Bau - Planungen

Diskutiere Bau - Planungen im Praxisausführungen und Details Forum im Bereich Architektur; Hallo zusammen, kann uns jemand sagen was es für Planungen beim Hausbau chronologisch gibt? Bis jetzt haben wir: 1. Entwurfsplanung 2....

  1. #1 FamilieK, 17.01.2013
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    Hallo zusammen,

    kann uns jemand sagen was es für Planungen beim Hausbau chronologisch gibt?

    Bis jetzt haben wir:

    1. Entwurfsplanung
    2. Bauplanung (für Bauantrag)
    3. Werkplanung

    Was kommt noch?

    Irgendwo müssen wir ja noch Elektrik, Sanitär, usw. unterbringen.

    Für eure Hilfe sind wir sehr dankbar.
     
  2. #2 Ralf Dühlmeyer, 17.01.2013
    Ralf Dühlmeyer

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    Elektro & Sanitär sind auch unter 3. (LP5) Ausführungsplanung zu sehen. Bloß macht das in der Regel nicht der Architekt, sondern ein Fachplaner fürs jeweilige Gewerk
     
  3. H.PF

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    Schau dir mal die HOAI an, da speziell die Leistungsphasen. Da stehen die Meisten Planungen drin
     
  4. #4 Gast036816, 17.01.2013
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    Gast036816 Gast

    was beinhaltet die werkplanung alles - detaipläne, sparrenlage?

    wie steht es um die schal- und bewehrungsplanung?
     
  5. #5 FamilieK, 18.01.2013
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    Die Werkplanung, die wir bereits hinter uns haben, beinhaltete:

    - Position der Hausanschlüsse
    - Position Wasseranschluss außen
    - Position Luft-/Wasser-Wärmepumpe (Splitgerät) außen
    - Positon der Waschtische
    - Türanschläge
    - Brüstungshöhe der Fenster
    - Fenstergrößen
    - Sparren- und Pfettenprofil sowie Farbe (nicht die Lage)
    - Position des Vordachs (Dachverlängerung)
    - Position des Abwasserrohres am Vordach
    - Position Fußbodenverteiler
    - Position Bodenaufschubtreppe
    - Position Abluftrohr für Dunstabzugshaube (in Decke/Estrich)
    - Anschlüsse für Backofen/Kochfeld, Wasser
    - Auswahl Tonziegel/Dachsteine, Form und Farbe
    - Bodenabläufe HWR und Dusche
    - welche Fenster mit Rollladen - Elektro/Gurt/Kurbel

    Kommen jetzt "nur" noch die Gespräche mit dem Sanitärfachmann und Elektriker?

    Natürlich könnten wir unseren Bauträger fragen... nur fragen wir da schon ziemlich viel. Uns kann es einfach nicht schnell genug gehen. Wenn doch dieses kalte Wetter nicht wäre (aktuell -7 °C).
     
  6. #6 Ralf Dühlmeyer, 18.01.2013
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    Sagt doch, dass Du mit BT/GÜ baust!!!

    Vergiss einfach alles, was oben gesagt wurde.

    Du bekommst genau so viel Planung oder "Planung", wie seitens des BT/GÜ einkalkuliert wurde. Alles, was da nicht enthalten ist, drfst Du vor Ort mit den Gesellen auswurschteln. UNd ich MEINE auswurschteln!
     
  7. #7 Manfred Abt, 18.01.2013
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    wollte ich diese Frage beantworten, würde es zehn Seiten geben.

    oder nur eine Zeile: schau in die HOAI, da steht alles drin
     
  8. #8 FamilieK, 18.01.2013
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    Ja :) Bauträger...
    In der Bauleistungebeschreibung stehen die einzelnen Gewerke drin. Nur werden diese in verschiedenen "Abschnitten" geplant, welche wir erfragen wollten.

    Wir werden uns mal mit der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) beschäftigen.

    Vielen Dank für den Tipp. Diese HOAI war uns nicht bekannt.
     
  9. #9 Baufuchs, 18.01.2013
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    LP´s nach Honorarordnung kannst Du vergessen. Guckst Du Beitrag #6.

    Und das, was Du unter #5 beschreibst läuft unter "Bemusterung" oder "Ausstattungsfestlegung".

    Ob Dein GU/GÜ daraus Werkpläne macht oder dem Inst zuruft "setz mal HK-Verteiler links unter die Treppe" ist seine Sache.

    Ausnahme: In deinem Vertrag bzw. in der Baubeschreibung zum Vertrag ist ausdrücklich festgelegt, dass der GU/GÜ eine echte Werkplanung macht.
     
  10. #10 FamilieK, 18.01.2013
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    Okay, wieder schlauer geworden.

    In der BLB steht unter einem eigenen Punkt: "Werkpläne im Maßstab 1:50 inkl. notwendiger Detailzeichnungen" - mehr Angaben zum Werkplan unter diesem Punkt stehen nicht.
     
  11. #11 Gast036816, 18.01.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    was liegt denn aktuell an detailzeichnungen vor, welche darstellungen, welcher massstab?

    wahrscheinlich ist es kein bauträger, die legen meistens ihre karten nicht offen, es ist wird wohl ein gü sein. um es genau zu sagen: wenn ich deine mühevolle aufzählung nach #5 betrachte, muss ich schmunzeln. du willst es perfekt haben, dein vertragspartner wird dir wahrscheinlich den gefallen nicht tun.
     
  12. #12 FamilieK, 18.01.2013
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    Den Maßstab kann ich aktuell nicht sagen... bin bei der Arbeit uns habe sie nicht vorliegen.

