82
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    ITler
    Ort:
    Wasserburg
    Ich frag nur ob mir die Nachbarn Schwierigkeiten machen könnten.
     
  4. #4 Inkognito, 17.01.2013
    Inkognito

    Inkognito Gast

    Nachbarn können auch ohne juristische Handhabe Schwierigkeiten machen - wie auch immer das ausgeht empfehle ich eher ein vorsichtiges Miteinander als eine offene Konfrontation.
     
  5. #5 Svenson, 17.01.2013
    Svenson

    Svenson

    Dabei seit:
    14.07.2008
    Beiträge:
    71
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Diplomingenieur
    Ort:
    Münster
    Nach LBO in Bayern dürfen grenzständige Garagen nebst Nebenräume max. 3 m über GOK liegen. Falls der B-Plan keine neue Bezugshöhe festlegt, ist das Urgelände gemeint.
    Der B-Plan kann das nicht aushebeln. Daher wirst Du dich wohl mit den 2,8m über Urgelände begnügen müssen. Wenn der Wintergarten nahe der Grenze liegt, wird das eh schon genug Unmut hervorrufen.

    Den "Trick" mit dem angehängten Schuppen hat unser Nachbar auch gemacht und dadurch seine Garage verlängert. Nicht mal eine Trennwand musste er einziehen. Scheint also möglich zu sein, genaueres wird Dir allerdings - so wie rolf aib schon gesagt hat - dein Planer sagen können. Er trägt ja auch die Verantwortung für den genehmigungsfähigen Entwurf.
     
  6. #6 Ambiente, 17.01.2013
    Ambiente

    Ambiente

    Dabei seit:
    15.06.2012
    Beiträge:
    82
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    ITler
    Ort:
    Wasserburg
    Danke Svenson. Da wird er sich wohl an die Aussicht gewöhnen müssen. Das Gelände ist aber abschüssig zu Straße von wo aus werden den die 3m gemessen auf der Länge der 9m? Da könnte ich doch am tiefsten Punkt rund 1m aufschütten?
     
  7. #7 Svenson, 18.01.2013
    Svenson

    Svenson

    Dabei seit:
    14.07.2008
    Beiträge:
    71
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Diplomingenieur
    Ort:
    Münster
    Es gilt die mittlere Wandhöhe gemessen vom Ursprungsgelände (siehe Art. 6 Abs. 9 BayBO). Eine weitere rechtliche Interpretation des B-Plans und der Bauordnung aus der Ferne ist für mich nicht möglich. Frage bei Deinem Planer nach. Der weiß das genau und kennt sich auch mit den bayrischen Gepflogenheiten aus.
    Wünsche gutes Gelingen
    Sven
     
  8. Baumal

    Baumal

    Dabei seit:
    02.08.2007
    Beiträge:
    16.077
    Zustimmungen:
    5
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Ravensburg
    nein das ist so nicht richtig!

    auch die BayBo spricht in Art.6 von "geländeoberfläche",
    nicht von "ursprungsgelände"! das ist ein himmelweiter unterschied.
     
  9. #9 Svenson, 18.01.2013
    Svenson

    Svenson

    Dabei seit:
    14.07.2008
    Beiträge:
    71
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Diplomingenieur
    Ort:
    Münster
    Baumal, ist denn dann die Geländeoberfläche der Zustand des Grundstücks, den der Käufer beim Kauf des Grundstücks vorfindet (abzüglich erkennbarer Geländesprünge durch Abgrabungen und Aufschüttungen)?
    Der Begriff Ursprungsgelände war ein bischen übereilt gewählt.
     
  10. Baumal

    Baumal

    Dabei seit:
    02.08.2007
    Beiträge:
    16.077
    Zustimmungen:
    5
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Ravensburg
    für die bauämtler besteht ( zu recht ) der kleine, aber feine
    unterschied zwischen vorhandenem gelände und geplantem
    gelände.

    darüber lässt sich im zweifelsfalle reichlich streiten.
     
