Gewährlsitung eines WDVS

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  1. TubiTu

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    Guten Tag,

    wir als Firma haben im Zuge einer Sanierung der Fassade eines Hochhauses die Erneuerung der TV-SAT Anlage übernommen. Zur Baubeschreibung: SAT Anlage aufm Dach, Kabel an der neu gedämmten Fassade entlang (in Kabelkanälen) in den Keller zum Verteilerkasten und dann in die einzelnen Wohnungen.

    Der Architekt wollte den Kable Kanal mit einem Abstandsmontagesystem von Fischer angebracht haben. Da dies zu aufwendig und übertrieben ist (es handelt sich um einen je 2m Leiste 0,7 KG schweren Kabel Kanal) haben wir den Kabel Kanal mit Spiraldübel befestigt. Die Spiraldübel bilden auch keine Wärmebrücke.

    Jetzt will der Architekt das WDVS nicht abnehmen. Er meint er könne die Fassade so nicht abnehmen da wir nicht das von ihm vorgeschriebene Montagesystem verwand haben. An Bestehenden und auch Gedämmten Fassaden verwenden wir immer einen Spiraldübel da er eine Zuglast von 5 KG hat und wir 3 auf 2m Leiste verwenden.

    Daher die Frage: Ist es möglich das wir als Firma für den Kabel Kanal an der Fassade eine Teilgewährleistung oder ähnliches übernehmen, da der Architekt die Fasse sonst nicht abnehmen will wegen seiner Gewährleistung?
    An anderen Objekten (bestehendes WDVS) übernehmen wir ja auch die Gewährleitung das unser Kabel Kanal Wasserdicht usw. ist.

    Vielen Dank für eure Hilfe!
     
  2. #2 Ralf Dühlmeyer, 21.01.2013
    Ralf Dühlmeyer

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    Ich als Bauherr würde Dir bei dem Riskio was husten! Was ist, wenn Dein Kanal wider Deinem Erwarten doch Schäden an der Fassade verursacht und die Summe das überschreitet, was Deine Firma zu leisten in der Lage ist - oder gar nicht mehr leisten kann (man wünscht es keinem, aber es passiert tagtäglich).

    Weiterhin geht es hier ja um mehr als die üblichen 5 Jahre! Denn eine WDVS-Fassade ist auf eine Lebensdauer von rd. 50 Jahren angelegt. Kannst und willst Du so lange haften und Deine Rechtsnachfolger entsprechend binden?

    Zum guten Schluß hat der Bauherr jedesmal den schicken Streit zwischen Dir und dem WDVS-Erbauer an der Backe, wenn im Bereich der Kanäle irgendwas ist, weil der immer erstmal auf Dich zeigen wird!

    Vergiss es.
     
  3. #3 Ralf Dühlmeyer, 21.01.2013
    Ralf Dühlmeyer

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    PS - Wie sind eigentlich die Zugentlastungen der Antennenkabel abgefangen?? Auch an Spiraldübeln? Oder sind die auch wg. "Blödsinn" weggelassen worden??
     
  4. #4 Gast036816, 21.01.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    erst einmal ist zu klären, ob der architekt die fassade abnehmen darf - vollmacht?

    wenn ihr von der vorgegebenen konstruktion abweicht, müsst ihr euch das freizeichnen lassen - vor der ausführung. eine übertragung der gewährleistung nach ausführung auf andere gewerke ist mir neu, das wäre ein schönes thema für einen anwalt.

    gibt es bedenken des auftragnehmers vom wdvs? schränkt der unternehmer seine gewährleistung ein oder ist für den alles im lot?
     
  5. H.PF

    H.PF

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    Du hast einen klaren Mangel produziert, mit Absicht und Vorsatz... Warum macht man sowas?

    Du übernimmst jetzt für 5 Jahre die Gewährleistung, vielleicht für 10. Was ist danach? Was ist wenn du pleite gehst?

    Deine Rechnung ist auch ein wenig zu kurz gesprungen. Du hast nicht nur den Kabelkanal sondern du hast auch noch Windlasten, Vibrationen etc auf dem Kanal.

    Ich würd dir das auch nicht abnehmen sondern dich das ändern lassen...

    Manchmal denken Archis sich was dabei, wenn sie etwas ausschreiben. Da hat man genau DAS einzubauen was sie haben wollen oder ihnen schriftlich ein Nebenangebot abzugeben. Aber einfach so zu ändern? Find ich auch selber schon frech... Da wäre ich als Architekt auch angepisst...
     
  6. TubiTu

    TubiTu

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    Vielen Dank für eure schnelle Antwort.