    Als Laie kann ich nur sagen, dass mir die Pläne vom Haus vom Bauantrag vorliegen. Auch die Einzeichnung des Hauses auf dem Grundstück mit Höhenangaben sowie Seitenansichten mit den Höhenunterschieden des Grundstücks.
    In Kürze werden wir die überarbeiteten Pläne vom Werkvertrag erhalten.
    Für Wasser und Kanalanschluss werden auch noch Zeichnungen angefertig und bei der Gemeinde für den Antrag der Anschlüsse eingereicht.
    Das große Telekomunikationsunternehmen erhält auch noch Zeichnungen für den Hausanschluss.
    Alle bis jetzt angefertigten Zeichnungen haben wir auch in Papierform und digital erhalten.

    Was mir noch fehlt sind Zeichnungen der Elektrik. Die Elektrik wurde aber noch nicht besprochen. Zwar haben wir in der BLB bereits schon die Anzahl der Steckdosen und auch die Art der Lichtschalter mit aufgenommen aber die Positionierung fehlt noch.

    Der Vertragspartner ist schon sehr gut. Wir haben sehr viele Bekannte die mit dem Unternehmen gebaut haben... ohne mir bekannte Mängel. Sie sind auch nach Jahren noch sehr zufrieden und haben uns das Unternehmen empfohlen. Es ist ein Familieunternehmen ohne großen Schnickschnack wie Glanzprospekte. Hauptsächlich lebt es von "Mundpropaganda". Werbung gibt es durch regionale Messen und kleine Anzeigen in Wochenblättern für Besichtigungen fast fertiggestellter Häuser.

    Das Ganze kann ich natürlich nur als Fachfremder beurteilen.
     
  13. #13 ManfredH, 18.01.2013
    ManfredH

    ManfredH Gast

    Was natürlich herzlich wenig aussagt bzw. viel Spielraum für Auslegungen lässt.

    Wer legt fest (und nach welchen Kriterien), welche Detailzeichnungen "notwendig" sind?

    Und der Maßstab eines Plans sagt nichts aus über seinen Inhalt bzw. Detaillierungsgrad. Man kann auch (und ich glaube, dieses Vorgehen ist gar nicht allzu selten) Eingabepläne im Maßstab 1:50 ausgeben, vielleicht noch ergänzt um die Maße der Fenster und Türen, und das dann als "Werkpläne" titulieren. Von einem vollständigen Werkplan ist das aber immer noch weit entfernt.
    Aber falls es bei dir so sein sollte (ich will es dem GU/GÜ nicht von vornherein unterstellen), dann dürfte ein Streit darüber müssig sein, aufgrund der schwammigen Angabe in der BLB.
     
  14. #14 FamilieK, 18.01.2013
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    Das ist war. Da kann alles Mögliche drin stecken... oder auch gar nichts. Jenachdem wie der BT es auslegt.

    Ich kann ja mal den Werkplan (sobald er mir vorliegt) hier reinstellen :)
     
  15. #15 Thomas B, 18.01.2013
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    ...das könnte eine Beurteilung deutlich einfacher machen....
     
  16. TomJoe

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    Kurz zum Thema Werkplan.
    Der Name sagt schon, was der Plan sein soll. Eine Zeichnung nach der man bauen (werken) kann. Bei kleinen Sachen nennt man es Bauanleitung.
    Es gibt die Werkplanung des Architekten (Übersichtpläne meist 1:50 mit Details in größeren Maßstäben), die des Statikers (Bewehrungspläne, Stahl- und Holzbauübersichtspläne), die der Gewerke Zimmermann und Stahlbauer (hier Abbundplan bzw. Einzeldarstellungen der Bauteile), Elekto, Heizung, Sanitär (Leitungs- und Installationspläne).

    Ganz einfach. Wenn Du z.B. ein Regal bauen möchtest, zeichnest Du es erst mal mit allen Maßen und Bauteilen, machst eine Liste, gehst damit in den Baumarkt einkaufen und baust danach. Ein Hausbauen ist ungleich komplizierter. Aus diesem Grund sollte die Planung auch wesentlich umfangreicher ausfallen, was Geld und Zeit kostet. Allerdings unterliegen GU und Nachauftragnehmer dem Markt- und Gewinnmaximierungszwang, sowie der Bauherr dem Bedürfnis möglichst wenig Kapital aufwänden zu müssen.
    Im Ergebnis wird von allen Beteiligten gespart wo es nur geht. Und da bei einem GU/BT meist kein Kontolleur (Architekt, Statiker) im Sinne des Bauherrn (Laie) einschreiten kann oder soll, braucht man über die wahrscheinlichen Folgen wohl kaum noch etwas zu sagen.
     
  17. H.PF

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    Wie sagte hier einer so schön im Forum: eine Werkplanung ist dann vollständig, wenn ein Taubstummer damit arbeiten kann...
     
  18. #18 FamilieK, 18.01.2013
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    Danke TomJoe,

    das ist sehr aufschlussreich.

    Ich denke, dass in Kürze wir zu weiteren Planungen eingeladen werden.

    Der bisher besprochen Werkplanung bzw. die von uns erstellte Auflistung wurde mit dem Architekten besprochen. Mit dem Statiker haben wir auch schon Gespräche zwecks Abluftkanal in Decke und Estrich sowie Dosen für Einbauleuchten in der Fertigdecke geführt.

    Wir werden weiter berichten wenn wir wieder mehr erfahren haben.
     
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