  11. #11 Ambiente, 19.01.2013
    Ambiente

    Ambiente

    Dabei seit:
    15.06.2012
    Beiträge:
    82
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    ITler
    Ort:
    Wasserburg
    Also könnte ich dann auch max. die 0,80 m Aufschütten und darauf die 2,80 m Höhe für die Garage ausnutzen? Weil der Bebauungsplan spricht von 0,80 cm Aufschüttung zur Gestaltung der Freiflächen.
     
  12. #12 wasweissich, 19.01.2013
    wasweissich

    wasweissich Gast

    eine garage kann man nicht direkt als freifläche bezeichnen .

    und wenn doch , dann ist sie kaputt ;)
     
  13. #13 Ambiente, 21.01.2013
    Ambiente

    Ambiente

    Dabei seit:
    15.06.2012
    Beiträge:
    82
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    ITler
    Ort:
    Wasserburg
    Ich habe heute mit dem Nachbarn geredet. Der ist von unserem Plan gar nicht angetan. Er sagt wir würden im die komplette Südseite zustellen (sein Haus ist 11m). Im Winter hätte er gar keine Sonne mehr. Muss ich auf sowas rücksicht nehmen? Ist doch sein Pech wenn er unter uns gebaut hat?
    Ohne Aufschüttung haben wir einen Absatz zwischen Garage und Carport. Und einen anderen Platz für unseren Geräteschuppen will ich nicht. Dann würden wir uns ja selbst die Sonne nehmen.
     
  14. roro

    roro

    Dabei seit:
    07.12.2010
    Beiträge:
    307
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    GF
    Ort:
    Weiz
    Müssen nicht, wenn es rechtlich in Ordnung ist. Aber was ich bisher gelesen habe, ist das ganze schon im (Dunkel)Graubereich.
    Das wird dann eine nette Nachbarschaft in den nächsten Jahre und Jahrzehnten.
    Kannst Du Lagepläne einstellen, vielleicht gibt es eine Lösung, die beiden Seiten gerecht wird.

    BTW: Wenn jemand vor meinem Grund eine stockhohe Aufschüttung machen würde, dann fielen mir viele Dinge ein, die ich dagegen unternehmen könnte und würde. Da wäre eine Bauverzögerung noch das harmloseste.
     
  15. roro

    roro

    Dabei seit:
    07.12.2010
    Beiträge:
    307
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    GF
    Ort:
    Weiz
    Korrektur: Falsch gelesen, es geht um 0,8 m Aufschüttung (Habe mich schon gewundert, dass in Bayern ein solch große Änderung des Geländes erlaub ist). Ein Plan wäre aber dennoch hilfreich.
     
  16. #16 Tuempel, 21.01.2013
    Tuempel

    Tuempel

    Dabei seit:
    30.06.2011
    Beiträge:
    9
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Fachinformatiker
    Ort:
    Duisburg
    Ambiente bist Du wirklich so ein egoistisches Arschloch oder kannst Du dich nur nicht ausdrücken?

    Ich wünsche Dir vom ganzen Herzen, dass Du deinen Nachbar noch brauchst und er genauso auf eine gute Nachbarschaft aus ist wie Du.
     
  17. #17 Ambiente, 22.01.2013
    Ambiente

    Ambiente

    Dabei seit:
    15.06.2012
    Beiträge:
    82
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    ITler
    Ort:
    Wasserburg
    Wo bin ich egoistisch? Ich habe heute mit dem Bauamt gesprochen. Der Bearbeiter meinte da spricht nichts dagegen. An einem Nordhang sollte man vielleicht auch damit rechnen wenn man ein Passivhaus hat das der Nachbar so baut wie es das Gesetz ermöglicht. Er hätte ja anders planen können.
     
  18. roro

    roro

    Dabei seit:
    07.12.2010
    Beiträge:
    307
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    GF
    Ort:
    Weiz
    Ich würde doch immer eine einvernehmliche Lösung suchen. Nichts kann die Lebensqualität so schmälern wie ein dauernder Streit mit dem Nachbarn. Und ich spreche hier aus eigener meist positiver Erfahrung.
    Bei unserer Siedlung war und ist es eigentlich üblich, das Bauvorhaben mit den Nachbarn abgesprochen werden, und bisher war es auch immer möglich, dass eine für alle Parteien gangbarer Weg gefunden wurde. Und ich möchte meine gute Nachbarschaft nicht missen. Und man muss nicht immer alles was gesetzlich möglich ist ausnutzen.