    Es gab keine Ausschreibung. Mit unserem Auftraggeber (einer Hausverwaltung) war ausgemacht, dass unsere Kabel unter die Dämmung kommen. Nun fahren wir zur Besichtigung und Planung des Objekts vor Ort und sehen, dass die Fassade fast vollständig Gedämmt ist und das Gerüst in wenigen Tagen abgebaut werden soll.
    Also haben wir uns wieder mit der Hausverwaltung in Verbindung gesetzt. Als Lösung haben wir angeboten die Kabel in einem Aufputzkanal an der Gedämmten Fassade entlang zu verlegen.
    Der Hausverwalter: „Da der Architekt ja sowieso grad da ist fragen wir ihn doch einfach schnell wie wir das Alles am besten befestigen?!“
    Wäre die Umstände also anders gewesen hätte der Architekt nie davon etwas mitbekommen. Bei anderen Objekten lassen wir auch keinen Architekten kommen oder Irgendetwas abnehmen.
    Wir sind also auch kein Bestandteil der Dämmung. Es war also mehr oder weniger Zufall, dass die Fassade Gedämmt wird und wir zeitgleich eine SAT-Anlage installieren. Im Idealfall ziehen wir die Kabel innerhalb der Objekte. Da es im diesem Fall aber nicht möglich war und die Fassade gedämmt werden sollte war es dem Auftraggeber (also der Hausverwaltung) Optisch zusagender die Kabel unter die Dämmung legen zu lassen. Was für uns dann aber leider nicht mehr möglich war.

    Wir reden hier von einem Kabelkanal von ca. 8 auf 8 cm mit schwacher bis garkeiner Zugkraft. Der Kanal ist hinter einem Balkon versteckt also ist es für Wind und Wetter auch fast ausgeschlossen auf den Kanal einwirken zu können. Des Weiteren ist der gesamte Kabelkanal mit einer dicken Silikonfuge abgespritzt.

    Jetzt zieht sich die Abnahme der Dämmung weil wir nicht die Befestigung genommen haben die der Architekt uns vorschreiben wollte obwohl wir nichts mit dem Architekten zu tun haben und kein Teil seiner Ausschreibung sind. Auch haben wir ihm angeboten für den Bereich unseres Kabalkanals die Gewährleistung zu übernehmen.
     
  7. #7 Ralf Dühlmeyer, 21.01.2013
    Ralf Dühlmeyer

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    Was soll das Geeiere??? Hätte der Hund nicht Wurst gefressen, hätt er die Katz gehabt, hätt die nicht die Hühner gescheucht, hätten die Eier gelegt, hätt.......

    Der Verwalter hat klar darauf abgehoben, dass der Architekt eine Befestigung angibt, was dieser auch getan hat.
    Wenn Euch das nicht gepasst hat, dann hättet Ihr ja vorher offiziel darüber debattieren können.

    Nö - Architekten habe ja alle keine Ahnung, nur Sat-Anlagenbauer wissen, wie man etwas richtig befestigt und daher schert man sich einen Dreck um eine klare Anweisung - und will nun noch einen Persilschein!

    Wirds hier nicht geben!

    Ähhh - ja und? Was soll uns das sagen???
     
  8. #8 Gast036816, 21.01.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    jetzt mal anders rum, der architekt verweigert die abnahme. ob er dazu befugt ist, ist derzeit nicht klar. gibt es eine mängelanzeige mit aufforderung zur mängelbeseitigung? bitte die fragen beantworten, damit dir auch ein rat erteilt werden kann.
    ist das so, dass die fassade punktuell hätte geöffnet werden müssen, um die befestigungen nach vrstellung des architekten einbauen zu können? wenn ja, hatte er dieses koordiniert?
     
  9. #9 Ralf Dühlmeyer, 21.01.2013
    Ralf Dühlmeyer

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  10. #10 Gast036816, 21.01.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    ok - war unterwegs und habe vom eifön aus geschrieben. da ist das nicht immer so einfach, mal eben schnell ein produkt auf einer homepage zu suchen. wenn er jetzt die spiraldübel gesetzt hat, könnten doch die thermisch getrennten Thermax zusätzlich gesetzt werden und die welt ist wieder in ordnung. der kostenintensive part dabei ist, dass das mit einem hubsteiger erfolgen muss.
    warum der archi die wdvs leistung des anderen gewerks nicht abnimmt, entzieht sich meinem vorstellungsvermögen. warum ihm der mangel erst nach fertigstellung auffällt und nun die abnahme verweigert, ist merkwürdig.
     
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