Außenwand Stahlkonstruktion vom Haus Abkoppel oder nicht? EnEV 2009

Diskutiere Außenwand Stahlkonstruktion vom Haus Abkoppel oder nicht? EnEV 2009 im Außenwände / Fassaden Forum im Bereich Neubau; Hallo Leider habe ich keine Beitrag gefunden der mir meine Fragen beantwortet. Und zwar geht es um folgendes: Wir machen eine Kernsanierung...

  1. #1 Slavezero, 21.01.2013
    Slavezero

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    Hallo
    Leider habe ich keine Beitrag gefunden der mir meine Fragen beantwortet. Und zwar geht es um folgendes:

    Wir machen eine Kernsanierung an einem Altbau. Dies beinhaltet diesen Energiepass wo eine Energieberaterin da war und co. Soweit so gut. Neue Heizung ist verbaut neue Fenster sind drin. Nächstes Thema ist die Außenwand Isolierung und da kommen nun auch die Problem. Die gemeine hat zur Dorfverschönerung eine Stahlbogenkonstruktion an der Weinreben wachsen an unserem Haus. Wir haben nun vor eine 14cm Isolierung auf die Ausenwand zu machen und haben mit der Gemeinde gesprochen das sie doch bitte die Konstruktion wegbauen, sodas es uns möglich ist sobald es wärmer wird zu Isolieren. Soweit so gut die Gemeint hat dies getan und hat einen Metallbauer beauftragt die Konstruktion zu kürzen, da sie von uns die Information bekommen hat das sie nicht direkt auf das Haus soll sondern auf Spezielle Kunstoffplatten das das Metall (Wärmebrücke) von der Außenwand abgetrennt ist.

    Gut nun habe ich letzte woche eine Einladung von unserem Bürgermeister bekommen. Bei diesem Treffen hat er mich darauf hingewiesen das die Konstruktion ohne Änderung wieder ans Haus angebracht wird. Die Begründung dieses Vorhaben ist das der Metallbauer sich bei seinem Architekten Informiert habe und es kein Problem sei mit der Isolierung über die Konstruktion zu fahren.

    Meins wissen muss ich nach der EnEV 2009 doch wenn ich Veränderungen am Haus vornehme deutlich besser gedämmt sein, somit muss ich die bestehende Wärembrücke von der Außenwand abkoppeln so das es Thermisch Isoliert. Ein weiterer Grund ist das die Metallplatte die am Haus dann ja anliegt und dann hinter der Isolierung liegt und es immer Sommer an dieser Platte zu Schwitzwasser kommen kann das dann hinter die Isolierung läuft. Ich habe den Großteil meiner Informationen von dem Energieberater sowie dem Internet. Meine frage jetzt wer hat recht?

    Soll das Teil ungeändert wieder dran oder ist das nicht erlaubt?

    Ich habe jetzt diese Woche einen weiteren termin beim Bürgermeister und würde gerne Begründen warum es abgekoppelt werden muss (Ich bin mir irgendwie fast sicher das es abgekoppelt werden muss). Wo genau in der Verordnung finde ich einen Hinweis darauf oder finde ich da nix ?

    Ich sage jetzt schon mal vielen Dank an alle die hier gute Begründungen bringen

    Gruß

    Slave
     
  2. #2 Ralf Dühlmeyer, 21.01.2013
    Ralf Dühlmeyer

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    Ich würde den (sehr dreisten) Bürgermeister einfach mal fragen, mit welchen dinglich gesicherten Recht er überhaupt irgendwelche gemeindlichen Konstruktionen an Eurem Haus anschraubt.

    Entweder nach Euren Wünschen oder ganz abbauen!
     
  3. #3 Slavezero, 21.01.2013
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    Ich weiß nicht was der Vorbesitzer da unterschrieben hat und obs da irgendwie dann nen bestandschutz oder sowas gibt keine ahnung deswegen ja hier die frage das ich iohm halt sagen kann das es nach der EnEV nicht gestattet ist
     
  4. #4 Ralf Dühlmeyer, 21.01.2013
    Ralf Dühlmeyer

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    Wenn der Vorbesitzer Dir solche Rechte nicht im Kaufvertrag mitgeteilt hat, kannst Du Dich bei ihm schadlos halten (wenn er/seine Erben noch was haben).
     
  5. #5 Slavezero, 22.01.2013
    Slavezero

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    Man will es sich ja aber auch nicht wirklich mit der Gemeinde verscherzen. :) daher halt mein Frage obs da ne Vorschrieften gibt auf die ich verweisen kann
     
  6. H.PF

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    Ja, die Vorschrift das man von anderer Leut Sachen die Finger weglässt und wenn vorher das klärt. Wenn er das gemacht hat, okay. Wenn nicht: Dann soll er sich mal was überlegen...

    Ich find so ein Vorgehen total dreist!
     
  7. #7 wasweissich, 22.01.2013
    wasweissich

    wasweissich Gast

    was hindert den bürgermeister und den TE daran , die situation von einem unabhängigen SV untersuchen und bewerten zu lassen ?

    die gemeinde will wieder befestigen , also soll sie die unbedenklichkeit prüfen und bescheinigen lassen ... (falls durch vorbesitzer irgendwelche zusagen erteilt wurden , ... )

    hätte ich jetzt gesagt
     
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