    Eine Frage, da wir immer noch nicht die genauen Lagen kennen. Wie groß ist der Abstand der Garage zum Nachbarhaus und wie sehen die Höhenverhältnisse genau aus.
     
  19. #19 Ambiente, 22.01.2013
    Ambiente

    Ambiente

    Dabei seit:
    15.06.2012
    Beiträge:
    82
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    ITler
    Ort:
    Wasserburg
    Also das Nachbarhaus steht so 7 - 8 Meter von der Grenze weg. Es liegt ungefähr 1m unter uns.
     
  20. roro

    roro

    Dabei seit:
    07.12.2010
    Beiträge:
    307
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    GF
    Ort:
    Weiz
    Abstand Garage Nachbarhaus wäre interessant, oder geht die Garage bis zur Grenze?
     
Thema: Aufschüttung möglich?
Besucher kamen mit folgenden Suchen
  1. bezugshöhe grundstück www.bauexpertenforum.de

    ,
  2. mittlere wandhöhe garage wo gemessen

    ,
  3. bodenerhöhung urgelände

    ,
  4. Gebäudehöhe Garage Aufschüttung,
  5. woher weiß ich wie hoch das urgelände war,
  6. giebelhöhe urgelände,
  7. Bebauungsplan aufschütten,
  8. aufschutung bau,
  9. ursprungsgelände,
  10. abstandsfläche ursprungsgelände,
  11. Wo wird das urgelände gemessen,
  12. Max Bodenerhöhung zum nachbarn,
  13. nachbarhaus über urgelände gebaut,
  14. grenze gelaende aufschuetten Bayern,
  15. grenzbebauung Geländesprung,
  16. zur garage aufschütten,
  17. aufschüttung vorhandenes Gelände,
  18. wandhöhe gemessen auf ursprungsgelände,
  19. geländesprung nachbarschaft
Die Seite wird geladen...

Aufschüttung möglich? - Ähnliche Themen

  1. Aufschüttung Hochterrasse als Ursache für Mauerriss im Keller

    Aufschüttung Hochterrasse als Ursache für Mauerriss im Keller: Hallo zusammen, ich bin neu hier und beim Thema Bauen ein Laie. Ich möchte eine Frage in die Runde geben zur Einschätzung einer Schadensursache:...
  2. Aufschüttung und Genehmigung - eine never ending Story...

    Aufschüttung und Genehmigung - eine never ending Story...: Mahlzeit. Ich lasse gerade ein ZFH in einem Neubaugebiet bauen. Mein Baugrundstück liegt mehr oder weniger am tiefsten Punkt des Baugebiets....
  3. Höhenabweichung Grundstücks-Aufschüttung von Baugenehmigung - Bauträger stoppt Bau

    Höhenabweichung Grundstücks-Aufschüttung von Baugenehmigung - Bauträger stoppt Bau: Hallo liebe Experten, Wir haben aufgrund des wassersensiblen Bereichs des Grundstücks (Bau Einfamilienhaus, schlüsselfertig) vor dem Antrag auf...
  4. Angebot L-Steine, Aufschütten, Terrasse einschätzen

    Angebot L-Steine, Aufschütten, Terrasse einschätzen: Guten Tag, Ich hoffe das Thema ist hier OK, wenn nicht bitte Hinweis an mich. Wir möchten unseren Garten bzw. Außenanlage machen und uns liegt...
  5. Aufschüttung (45cm) Rasenfläche / Beete

    Aufschüttung (45cm) Rasenfläche / Beete: Moin, hoffe das ist das richtige Unterforum... Ausgangslage: Rasen auf sehr bindigem Boden (Schluff), Probleme mit Staunässe, ca 175m² Fläche....